Donnerstag, 20. August 2015

100% Hartz IV Sanktion gerechtfertigt: 10 Bewerbungen pro Monat zumutbar

Ein Berliner Hartz IV Empfänger wurde mit einer Vollsanktion (100% Leistungskürzung) vom Jobcenter bestraft, da er die in der Eingliederungsvereinbarung geforderte Anzahl von zehn Bewerbungen monatlich nicht nachwies.

Im vorliegenden Sachverhalt waren für den Hartz IV Leistungsempfänger zehn Bewerbungen monatlich verpflichtend, die sich aus der Eingliederungsvereinbarung ergaben. Nachdem der Mann wiederholt keine Nachweise über seine Bewerbungsbemühungen vorlegte, strich das Jobcenter Berlin Mitte seine Hartz IV Leistungen vollständig. Gegen diese Hartz IV Sanktionen wollte sich der Leistungsempfänger vor Gericht wehren, vergebens. Seine Argumentation, Hartz IV Sanktionen seien verfassungswidrig und er würde aufgrund seines politischen Engagements gegen diese Leistungskürzungen keine Bewerbungsbemühungen nachweisen, konnte die Berliner Sozialrichter nicht umstimmen.

Im Gegenteil. Das Sozialgericht sah es als erwiesen an, dass der Leistungsempfänger gegen seine Mitwirkungspflichten verstoße. Zehn Bewerbungen pro Monat seien zumutbar, erst recht im Hinblick darauf, dass der Kläger im Stande war, zahlreiche Widersprüche und Klageschriften zu verfassen. Aufgrund der wiederholten Pflichtverletzungen sei die vollständige Leistungskürzung gerechtfertigt, so die Sozialrichter.

Auch seien die Regelungen zu Hartz IV Sanktionen nicht „evident verfassungswidrig“, da dem Gesetzgeber freigestellt ist, wie er das Existenzminimum absichert. Das Sozialgericht erklärte weiter, dass staatliche Sozialleistungen nicht ohne Voraussetzungen gewehrt werden und jeder Leistungsempfänger auch in der Selbstverantwortung steht, seine Hilfebedürftigkeit nach eigenen Kräften und Mitteln zu reduzieren. Daher könne auch verlangt werden, dass er die geforderten Bewerbungen schreibt und auch nachweist.

Ebenfalls sei die Hartz IV Sanktion nicht existenzgefährdend, da der Leistungsempfänger die Möglichkeit habe „in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen“ zu beantragen.

Sozialgericht Berlin – Az.: S 168 AS 5850/14
Weitere Informationen siehe grundrechte-brandbrief.de von Ralph Boes

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, August 20, 2015 at 02:43PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...