Die Gesetze werden so umgeschrieben, dass den Gesetzesanwendern und Vollziehern die Möglichkeit gegeben wird die Strategie der Schweiz auch umzusetzen.
- Die psychischen Krankheiten werden nicht akzeptiert, als wenn es die nicht geben würde oder es ist nicht Invalidisierend.
- Dem Bundesgericht werden alle Mittel in die Hand gelegt, um Invalide aus dem Invalidensystem zu kippen. Dass Bundesgericht ist nicht angreifbar ausser wenn es sich um Menschenrechtsverletzung handelt.
- Weil es sich teilweise um Verletzung der Menschenrechte handelt, schützt das Bundesamt das Bundesgericht und betreibt intensive Lobbyarbeit am EMGR. Weil sich die Schweiz nicht im Ganzen gegen den Vorwurf wehren kann, dass in der Schweiz Menschenrechtverletzungen begangen werden, kommen Überlegungen ins Spiel wie: Fremde Richter haben in der Schweiz nichts zu sagen oder Schweizer Recht vor EMGR Recht.
Was ist mit den Invaliden geschehen denen die Rente aberkannt wurde?
Den Invaliden wurde von heute auf morgen die Rente aufgehoben. Auch eine Beschwerde hat keinen Einfluss auf dass das die Rente bis zur Klärung weitergezahlt werden muss. Keine aufschiebende Wirkung!
Durch das hat man den Invaliden den Boden unter den Füssen weggezogen dass sie auch keine Finanzen mehr haben um sich einen Anwalt zu leisten.
Diejenigen die Unentgeltliche Rechtshilfe beantragt haben, werden doppelt so schnell im vereinfachten Verfahren abgespeist. (Nicht eintreten wegen Aussichtslosigkeit)
http://www.ivdebakel.ch/interessante-news-von-www-schadenanwaelte-ch-die-viele-fragen-beantworten/
Natürlich aussichtslos weil das Urteil bereits feststeht!
Der Weg zum Sozialamt ist vorbestimmt oder der Ehepartner hat einen Nebenjob, damit es mit den Finanzen aufgeht. In jedem Fall ist der soziale Abstieg unvermeidbar. Wenn das Sozialamt einsteigen muss, wird dem Invaliden auf jeden Fall nach 3 Monaten mitgeteilt, dass eine Wohnung genommen werden muss, die nach SKOS Richtlinien gerechtfertigt ist oder dass Essens Geld wird um genau diesen Betrag was die Wohnung mehr kostet, gekürzt. Dass wiederum heisst dass ca. Fr.1`100.- für eine Wohnung nach SKOS gerechtfertigt ist für ein Ehepaar. Je nach Gegend können die SKOS Richtlinien geringfügig verändert sein. Auf jeden Fall genügen die Fr.1`100. - nicht um sich eine vernünftige Wohnung zu suchen. Somit werden die Mehrausgaben vom Essensgeld abgespart. Wenn das Ehepaar ein Kind hat wird dieses natürlich berücksichtigt. Leider ist es auch so dass wenn das Kind einen Lehrlingslohn hat dieser mitberücksichtigt wird, im Sozialen Minimum bis auf Fr.200.- die dem Lehrling vom Lehrlingslohn zur Verfügung stehen. Der Rest wird im sozialen Minimum eingerechnet. Auch bei der Krankenkasse hat der Invalide jetzt nur noch Anrecht auf KVG die vom Sozialamt übernommen wird. Die VVG bezahlt der Invalide selber und weil er Sozialhilfeempfänger ist, kann er das mit seinem Essens Geld machen. Weil er das nicht bezahlen kann, hat er keine VVG obwohl dass genau in seinem Fall wichtig wäre. Wenn er irgendeinmal die VVG wieder haben will, weil er sich das jetzt leisten kann, kommt er nicht mehr in die VVG rein ohne Ausschluss der Problematik wieso er eigentlich invalide ist.
Der Invalide wird bis zu 5 und mehr Jahre durch den ganzen juristischen Apparat gezogen in seiner Hoffnung, es wird zu seinen Gunsten entschieden. Nach Jahren kommt dann die Entscheidung dass die Rente weg ist oder dass eine Berufsintegration durchgeführt wird. Nach all den Jahren, ist der Invalide in einem solch desolaten Zustand das er auch ohne körperlichen oder psychischen Vorzustand psychisch ein Frack wäre.
Was heisst eigentlich Berufsintegration? Mit dem Wort wird suggeriert dass der Invalide integriert wird in einen Beruf und dass er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Leider ist dem nicht so.
Derjenige der eine Berufsintegration zugesprochen bekommt, wird versucht den Invaliden zu integrieren in den nächsten max. 2 Jahren. Demnach ist es nicht eine Berufsintegration sondern eine Berufsversuchsintegration.
Wenn dieses nicht klappt erachtet die IV, dass alles unternommen wurde leider ohne Erfolg, aber die Rentenzahlung ist weg. Alles andere was von der IV geschrieben wird ist Schönrederei und wird nicht praktiziert. Der Invalide kann dann eine Neuanmeldung schreiben, auf die aber nicht eingetreten wird, wenn keine neuen Erkrankungen bestehen. Natürlich bestehen keine neuen Krankheiten, sondern es sind immer noch die alten aber da hat die IV alles unternommen um den Invaliden am Arbeitsplatz zu integrieren.
Also nicht Arbeitsfähig und keine Rente.
Die glücklichen die eine Berufsintegration erhalten haben erhalten bekanntlich auch die Rente über die ganze Zeit inklusivere Rückzahlungen aus den Jahren vom juristischen Streit. Die Rückzahlungen werden und müssen dafür aufgewendet um die Sozialhilfegelder zurückzubezahlen. Leider bleiben dann noch die Schulden vom Rechtsanwalt, Gutachten usw. dass am Ende von den Rückzahlungen, schulden bleiben.
Weil die Invaliden in den langen 5 Jahren sich arrangiert haben um genügend Geld zu verdienen, mit dem dass der Ehepartner neben seinem 100% Lohn noch Zusatzverdienst hat aus einem Nebenjob und durch die Tatsache, dass Sie in eine dementsprechende bezahlbare Wohnung umgezogen sind, werden sie auch keine Sozialhilfe haben. Somit ist es nicht verwunderlich das nach der IV wenig Sozialhilfeempfänger angemeldet sind. Die Statistik berücksichtigt nicht ob jemand Sozialhilfeempfänger wäre, wenn er keinen Partner hätte.
Nach dem das ein Invalider nicht arbeitet, weil er Invalide ist, aber kein Anrecht auf die IV hat, werden die Pensionskassengelder, die weiter einbezahlt wurde von der Pensionskasse aus der Rückversicherung auf ein Freizügigkeit Konto der Bank einbezahlt. Dieses Geld gehört dem Invaliden bis er in Rente geht. 2 Jahre vor Renten Begin (AHV) kann er auf dass Geld zugreifen. Wenn er über die Jahre Sozialhilfe bezogen hat weil er nicht gearbeitet hat, weil er gesundheitlich nicht in der Lage war, wird er von dem Sozialamt genötigt das Sparguthaben aufzulösen um damit Sozialhilfegelder zurückzubezahlen, die er über die Jahre bezogen hat. http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/baden/61-jaehriger-soll-gemeinde-sozialhilfe-zurueckzahlen-mit-pensionskasse-128851629
Somit ist auch das Pensionskassengeld weg. Wer sich weigert, wird die Sozialhilfe 2 Jahre vor Erreichung des AHV alters eingestellt. Wer meint der oben stehende Link ist ein Einzelfall der täuscht sich gewaltig. Somit hat der Invalide kein Pensionskassengeld, mit dem er sich die AHV aufbessern kann. Es bleibt nur eine Möglichkeit und dass ist die EL, die ein Leben oberhalb des Sozialen minimes gewährleistet. Die EL wird aber reformiert, weil man das Problem bereits erkannt hat, das am Ende die EL nicht höher ist, als das soziale Minimum. Wenn der Invalide Suizid begeht, hat der Ehepartner Anrecht auf Pensionskassengelder. Nur weil ja beide Sozialhilfeempfänger sind oder waren, gehört dieses Geld dem Sozialamt resp. der Gemeinde. Sobald der Ehepartner das Geld antastet hat die Gemeinde Anrecht auf Auszahlung/ Verrechnung Ihrer Kosten. Dieses hat der Invalide ja unterschrieben. Wenn er sich geweigert hat zu unterschreiben, gibt es auch keine Sozialhilfe.
Ich könnte noch viel mehr schreiben wie sich die Versicherungen herauswinden, um nicht zu bezahlen. Natürlich alles unter der Schirmherrschaft von Bundesamt und Gericht.
Dass eigentliche Ziel ist, die Personen die Invalide geworden sind, aufgrund Unfall oder Krankheit auf's Abstellgleis zu schieben und das so kostengünstig wie möglich. Keine Berücksichtigung, dass es sich ja um Versicherungen handelt, wo dem Bürger suggeriert wird, dass ist damit du versichert bist im Falle einer Invalidität. Man fragt sich da schon für was hat man die Versicherung oder brauche ich die überhaupt. Mann hat aber keine Wahl, denn die Versicherung IV/SUVA und Co. sind vorgeschrieben. Es ist sich auch zu überlegen, wenn jetzt die psychisch Kranken nicht versichert sind, wieso sind die Prämien nicht reduziert worden. Wieso kann eine Versicherung Ihre Verträge nach Schadenfall abändern, dass nicht bezahlt werden muss.
Auf jeden Fall sind Invalide in einer Gesellschaft eine Belastung für die gesamt Bevölkerung, wie nicht rentable Abteilungen in einer Firma. Die Abteilungen werden abgestossen / verkauft oder geschlossen. Invalide kann man weder verkaufen noch schliessen. Man muss halt Invalide dulden nach dem blöden Menschenrecht. Ein Hoffnungsschimmer besteht allerdings, wenn wir die Fremden Richter einfach nicht akzeptieren, den Schweizer Recht geht vor Ausländischem Recht. Bis dahin sollen die Invaliden leben aber bitte nicht in Saus und Braus sondern invalidengerecht.
Zum Leben zu wenig / zum Sterben zu viel. Dass ist genug!
Die ganzen Invaliden sind einfach ein Klotz am Bein, bei der Bevölkerung die Arbeitet und dem Staatshaushalt. Ich sehe eigentlich nur eine Möglichkeit, dem Problem Herr zu werden. Die Invalide zentral an einen Ort umzusiedeln, in ein grosses Wohnquartier, das aus vielen Invaliden besteht. Das könnte zentral geführt werden und die Essenskosten / Wohnkosten usw. würden sich auch reduzieren. Zudem würden Arbeitsplätze geschaffen werden, die für die ganzen Behinderten zuständig sind. Es wäre auch nicht so mühsam im Leben, dass es so viele unterschiedliche Leute gibt die nicht 100% leistungsfähig sind. Wir hätten nur 100% leistungsfähige schöne Menschen und wir können Sie nach Abnahme der Leistung in das Wohnquartier verschieben. Natürlich wäre es auch schön durch die Stadt zu spazieren ohne die Stolpersteine von Rollstuhlfahrern. Wenn wir schon dabei sind, packen wir doch die AHV Empfänger auch da rein in die Wohnsiedlung.
Es müsste natürlich auch ein passender Wohlklingender Name her, für die Wohnsiedlungen. Z.B. Auffanglager, Zentralwohnheim, Behinderten und AHV Wohnquartier (..)
Am besten würde aber Konzentrationslager passen. Leider ist das Wort vorbelastet. Bin aber zuversichtlich dass die Politiker und das Bundesgericht einen Weg finden, dieses Wort wieder gesellschaftsfähig zu machen.
Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer
Quelle: via @IV Debakel, August 27, 2015 at 03:17PM
Feed abonnieren – Autoren | Hermesplus, Hoelderlin, Anita, Ralph ... |
---|