Montag, 8. August 2016

Hartz-IV: Wie Richter versuchen, Klagen aus dem Feld zu räumen

Betr.: AZ: S 134 AS 16485/14
Ihren Brief vom 28.07.2016

 

Sehr geehrter Herr Dr. ….

herzlichen Dank für die Anregung, die Klage zurückzunehmen.

Ich werde das NICHT tun.

Auch gegen Ihre Absicht, in solchem Falle die Klage ohne mündliche Verhandlung als unzulässig zu erklären, lege ich meinen Widerspruch ein.

Ich widerspreche, dass die Klage unzulässig ist und ich lehne einen Gerichtsbescheid ohne mündliche Verhandlung ab.

Ich möchte Ihnen hiermit die Gründe nennen.

1.) Zur Unzulässigkeitserklärung:

In der Rechtsbehelfsbelehrung eines jeden Widerspruchsbescheides steht: „Gegen diese Entscheidung kann jeder Betroffene für sich innerhalb eines Monats (…) Klage erheben.“ Damit ist die Klage auf jeden Fall zulässig und muss inhaltlich behandelt werden.

2.) Zur Ablehnung eines Gerichtsbescheides ohne mündliche Verhandlung:

Ein solcher Gerichtsbescheid kann nach § 105 SGG nur erfolgen, wenn „die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist.“

Ob „der Sachverhalt geklärt“ ist, wage ich zu bezweifeln …

Dass die Sache „keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist“ stimmt sicher nicht.

Ich möchte Ihnen die Gründe nennen:

  1. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in meiner Angelegenheit:

Am 26.05..2015 hat das Sozialgericht in Gotha Hartz IV für Verfassungswidrig erklärt und in Folge eine Richtervorlage die §§ 31 f SGB II dem BVerfG vorgelegt

– Beschluss des SG Gotha: http://goo.gl/l7EOg2

– Aktenzeichen im BVerfG  BvL 7/15

Zumindest das Sozialgericht Dresden hat sich inzwischen ebenfalls dem Urteil von Gotha angeschlossen, s.: https://goo.gl/9OpUfr.

Die Richtervorlage aus Gotha ist inzwischen zwar vom BVerfG als unzulässig abgewiesen worden, dies aber nur, weil die Klagevoraussetzungen, die Gültigkeit der der Klage zugrunde liegenden Eingliederungsvereinbarungen, nicht ausreichend geprüft worden sind, s.: 1 BvL 7/15, Beschluss des BVerfG vom 06. Mai 2016 http://goo.gl/c6ZYFR, Teil II, Absatz 2b.
Hinsichtlich der Kritik des Gothaer Gerichtes an der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregeln schreibt es aber, der Vorlagebeschluss werfe „durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen“ auf

s.: 1 BvL 7/15, Beschluss des BVerfG vom 06. Mai 2016
http://goo.gl/c6ZYFR, Randnr. 16

und genüge auch in der Form den Anforderungen des BVerfG:

„Das vorlegende Gericht hat sich mit dem Gewährleistungsgehalt des Art. 1 Abs. 1

in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG und der Rechtsprechung des Bundesverfas-sungsgerichts zur Grundsicherung (vgl. BVerfGE 125, 175; 132, 134; 137, 34 sowie BVerfGK 5, 237; 17, 375) ausführlich auseinandergesetzt.

(…)

Das Gericht befasst sich daneben auch mit weiteren verfassungsrechtlichen Zweifeln sowie den seiner Ansicht entgegenstehenden Interpretationen der bisherigen bundesverfassungs-gerichtlichen Rechtsprechung.

Auch setzt es sich mit den in Literatur und sozialgerichtlicher Rechtsprechung vertretenen Ansichten zur verfassungskonformen Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Regelungen auseinander und verwirft diese vertretbar.“

S.: 1 BvL 7/15, Beschluss des BVerfG vom 06. Mai 2016 http://goo.gl/c6ZYFR, Randnr. 17

– Ich möchte nun darauf hinweisen, dass der „durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen“aufwerfende und vom BVerfG auch in seiner Form akzeptierte Teil der Richtervorlage aus Gotha eben derjenige Teil ist, der  allen meinen  Klagen – auch der hier vorgelegten, zugrunde liegt.

Er ist als Gutachten auf meine Veranlassung und unter meiner Mitwirkung von Verfassungsrechtlern für michgeschrieben, später durch einen anderen Hartz-IV-Betroffenen dem Sozialgericht Gotha vorgelegt und vom Sozialgericht Gotha dann verwendet worden. Ich habe die Herstellung des Gutachtens besorgt, um den Richtern sowohl ihre Urteilsfindung als auch ihre Arbeit zur Begründung der Sache vor dem BVerfG zu erleichtern.

Spätestens seitdem das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, dass dieses Gutachten „durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen“ aufwirft und auch die in Literatur und sozialgerichtlicher Rechtsprechung vertretenen Ansichten zur verfassungskonformen Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Regelungen „vertretbar verwirft“(a.a.O.),

ist nicht mehr anzunehmen, dass meine Klage „keine besonderen Schwierigkeiten tatsäch-licher oder rechtlicher Art aufweist“.

Ein Gerichtsbescheid nach § 105 SGG ist spätestens seit diesem Urteil ohne Basis.

  1. Zur Unabhängigkeit des Richters:

Sie begründen ihre Anregung, die Klage zurückzunehmen, mit der Tatsache, dass ich vor dem SG Berlin bereits mehrere abweisende Entscheidungen erhalten habe.

Meines Wissens nach sind Richter unabhängig und nur dem Gesetz – aber nicht der Gruppenmeinung ihrer Behörde unterworfen. Und so habe ich das Recht, ein eigenes Urteil von Ihnen in der Sache zu erhalten.

  1. Zur Häufung meiner Klagen:

Die Vielzahl der Prozesse hat zwei Ursachen.

Die eine ist, dass ich eine Normenkontrollklage anstrebe und davon ausgehe, dass, was ich zu sagen habe, gerade NICHT die Auffassung des überwiegenden Teils der Richter ist. Sonst hätte sich das Problem schon längst erledigt. Hinzu kommen Zeitprobleme, die es für den Richter schwer machen, sich tiefgründig mit der Sache zu beschäftigen. Und es existiert für den Richter natürlich auch ein nicht unerhebliches Karriereproblem.

Bei der großen rechtlichen und auch politischen Dimension meiner Klage wäre es naiv anzunehmen, dass sich leicht ein Richter findet, der sich darauf einlassen will. Da ich aber davon abhängig bin, dass sich ein Richter der Sache annimmt, habe ich mich darauf eingerichtet, mehrere/viele Richter anzufragen.

Die zweite Ursache der Häufung der Klagen ist, dass ich Hartz IV tatsächlich für verfassungs- und menschenrechtswidrig halte und dementsprechend damit verfahre. Bis zur endgültigen Lösung meiner Frage durch Karlsruhe fallen die Sanktionen und die Prozesse gewissermaßen unabwendbar und automatisch an.

  1. Zum Querulanzproblem:

Es könnte sein, dass man auf die Schiene geht, mich zu einem Querulanten abzustempeln. Die Art, wie Sie mir die Rücknahme der Klage empfehlen und mir für den Fall, dass ich sie nicht zurücknehme, gleich ihre Unzulässigkeit in Aussicht stellen, lässt jedenfalls in diese Richtung denken.

Zur Querulanz gehören allerdings zwei Dinge:
Eine nicht Erfolg versprechende verbissene Beharrlichkeit – und Unbelehrbarkeit.

Entschiedenheit in einer Sache, die auch die Probleme des Gegners würdigen kann (s. Punkt c) und deswegen von vorneherein davon ausgeht, dass mit einem einmaligen Prozess nicht zum Ziel gelangt werden kann, die mit Weitsicht davon ausgeht, dass etliche Prozesse notwendig werden, hat nichts mit Querulanz zu tun.

Dass mein Weg „nicht Erfolg versprechend“ ist, ist schon durch den Einsatz der Verfassungsrechtler, die das Gutachten für mich geschrieben haben, dann durch die Annahme meines Gutachtens durch die Sozialgerichte in Gotha und Dresden, in bisher bedeutendster Form aber durch das Urteil des BVerfG widerlegt.

Die Unbelehrbarkeit sehe ich erst einmal auf IHRER Seite!

Zum letzten Punkt hänge ich Ihnen Ausschnitte eines Berufungsschreibens zum LSG an, in dem die, pardon, Unzulänglichkeit der Arbeit ihrer Kollegen, die Sie zur Basis ihrer Entscheidung genommen haben, beschrieben ist.

Siehe Anlage

Vielleicht sehen Sie ja wie ich eine gewisse Notwendigkeit, in Ihrem Urteil auch aus den dort beschriebenen Punkten Konsequenzen zu ziehen …

Mit freundlichem Gruß,

Ralph Boes

Quelle: via @Ralph Boes, 08.08.2016



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Retweeter, August 08, 2016 at 06:33PM

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Entwerder - Oder ... oder etwa doch nicht ?

08.08.2016 

"Entweder Sie ziehen Ihre Klage freiwillig zurück -  oder ich werde sie als unzulässig abweisen ..."

Der nächste Richter versucht, eine meiner Klagen aus dem Feld zu räumen.

Darauf brauchte es eine schöne Antwort.







Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, August 08, 2016 at 05:53PM

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Straßenkinder senden Hilferuf

Dem Straßenkinderprojekt Kids droht das Aus. Zum 1. Oktober wurde dem Trägerverein eine Kündigung ausgesprochen. Jetzt werben die Straßenkinder mit einer Online-Petition für den Erhalt ihres Anlaufpunktes. Hamburgs Straßenkinder senden einen Hilferuf an Politik und Vermieter: Per Online-Petition werben sie für neue Räumlichkeiten für das Straßenkinderprojekt Kids am Hauptbahnhof. Die Zeit drängt: Zum 1. Oktober […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, August 08, 2016 at 03:46PM

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Hilfswerk zieht positive Spendenbilanz

Das evangelische Hilfswerk Brot für die Welt freut sich über eine ungebrochene Spendenbereitschaft: Allein in Hamburg wurden 2015 mehr als 1,2 Millionen Euro gesammelt, bundesweit rund 57,5 Millionen. Hilfsprojekte in 90 Ländern können unterstützt werden.  Brot für die Welt hat im vergangenen Jahr mehr als 1,2 Millionen Euro Spenden aus Hamburg erhalten – erneut mehr als […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, August 08, 2016 at 01:31PM

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Wo sind sie die sozialen Richter, wo die mit Herz und Verstand?

Die Wahrheit ist, wenn Sie nicht reagieren, Sie die Justiz, dann kommen wir und sagen Ihnen, wir machen hier nicht mehr mit. Es muss Schluss damit sein, nur unsozial und zerstörend zu sein. Die Politik überschwemmen, die Welle neues Wasser bringt, um zu wenden die Politik. Machen Sie mit, wenn Sie nicht dumm sind (sein wollen), unterstützen Sie uns** (da ist auch Sanktionsfrei drin) und lassen Sie die vielen, vielen Menschen wieder lachen, die jungen Menschen ihr Leben aufbauen. Seien Sie endlich schlau. PS: Reichen die Nachrichten, die Sie jeden Tag lesen (und hören) noch nicht aus? Wenn immer mehr Menschen mit jungen Lebensjahren, immer jünger werden und auf der Strasse umherirren, dass ihr zu Hause ist, dann kann etwas nicht stimmen. Sehen Sie das nicht, wollen Sie das nicht sehen? Stehen Sie lieber auf und schalten Ihr Gehirn aus, legen die Zeitung weg und auf geht`s in Ihr Leben. Sind Sie so kalt, so gefroren? Sagen Sie immer noch Ja zu dieser nicht sozialen Politik?

Quelle: via @Heike Brückner, 08. August 2016



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Quelle: via @Retweeter, August 08, 2016 at 10:53AM

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Samstag, 6. August 2016

Die IV–Reform; BSV hat ihr Versagen eingestanden

Das BSV bestätigt: die gesetzten Sparziele sind nicht erreichbar.

So wie die Plattform ivdebakel schon seit einigen Jahren mit Beiträgen und Fakten immer und immer wieder über die Nicht-Machbarkeit geschrieben hat.

Heute, viel zu spät für die vielen Betroffenen und in die Armut Getriebenen, kommt die BSV-Evaluation zum Schluss, dass die 6. IV-Revision gescheitert ist.  Im Beitrag vom Beobachter wird das unfassbare IV Renten Desaster zwar immer noch schön geredet. Hier der Link zum Beitrag:

http://snip.ly/lg7ii#http://www.beobachter.ch/politik/artikel/invalidenversicherung_die-iv-reform-ist-ein-flop/?utm_source=BEO+Newsletter&utm_campaign=205b1068e0-Beobachter_Newsletter_vom_22_Juli_2016&utm_medium=email&utm_term=0_1d31f5f40a-205b1068e0-93256081

Ein deutliches Unvermögen der Parlamentarier spiegelt sich in diesem Beitrag,  es ist empörend, wie die Schuld am Desaster von „Hüben nach Drüben“ geschoben wird; der Prämien- und Steuerzahler erwartet zu Recht, dass die Schuldigen endlich in die Pflicht genommen werden.  So eine Schweinerei.

Es ist ein Hohn, wie im Punkt 1 und Punkt 2 des Beobachterartikels argumentiert wird. Die Vielzahl von Organisationen für die Wiedereingliederungsversuche haben Milliarden verschlungen, ihre meist akademisch ausgebildeten Mitarbeiter bedanken sich für ihre ansehnliche Gage.

Nur die Zahl der Neurenten sinkt:  weil der grösste Teil der IV–Rentenanträge abgewiesen wurde. Im Beitrag des ivdebakel vom 6. Mai 2016  „Die IV wird Milliarden Überschüsse machen“ findet man dazu statistische Kennzahlen. Die Gesamtzahl der IV-Rentner sind, wie z.B. Tabelle 6.6.1 aufzeigt, mehr als die Hälfte aller IV-Rentner in den nächsten Jahren altershalber in die AHV-Rente übertritt.

Hier der Link:  http://www.ivdebakel.ch/die-iv-wird-milliarden-ueberschuesse-machen/

Bei den Parlamentarier und Parlamentarierinnen nehme ich eine Missgunst gegenüber alter Menschen war. Obschon die überwiegende Mehrheit der alten Menschen rentenmässig nicht gut versorgt ist, deshalb werden mehr Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung beansprucht. Das ist unerträglich!  Denn gerade im öffentlichen Dienst können die Angestellten, gemäss Reglement, früher in Rente gehen, eine Möglichkeit welche rege in Anspruch genommen wird. In der Verwaltung ist eine üppige Altersversorgung die Regel; interessant ist, dass dadurch Lohnbeiträge der AHV und der IV  entgehen. Mit dieser kurzsichtigen Politik wird längerfristig die Kohärenz in der Bevölkerung untergraben.

Es ist empörend wie sich zum Beispiel der 35 jährige Nationalrat Christian Wasserfallen (FDP) in der Radiosendung SRF1  „Rendez-vous“ vom 18.9.2015 äusserst negativ gegenüber der älteren Generation geäussert hat. Herr Wasserfallen vergisst hierbei, dass es diese Generation ist/war, welche den Aufschwung des Landes erarbeitet hat. Ausser seinem Gejammer über die Aussicht betreffend Finanzlage kann er keine neuen Gesichtspunkte aufzeigen, geschweige denn andere Lösungsansätze zur Konsolidierung der Sozialwerke einbringen.

Was er sagte hören sie im nachstehenden Link:

http://www.srf.ch/play/radio/rendez-vous/audio/wahllokal-aus-bern-silvia-schenker-und-christian-wasserfallen?id=4cf9afdb-2747-4f72-9c23-20e68440a7c3



Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer

Quelle: via @IV Debakel, August 06, 2016 at 09:29AM

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Freitag, 5. August 2016

Hurra! Arbeit macht (mich) frei!*

Der-Wendeberater(.de)

…wobei ich mir diese Freiheit seit 1. August 2016 beim Berliner Verein Unter Druck erarbeiten darf, in dem ich dort meine 2. Strafe für das so genannte „erschleichen von Beförderungsleistungen“ abarbeite um einer Haftstrafe zu entgehen.

Gepriesen sei unser Gesellschaftssystem, welches auch weiterhin die Auswirkungen der sozialen Schieflagen bekämpft, statt dessen Ursachen zu beseitigen.

Die erste Verhandlung bezüglich einer 3. Anklage wegen der angeblichen „erschleichen von Beförderungsleistungen“ findet übrigens am 22. August 2016 beim Amtsgericht Berlin Tiergarten statt.

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Quelle: via @Retweeter, August 05, 2016 at 01:09PM

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Auszeichnung für den Mitternachtsbus

Das Team vom Hamburger Mitternachtsbus erhält in diesem Jahr den Max-Brauer-Preis der Alfred Toepfer Stiftung. Mit Hilfe des Mitternachtsbusses werden seit 20 Jahren Obdachlose in der Innenstadt von 20 Uhr bis Mitternacht an ihren Schlafplätzen versorgt. Seit 1996 fährt der Mitternachtsbus der Diakonie jeden Abend durch die Hamburger Innenstadt, um Obdachlose mit Kaffee, Tee, Broten […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, August 05, 2016 at 11:41AM

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Donnerstag, 4. August 2016

Elterngeld bleibt bei Hartz IV weiterhin Nullrechnung!

Obwohl das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) die einzige Sozialleistung ist, auf die das Elterngeld vollständig angerechnet wird, wurde eine diesbezügliche Klage vor dem Bundessozialgericht als unzulässig abgewiesen. Da bei der Anrechnung die „gesetzlichen Anforderungen erfüllt seien“, sehen Deutschlands höchste Sozialrichter keinen Handlungsbedarf.Ein mehrfacher Vater wollte sich gegen die Ungleichbehandlung durch das Elterngeld bei der Hartz IV Anrechnung wehren und scheiterte […]

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Quelle: via @HartzIV.org, August 04, 2016 at 06:13PM

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SGB VIII Entwurf - Widerstand

Der Widerstand formiert sich
Hier die wichtigsten bisherigen  Stellungnahmen:

Dr. Conen: Stellungnahme 

DIE LINKE (erste, vorläufige Stellungnahme) 

Dr. Krause, 1. Vors. der IGfH |   

Seitdem eine Fassung des Entwurfes für eine Novellierung des SGB VIII heraus ist, regt sich endlich mehr Widerstand in unseren Fachkreisen. 

Die Petition "Jugendhilfe vor dem Ausverkauf schützen"  hat inzwischen über 3000 Unterschriften.
Das Bündnis Kinder- und Jugendhilfe wird in Kürze eine ausführliche Stellungnahme veröffentlichen.

Das alles darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass immer noch viele Leute in der Praxis der Jugendhilfe keine Ahnung haben, was auf sie zukommt und dass überhaupt an einer Novellierung gearbeitet wird.

Und so mancher, der davon gehört hat, geht weiterhin davon aus, dass eine "Reform"  nur etwas Positives sein kann und lässt das Ganze geduldig auf sich zukommen.  

Für diese Kollegen noch mal im Anhang der Gesetzesentwurf  und die Begründung.



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Quelle: via @Einmischen.info, August 04, 2016 at 08:35AM

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Amerikanische Internierungslager in Japan! 1941.

Japanisch-kanadische Internierung bezieht sich auf die detainment der japanischen Kanadier nach der japanischen Invasion in Hong Kong und Malaya und Angriff auf Pearl Harbor , und die anschließende kanadische Kriegserklärung an Japan während desZweiten Weltkriegs . Diese erzwungene Verlagerung der japanischen Kanadier Regierung durchgesetzte Ausgangssperren und Verhöre, zusätzlich zu den Arbeitsplätzen und Vermögensschäden. [1]

Beginnend nach dem Angriff auf Pearl Harbor am 7. Dezember 1941 und dauerhafte bis 1949 alle Menschen von japanischen Erbe (vier Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg zuEnde war) systematisch aus ihren Häusern und Unternehmen und gesendet wurden entfernt Internierungslagern . Die kanadische Regierung beenden Sie alle japanischen sprachige Zeitungen, nahm Besitz von Unternehmen und Fischerboote, und sie effektiv verkauft. Um wurden die Internierung selbst, Fahrzeuge, Häuser und persönliche Gegenstände zu finanzieren auch verkauft werden . [1]

Im August 1944 kündigte Premierminister Mackenzie King , dass die japanischen Kanadier in Ost-Kriegsgefangenen (POW) Lagern und Internierungslagern zu bewegen waren , wie waren zuvor gefördert. Die offizielle Politik erklärt , dass japanische Kanadier östlich der Rocky Mountains oder repatriiert werden nach Japan nach dem Ende des Krieges bewegen muss. [2] jedoch von 1947 viele japanische Kanadier hatte dies gewährt worden Befreiung erzwungen keine Eintrittszone und durch 1949 Gesetz wurde erlassen , dass die japanischen Kanadier das Recht erlaubt provinziell sowie föderal zu stimmen, offiziell das Ende der Internierung Markierung. [3]

https://en.m.wikipedia.org/wiki/Japanese-Canadian_internment


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Quelle: via @Norbertschulze, August 03, 2016 at 11:42PM

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Mittwoch, 3. August 2016

Sanktionen gefährden Leben Hartz IV: Gothaer Sozialrichter rufen erneut Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an.

Sanktionen gefährden Leben

Hartz IV: Gothaer Sozialrichter rufen erneut Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Dies hatte eine Vorlage zuvor wegen Formfehlern abgelehnt

Von Susan Bonath
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Sanktionen gefährden Leben

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die erste Klage wegen Paragraphen Ping-Pong und Fadenscheinigen ausreden, dass, das Schriftbild zu klein währe sowie die Absätze nicht stimmen würden abgelehnt haben.

Hält das Sozialgericht Gotha Hartz-IV-Sanktionen weiterhin für verfassungswidrig. Darum wird es erneut das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anrufen. Dies habe eine Verhandlung am Dienstag ergeben, sagte ein Behördensprecher gegenüber jW. In den nächsten Tagen werde die Kammer eine zweite Richtervorlage in Karlsruhe einreichen. Die erste Eingabe vom Mai 2015, denselben Fall betreffend, hatte das BVerfG Anfang Juni wegen eines Formfehlers ab- und an die Thüringer Sozialrichter zurückgewiesen.

Geklagt hatte ein Mann, den das Jobcenter Erfurt im Jahr 2014 zweimal für jeweils drei Monate sanktioniert hatte. Nachdem er ein Arbeitsgebot abgelehnt hatte, kürzte ihm das Amt die Grundsicherung um 30 Prozent. So musste er mit 273,70 statt damals 391 Euro über die Runden kommen. Daraufhin hatte das Jobcenter ihn zu einem Praktikum verpflichtet. Auch dem hatte der Kläger nicht zugestimmt. Die Folge war eine weitere Kürzung seiner Bezüge um 234,60 Euro, also 60 Prozent. Es blieben ihm dadurch gerade noch 156,40 Euro zum Überleben. Bei der Klage hatte der Mann beteuert zu wissen, worauf er sich eingelassen habe. Die Sanktionen halte er allerdings für verfassungswidrig.

Die Sozialrichter in Gotha waren der Argumentation des Klägers gefolgt. Mit Hartz IV habe der Gesetzgeber das physische und soziokulturelle Existenzminimum berechnet. Dieses sei nach Bedürftigkeit zu gewähren. So forderten es die Grundrechte auf Menschenwürde, freie Persönlichkeitsentfaltung, Leben und körperliche Unversehrtheit. Auch das BVerfG selbst habe dies in zwei Entscheidungen zu Hartz IV in den Jahren 2010 und 2014 sowie in einem Beschluss aus 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz betont.

Dem zuwider habe der Gesetzgeber die Gewährleistung der Grundsicherung an das Wohlverhalten der Bezieher geknüpft. Außerdem hebele das Sozialgesetzbuch II das Recht auf freie Berufswahl sowie das Verbot der Zwangsarbeit aus. Mittels existenzgefährdender Strafen könnten Hartz-IV-Berechtigte genötigt werden, jeden schlecht bezahlten Job, jede Maßnahme oder nicht dem Arbeitsrecht unterliegende Arbeitsgelegenheit anzunehmen. »Sanktionen können zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit führen«, betonte die Gothaer Kammer 2015.

Wie das BVerfG am 2. Juni mitteilte, wirft diese Richtervorlage »durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen auf«. Allerdings habe die Gothaer Kammer nicht hinreichend geprüft, ob der Kläger mit Zugang der Jobzuweisungen genügend über Rechtsfolgen bei einer Ablehnung belehrt worden war. Das Sozialgericht hätte nach dem Willen der Karlsruher Richter genauer auswerten müssen, ob es die Sanktionen bereits wegen fehlerhafter Bescheide hätte aufheben können. Denn dann, so das BVerfG, »käme es auf die Verfassungsgemäßheit (…) nicht mehr an«. Es stufte die Vorlage damit als »unzulässig« ein.

»Die Kammer hat die Vorgaben der Verfassungsrichter zur Kenntnis genommen und bearbeitet«, erläuterte der Gerichtssprecher. Das Verfahren werde nun ausgesetzt, bis die zweite Vorlage in Karlsruhe bearbeitet wird. Das BVerfG kann die Eingabe erneut abweisen, muss dies aber begründen.

Um dies zu vermeiden, habe das Sozialgericht Gotha einerseits klargestellt, dass die Rechtsfolgenbelehrung des Klienten den gesetzlichen Vorgaben entsprach, so der Sprecher. »Zum anderen konnte der Kläger ausführlich darlegen, dass ihm die Folgen bewusst waren.« Nach jW-Informationen hatte er auch schon in der Vergangenheit gegen Sanktionen mit ausführlichen Einlassungen geklagt. Zudem hatte er sich geweigert, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen. Eine solche enthält sanktionsbewährte Auflagen wie Ortsanwesenheit, beständige Bewerbungsbemühungen und die Annahme zugewiesener Jobs.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) verhängten Jobcenter von April 2015 bis März 2016 rund 950.000 Kürzungen gegen 414.000 Leistungsbezieher. Knapp 7.000 Menschen wurden die Mittel im März vollständig gestrichen. Auch Minderjährige sind betroffen. Im vorigen Jahr waren 1.800 Sanktionierte erst 15jährig, knapp 15.000 Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren. Zwischen 2007 und 2015 sparte die BA etwa 1,7 Milliarden Euro alleine durch Sanktionen ein, das sind jährlich knapp 200 Millionen Euro.

Den Aktuellen stand des Parteiverkehrs über die Klage beim Bundesverfassungsgerichtes, erfährt Ihr auf Ralph Boes Seite.

 

 

Quelle: 03.08.2016: Sanktionen gefährden Leben (Tageszeitung junge Welt)


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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, August 03, 2016 at 09:46PM

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Jobcenter solidarisiert sich mit mir!

03.08.2016:

Hoppla:
Jobcenter solidarisiert sich mit mir!


Nachdem das Sozialgericht versucht hat, die erste 100-Prozent-Sanktion wegen eines zu kleinen Schriftbildes der Rechtsfolgenbelehrung zu kippen und ich schon geschrieben habe, dass das vermutlich so nicht geht, schreibt jetzt das Jobcenter:
 
  • "Die Beteiligten haben (...) kein Interesse, das Verfahren aufgrund von formalen Gegebenheiten zu beenden sondern streben eine rechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anwendung des § 31 SGB II an."

Siehe hier >>, Seite 2, letzter Satz.
 



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, August 03, 2016 at 02:29PM

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Kritik an der Mietpreisbremse

Die Kritik an der Mietpreisbremse in Hamburg wächst. Nach dem Mieterverein zu Hamburg kritisiert jetzt die Linksfraktion die neue Regelung. Korrekturen an dem Gesetz seien notwendig. Ansonsten verkomme die Mietpreisbremse zu einem „Papiertiger“. Seit dem 1. Juli 2015 gilt in Hamburg die Mietpreisbremse. Pünktlich zum einjährigen Geburtstag hatte der Mieterverein zu Hamburg bereits bemängelte, dass […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, August 03, 2016 at 01:23PM

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Dienstag, 2. August 2016

Gezielt jene bestrafen, die nicht kooperieren

Die Berner Konferenz für Sozialhilfe will sich gegen die geplanten Kürzungen in der Sozialhilfe wehren. Als Anreizsystem würden diese Massnahmen nicht taugen, sagt Co-Präsident Daniel Bock. Anstatt fachlich werde rein finanziell argumentiert, kritisiert er.

Herr Bock, im Kanton Bern dürfte im Sozialbereich bald ein rauerer Wind wehen. Geplant ist, den Grundbedarf neuer Sozialhilfebezüger um 15 Prozent zu kürzen. Was sagen Sie als Co-Präsident der Berner Konferenz für Sozialhilfe dazu?
Daniel Bock: Dieser Vorschlag ist erschreckend und kann nicht der richtige Weg sein. Die Politiker sind sich nicht im Klaren, was sie mit den Kürzungen auslösen. Der administrative Aufwand in den Sozialdiensten wird enorm sein. Es ist zudem stossend, dass alle Sozialhilfebezüger von Anfang an unter Generalverdacht gestellt werden, das System ausnutzen zu wollen.

Hier wird rein aus finanzieller Sicht argumentiert, die fachliche interessiert kaum jemanden. So waren wir Sozialdienste zum Beispiel nicht zum runden Tisch mit den Politikern eingeladen, auf den die Gesetzesvorlage basiert.

Ihre Geschäftsleiterin und SP-Grossrätin Andrea Lüthi nahm daran teil.
Natürlich versuchten uns nahestehende Politikerinnen und Politiker, unsere Sicht einzubringen. Doch sie konnten nichts bewirken, weil die Mehrheiten im Grossen Rat und somit auch am runden Tisch bürgerlich sind. Wir wollen jetzt versuchen, einige dieser Politiker doch noch von unserer Sicht zu überzeugen.

Wie?
Wir haben sie im September zu einem Gespräch eingeladen. Alle Angeschriebenen waren interessiert und werden kommen.

Die Konsultationsfrist für das neue Gesetz läuft aber bereits Ende August ab. Hätten Sie sich nicht früher einbringen müssen?
Wir treten selten so gezielt politisch auf und mussten uns deshalb gut vorbereiten. Die Arbeit in unserem Verband findet zudem ehrenamtlich statt. Aber die Gesetzesänderungen kommen ja auch noch in den Grossen Rat, wo dann die Würfel fallen werden.
Die Mehrheiten im Grossen Rat werden aber auch dann bürgerlich sein.
Die Fronten sind verhärtet, und es wird sicher schwierig, diese Vorschläge auszuhebeln. Vielleicht gelingt es uns aber, gewisse Punkte aufzuweichen. Hält der Grosse Rat an den 15 Prozent Kürzungen fest, so werden wir sicher das von der SP bereits angekündigte Referendum in irgendeiner Art unterstützen.
«Es gibt kein ­fachliches ­Argument, das ­diesen Schritt rechtfertigen würde.»
Ein Bezüger, der allein lebt, erhält heute im Monat 977 Franken für Ausgaben wie Essen, Verkehr oder Hygiene. Wäre es wirklich so schlimm, wenn ihm zu Beginn 15 Prozent dieses Grundbedarfs gestrichen würden?
Mit den 977 Franken kommt er über die Runden, aber dieser Betrag ist nicht grosszügig bemessen. Man darf zudem nicht vergessen, dass der Kanton Bern 10 Franken weniger gibt, als die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) in ihren Richtlinien vorgibt – weil er die Teuerung in den letzten Jahren nicht angepasst hat.

Meistens kommen die Bezüger zudem eher zu spät zu uns. Das heisst, sie sind bereits verschuldet oder mit der Miete im Rückstand. Von ihrem Grundbedarf müssen sie folglich manchmal auch noch Schulden an Private begleichen, bei denen sie ein Darlehen aufgenommen haben, um der Sozialhilfe zu ­entgehen.
Wenn man ihn kürzt, fördert man die Abwärtsspirale, in der sie sich befinden. Dabei sollte man sie zu Beginn stabilisieren, damit anschliessend die Reintegrationsarbeit beginnen kann. Wenn sie später nicht kooperieren, muss man Massnahmen treffen, das ist klar.

Die Kürzungen in den ersten sechs Monaten sollen ein Anreiz sein, dass die Bezüger rasch wieder aus der Sozialhilfe aussteigen. Wenn sie kooperieren, erhalten sie zudem bereits nach drei Monaten den ganzen Betrag. Was ist daran so falsch?
Dieses Anreizsystem ist eine Farce. Es wird nicht funktionieren, das zeigt unsere Erfahrung. Mit diesen Massnahmen muss es nur jemand während sechs Monaten schaffen, mit weniger Geld über die Runden zu kommen. Anschliessend wird er mit dem normalen Grundbedarf belohnt.

Was wäre besser?
Wir sollten gezielt jene Leute bestrafen, die nicht kooperieren. Die neuen Skos-Richtlinien, die auf Anfang Juli in Kraft getreten sind, geben den Sozialdiensten da mehr Spielraum. Wenn sich bislang zum Beispiel jemand weigerte, im Kompetenzzentrum Arbeit in der Stadt Bern arbeiten zu gehen, so konnten wir ihm 15 Prozent des Grundbedarfs kürzen. Künftig werden es 30 Prozent sein.


Anmerkung Agenda 2010 Leaks Team – der letzte Satz erneut reine Propaganda darstellt. Richtig heissen müsste es; „..wenn sich (..) jemand weigere (..) arbeiten zu gehen (..) so konnten und können wir jeden Antragstellenden/Bezüger voll sanktionieren.“
Mit den «30 Prozent» will die Berner Zeitung dem Lesenden, der Schweizer Bevölkerung glaubhaft machen, dass in unserem Land alles in Ordnung sei und niemand zu hungern brauche, geschweige den jemand obdachlos werde (..) reine Lüge (..)

Es macht einen Unterschied, ob man mit 830 oder 680 Franken im Monat klarkommen muss. Es ist stossend, dass einzelne Politiker und Politikerinnen bereits Verschärfungen vorschlagen, ohne die Ergebnisse der neuen Skos-Richtlinien abzuwarten.

Genügt diese Sanktionsmöglichkeit?
Das müssen wir eben zuerst her­ausfinden. Vielleicht müssen wir die Kürzungen künftig konsequenter und rascher umsetzen, wenn wir merken, dass es sich jemand in der Sozialhilfe bequem macht. Wichtig wäre aber auch, wieder mehr Testarbeitsplätze zu schaffen, in denen unsere Klienten während eines zeitlich beschränkten Einsatzes einen existenzsichernden Lohn erhalten. So können wir ihre Arbeitsfähigkeit und ihre Motivation prüfen. Diese Testarbeitsplätze haben sich bewährt, bevor viele von ihnen den Sparmassnahmen des Kantons zum Opfer fielen.

GLP-Grossrat Thomas Brönnimann schlägt vor, Langzeitbezüger statt Neueinsteiger ins Visier zu nehmen. Ist das besser?

Dieser Gedanke geht in die richtige Richtung. Aus meiner Sicht ist aber auch da keine lineare Kürzung des Grundbedarfs sinnvoll, allenfalls der Ausbau von Sanktionsmöglichkeiten.

Dennoch sind die Kosten in der Sozialhilfe in den letzten zehn Jahren massiv gestiegen.
Weil die Fixkosten wie etwa Mieten, Verkehr und Krankenkassenprämien steigen. Das wird in dieser Diskussion völlig ausser Acht gelassen. Nicht der Grundbedarf treibt die Kosten hoch. Zudem sind die Kosten in der Sozialhilfe in den letzten vier Jahren stagniert oder sind zum Teil sogar zurückgegangen. Und die Quote der Sozialhilfeempfänger ist in dieser Zeit gesunken.

Nur rund die Hälfte der Sozial­hilfebezüger wäre von den Kürzungen betroffen. Wer arbeitet oder eine Ausbildung absolviert, wer Kinder unter 5 Jahren allein erzieht oder über 55 Jahre alt ist, kann aufatmen.
Genau diese vielen Ausnahmen werden den administrativen Aufwand in den Sozialdiensten in die Höhe treiben. Und es zeigt, dass es sinnvoller wäre, gezielt gegen nicht kooperative Bezüger vorzugehen.

Von den Kürzungen betroffen wären auch vorläufig Aufgenommene. Sie würden während der ersten drei Jahre auch 15 Prozent weniger Grundbedarf erhalten, weil der Ansprung zwischen der Asylsozialhilfe und der Sozialhilfe heute gross ist. Was halten Sie davon?
Auch das zeigt, dass ausschliesslich finanzielle Überlegungen hinter diesen Vorschlägen stecken. Es gibt kein fachliches Argument, das diesen Schritt rechtfertigen würde.
«Es ist stossend, dass Sozialhilfe- bezüger von Anfang an unter Generalverdacht gestellt werden.»
Welche fachlichen Argumente sprechen denn dagegen?
Vorläufig Aufgenommene leben meist in grossen Familiensystemen, zudem sind einige von ihnen kriegstraumatisiert. Da wird die Integration grundsätzlich schwieriger. Man muss sich überlegen, ob es sinnvoll ist, wenn in einer Familie mit vier Kindern beide Ehepartner arbeiten gehen und die Kinder fremdbetreut werden.
Oder ob es doch besser ist, wenn nur ein Elternteil 2000 bis 3000 Franken verdient und die Familie von der Sozialhilfe unterstützt wird. Zudem packen diese Leute genauso gerne mit an wie alle anderen – wenn sie denn eine echte Möglichkeit erhalten.



Was meinen Sie damit?
Es fehlt an Nischenarbeitsplätzen in der Privatwirtschaft. Zum Beispiel an Stellen für Küchen- und Servicehilfen in Restaurationsbetrieben, für Postboten oder für Leute, die Hauswarte unterstützen. Leider haben viele Firmen solche Stellen in den letzten Jahren wegrationalisiert. Dabei profitierte davon nicht nur der Arbeitnehmer, sondern die ganze Firma. Denn es stand hier nicht die Leistungsfähigkeit, sondern der Mensch im Zentrum.

Bern wäre der erste Kanton, der weniger Geld für den Grund­bedarf geben würde, als die Skos vorschlägt. Würden andere Kantone folgen?
Davor haben wir grossen Respekt. Mit den Skos-Richtlinien sollen schweizweit gleiche Bedingungen herrschen. Es geht auch darum, Sozialhilfetourismus zu vermeiden. Wenn sich nun ein Kanton nicht daran hält, besteht die Gefahr, dass dieser Tourismus wieder einsetzt.

Wenn ich als Sozialhilfebezüger in Freiburg mehr Geld erhalte als in Ostermundigen, überlege ich mir logischerweise, dorthin zu ziehen. Und somit wäre die Verlockung für andere Kantone gross, ebenfalls beim Grundbedarf zu kürzen, damit Klienten abwandern.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle via @Bernerzeitung, 29.07.2016

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Montag, 1. August 2016

Eine weitere 100-Prozent-Sanktion?

Die Auseinandersetzung mit dem Jobcenter geht weiter ...
Eine neue 100-Prozent-Sanktion ist zu erwarten
 

Am 11.07. habe ich durch eine neue EGV per Verwaltungsakt mit der Zielsetzung: "Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung" und der Aufforderung, mir einen Maßnahmeträger für Coaching auszusuchen ...
Dies von einer völlig neuen Vermittlerin ...

Meine Antwort gibt es hier :

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Sehr geehrte Frau Y.....,


hiermit möchte ich Ihnen Rückmeldung zu meinen Rechercheergebnissen zum Einzelcoaching geben …

Ich habe die Recherche unterlassen und möchte Ihnen die Gründe nennen.


1.) Zum Rahmen der Vereinbarung:

Am 11.07.2016 haben wir uns zu einem Gespräch getroffen und ich habe Ihnen ausführlich über meine Interessen und meine damit verbundenen Tätigkeiten berichtet.
Zielrichtung des Gespräches von meiner Seite aus war, herauszufinden, ob man in irgendeiner Weise zu einer tragfähigen Vereinbarung finden kann.
Außerdem hatte ich Ihnen etliche Materialien mitgebracht, auf deren Grundlage man über eine Vereinbarung hätte reden können …
Zum Ende des Gespräches habe Sie dann aber unvermittelt eine schon vor dem Gespräch fertig vorbereitete Eingliederungsvereinbarung vorgelegt, deren Inhalt in keiner Weise mit mir oder mit dem Inhalt des Gespräches im Zusammenhang steht.
Ein Gespräch / eine Verhandlung über den Inhalt der EGV hat in keiner Weise stattgefunden, weswegen sie im Sinne des Urteils des BSG vom 14.02.2013
B 14 AS 195/11 R, Randnr. 18 f.,
s. Anlage 1
ungültig ist.

Eine Verhandlung hat allerdings über die Form der EGV stattgefunden.
Da ich mich geweigert habe, sie zu unterschreiben, haben wir besprochen, dass Sie sie als Verwaltungsakt erlassen.

2.) Sowohl die Zielsetzung der EGV als auch der gemachte Vorschlag zum Coaching sind unangemessen. Sie übersehen, dass ich vollbeschäftigt bin
s. Fußnote  [1]
und einen grundsätzlich anderen Begriff vom Wesen der Arbeit habe, als er durch das Coaching verwirklicht werden soll.
S. Teil A meiner Klagen, Anlage 2

3.) Durch den abgelebten, nicht mehr in die Zeit passenden Arbeitsbegriff Ihres Amtes werde ich in meiner Tätigkeit diskriminiert.
 S. Teil A meiner Klage, Anlage 2, Seite 2, letzter Absatz

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4.) Der Verwaltungsakt ist mit einer Rechtfolgenbelehrung bestückt, durch die ich meine Grundrechte und die Menschenrechte außer Kraft gesetzt empfinde und die ich für verfassungswidrig halte.

5.) Ich habe meine Kritik an dieser Eingliederungsvereinbarung und an dem dahinter stehenden §§ 31 f SGB II in jeder Weise offen
sowohl im politisch-gesellschaftlichen Raum
S. Brandbrief, Anlage 3
als auch im rechtlichen Raum (12 Prozesse)
S. Gutachten, http://goo.gl/n6G1Ze [2]
S. Frage nach der Verfassungswidrigkeit des Arbeitsbegriffes in H4; Anlage 2
als auch vor ihrer Behörde verhandelt.
S. meine Korrespondenz mit Ihrem Amt, http://goo.gl/etNK0c

6.) Selbst das Bundesverfassungsgericht hält meine Einwände für vertretbar, wenn es auch aus verfahrens-technischen Gründen noch nicht zu einem Urteil gekommen ist.
S. Vorläufige Einschätzung meines Gutachtens durch das Bundesverfassungsgericht, Anlage 4  
Zu meiner Urheberschaft des Gutachtens
s. http://goo.gl/Ck7geB

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7.) In dem durch das SGB II gesteckten verfassungs- und menschenrechtswidrigen Rahmen bin ich zu keiner Kooperation bereit.

8.) Die Androhung des Entzuges der Lebensgrundlage zur Basis einer "Vereinbarung" über Arbeitsaufnahme zu machen oder damit Wohlverhalten zu erzwingen, ist nackte Barbarei. Selbst die Maffia kann das nicht besser.

9.) Um da nicht erpressbar oder verführbar zu sein, habe ich mit meinem Leben abgeschlossen.
S. Zweiter Brandbrief, Anlage 5

10.) Das Thema ist aufs Ausführlichste mit ihrer Behörde abgehandelt und die Ernsthaftigkeit meines Entschlusses ist durch die tatsächlichen Geschehnisse längst geprüft.
S. Auszug aus der neuesten Klage, Anlage 6

11.) Auch Lebensmittelgutscheine sind keine Option für mich, weil sie – als tragender Teil der verfassungswidrigen Sanktionsmechanik – ebenfalls die Würde außer Kraft setzen und damit ebenfalls verfassungswidrig sind.
S. meine Abhandlung: "WÜRDE ODER LEBEN - Zu Wesen und Bestimmung der Lebensmittelgutscheine", Anlage 7

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12.) Im Sinne des von mir kritisierten verfassungs- und menschenrechtswidrigen Systems werden Sie auf meine Weigerung mit Sanktionen antworten müssen – oder sollen.

13.) Sanktionen sind nur anzuwenden, wenn sie zum vom Gesetzgeber vorgesehenen Ziel führen. Andernfalls sind sie auszusetzen.
S. BGB § 226: Schikaneverbot: "Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen."

14.) Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Sanktionen werden bei mir NICHT zum vorgegebenen Ziel (Eingliederung in den Arbeitsmarkt) führen.
S. Zweiter Brandbrief, Anlage 5
S. Das Problem meiner Diskriminierung, Anlage 2
S. Zur Ernsthaftigkeit meines Anliegens, Anlage 6, http://goo.gl/QNTRvp

15.) Damit sind sie in meinem Falle sachfremd angewendet.

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16.) Wie ein Antibiotikum bei einem Allergiker zum anaphylaktischen Schock und zum Tod führen kann, führen Sanktionen bei mir zum Tod.

17.) Im Falle, dass der Arzt über die Allergie informiert war und das Antibiotikum trotzdem gegeben hat, hat er einen Kunstfehler begangen und ist am Tod des Patienten mitschuldig oder schuldig.

18.) Im Falle, dass ein Jobcenter über die Unsachgemäßheit einer Sanktion und über die Gründe, die sie als unsachgemäß erweisen, informiert ist, und sie trotzdem verhängt, wird es nicht anders sein.
Zu den Gründen:
S. Brandbief, Anlage 3
S. Gutachten, http://goo.gl/n6G1Ze
S. Stellungnahme des BVerfG, Anlage 4
S. Zweiter Brandbrief, Anlage 5
S. Darlegung der Ernsthaftigkeit meines Anliegens, Anlage 6

19.) Das "System" kann da nur vordergründig schützen - und nur, so lange es besteht.

20.) Das Urteil aus Karlsruhe wird vielleicht nicht mehr lange auf sich warten lassen …

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21.) Wenn Sie trotz 1.) auf Ihrem Verwaltungsakt bestehen, wird die Sanktion abgehun-gert werden.

22.) In der Zeit meines letzten Hungerns hatte ich zwischen dem 65.sten und dem 75.sten Tag wegen Herzmuskelabbaus starke Angina-Pectoris-Beschwerden (= Vorstufe eines Herzinfarktes), die einen längeren Krankenhausaufenthalt notwendig machten.
Zum Ende der Hungerzeit (132 Tage) hat mein Herz- und Kreislaufsystem äußerst krisenhaft reagiert.
S. Zufallsentdeckung durch den Amtsarzt; Die Akten liegen Ihnen vor.

23.) "Alternativlosigkeit" (Merkel) ist nichts ein Zeichen mangelhafter Phantasie.
Einen Vorschlag zur Lösung des hier umrissenen Problems werde ich auf Anfrage gerne machen …


mit freundlichem Gruß,

   Ralph Boes



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P.s.:


Ein persönliches Nachwort:

Sehr geehrte Frau Y.....,

Sie haben einen Job im Jobcenter.
In einer Zeit in der immer mehr Jobs verloren gehen, weil die Menschen nicht mehr "gebraucht" werden, möchten Sie den Menschen helfen, wieder in Lohn und Brot zu kommen. Gemäß der Vorgaben der Gesetze bieten Sie Ihnen deshalb auch "Hilfestellungen" zur Erlangung von Arbeit im Sinne von "Erwerbsarbeit" an.
Dass Sie Menschen auch drängen müssen, Jobs gegen ihren Willen und gegen ihre Interessen anzunehmen, wird Sie mit Bedauern erfüllen. Und noch mehr, dass Sie sie auch sanktionieren müssen. Aber leider gibt es für Sie keine andere Möglichkeit …
Es wäre sicher gut gewesen, der Gesetzgeber hätte mit dem neuen Gesetz zur "Vereinfachung" von Hartz IV nun wirklich Vereinfachungen und auch Erleichterungen für die Hartz-IV-Betroffenen eingerichtet. Aber leider hat er das nicht getan und so bleibt Ihnen auch da keine Möglichkeit …

Sehr geehrte Frau Y.....,

ich weiß nicht, ob Sie so denken. Aber so ungefähr wäre es "normal".
Normal ist aber nicht gleich gut – und so habe ich versucht, Ihnen möglichst deutlich zu machen, wohin das in meinem Falle führt.

Geben Sie die Sache nach oben hin ab!

Nochmals – mit freundlichem Gruß,
   Ralph Boes






Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, August 01, 2016 at 12:43PM

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