Montag, 1. Juni 2015

Viele Ewerbslose rutschen direkt in Hartz IV

Normalerweise hat jeder, der seinen Job verliert und zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Voraussetzung für den Bezug von ALG I ist jedoch eine mindestens einjährige Beschäftigungsdauer. Folglich rutschen viele, die nur kurzzeitig einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen sind, unmittelbar in Hartz IV (Arbeitslosengeld II, ALG II). Die Grünen fordern nun eine Reform zugunsten kurzzeitig Beschäftigter.

Trotz Einzahlen in die Arbeitslosenversicherung kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I
Aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Frage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Brigitte Pothmer geht hervor, dass fast jeder vierte Arbeitnehmer, der seinen Job verliert, Hartz IV erhält. Denn bei einer kurzzeitigen Beschäftigung besteht kein Anspruch auf ALG I. Dieser Ungerechtigkeit – schließlich zahlt jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab dem ersten Tag der Arbeitsaufnahme in die Arbeitslosenversicherung ein – wollen die Grünen nun mit einer Verkürzung der Arbeitsdauer, um anspruchsberechtigt zu sein, begegnen. Bisher gilt einer Beschäftigungsdauer von mindestens zwölf Monaten innerhalb von zwei Jahren, um sechs Monate Anspruch auf ALG I zu haben. Zukünftig sollen Erwerbslose Pothmer zufolge früher ALG I beziehen und bereits nach vier Monaten, in denen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden, zwei Monate ALG I beziehen können[...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Gegen-Hartz.de, June 01, 2015 at 02:00AM

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