Dienstag, 30. Juni 2015

Leiharbeit und Minijobs sind schlecht für Privat- und Familienleben

Neue Studie prüft Auswirkungen sogenannter atypischer Beschäftigungsverhältnisse

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Tun auf Dauer nicht gut: atypische Arbeitsverhältnisse.

Leiharbeit, Teilzeitarbeit, befristete Jobs und Minijobs – wer in einem solchen Beschäftigungsverhältnis steht muss sich meist mit einer schlechteren Bezahlung als Normalarbeitnehmer abfinden. Eine aktuelle Studie des Forschungszentrums Familienbewusste Personalpolitik (FFP) in Münster im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung offenbart nun zusätzliche negative Auswirkungen sogenannter atypischer Beschäftigungsverhältnisse. Es konnte bestätigt werden, dass Familienleben und Partnerschaft der Beschäftigten unter dieser Art zu arbeiten leiden.

Vom atypischen Beschäftigten zum Hartz 4 Aufstocker

Atypische Beschäftigungsformen bringen aufgrund der geringeren Arbeitszeit niedrigere Rentenansprüche mit sich. Diesem Effekt sind sich die Betroffenen nach Angaben des FFP nicht immer bewusst. So kann eine zunehmende Zahl atypischer Beschäftigungen zum gesellschaftlichen Problem werden. Denn reicht die Niedrig-Rente eines atypisch Beschäftigten später nicht zum Überleben aus, sehen sich diese Rentnerinnen und Rentner unter Umständen gezwungen, staatliche Unterstützung in Form von ergänzenden Hartz 4 Bezügen in Anspruch zu nehmen.

Negative Einflüsse atypischer Beschäftigungsverhältnisse

Mit der Untersuchung wurde geprüft, inwiefern atypische Beschäftigungsverhältnisse Einfluss auf Partnerschaft, Familie, soziale Netzwerke und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausüben.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen einen ambivalenten Effekt der atypischen Beschäftigung. So können Teilzeitbeschäftigte einerseits mehr Zeit für die Betreuung von Kindern aufbringen, als Beschäftigte in Normalarbeitsverhältnissen. Die Kinderbetreuung wird laut den Studienergebnissen vor allem durch Frauen geleistet. Gleichzeitig bedeutet die damit einhergehende niedrigere Arbeitszeit eine größere Abhängigkeit eines Partnerteils vom anderen. Im Falle einer Trennung ist ein Elternteil in atypischem Beschäftigungsverhältnis schlechter abgesichert. Dies trifft ebenfalls eher auf Frauen als auf Männer zu, da häufig sie es sind, die die Option eines atypischen Beschäftigungsverhältnisses zugunsten der Kinderbetreuung wählen. Zudem scheint die Partnerschaft durch atypische Beschäftigungsverhältnisse belastet zu werden: Das Trennungsrisiko unverheirateter Arbeitnehmer mit atypischen Beschäftigungen haben ein deutlich höheres Trennungsrisiko als Normalarbeitende.

Atypische Beschäftigung: Selten freiwillig und dennoch Norm

Ein großer Teil des seit den 1990er Jahren diagnostizierten Jobwachstums lässt sich auf die Zunahme atypischer Beschäftigungen zurückführen. Diese sind in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegen. So waren nach Angaben des statistischen Bundesamtes im Jahr 2012 knapp acht Millionen Menschen in einem atypischen Arbeitsverhältnis beschäftigt.

Paradox ist: Trotz der steigenden Zahl atypischer Beschäftigungsverhältnisse gehen die meisten Arbeitnehmer befristeten Stellen und Leiharbeit unfreiwillig und lediglich mangels alternativer Angebote nach. Teilzeit- und Minijobs werden besonders von Frauen häufig gewählt, um mit strukturellen Problemen, wie mangelnder Kinderbetreuung, umzugehen.

Forscher fordern gezielte politische Maßnahmen

Die Forscher sehen als Resümee aus ihrer Untersuchung gezielt ausgerichtete politische Maßnahmen als erforderlich an. Derartige Maßnahmen sollten dazu führen, dass Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt Wahlmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Atypische Beschäftigungsverhältnisse sollte somit lediglich eine unter mehreren Optionen darstellen. Außerdem halten die Forscher die Aufklärung über ökonomische Risiken und die weitere Förderung einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf für sehr wichtig.



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, June 30, 2015 at 04:22AM

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