Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Hinzundkunzt.de, February 27, 2017 at 01:03PM
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Willkommen auf meiner Homepage
Mein Name ist Harald Thomé. Ich biete juristische Fortbildungen und Vorträge zum Arbeitslosen- und Sozialrecht, insbesondere zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ nach dem SGB II, sowie dem allgemeinen Sozialverwaltungsrecht (SGB I/SGB X) an.
Das neue, ab dem 01.07.2008 wirksame Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), erlaubt nun auch Nichtjuristen die Rechtsberatung, allerdings mit der Einschränkung der Anleitung durch einen Juristen und regelmäßiger fachlicher Qualifizierung. Damit Sie zeitnah auf dem aktuellen Stand sind und diese Anforderung erfüllen können, biete ich Ihnen meine Fortbildungen an.
Weitere Informationen zu meiner Person und meinen Dienstleistungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Quelle:
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Wir warten seit einem Jahr auf diesen Entwurf. Es gab etliche Vorgänger und Arbeitsentwürfe. Dies ist nun der Entwurf, den die Bundesregierung durchbringen möchte:
Hier der Entwurf zum Herunterladen:
SGBVIII-Reform-Begründung-03022017
Hier die erste Einschätzung des Bündnisses:
Der Entwurf erscheint auf den ersten und zweiten Blick wie eine nur partiell veränderte bzw. verbesserte Variante des bisherigen SGB VIII.
Man enthält sich dieses Mal der großen Worte, ebenso der deutlichen Hinweise auf Effizienzgedanken und Sparmöglichkeiten und erweckt so den Eindruck, dass man beabsichtige, dem Geist des KJHG treu bleiben zu wollen.
So wurde auch von der Ersetzung des Begriffes „Hilfe“ durch „Leistung“ abgesehen, ebenso von der Ersetzung des Begriffes „Unterstützung“ durch den Begriff „Begleitung“.
Man kann diese Entwicklung als Erfolg des seit Jahren geleisteten Widerstandes und der Proteste der letzten sechs Monate sehen. Ein triftiger Grund allerdings, das vorhandene und immer wieder neu geweckte Misstrauen aufzugeben, liegt nicht vor,
weiterlesen:
Kommentar zum Entwurf des SGB VIII vom 3.2.
Hier noch einmal die aktuellste Einladung zur Veranstaltung zum SGB VIII am kommenden Dienstag um 18.30 Uhr in der Pumpe e.V. mit genaueren Informationen z.B. zu den Foren
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Am Donnerstag, 23. Februar, erscheint das «Manifest zum Grundeinkommen» von Daniel Häni & Philip Kovce bei Ecowin: «WAS WÜRDEST DU ARBEITEN, WENN FÜR DEIN EINKOMMEN GESORGT WÄRE» Das bedingungslose Grundeinkommen ist in aller Munde, weil es die richtigen Fragen stellt. Könnten wir unsere Talente nicht viel besser entfalten, wenn unsere Existenz bedingungslos gesichert wäre? Wie…
Der Beitrag Manifest zum Grundeinkommen erschien zuerst auf grundeinkommen.
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Letzte Woche hat der Bundesrat die Botschaft zur «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung» verabschiedet. Ein Schwerpunkt der Reform fokussiert darauf, psychisch beeinträchtigte Jugendliche besser zu unterstützen, damit sie den Übergang ins Berufsleben schaffen, statt zu IV-Bezügern zu werden.
Die NZZ zeichnete dazu einmal mehr das Bild von psychisch kranken jungen Menschen, die eine IV-Rente angeblich für «erstrebenswert» halten, weil «die Rente über dem Lohn der Gleichaltrigen liege». Effektiv erhält ein «Frühinvalider» (mit IV-Rente und Ergänzungsleistungen) 1600.-/Monat für den Lebensbedarf (plus Krankenkasse und Miete) und hat damit – abgesehen von wenigen Jahren während der Ausbildungszeit – ein ganzes Leben lang deutlich weniger Geld zur Verfügung als seine gleichaltrigen arbeitenden Kollegen.
Bei der NZZ denkt aber scheinbar kein einziger Journalist daran, dass auch aus einem Jugendlichen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung später einmal ein NZZ-Journalist mit entsprechendem Einkommen werden könnte. Ausserdem versucht die NZZ mit der einseitigen Forderung nach mehr Druck auf die betroffenen Jugendlichen subtil davon abzulenken, dass eine nachhaltige Integration ohne den verbindlichen Einbezug der Arbeitgeber schlicht nicht möglich ist.
Gegen verbindliche Vorgaben zur Zusammenarbeit mit der Invalidenversicherung wehrt sich nämlich der Arbeitgeberverband in seiner Stellungnahme mit Händen und Füssen. Man habe doch – so der Arbeitgeberverband – «ganz ohne Zwängerei» (ähem…) dafür gesorgt, «dass seit 2012 rund 75’000 Personen ihre Arbeitsstelle behalten oder eine neue Stelle finden konnten». Die jährlich von der IV-Stellenkonferenz erhobenen Zahlen betreffen allerdings in der Mehrheit der Fälle «erhaltene Arbeitsplätze beim gleichen Arbeitgeber». Aus unerfindlichen Gründen wird dabei auch nie die Anzahl der Eingegliederten mit einer psychischen Erkrankung bekannt gegeben, wohingegen man die Zahl der psychisch Kranken in der Statistik der RentenbezügerInnen immer explizit hervorhebt.
Es ist natürlich schön, wenn Mitarbeitende mit Rückenproblemen integriert nicht aus der Firma rausgeworfen werden. Aber nur anhand spezifischer Statistiken zu den erfolgreichen Eingegliederten mit einer psychischen Problematik sowie zu den effektiven Ausbildungsplätzen für psychisch beeinträchtigte Jugendliche kann beurteilt werden, ob die Arbeitgeber ihre Verantwortung in diesem Bereich tatsächlich wahrnehmen.
Jugendliche mit Persönlichkeitsstörungen und Schizophrenie sind nämlich diejenigen Betroffenen, die laut der Studie «Profile von jungen IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten» (BSV, 2016) häufig zu vorschnell berentet werden. (Also bringt nicht immer kognitiv beeinträchtige Jugendliche als «erfolgreiche Beispiele», liebe Medien – das Problem liegt anderswo.)
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Im folgenden Gastbeitrag erzählt My, wie es war, als damals psychisch stark angeschlagene junge Frau einen Praktikumsplatz zu bekommen. Und was daraus geworden ist.
Vor kurzem kam bei der Arbeit von einer Gruppenleiterin eine unerwartete Frage: «My, kann ich dich etwas fragen? Welchen Eindruck hattest du von der Schnupperpraktikantin?»
Welch eine Frage. Ich hatte das junge Mädchen nur rasch beim Hereinkommen gesehen, und dann nach dem Essen, als ich die Kinder beim Zähne putzen unterstützen sollte, ein paar Worte mit ihr gewechselt. Überrumpelt gab ich das erste von mir, was mir durch den Kopf ging: «Na ja, schwer zu sagen… sie ist sehr freundlich und sympathisch, vielleicht noch etwas unbeholfen?… Aber sie ist ja auch noch sehr jung.» Die Gruppenleiterin grinste: «Ok, das reicht mir.»
Kaum hatte ich diese Situation verlassen, grübelte ich über die möglichen Konsequenzen meiner unbedachten Aussagen. Was hatte die Gruppenleiterin daraus abgeleitet? Warum hatte ich mich so negativ ausgedrückt? Bekam die junge Frau nun vielleicht eine Absage, weil ich sie als «unbeholfen» bezeichnet hatte?! Ich hatte das ja gar nicht so negativ gemeint, wie es vielleicht geklungen hatte. Sie schien noch nicht oft in einem Kinderheim gewesen zu sein, das wollte ich damit sagen, aber kann man das einer vielleicht zwanzigjährigen Anwärterin auf einen Praktikumsplatz wirklich vorwerfen?
Seither sind Wochen vergangen, und seither gärt es in meinem Hinterkopf. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Frau eine Absage erhalten hat. Realistischerweise wohl nicht einfach nur wegen meiner Aussage. Aber es lässt mich trotzdem nicht los.
In der Institution, in der ich tätig bin, werden Praktikant*innen sorgfältig ausgewählt (ich erwähne das, weil das nicht überall so ist, dazu später). Ich bin mir sicher, dass die erwähnte Gruppenleiterin hohe Ansprüche hat. Sie nimmt nicht die erst beste, sie will jemanden, der es drauf hat. Der es schon von Beginn weg drauf hat, am besten. Vermutlich ist das irgendwie normal auf dem Arbeitsmarkt. Man hat nicht den Nerv, jemanden übermässig lange einzuarbeiten. Man möchte, dass jemand Selbstbewusstsein verströmt und eine natürliche Autorität mitbringt, damit sich die Person den Kindern gegenüber auch durchsetzen kann. Man möchte jemanden, der am besten im Turnverein, bei der Pfadi und beim blauen Kreuz ist, super fröhlich und schwungvoll daher kommt, jedoch auch knallhart Grenzen setzen kann.
Ich war nicht so, als Praktikantin, damals, mit 20. Nein, ich war definitiv nicht so. Warum ich diese Praktikumsstelle bekommen habe, kann ich mir nachträglich nur mit drei möglichen Szenarien vorstellen, hier sortiert nach der von mir vermuteten Plausibilität:
1) Das Kinderheim, in dem ich mein Vorpraktikum absolvierte, stellte jeden, ich meine wirklich JEDEN als Vorpraktikant*in ein.
2) Ich war die einzige Bewerberin auf diese Stelle, und im Zuge der wachsenden Verzweiflung, diese Stelle besetzen zu müssen, stellte man halt mich ein.
3) Die Verantwortlichen, die mir diese Stelle vergaben, liessen sich durch mein gutes Matur-Zeugnis blenden (und das abgebrochene Studium blendeten sie aus).
Ich will nicht unnötig übertreiben, aber: Ich war zugedröhnt mit Psychopharmaka, als ich mich dort vorstellen ging. Ich hatte gerade ein abgebrochenes Studium, einen Psychiatrie-Aufenthalt und einen Aufenthalt in einer betreuten Wohngruppe für psychisch Kranke hinter mir. Ich kann mich nur bruchstückhaft an mein Vorstellungsgespräch erinnern. Ich hatte keine Erfahrung mit Kindern, gar keine. Ich hatte nie Kinder gehütet, ich hatte keine jüngeren Geschwister, ich war nicht in der Pfadi und trainierte auch keine Junioren (ich hatte ja nicht mal Hobbies). Ich hatte keine guten Argumente, warum ich unbedingt mit Kindern arbeiten wollte, die zu allem Überfluss auch noch behindert waren. Auch zum Thema «Behinderung» hatte ich keine Erfahrung, gar keine. Ich war apathisch, als ich an diesem Tag zum ersten Mal mit einem behinderten Mädchen auf den Spielplatz ging. Ich schluckte Unmengen an sedierenden Medikamenten in dieser Zeit. Ich vegetierte so vor mich hin.
Aber: Ich wurde angestellt, warum auch immer. Mein Vertrag war auf ein halbes Jahr befristet. Spätestens, als ich dort zu arbeiten begann, dürfte dem Team aufgegangen sein, dass sie sich da keine Granate als Praktikantin geangelt hatten. Ich konnte weder Tee kochen, putzen, noch Konflikte mit Kindern austragen. Ich brauchte ewig, um einen Tisch korrekt zu decken, so dass alle Kinder ihre Spezial-Essutensilien und den richtigen Teller vor sich stehen hatten. Ich vergass am laufenden Band, was mir jemand erklärte. Ich war abwesend, ich war extrem müde (Schlafmedikamente my ass), ich war extrem unsicher.
Nach drei Monaten ging es darum, ob mein Vertrag auf ein Jahr verlängert wird. Ich ging zur Chefin und erzählte ihr, was mit mir los war. Ich nannte ihr meine Diagnose, ich erzählte von den Medikamenten und auch vom Psychiatrieaufenthalt. Ich sagte ihr, ich würde sehr gerne bleiben. Und jetzt kommt der Knüller (wurde auch Zeit, schon klar!): Sie eröffnete mir etwas später, dass sie sich mit dem Team besprochen hatte und dass sie fänden, sie möchten mir eine Chance geben. «Ich merke, dass du willst. Du willst etwas lernen, und du bist intelligent. Das wird schon.» Mein Vertrag wurde um ein halbes Jahr verlängert. Und schliesslich wurde sogar ein Ausbildungsplatz für mich geschaffen.
Ich hatte einfach nur Glück, ich weiss das. Es hätte alles ganz anders ausgehen können. Spätestens im dritten Ausbildungsjahr, als ich meine Medikamente nicht mehr nahm, psychotisch wurde und nicht mehr arbeiten konnte. Aber es ging gut aus. Und warum?
Weil man mir eine Chance gab.
Man hat mich nicht einfach aussortiert, als klar wurde, dass ich ein Reinfall war. Man hat mir eine Chance gegeben, obwohl ich es definitiv NICHT drauf hatte. Man hat mir eine Chance gegeben, obwohl ich furchtbar langsam war, beim Putzen, beim Tisch decken, beim Interagieren mit den Kindern, beim Lernen von sozialen Skills, beim Umgang mit den Behinderungen, beim Aufbauen meiner Art von Autorität. Ich war langsam, und ich beging Fehler. Ich verschlief häufig, ich schrottete mehrere Haushaltsgeräte, ich reagierte nicht immer richtig auf die Kinder. Trotzdem hat man mir eine Chance gegeben. Und ich vergesse nie, wie stolz meine Chefin auf mich war, als ich 5 Jahre nach Antritt meines Praktikums mein Diplom erhielt (auch meinen Mitstudierenden wurde das bewusst, denn sie pfiff auf zwei Fingern und jubelte lautstark quer durch den Saal, als ich die Bühne betrat, um mein Diplom entgegen zu nehmen). «Ich habe es immer gewusst», sagte sie zufrieden, «ich wusste, dass viel in dir steckt.»
Was, wenn man mir diese Chance verwehrt hätte? Was, wenn ich schon nach einer Viertelstunde Schnuppern auf einer Wohngruppe aussortiert worden wäre, weil «unbeholfen» (und apathisch und depressiv und….)? Ich wäre nicht Sozialpädagogin geworden, so einfach ist das.
Ich weiss, bei meinem jetzigen Arbeitgeber hätte ich mit 20 nie im Leben einen Praktikumsplatz erhalten. Aber: Mein jetziger Arbeitgeber ist der, der mir einen freiwilligen Bonus auszahlte im Dezember, «weil du es verdient hast». Man achtet mich, man schätzt mich. «Ich habe einen guten Instinkt für gute Leute», sagte der Institutionsleiter einmal selbstzufrieden, als es um meine Einstellung ging.
Ich will damit nur sagen: Es kann sich auch für einen Betrieb lohnen, in jemanden zu investieren, der es «noch nicht drauf hat». Vielleicht wird aus diesem Menschen nämlich einmal jemand, den man zu den «guten Leuten» zählt.
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My schreibt in ihrem Blog zum Thema Psychose/psychische Erkrankung und der Vereinbarkeit von Beruf und Krankheit.
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Für Anhänger der Rechtspopulisten ist die Situation klar: Asylbewerber bekommen mehr Geld als Deutsche, die von Hartz IV Leistungen leben müssen. Und diese Aussage, Asylbewerber würden mehr staatliche Unterstützung bekommen als Deutsche, die Hartz IV beziehen, ruft bei vielen Betroffenen ein Gefühl von Ungerechtigkeit hervor.
All denjenigen, die oben genannter Thesen anhängen, sei gesagt, was Jura-Professoren ihren Studenten bereits im ersten Semester mit auf den Weg geben: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.“
Also: Weg mit den Vorurteilen!
Wie hoch der Anspruch auf Hartz IV Leistungen ist, ist im Sozialgesetzbuch Buch 2 (SGB II) und einschlägigen Verordnungen geregelt. Nachfolgend stellen wir zwei Beispielrechnungen auf.
Ein Paar mit einem vierjährigen Kind erhält nach dem SGB-II-Regelsatz monatlich 973 Euro – je 368 Euro pro Elternteil sowie 237 Euro für das Kind. Das Kindergeld wird angerechnet, die Bruttowarmmiete übernimmt das Jobcenter.
Eine Familie mit vier Kindern im Alter von 4, 7, 15 und 16 Jahren bekommt 1886 Euro.
Wie hoch der Anspruch von anerkannten Flüchtlingen ist, richtet sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Leistungen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen mit 318 Euro pro Monat für einen Erwachsenen unter dem Niveau der Hartz IV Leistung.
Danach erhält eine Flüchtlingsfamilie mit einem vierjährigen Kind 850 Euro im Monat. Kindergeld wird für Asylsuchende nicht gezahlt, die Kosten für die Unterkunft fallen in der Regel nicht an, da Flüchtlinge zunächst in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind.
Eine Flüchtlingsfamilie mit vier Kindern im Alter von 4, 7, 15 und 16 Jahren bekommt monatlich 1644 Euro staatliche Unterstützung.
Bei zusätzlichen, nicht dem Normalfall entsprechenden Bedarfen, gibt es ebenfalls Unterschiede hinsichtlich der Leistungen. Beispiel Erstausstattung für eine Wohnung: Nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II erhalten SGB-II-Leistungsberechtigten technische Geräte wie Herd, Waschmaschine und Kühlschrank kostenfrei über eine Möbelbörse zur Verfügung oder es wird ein Geldbetrag für die Anschaffung von günstigen Geräten gezahlt. Ähnlich verhält es sich z.B. bei einem Wohnungsbrand oder der Trennung vom Partner.
Asylsuchende bekommen in aller Regel keinen Zuschuss für die Erstausstattung der Wohnung, da ihnen diverse Haushaltsgeräte in den Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung stehen. Diese teilen sie sich üblicherweise in einer Gemeinschaftsküche mit den anderen Bewohnern.
Weiteres Beispiel: Schwangere, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung im SGB-II-Bezug erhalten pauschal zusätzliche Leistungen. Für Kinder und Jugendliche können zudem Zuschüsse zum Beispiel für Klassenfahrten, Lernförderung oder Mitgliedsbeiträge im Sportverein beantragt werden.
Solche Leistungen gibt es nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht pauschal, sondern als Kann-Leistung im Einzelfall.
Fazit: Asylbewerber erhalten deutlich weniger Leistungen als hilfebedürftige deutsche Staatsangehörige.
Der Beitrag Hartz IV im Vergleich zur Asylbewerberleistung erschien zuerst auf Sozialhilfe24.
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Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Empfänger (x___@insel.ch)
Inselspital – Insel Gruppe AG
X___
Freiburgstrasse 8
CH-3010 Bern, BE
Als Beweismittel per Mail an
Cc: s____@justice.be.ch; l____@jgk.be.ch; g____@bern.ch; m___@justice.be.ch; g____@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz
Bern, 14. Februar 2017
Kein Rückzug des Rechtsvorschlags Betreibung-Nr. 99999999
Ihr Schreiben vom 30.01.2017, ZPV-Nr. 88888888 via Y____
Sehr geehrter X____
Als Obdachloser wurde ich in ihrem Spital vor kurzem notfallbehandelt. Die Gemeinde Bern müsste gemäss Prozessakte (b260XX) für diese Kosten aufkommen.
Es befremdet mich, dass ich trotz kantonalem, BEgr und EGMR Entscheid persönlich für diese Kosten jetzt plötzlich aufkommen soll?
Offenbar neu die Gemeinde Bern den Fall aus einer anderen und neuen Perspektive beurteilen möchte, dass damit geltendes Recht verletzt wird offenbar nicht zur Debatte steht.
Dieses beschriebene Vorgehen ist nicht nur illegal, damit werden die rechtskräftigen Urteile von der Gemeinde Bern und Ihren Helfershelfern in Folge ignoriert.
Die schriftliche Stellungnahme der Gemeinde Bern liegt mir mit Datum von heute nicht vor – ich aus diesem Grund Akteneinsicht beantrage, bzw. ich fordere Sie auf
a) diese erwähnten Unterlagen dem Patienten auszuhändigen und
b) dem Patienten im Bedarfsfall, sollte die Gemeinde Bern und Ihre Helfershelfer weiterhin die rechtskräftigen Urteile ignorieren wollen, eine neue Frist zu setzen, in der der Betriebene zu vorliegendem Sachverhalt Stellung beziehen kann.
Rechtliche Schritte vorbehalten bleiben.
Beweismittel
Chronologisch geordnete Akten abrufbar unter » tapschweiz.blogspot.ch
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Nachzulesen unter » tapschweiz.blogspot.ch/2017/02/b26027.html (anonymisiert)
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Stets gerne mit Überflüssigem beschäftigt – freundliche Grüsse.
Bern, 14. Februar 2017
Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99
Fritz Müller99
(Patient)
1 Exemplar
Kopie Rückzug Rechtsvorschlag vom 30.01.2017 (b26026)
Als Mailkopie an:
x___@insel.ch (persönlich adressiert)
Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz
Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b26027 ist der Patient, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – der Patient sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in Bern wird weiterhin geleert.
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Eigentlich hatte ich ja gedacht, dass ich mit meiner üppigen Rente und der zusätzlichen Grundsicherung, Monat für Monat weit unter dem Pfändungsfreibetrag liege und damit vor jeglichen Pfändungen geschützt bin.
Aber Pustekuchen! Gestern wurden rund 56,- Euro per „Auskehrung“ von meinem P-Konto gepfändet.
Die „Auskehrung“ bedeutet, dass alle zum Ende eines Monats auf dem Konto verbliebenen Gelder, im darauf folgenden Monat auf den Zahlungseingang drauf gerechnet werden und dies immer wieder „Monat für Monat“. Auf diese Weise wächst der Geldberg rein rechnerisch immer weiter an und übersteigt dann irgendwann den Pfändungsfreibetrag, wenn man sein P-Konto nicht zu jedem Monatsende total auf null plündert. Dieser „Überschuss“ ist dann pfändbar und wird automatisch eventuellen Gläubigern zugespielt.
Diese Regelung kennt kaum jemand und jetzt habe ich mir natürlich sogleich eine wiederholte Erinnerungen für den 25. eines jeden Monats gesetzt, um daran zu denken, mein eigenes Konto immer vollständig auszuplündern (auszukehren).
Eigentlich…
Ursprünglichen Post anzeigen 111 weitere Wörter
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"(..) in der Gemeinde Stadt Bern lebende obdachlose SchweizerInnen, Nothilfebeziehende oder Nothilfeantragstellende SchweizerInnen mit positiv/negativem Bescheid (..) koennen sich immer am Morgen (Montag bis Freitag) zwischen 7.45 und 8.45 im Inselspital in der Zahnklinik melden (..) kann jede Person ohne Termin erscheinen, Notfallbehandlungen werden dann gleich durchgefuehrt (..) dies ohne vorherige Kostengutsprache. Im Anschluss an die Notfallbehandlung kann fuer den Patienten ein Kostenvoranschlag fuer eine weitere Behandlung erstellt werden (..) erhalten Sie ein Kostengutsprache fuer die Notfallzahnbehandlung und Nachbehandlung via G___. Kontakt: Soziale Dienste Bern, G___, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern, g___@bern.ch." (Quelle: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25050.html)Soviel zu den Fakten.
Absender (x___@insel.ch)
Inselspital – Insel Gruppe AG, Freiburgstrasse 8, 3010 Bern
Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
9999 Bern
Als Beweismittel per Mail an
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz
Bern, 30.01.2017
Rückzug Rechtsvorschlag Betreibung-Nr. 9999999999
Universitätsforderungen Rechnung Nr. 888888888 vom 03.08.2016
Guten Tag Herr Fritz Müller99
Sie erheben gegen unsere Betreibung Rechtsvorschlag, obwohl die Forderung rechtskräftig ist. Der definitiven Rechtsöffnung steht daher nichts im Weg.
Bitte ziehen Sie den Rechtsvorschlag innerhalb von 20 Tagen zurück oder begleichen Sie die Forderung innert derselben Frist vollständig (gemäss beiliegender Abrechnung). Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, zwingen Sie uns, beim zuständigen Gericht das Rechtsöffnungsbegehren zu stellen und danach die Fortsetzung der Betreibung zu verlangen. Diese Massnahmen wären für Sie mit beträchtlichen Kosten verbunden, weil der Richter im Rechtsöffnungsverfahren nur prüft, ob die Forderung bezahlt, gestundet oder verjährt ist.
Sie können die Forderung immer noch in Raten bezahlen. Ein entsprechender Zahlungsvorschlag wird nur behandelt, wenn dieser zusammen mit der Rückzugserklärung eingereicht wird.
Freundliche Grüsse
Inselspital Bern
Rückzugsformular
Abrechnung
Rückzugserklärung
Hiermit ziehe ich den in
Betreibung-Nr. 999999999
des Betreibungsamtes 3071 Ostermundigen
erhobenen Rechtsvorschlag in vollem Umfang zurück und ermächtige die Inkassostelle, Region
Bern-Mittelland, Bern, diese Rückzugserklärung an das zuständige Betreibungsamt weiterzuleiten.
Datum/Ort: ____________________________
Unterschrift: _______________________________ [Fritz Müller99]
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– Wie der letzte Penner?
Im Süden flüchtet sich ein 81-jähriger, wortgewaltiger Intellektueller in philosophische Diskussionen, um zumindest geistig dem Elend zwischen Abfalleimer und nächtlicher Parkbank zu entfliehen.
YouTube Die DokuKadse
Wie der letzte Penner? Obdachlos in Deutschland – ZDFmediathek
links zum Thema
Immer mehr Wohnungslose in Deutschland | Telepolis – Heise
Kältetod / Mehr als 300 Obdachlose seit 1991 erfroren (junge Welt)
blogbeiträge Obdachlos trotz Arbeit
Obdachlos am Spreeufer in Berlin
https://mantovan9.wordpress.com/?s=obdachlos
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epilog – Die Menge ist groß, aber der Menschen sind wenige.
Diogenes von Sinope
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