Freitag, 21. August 2015

Urlaub mit Hartz 4 – Was ist erlaubt und was ist zu beachten?

Sommerzeit ist Urlaubszeit – auch für Hartz 4 Empfänger. Wer Leistungen nach SGB II bezieht, und Urlaubsgefühle in sich aufkommen spürt, hat es jedoch nicht einfacher, als die arbeitende Bevölkerung, was die Beantragung des Urlaubs angeht. Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) bezieht und einen Urlaub plant, muss nämlich einiges beachten. Auch wenn jeder Hartz 4 Empfänger grundsätzlich Anspruch auf Urlaub hat, muss dieser zunächst ordnungsgemäß beim zuständigen Jobcenter beantragt werden. Die Behörde muss diesen Anspruch bewilligen, bevor der Urlaub angetreten wird; sonst können dem erholsamen Urlaub empfindliche Sanktionen folgen.

Urlaubsanspruch für Hartz 4 Bezieher
Hartz 4-Empfänger haben einen Anspruch von 21 Tagen Ortsabwesenheit pro Kalenderjahr, sofern eine Ortsabwesenheit der Arbeitsvermittlung nicht im Wege steht. Dabei können die Urlaubstage zusammenhängend am Stück, oder über das Jahr verteilt wahrgenommen werden. Hartz 4 Leistungen werden dabei nur für eine Ortsabwesenheit von drei Wochen bezahlt. Wer länger als nur 21 Tage in den Urlaub fahren möchte, kann dies ebenfalls tun, verliert jedoch den Anspruch auf seine Bezüge: Ab der vierten Woche besteht kein Leistungsanspruch mehr. Wer seinen Urlaub in Ortsabwesenheit sogar auf mehr als sechs Wochen ausdehnt, verliert den vollen Leistungsanspruch ab dem ersten Tag des Urlaubs.

Ortsanwesenheit verpflichtend
Erwerbslose, die Leistungen nach SGB II beziehen stehen in der Pflicht, grundsätzlich zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen. Das bedeutet, dass ein Hartz 4 Empfänger stets für das Jobcenter erreichbar sein und diesem zur Verfügung stehen muss. Ausnahmen gelten selbstverständlich im nachgewiesenen Krankheitsfall. Grundsätzlich wird eine Ortsabwesenheit nur dann bewilligt, wenn diese einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung nicht im Wege steht. Liegt ein Vorstellungsgespräch oder gar ein Arbeitsantritt im angestrebten Urlaubszeitraum, ist nicht von einer Bewilligung des Urlaubs auszugehen.

Beantragung des Urlaubs beim Jobcenter verpflichtend
Um diese stetige Verfügbarkeit des Leistungsempfängers zu gewährleisten, muss jede Ortsabwesenheit vorher beim Jobcenter beantragt und von diesem bewilligt werden. Andernfalls verliert der urlaubende Harz 4 Bezieher für den Zeitraum der Ortsabwesenheit seinen Leistungsanspruch.

Beendigung des bewilligten Urlaubs
Ist der bewilligte Urlaubszeitraum abgelaufen, gilt es, sich als wieder anwesend beim Jobcenter zurückzumelden. Diese Rückmeldung muss am Folgetag des letzten Urlaubstages geschehen. Auch hier drohen Sanktionen in Form von Leistungskürzungen, sollte dieser Pflicht nicht nachgekommen werden.

Urlaub für Aufstocker
Anders sieht es für Aufstocker aus, welche zusätzlich zu einem regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis Leistungen nach SGB II beziehen. Denn wer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, braucht seinen Urlaub lediglich mit seinem Arbeitgeber abzusprechen. Diese kann dann, je nach Arbeitgeber, durchaus auch länger als drei Wochen sein.


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, August 21, 2015 at 05:57AM

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