Mittwoch, 3. Juni 2015

Rechtswidrige 1-Euro-Jobs im Altersheim

Ein Jobcenter darf keine Arbeitsgelegenheit (Ein-Euro-Job) zur selbständigen Kinder- und Seniorenbetreuung zuweisen, wenn Hartz IV-Bezieher keine Ausbildung oder ausreichend Erfahrung in diesem Bereich hat.

Hartz IV-Bezieher dürfen nicht vom Jobcenter verpflichtet werden, eine Arbeitsgelegenheit zur selbständigen Kinder- und Seniorenbetreuung aufzunehmen, sofern sie keine entsprechende berufliche Vorbildung oder ausreichende Erfahrung für diese Tätigkeiten haben. Dies hat das Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz in einem am Montag veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: L 3 AS 99/15 B ER) entschieden.

LSG bezweifelt Rechtmäßigkeit der Jobcenter-Anordnung
Im vorliegenden Fall war ein Mann bis Ende 2004 als Bankkaufmann tätig. Im Anschluss arbeitete er selbständig als Versicherungsmakler und erhielt Sozialleistungen. Das Jobcenter im Kreis Mayen-Koblenz ordnete jedoch eine Arbeitsgelegenheit an, die weder mit der einen noch der anderen ausgeübten Tätigkeit in Zusammenhang stand. Der Mann sollte bei einer Firma arbeiten, die unter anderem mit der Betreuung von Senioren, Kindern, Jugendlichen und Behinderten betraut ist. Gegen diese Anordnung des Jobcenters legte der Mann Widerspruch ein, den die Behörde aber abwies. Auch eine Klage vor dem Sozialgericht Koblenz blieb ohne Erfolg.

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz beurteilte den Fall jedoch zugunsten des Mannes[...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Gegen-hartz.de, June 03, 2015 at 02:00AM

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