Donnerstag, 6. August 2015

An Die unbekannte Person in der Abteilung „Markt und Integration“

An Die unbekannte Person in der Abteilung „Markt und Integration“, die für Ralph Boes zuständig ist, und deren Anonymität er schützt Abteilung Markt und Integration Jobcenter Berlin Mitte Müllerstr. 16 13353 Berlin Die unbekannte Person in der Rechtsabteilung, die die Widersprüche und Klagen von Ralph Boes bearbeitet, und deren Anonymität er schützt Rechtsabteilung Jobcenter Berlin Mitte Müllerstr. 16 13353 Berlin Kopien an Herrn Thomas A. Schneider Geschäftsführer des Jobcenters Berlin-Mitte Seydelstraße 2 – 5 10117 Berlin Die Trägerversammlung des Jobcenters Berlin-Mitte Herrn Stephan von Dassel Vorsitzender der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Mitte Stellv. Bezirksbürgermeister u. Bezirksstadtrat für Soziales und Bürgerdienste Rathaus Mitte Karl-Marx-Allee 31 10178 Berlin Frau Ines Wassermann Referentin SGB II-Koordination Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Oranienstraße 106 10969 Berlin Herrn Ulrich Davids Bezirksstadtrat – Jugend, Schule, Sport und Facility Management Rathaus Mitte Karl-Marx-Allee 31 10178 Berlin Frau Beate Kostka Vorsitzende der Geschäftsführung Agentur für Arbeit Berlin Mitte Charlottenstr. 87 – 90 10969 Berlin Herrn Peter Lutz Geschäftsführer Interner Service Berlin Agentur für Arbeit Berlin Mitte Charlottenstr. 87 – 90 10969 Berlin Frau Carina Knie-Nürnberg Geschäftsführerin Operativ Agentur für Arbeit Berlin Mitte Charlottenstr. 87 – 90 10969 Berlin Den Beirat des Jobcenters Berlin Mitte Frau Dr. Gabriele Schlimper Leitung Geschäftsstelle Bezirke Paritätischer Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V. Brandenburgische Str. 80 10713 Berlin Herrn Bernd Wagner Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin Keithstr. 1 10787 Berlin Frau Dr. Elke Reuter BVV Mitte von Berlin Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Rathaus Mitte Karl-Marx-Allee 31 10178 Berlin Herrn Eberhard Allner stellv. Vorsitzender Berliner Arbeitslosenzentrum evangel. Kirchenkreise e.V. (BALZ) Kirchstr. 4 14163 Berlin Außerdem Frau Martina Matischok-Yesilcimen, Fraktionsvorsitzende der Fraktion der SPD in der BVV Berlin Mitte Rathaus Mitte Karl-Marx-Allee 31 10178 Berlin Frau Franziska Briest, Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BVV Berlin Mitte Rathaus Mitte Karl-Marx-Allee 31 10178 Berlin Herrn Thilo Urchs, Fraktionsvorsitzender der Fraktion Die Linke in der BVV Berlin Mitte Rathaus Mitte Karl-Marx-Allee 31 10178 Berlin Herrn Alexander Freitag, Fraktionsvorsitzender der Fraktion der Piraten in der BVV Berlin Mitte Rathaus Mitte Karl-Marx-Allee 31 10178 Berlin Frau Dilek Kolat Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen Oranienstraße 106 10969 Berlin Herrn Raed Saleh Fraktionsvorsitzender der Fraktion der SPD Abgeordnetenhaus von Berlin Niederkirchnerstraße 5 10117 Berlin Frau Ramona Pop Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Abgeordnetenhaus von Berlin Niederkirchnerstraße 5 10117 Berlin Herrn Udo Wolf Fraktionsvorsitzender der Fraktion Die Linke Abgeordnetenhaus von Berlin Niederkirchnerstraße 5 10117 Berlin Herrn Alexander Spies Fraktionsvorsitzender der Fraktion der Piraten Abgeordnetenhaus von Berlin Niederkirchnerstraße 5 10117 Berlin Herrn Oswald Menninger Geschäftsführer Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V. Landesgeschäftsstelle Brandenburgische Str. 80 10713 Berlin Herrn Dr. Ulrich Schneider Hauptgeschäftsführer Der Paritätische Gesamtverband Oranienburger Str. 13-14 10178 Berlin Herrn Heiko Glawe Regionsgeschäftsführer Region Berlin Deutscher Gewerkschaftsbund Keithstr. 1 10787 Berlin Frau Doro Zinke Vorsitzende des DGB-Bezirks Berlin-Brandenburg Deutscher Gewerkschaftsbund Keithstr. 1 10787 Berlin Frau Annelie Buntenbach Mitglied des GBV des Deutschen Gewerkschaftsbundes Vorsitzende des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Herrn Roland Tremper stellvertretender Landesbezirksleiter von ver.di Berlin-Brandenburg Köpenicker Straße 30 10179 Berlin Herrn Frank Steger Vorsitzender Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e. V. (BALZ) Kirchstr. 4 14163 Berlin Frau Barbara Eschen Direktorin Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Paulsenstr. 55/56 12163 Berlin Frau Cornelia Füllkrug-Weitzel Präsidentin Vorstand der Diakonie Deutschland Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin Berlin, den 5.8.2015 Sanktionen gegen Ralph Boes sofort zurücknehmen Sehr geehrte Damen und Herren, die Sanktionen nach §§ 31 ff SGB II gegen Ralph Boes müssen sofort zurückgenommen werden. Alle AdressatInnen sind aufgefordert, ihren Einfluß dahingehend geltend zu machen. Anderenfalls droht der Hungertod von Herrn Boes. Die Situation Der bekannte Berliner Aktivist für ein bedingungsloses Grundeinkommen und gegen Sanktionen vom Jobcenter Ralph Boes wurde seit August 2013 praktisch durchgehend vollsanktioniert. Seit 1.Juli 2015 sieht er sich genötigt, auf jede Nahrungsaufnahme zu verzichten, um seine Menschenwürde zu wahren. Damit lebt (bzw. stirbt) er das mit diesen Sanktionen untrennbar verbundene Lebensunwert-Urteil: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“. Dies obwohl er seit Jahren mit großem Engagement arbeitet, nur eben unbezahlt. Er sieht sich durch die Hartz-Gesetze und das Jobcenter vor die Wahl gestellt, ohne Würde zu leben oder in Würde zu sterben. Humanitäre und politische Gründe, die Sanktionen sofort zu beenden Humanitär betrachtet, ist es undenkbar, daß eine öffentlich-rechtliche Verwaltung einen Menschen wissentlich einfach verrecken läßt. Umso mehr gilt das für eine Verwaltung, deren originäre Aufgabe es ist, existenzsichernde Sozialleistungen auszugeben. Ralph Boes ist außerdem ein politischer Aktivist, und dies ist der Verwaltung nachweislich bekannt. Der Eindruck, daß ein politischer Aktivist mit Mitteln der sozialrechtlichen Repression mundtot gemacht werden und davon auch eine Signalwirkung an alle Erwerbslosen ausgehen soll, müßte vom Jobcenter eigentlich um jeden Preis vermieden werden. Dies läßt sich nicht damit vereinbaren, daß Ralph Boes über zwei Jahre lang praktisch durchgehend vollsanktioniert wurde. Das ist allein schon eine Sonderbehandlung. Daß diese Vollsanktionen (derzeit 200%) auch aufrechterhalten werden in dem Wissen um Herrn Boes‘ Hungern, stellt eine weitere Verschärfung dar. Das Jobcenter Berlin Mitte ist schon in der Vergangenheit durch äußerst rabiates Vorgehen gegen Meinungsfreiheit und politische Aktivität Erwerbsloser negativ aufgefallen. So sollte sich der Musiker Tapete (Künstlername) in 2012 unter Androhung der Leistungseinstellung für eine Liedzeile rechtfertigen. Johannes Ponader, damals politischer Geschäftsführer der Piratenpartei, wurde (ebenfalls in 2012) so lange schikaniert, bis er auf ihm zustehende Sozialleistungen verzichtete. In 2013 wurde Ralph Boes entgegen aller Gepflogenheiten während seines Bundestagswahlkampfes vom Jobcenter Berlin Mitte sanktioniert – ein Wahlplakat hatte er direkt vor dem Haupteingang des Jobcenters aufgehängt. Der letzte öffentlich bekanntgewordene Vorfall betrifft ein Mitglied der Landespartei Plattform Brandenburg. Das Jobcenter Berlin-Mitte forderte im Januar diesen Jahres Angaben über ein Parteikonto, ebenfalls unter Androhung der Leistungseinstellung. Das Jobcenter Berlin Mitte geht seit Jahren mit aus dem Sozialrecht entnommenen repressiven Mitteln gegen die Meinungsfreiheit und politischen Aktivitäten von Leistungsbeziehenden vor. Daß jetzt selbst der Hungertod von Ralph Boes billigend in Kauf genommen wird, ist aber eine neue Qualität, und nicht hinnehmbar. Verantwortung des Jobcenters Die Handlungen von Herrn Boes liegen nicht in der Verantwortung des Jobcenters. Sondern die Handlungen des Jobcenters liegen in der Verantwortung des Jobcenters. Der Hinweis, daß Herr Boes sich auch anders verhalten könnte, führt daher nicht weiter bei der Frage nach der Verantwortung des Jobcenters und derjenigen Beschäftigten, die konkret mit Herrn Boes’ Angelegenheiten befaßt sind. Sie haben Kenntnis von Herrn Boes’ Hungern und dessen Bedingungen. Sie haben Kenntnis von seinem Umgang mit Lebensmittelgutscheinen. Und Sie haben die Möglichkeit, seine Sanktionen zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzunehmen. Sie haben daher auch die Verantwortung dafür, wie Sie mit dieser Möglichkeit umgehen. Lebensmittelgutscheine keine Lösung Das Jobcenter Mitte hat Ralph Boes angeboten, Lebensmittelgutscheine zu beantragen. Sicherlich diente das Angebot ebenso der Sicherung von Herrn Boes’ Überleben wie der Entlastung des Jobcenters. Doch Ralph Boes möchte nicht einfach nur körperlich existieren, er möchte in Würde leben. Lebensmittelgutscheine als Ersatz für finanzielle Leistungen unterlaufen eine Existenz in Würde, die gerade durch Sozialleistungen gewährleistet werden soll. Diese Entwürdigung auch noch selbst beantragen zu müssen, stellt eine eigene weitere Entwürdigung dar. Herr Boes hat sich entschieden, die Lebensmittelgutscheine zu beantragen, und sie anschließend öffentlich zu verzehren. Dies dürfte angesichts seines Hungerns eine weitere Gefährdung seiner Gesundheit und seines Lebens darstellen. Ich fordere Sie daher auf, ihm keine weiteren Lebensmittelgutscheine zukommen zu lassen, sondern stattdessen die Sanktionen gegen ihn aufzuheben. Sofortige Rücknahme aufgrund von interner Überprüfung Es ist ohne Weiteres möglich, die Sanktionen gegen Herrn Boes jederzeit intern zu überprüfen, auch unabhängig von eingelegten Rechtsmitteln. Wird dabei irgendein Anlaß gefunden, die Sanktion zurückzunehmen, kann dies sofort geschehen, und zwar sowohl aus der Abteilung Markt und Integration, wie auch von der ebenfalls befaßten Rechtsabteilung. Alle AdressatInnen und die Öffentlichkeit haben die Möglichkeit, die Bescheide zu prüfen, denn Ralph Boes hat sie unter http://artikel1gg.de/index5-Prozesse.htm veröffentlicht. Grundsatz des Förderns und Forderns Die einfachgesetzliche Rechtfertigung von Sanktionen basiert auf der Behauptung, sie würden der Förderung einer Arbeitsaufnahme dienen. Fragen Sie sich daher bitte bei der Überprüfung von Herrn Boes’ Sanktionen, in welchem Verhältnis seine schon über Jahre andauernde Vollsanktionierung zu dem Ziel der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steht. Ergänzend weise ich Sie auf ein höchstrichterliches Urteil hin: Am 29.04.2015 entschied das Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 14 AS 19/14 R, daß Sanktionen, die erkennbar keine Wirkung haben, nicht unbegrenzt wiederholt werden dürfen. Rutschbahn-Effekt Das Mißverhältnis zwischen Fördern und Fordern, welches Sie bei dieser Überprüfung entdecken werden, dürfte sich bei praktisch allen Sanktionen gegen Leistungsbeziehende ähnlich darstellen, die dann im Sinne der Gleichbehandlung ebenso intern zu überprüfen und zurückzunehmen sind. Das ist allerdings nicht Herrn Boes’ Problem. Vielmehr ist es ein Problem des Jobcenters, wenn es Erwerbslose außerhalb der stets gebotenen Verhältnismäßigkeit sanktioniert. Da Sanktionen jede Förderung behindern, ist in den Sanktionsparagraphen keine gesetzeskonforme, weil verhältnismäßige Anwendung angelegt. Dieser Widerspruch stellt die Beschäftigten der Jobcenter vor Probleme, die nicht auf dem Rücken Erwerbsloser ausgetragen werden dürfen. Der Feigheit einen Ausweg In 2010 überprüfte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stichprobenartig Eingliederungsvereinbarungen, und konnte keine einzige vollständig rechtmäßig finden. Seitdem hat sich die Qualität und rechtliche Haltbarkeit von Eingliederungsvereinbarungen nicht verbessert, sofern man die Kriterien des Prüfberichtes anlegt. Dazu gehören auch reine Formalien. Auch die verbindlichen „Fachhinweise zu § 15 SGB II – Weisung“ des BMAS bieten Kriterien zur Überprüfung und rechtlichen Bewertung von Eingliederungsverwaltungsakten. Da beide aktuellen Sanktionen von Ralph Boes auf einem Eingliederungsverwaltungsakt basieren, wäre es auch möglich, diesen zu überprüfen. Eine entsprechend kritische Überprüfung dieses Verwaltungsaktes nach den in Prüfbericht und Fachhinweisen genannten Kriterien und mit Bezug auf den Einzelfall wird mit Sicherheit Gründe für eine Aufhebung ergeben. Die darauf basierenden Sanktionen sind auch in diesem Fall mit aufzuheben. Für ein weiteres Aufrechterhalten der Sanktionen gegen Ralph Boes gibt es überhaupt keine Rechtfertigung.
Mit freundlichen Grüßen Christel T:
Dem ich mich mit freundlichen Grüßen
Anschließe, Schulze Norbert

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, August 06, 2015 at 12:18AM

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