Dienstag, 4. August 2015

IV CH: Zuerst der Versuch, dann der Vertrag – nur vermeintlich sozial?

Die Invalidenversicherung verfügt über diverse neuere Instrumente, Personen mit einem gesundheitlichen Handicap in den Arbeitsprozess zu integrieren. Eines davon ist der Arbeitsversuch.

Eine erste Bilanz
Arbeitgeber haben nicht selten Hemmungen, Leuten mit gesundheitlichen Problemen oder gar Bezügern einer IV-Rente eine Chance zu geben. Bei Rückfällen drohen dem Arbeitgeber Lohnfortzahlungen oder die Bezahlung von Taggeldern.
Was tun, psychisch oder gesundheitlich angeschlagenen Personen dennoch eine Chance zu geben? Insbesondere bei psychischen Leiden ist die Hemmschwelle gross. Das Leiden ist nicht sichtbar. Deshalb ist es für Aussenstehende recht schwierig, die Leistungsfähigkeit der betreffenden Person einigermassen einschätzen zu können.

Eine Art Versuchskaninchen
Das Mittel gegen dieses Problem heisst Arbeitsversuch. Seit Anfang 2012 ist die entsprechende gesetzliche Grundlage in Kraft. Danach kann die Invalidenversicherung einer eingeschränkten Person «versuchsweise einen Arbeitsplatz für 180 Tage zuweisen, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit der versicherten Person im Arbeitsmarkt abzuklären», so Art. 18a im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung.

Während des Arbeitsversuchs entsteht kein Arbeitsverhältnis laut Obligationenrecht. Der Versicherte erhält von der IV ein Taggeld; und dem Arbeitgeber entstehen dadurch keinerlei Kosten. Am Ende des halbjährlichen Versuchs kann der Arbeitgeber entscheiden, wie weit der IV-Bezüger fest angestellt werden kann. Wobei der Arbeitsversuch nicht immer so lange dauern muss.

«Eine gute Sache», findet Dieter Widmer, der Direktor der IV-Stelle Bern. In den ersten drei Jahren seit Bestehen dieser Massnahme konnten im Kanton Bern 1132 IV-Versicherte einen solchen Versuch starten. In jedem Jahr waren es mehr als im Vorjahr, und auch heuer dürfte laut Dieter Widmer der Vorjahreswert von 519 Arbeitsversuchen übertroffen werden.

70 Prozent Erfolg
Leider gibt es aber keine wirkliche Erfolgskontrolle. «Die IV ist daran, die entsprechenden Zahlen zu erheben, sie werden voraussichtlich Ende Jahr vorliegen», sagt Alex Oberholzer vom Bundesamt für Sozialversicherungen. Laut Dieter Widmer dürften jedoch über 70 Prozent der Arbeitsversuche in eine feste Anstellung münden.

«Schön wärs», meint Eva Aeschimann von Agile, dem Dachverband der Behinderten-Selbsthilfeorganisationen. Auch sie findet Arbeitsversuche grundsätzlich eine gute Sache, äussert dennoch Bedenken. Sie befürchtet, der von der IV vermittelte Versicherte würde nicht als gleichwertiger Partner betrachtet. Er stünde viel mehr als andere Arbeitnehmer in einem Abhängigkeitsverhältnis. Sie möchte sich erst dann ein Urteil bilden, wenn der Erfolg statistisch bestätigt sei.

Nur vermeintlich sozial?
Agile-Präsident Stephan Hüsler äusserte bei früherer Gelegenheit über jene Unternehmen sein Unbehagen, «die sich medienwirksam als soziale Arbeitgeber anpreisen, indem sie Versuchsarbeitsplätze zur Verfügung stellen, ohne jedoch auch nur im Entferntesten die Absicht zu hegen, diese Personen dann auch zu übernehmen».

Genau das dürfe nicht passieren, meint Dieter Widmer. Im Kanton Bern kämen nur Arbeitgeber in Betracht, die auch wirklich beabsichtigen, die versicherte Person trotz gesundheitlicher Einschränkung zu integrieren und ihr einen Arbeitsvertrag anzubieten. Selbstverständlich unter der Bedingung, dass sich die betreffende Person im Arbeitsversuch zu bewähren vermochte[…]

Quelle: via @Bernerzeitung.ch, August 04, 2015 at 01:28PM



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