Donnerstag, 6. August 2015

Urteil: Landeserziehungsgeld darf nicht auf Hartz IV angerechnet werden

Das Thüringer Landessozialgericht hat unter dem Az.: L 9 AS 1530/12 entschieden, dass die Anrechnung von Landeserziehungsgeld auf Hartz IV Leistungen rechtswidrig ist.

Geklagt hatte eine Familie, der vom Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis die Hartz IV Leistungen in 2011 um das Landeserziehungsgeld gekürzt wurden. Vergleichbar ist das Landeserziehungsgeld mit dem auf Bundesebene beschlossenem Betreuungsgeld, auch bekannt als „Herdprämie“. Sowohl das Landeserziehungsgeld in Thüringen als auch das Betreuungsgeld wurden mittlerweile abgeschafft.

Das Landessozialgericht entschied, dass das Landeserziehungsgeld nicht auf Hartz IV angerechnet werden darf. Zwar sei die Leistung mit dem Betreuungsgeld des Bundes (welches auf Hartz IV angerechnet werden durfte) vergleichbar, aber eben nicht identisch, so das Gericht. Die Sozialarichter erklärten weiter, dass man nun Klarheit geschaffen habe denn die Neuregelung des Bundestages zur Anrechnung galt ausschließlich für Bundesleistungen, so dass Landesleistungen [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, August 06, 2015 at 04:11PM

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