(22.08.2015) Von Stefan Pudritzki #wirsindboes #hungernachwürde #sgb2 #agenda2010
Soziales und Wirtschaft
Bedingungsloses Grundeinkommmen: Finanzierungsmodell BGE V1.1 [PDF] (03.02.2011)
Mit diesem Aufsatz stelle ich ein eigenes, einfaches Finanzierungsmodell für ein Bedingungsloses Grundeinkommen vor. Das besondere Merkmal dieses Modells besteht in der festen Ankopplung des Bedingungslosen Grundeinkommens an das Bruttoinlandsprodukt und die grundsätzliche Aufteilung des Bruttoinlandsproduktes in verschiedene proportionale Anteile.
Bedingungsloses Grundeinkommmen: Manuskript zur Erläuterung des Modells BGE V1.1 [PDF] (07.02.2011)
Dies ist das Manuskript zur Erläuterung meines Finanzierungsmodells, das insbesondere mit Graphiken den Zusammenhang zwischen Bruttoinlandsprodukt und Preisen bei reiner Konsumsteuerfinanzierung des BGEs darstellt. Außerdem wird auf besondere (einfache) mathematische Effekte hinsichtlich der langfristigen Entwicklung der Konsumsteuer und der Staatsquote eingegangen.
Bedingungsloses Grundeinkommen: Folgerung aus Grundrechten [PDF] (14.04.2013)
Das Bedingungslose Grundeinkommen ist eine logische Folgerung aus der konsequenten Anwendung der Grundrechte. Diese Aussage beweise ich anhand von drei zusätzlichen Grundannahmen, von denen ich davon ausgehe, dass sie auf eine breite Zustimmung treffen, und einigen Grundrechten aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Brandbriefe an das Bundesverfassungsgericht: (22.08.2015)
Die Sanktionen des SGB II liegen nun endlich dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Das Sozialgericht Gotha hat die Sanktionsparagraphen des Zweiten Sozialgesetzbuches durch eine entsprechende Beschlussvorlage vom 26. Mai 2015 zur Überprüfung vorgelegt. Die zu erwartende beim BVerfG übliche Verzögerungszeit bis zur Urteilsverkündung setzt jedoch die Gesundheit und das Leben des Klägers und aller anderen Totalsanktionierten aufs Spiel.
Ich rufe daher alle Leser dieser Zeilen dazu auf, jedem Verfassungrichter einen Brandbrief zu schicken, um die Dringlichkeit dieser Angelegenheit zum Ausdruck zu bringen. Die folgende Liste entält Musterbriefe für jeden der 16 Verfassungsrichter. Es müsste lediglich die eigene Adresse links oben eingetragen und unten unterschrieben werden. Diese 16 Briefe könnten besipielsweise kostengünstig in einem DIN/ISO C4-Briefumschlag an das Bundesverfassungsgericht geschickt werden.
Erster Senat:
- Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof
- Prof. Dr. Reinhard Gaier
- Prof. Dr. Michael Eichberger
- Wilhelm Schluckebier
- Prof. Dr. Johannes Masing
- Prof. Dr. Andreas L. Paulus
- Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Baer
- Prof. Dr. Gabriele Britz
Zweiter Senat:
- Prof. Dr. Andreas Voßkuhle
- Prof. Herbert Landau
- Prof. Dr. Peter M. Huber
- Monika Hermanns
- Peter Müller
- Dr. Sibylle Kessal-Wulf
- Prof. Dr. Doris König
- Dr. Ulrich Maidowski
Quelle: via @Stefanpudritzki.de, August 23, 2015 at 11:54AM
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