Wie das Bundesgericht in seinem am Dienstag publizierten Urteil schreibt, hat das Thurgauer Verwaltungsgericht gegen das Verbot der formellen Rechtsverweigerung und den Anspruch auf rechtliches Gehör verstossen. Es hat Rügen des Ehepaars bezüglich des Willkürverbots und der Rechtsgleichheit schlicht nicht geprüft. Nun muss das Verwaltungsgericht nochmals über die Bücher. Dafür hat ihm das Bundesgericht extra Hinweise mit auf den Weg gegeben.
Der Gemeinderat von Uttwil hatte das Einbürgerungsgesuch wegen mangelnden Sprachkenntnissen und fehlender Integration zur Ablehnung empfohlen. Das Verwaltungsgericht erachtete die Nichteinbürgerung schon deshalb als rechtmässig, weil die IV-Stelle die Einstellung der Rente des Ehemannes verfügt habe. Damit fehle es an der ausreichenden Existenzgrundlage.
Das Verwaltungsgericht klärte jedoch nicht ab, ob es dem Ehemann beispielsweise durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit möglich ist, ausreichend Geld für den Lebensunterhalt zu verdienen. Auch hinsichtlich der Sprachkenntnisse bleiben Fragen offen. So hatte der Gemeinderat die Einbürgerungswilligen einen Aufsatz verfassen lassen zu "Themen von einer gewissen Komplexität".
Das Bundesgericht erachtet dieses Vorgehen als problematisch. Um die mit der Staatsbürgerschaft verliehenen politischen Rechte wahrnehmen zu können, sei vor allem Lese− und Hörverständnis gefragt, für die gesellschaftliche Integration die mündliche Ausdrucksfähigkeit [...]
Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer
Quelle: via @Selbstbestimmung.ch, August 07, 2015 at 11:08AM
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