Samstag, 31. Oktober 2015

Lasst Arbeit Erfüllung werden

«Das Grundeinkommen ist die erste postideologische Idee des Jahrhunderts. Die Schweiz stimmt 2016 drüber ab. Sollen wir bedingungslos sichern, was jeder unbedingt braucht?»
Ein Gastbeitrag von Daniel Häni und Philip Kovce bei ZEIT-ONLINE. Lasst Arbeit Erfüllung werden.

Der Beitrag Lasst Arbeit Erfüllung werden erschien zuerst auf Grundeinkommen.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Grundeinkommen.ch, October 31, 2015 at 09:43PM

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Die Vollstreckung! Es geht um eine „Ordnungswidrigkeit“

Um die Bezahlung einer scheinbar „geschuldeten“ Summe um die Euro 300.- {Gesprächsaufzeichnung}

Zu dem Hintergrund des Vorgangs – von Manfred Meier
„Die „Knöllcheneintreiber“ die zu insgesamt 3 Personen bei mir in die Wohnung mit einem eigens sofort mitgebrachten Mann vom Schlüsseldienst eindringen wollten, ohne sich auszuweisen, in zivil, ohne rechtliche Legitimation. Und es kommt noch schlimmer! Sie wollten doch tatsächlich ein seit Jahren verjährtes Knöllchen eintreiben. Und das nachdem schon 2 andere „Vollstreckungsbeamte“ versucht hatten mich in der Sache über den Tisch zu ziehen. Diese Aktion war offensichtlich genauso geplant!? Siehe Aufzeichnung des kompletten Hergangs! Wollten die mich provozieren? Hatten sie deshalb den 2 Meter Mann gleich mit dabei? Auf jeden Fall schaffte ich es zu verhindern das die in meine Wohnung eindrangen. Die „Vollstreckungsbeamtin“ (eine der drei Person) ging sofort nach ca. 20 Sekunden in den Hausflur und rief die Polizei [...]

Beweismittel


[...] der Typ vom Schlüsseldienst stand seitlich am Treppenabsatz, weder er noch ich hatten zu diesem Zeitpunkt Sichtkontakt. Was diese 3 Typen der Polizei erzählt haben erfuhr ich erst auf der der Polizeiwache Herne-Wanne. Das aber erst nachdem ich von 6 Polizisten überwältigt wurde und in Handschellen auf die Wache verschleppt wurde und gegen meinen ausdrücklichen Willen ED mäßige (Foto und Fingerabdrücke) behandelt wurde. All das obwohl ich mehrfach aus meinem Küchenfenster (2.Stock) die Polizisten ansprach, kommen sie rein, ich möchte Anzeige gegen die 3 Personen erstatten. Dir Polizisten ignorierten meine mehrfachen (8-10 X) Aufforderungen. Was wollten die 3 Typen mir andichten!? Ich soll sie mit einem Messer bedroht haben!? Deshalb auch die Reaktion der 6 Polizisten! Nun kann ich nur von Glück und Zufall sprechen das ich diese komplette Aktion aufzeichnen konnte! Somit also ein absolutes und mein einziges Entlastungsmaterial darstellt, weil es den Hergang vom Pruckeln an dem Türschloss, bis zum Ende (48 Minuten), also nachdem die sich in meiner Wohnung unrechtmäßig befundenen Personen (Polizisten, Schlüsseldienst, „Vollstreckungsbeamte“) wieder verlassen hatten. Und nun noch kurz zu mir, ich bin jetzt 56 Jahre, habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, begleite ALG2 Leistungsberechtigte ehrenamtlich zu Jobcenter Terminen um ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Offensichtlich ist das für einige Leute ein Problem? Will man das Problem aus der Welt schaffen indem man mich nun versucht zu kriminalisieren! Diese Aufzeichnung mache ich nun für JEDEN öffentlich zugänglich. Denn es ist meine einzige Möglichkeit die Wahrheit auf zu zeigen. Ansonsten laufe ich Gefahr dass mir nicht geglaubt wird! Meine Aussage, gegen 6 Polizeibeamte, 2 Vollstreckungsbeamte und einem Mann vom Schlüsseldienst! Wem glaubt man wohl!“

*** Zitat Ende ***
Weg mit der #agenda2010 und der #behoerdenwillkuer

Quelle: via@+Manfred Meier, Facebook und via @Agenda 2010 Leaks, Soundcloud, October 31, 2015 at 06:21PM

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Gespräch mit der Geschäftsführung des Jobcenters Mitte

Am 01.09.2015 hatte ich mir unverlangt zugesendete Lebensmittelgutscheine ans Amt zurückgeschickt - mit der Bitte um ein Gespräch!

Am 09.09.2015 wurde ich von der Geschäftsführung mit einem sehr freundlichen und entgegenkommenden Schreiben zum Gespräch eingeladen, welches dann am 24.09.2015 auch stattgefunden hat.

Im Gespräch bin ich gebeten worden, mit dem Hungern aufzuhören und die Situation zu deeskalieren. 

Hier ist jetzt meine Antwort »
Ralph Boes
Berlin, den 27.10.2015
Sehr geehrter Herr Xxxxxx –
zunächst eine kurze Entschuldigung, weil ich noch nicht geantwortet habe.
Es sind so viele, auch widersprüchliche, Empfindungen, die ich habe. Da wollte ich nichts sagen, bevor ich ganz mit mir im Reinen bin. Und angesichts der vielfältigen Dimensionen des Themas ist das schwer.
Außerdem fordert der Hunger seinen Tribut. Nach über 100 Tagen des Hungerns ist es absolut nicht einfach, noch zu schreiben …
Aber, es ist gut, dass ich so noch zum Denken gezwungen werde. Ich habe versprochen, mich zu den offen stehenden Fragen zu äußern, und so werde ich das jetzt hier tun. Alle durch die Verzögerung entstandenen Unannehmlichkeiten bitte ich zu entschuldigen.
Zunächst möchte ich noch einmal danken für die sehr freundliche Einladung zum Gespräch am 24.09.2015.
Wir konnten unser Gespräch dann zwar nicht ganz in dem beabsichtigten Freisinn durchführen, weil uns dazu naturgemäß die Übung fehlte (vielleicht braucht es in solchen Konfliktsituationen einen Moderator, dass man nicht zu sehr zusammenprallt), trotzdem war mir diese Einladung und die Stimmung des Briefes, durch den sie erfolgte, sehr bedeutend – und ich wäre froh, wenn wir trotz aller Unterschiedlichkeiten in der Auffassung weiter eine Basis des offenen Gespräches pflegen könnten.
Doch nun zum Thema:
Ich wurde gebeten, zu deeskalieren.
Zuerst möchte ich etwas zu dieser Bitte sagen.
Sie hat für mich eine gewisse Schwierigkeit, weil sie unterstellt, dass ICH der "Eskalator" bin. Es sind aber DREI Akteure, die in Betracht zu ziehen sind:
Erstens der "Gesetzgeber", der zunehmend die Verfassung und die Menschenrechte außer Acht lässt und sich zunehmend über uns Menschen als Verfügungsberechtigter geriert.
Zweitens eine Behörde, die bisher alle mein Handeln begründenden "wichtigen Argumente"
- die Verfassungswidrigkeit des Arbeitsbegriffes und der Sanktionen in Hartz IV
- die Verfassungswidrigkeit ihrer eigenen Wirkungsbasis
- die Unangemessenheit der Sanktionen in meinem Fall
stillschweigend übergeht. [1]
Und erst in dritter Linie komme ICH als Täter in Betracht.
Nur im Blick auf diese DREI Akteure kann über Eskalation und Deeskalation gesprochen werden. Und nur im Blick auf diese DREI Akteure will ich MEINEN Beitrag zur Deeskalation bestimmen.
Bezüglich Akteur 1 habe ich schon deeskaliert, in so fern, als ich alles unternommen habe, um das Gesetz nach Karlsruhe zu bringen, was über den Umweg von Gotha jetzt ja in einem ersten Schritt auch gelungen ist.
Bezüglich des Akteures 2 habe ich immer versucht, den schmalen Grad zwischen Eskalation und Deeskalation einzuhalten: Bezüglich der Sachfragen habe ich selbstverständlich provoziert so gut es ging – auf der Ebene der menschlichen Begegnung habe ich aber immer versucht, so ernst und entschieden, wie es die Sache erfordert, aber auch so herzlich und verständnisvoll wie möglich und nicht beleidigend zu sein.
Auch mit mir selbst (Akteur 3) bin ich immer möglichst deeskalierend für uns alle umgegangen:
Seit über drei Jahren werde ich sanktioniert – davon seit über 2 Jahren durchgehend um 100 bis 200 Prozent. D.h., dass ich auf Grund meines Wirkens im Sinne des Grundgesetzes seit dieser Zeit kein Geld für Essen, Wohnung und Krankenkasse erhalte.
Dass ich da überhaupt noch lebe, ist eine Folge bereits gelebter Deeskalation …
Und dass ich jetzt "nur" hungere und nicht zugleich ohne Obdach und ohne Krankenkasse bin, mich also nur ein Drittel der für den Hartz IV-Bezieher gewöhnlich vorgesehenen Totalsanktionen (Bestrafung) trifft, ist, nebst der anscheinend unverwüstlichen Gesundheit meines Körpers, ein weiteres Angebot der Deeskalation.
                   
Sehr geehrter Herr Xxxxxxx –
Ich sehe nicht, wie ICH da weiter deeskalieren kann. Zumal, was ICH durchmache, nur ein GERINGER Teil dessen ist, was zig-tausende andere von Sanktionen Betroffene UNGEMILDERT durchzustehen haben.
Ich habe mich deshalb entschieden, auf Ihre Angebote (mit Einschränkung) NICHT einzugehen.
Die Essensmarken stützen nur ein System, welches ich im eminentesten Sinn für menschenrechts- und verfassungswidrig halte.
S. "Würde oder Leben" - Zu Wesen und Bestimmung der Lebensmittegutscheine [2]
S. aber auch Anmerkung [3]

Und dass es noch Sinn macht, eine passende "sozialversicherungspflichtige" Arbeit für mich zu finden, wage ich zu bezweifeln:
Täglich wächst in mir die Sorge vor der inzwischen direkt ungeheuren Schieflage, in der unser Staat und unser Gemeinwesen sich befinden,
Aufrüstung und Kriegshetze, Flüchtlingsproblematik und Bürgerkriegsgefahr,
ESM, TTIP, Euro und Europa, Hartz IV …
Nicht weniger wächst die Bestürzung über unsere "Eliten" im Geld- und Bankenwesen, in Wirtschaft, Politik und Presse, über ihre Prinzipien- und Ideenlosigkeit und über ihre Anfälligkeit für Machtüberhebung und für Korruption …
Da braucht es jetzt einfach Menschen, die sich für das Ganze einsetzen [4] – rückhaltlos und ohne Gewinnabsichten – wenn letzteres aus neoliberalem Gesichtspunkten auch direkt als Geisteskrankheit gebranntmarkt wird. [5]
Auf der einen Seite stehen so für mich die Aufgaben – auf der anderen werde ich gehungert …
Ein Konflikt muss so lange ausgehalten werden, bis eine Lösung gefunden ist.
Vielleicht sind SIE ja ein Teil der Lösung des Problems …
Mit freundlichem Gruß,
aus dem 117. Hungertag
Ralph Boes
----
P.s.:
Am 13.10.2015 habe ich mich bei Ihnen beschwert, dass im Widerspruchbescheid vom 02.10.2015 auf die von mir vorgebrachten Gründe (Schikaneparagraph, Nicht-Anwendbarkeit der Sanktionen im Sinne ihres Zweckes auf mich) nicht eingegangen worden ist.
Am selben Tag (13.10.2015) habe ich bei der Widerspruchsstelle einen weiteren, die jetzige Sanktion betreffenden Widerspruch vorgelegt.
Unter dem Grundsatz, dass ich MEINEN Prinzipien die Treue zu halten habe und SIE DEN IHREN, habe ich immer versucht, Brücken auch im Sinne IHRER Prinzipien zu bauen. [6]
Ich bitte Sie, die im Widerspruch gestellte Frage unter Beachtung der für SIE geltenden Gesetze (Was ist der Sinn der Sanktionen? Können sie zielführend bei mir sein?) in ihre Betrachtungen mit einzubeziehen …

 

[1] Auf wichtige Gründe nicht einzugehen, vor allem wenn es um lebenswichtige Dinge geht, ist, als AUSLÖSCHUNG eines Menschen, eine Form direkter Gewaltanwendung, auch wenn man sich dabei hinter Formalismen versteckt.
[3] Es gibt allerdings eine Ausnahme, unter der ich sie doch in Anspruch nehmen könnte:
Es ist mir bewusst, dass auch in IHREN Kreisen Kritik an den Lebensmittelgutscheinen besteht – und sei es nur aus Kosten- und Verwaltungsgründen. Außerdem gibt es längst ein die Flüchtlinge betreffendes, ihre Verwendung unterbindendes Gerichtsurteil dazu. Ich würde dem Erhalt der Essengutscheine zustimmen unter der Bedingung, dass wir gemeinsam ein entsprechend kritisches Schreiben dazu an die Regierung verfassen. Das ist nat. nur möglich, wenn Sie selbst die Gutscheine kritisch sehen.
[5] Der Schlachtruf des Niedersinns und der A-Sozialität: "Wenn jeder für sich sorgt, ist für alle gesorgt." (Westerwelle)
[6] Selbst die Darlegung der Verfassungswidrigkeit der Sanktionen ist ein Versuch in DIESER Richtung …


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, October 31, 2015 at 12:51PM

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Freitag, 30. Oktober 2015

DBSH Berlin: Aufruf: Jugendhilfe ins Abgeordnetenhaus!

Der DSHB Berlin schickt uns folgenden Aufruf:

Liebe Kolleg_innen,

am 6. und 25. November wird im Hauptausschuss des Abgeordnetenhaus über den Haushalts 2016/2017 für „Jugend“ beraten.

Dort wird es u.a. auch um die Personalausstattung der Jugendämter und damit die Arbeitsfähigkeit der gesamten Berliner Jugendhilfe gehen.

Die Sitzungen sind öffentlich und beginnen i.d.R. um 10 Uhr. Sofern wir vorher eine genau Uhrzeit wissen – werden wir sie auf unserer Homepage www.dbsh-berlin.de veröffentlichen.

Wir rufen dazu auf – solidarische Präsenz zu zeigen. Wir werden weiße T-Shirts tragen, als Symbol für die „Weißen Fahnen“, die die Kolleg_innen diesen Juli bereits zum zweiten Mal aus den Fenstern hängten. Kinderschutz braucht Zeit und Geld und freie Träger der Jugendhilfe als verlässliche Partner, die die Zeit haben passgenaue Unterstützung für Adressat_innen zu initiieren.

Mehr Hintergrundinformationen, Stellungnahmen und Erklärungen haben wir online (link) zusammengestellt.
Abschließend müssen wir darauf Hinweisen, das die Hausordnung des Abgeordnetenhauses keine Transparente, Flugblätter, sowie Zwischenrufe erlaubt. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung » h.wolf@dbsh-berlin.de

Mit kollegialen Grüßen, Hannes Wolf


Quelle: via @Einmischen.info, October 30, 2015 at 12:28PM

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Obdachlosenarbeit "damals" - das war 1987

Durch Zufall fand ich die Schilderung von Harry Fenzel, eines ehemaligen Sozialarbeiters, über die ersten Jahre seiner Beruftstätigkeit in der Obdachlosenarbeit in Limburg an der Lahn (Hessen).

Ich finde diesen Text und die Schilderung der Haltungen gegenüber den Obdachlosen, wie sie hier zum Ausdruck kommt, sehr beindruckend. Ich frage mich, ob eine solche Arbeit und solche sozialarbeiterische Haltungen heute noch möglich sind?

Harry Fenzel schreibt:
Ich erinnere mich gerne an die erste Begegnung mit meinem damaligen Leiter. Jürgen M.,  im November 1988. Ich hatte gerade mein Anerkennungsjahr als Sozialarbeiter im Caritasverband für den Bezirk Limburg beendet und im Anschluss einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Meine Aufgabe formulierte der Geschäftsführer M. Sch. damals sinngemäß etwa so: „Im Dezember machen wir eine Einrichtung für Wohnungslose auf. Du kannst im Vorfeld schon mal Kontakt zur Szene aufnehmen. Im Diözesancaritasverband verteilt der Hausmeister Essensmärkchen, Unterwäsche und Strümpfe an Wohnungslose. Das kannst Du ja übernehmen. Im November kommt dann der Leiter für die neue Einrichtung". Das war im Sommer 1987, glaube ich.

Ich war jung, naiv und voller Tatendrang. In dem kleinen Raum im DiCV, in dem Wohnungslose bisher mit Essensgutscheinen und Unterhosen versorgt wurden, stellte ich ein Sofa und eine Kaffeemaschine auf, und nutzte so die Ausgabe von Almosen zur Begegnung mit wohnungslosen Männern und Frauen.

Und ich staunte. Ich staunte über die Lebensgeschichten, die Schicksale, das Leid und die Kraft. Und über den Humor und die Kreativität, die die Menschen von der Straße an den Tag legten, um in dieser Welt klar zu kommen (und mir dabei noch den einen oder anderen „Heiermann“ aus der Tasche zu locken…).

Es blieb nicht bei Unterhosen und Essensmärkchen. Über Widersprüche setzten Wohnungslose mit meiner Unterstützung recht schnell die Drei-Tages-Regelung des Sozialamtes für die Auszahlung von Tagessätzen außer Kraft und es kam zu ersten Interessenbekundungen von wohnungslosen Männern für eine Aufnahme im Walter-Adlhoch- Haus, welches im Dezember eröffnen sollte. Und dann kam der neue Leiter.

Ich war neugierig wie mein künftiger Vorgesetzter sein würde. Er war mir als „ein erfahrener Mann der Wohnungslosenhilfe“, vom Geschäftsführer angekündigt worden. Soweit ich mich erinnern kann, empfing ich ihn Anfang November 1988 in meinem kleinen improvisierten Büro im sog. „Haus der Dienste im DiCV“.

Ich hatte sofort Vertrauen. Meinen jungfräulichen Erfahrungen mit wohnungslosen Menschen und dem von mir geschaffenen bescheidenen Setting begegnete er mit Respekt. Ich erlebte ihn zugewandt und zuhörend, ich fühlte mich ernst genommen. Er sprach über die Menschen, für die wir da sein sollten, voller Achtung und sehr schnell wurde klar, dass er niemand war, der erziehen wollte. Ich verstand sehr schnell, dass er Klienten nicht als Objekt, sondern als Subjekt begriff und dass er eine Vision hatte. Weg von der „fürsorglichen Belagerung“ hin zum emanzipierten Miteinander. „Wir haben es mit Erwachsenen zu tun, von denen jeder über eine gehörige Portion Lebenserfahrung verfügt.“

Kein Alkoholverbot, kein Nachtdienst. Bestehende gängige Verhältnisse und Glaubensätze - wie sie damals in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe bundesweit existierten - nicht nur hinterfragen, sondern verändern. Das reizte hatte ihn wohl zur Übernahme der Leitung des WAH gereizt: Zu beweisen, dass es geht: Benachteiligte und ausgegrenzte Menschen nicht mit Altruismus und Vorschriften zu ersticken, sondern Freiheit und echte Teilhabe anzubieten.

Walter O. war der Erste, den wir im WAH aufnahmen. Es war ein bewegender Moment, mit ihm, dem erwachsenen gestandenen Mann durch das noch leere Haus zu gehen und ihn sich ein Zimmer aussuchen zu lassen. Nein, keine Einzelzimmer, Doppelzimmer und sogar ein Sechs- Bett-Zimmer gab es. Blau-weiß karierte Bettwäsche und Metallbetten…

Und trotzdem: Aufbruchstimmung. Es dauerte nicht lange und das WAH war voll. Fremdenlegionäre und Zirkusarbeiter, gescheitere Diplomingenieure und Heiratsschwindler, Strafentlassene, Alleingelassene, Flüchtige, Opfer und Täter, Kleinlaute und Großspurige, Hungrige und - vor allem - Durstige… Immer wieder erlebten wir, dass erwachsene Männer die Bierdose reflexartig unter dem Tisch verschwinden ließen, wenn einer von uns den Aufenthaltsraum betrat. Die Männer waren es nicht gewohnt, dass es nicht verboten war Alkohol zu trinken. Sie durften Bier und ihren Fusel trinken, aber sie sollten die Regeln des Zusammenlebens respektieren. Schnaps war hingegen unerwünscht, auch wenn manche Fanta auffallend hell erschien und ich vermutlich heftig nach Luft geschnappt hätte, wenn ich einen Schluck dieser Limo probiert hätte.

Ich war beeindruckt von der Art und Weise, wie Jürgen M. mit den Männern die Auseinandersetzungen führte. Wie aufmerksam er zugehört hat und wie mutig er sich manchmal auch hat überzeugen lassen und per Handschlag Vereinbarungen treffen konnte. Und wie gut er überzeugen konnte und zwar gefordert, aber nicht überfordert hat. Nicht um seinetwillen, sondern immer, um sein Gegenüber wachsen zu lassen. Nie habe ich ihn von oben herab mit jemand reden sehen, sondern immer hat er die Begegnung auf Augenhöhe gesucht und auch gefunden.

Und wie deutlich er auch sein konnte, wenn er sich über einen dieser Männer geärgert hatte. Aber nie verletzend. Nie habe ich erlebt, dass er seine Macht als Leiter missbraucht hätte gegenüber den Bewohnern. Sein Respekt und seine Achtung waren echt. Und das hat jeder gemerkt und so haben ihm selbst die wildesten Kerle ebenfalls Respekt gezollt.

Ich habe viel von Jürgen M. und den Wohnungslosen gelernt. Auch, dass diese Männer Spiegel für uns sein können. Für unseren Ehrgeiz, unseren Narzissmus, unsere eigene Bedürftigkeit.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Einmischen.info, October 30, 2015 at 10:29AM

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U25: Harte Hartz IV Sanktionen bleiben

Sanktionen bei Jugendlichen U25 – YouTube M.Molli



Von: Gegenhartz.de
Mit den Neuregelungen der Hartz IV Gesetzgebungen sollten auch Erleichterungen geschaffen werden. So war geplant, die harten Sanktionsregeln für junge Erwerbslose unter 25 stark zu lockern. Doch die CSU hat sich hier durchgesetzt. Sie hält strikt am Bestrafungssystem. Stattdessen sollen es weitere Neuregelungen geben.

Laut des aktuellen Referentenentwurfs des Bundesarbeitsministeriums sollen die massiven Sanktionsregeln für Hartz IV Bezieher unter 25 Jahren nicht gelockert werden. Urspünglich hatte sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) dafür ausgesprochen, die Ausnahmeregeln aufzuheben und stattdessen die regulären Sanktionsmaßnahmen anzuwenden. Das Bundesarbeitsministerium hatte diesen Vorschlag aufgriffen und wollte diesen umsetzen. Denn oftmals hatten die Nullkürzungen zu einer Verschlechterung der sozialen Situation des jungen Erwerbslosen geführt. Nicht selten wurden die Betroffenen obdachlos, weil die Behörde eine Nullkürzung vornahm. Doch die CSU wollte dieses Argument nicht gelten lassen, wie nun die Süddeutsche Zeitung berichtet. Der CSU-Chef Horst Seehofer hatte die Sanktionen vehement verteidigt.
Die Jobcenter dürfen laut aktueller Gesetzeslage Hartz IV Bezieher unter 25 Jahre schon bei kleinen Verstößen die Leistungen für drei Monaten komplett streichen. Da reicht es schon aus, dass der Betroffene verschlafen hat und nicht zum Termin erschien oder einen Job ablehnt. Kommen zwei kleine Verstößen aufeinmal, kann die Behörde sogar die Wohnungsmiete und die Heizkosten verweigern. Bei Leistungsberechtigten, die älter sind, werden die Sanktionen nicht in dieser Härte ausgeführt.

Kleine Änderungen geplant
Geplant ist, die Hartz IV Bescheide nicht mehr alle 6 Monate zu verschicken, sondern nur noch einmal pro Jahr. Zusätzlich sind Freibeträge für Kapitalerträge geplant. So sollen mehr Kapazitäten in den Behörden geschaffen werden
 
Epilog – Jugendarmut in Deutschland –
IGNORIERT UND AUSGEGRENZT



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, October 30, 2015 at 07:20AM

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Mittwoch, 28. Oktober 2015

Arbeiten geht auch anders

Flexibler, freier und vor allem: weniger – so wollen immer mehr Menschen heute arbeiten. Mehr Freizeit, weniger Geld. Kann das gut gehen? Wie reagieren Unternehmen? Sind junge Arbeitnehmer einfach nur faul und weltfremd?



Quelle: www.ardmediathek.de

YouTube:  M. Molli

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, October 28, 2015 at 07:03PM

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Bundesrechnungshof fordert konsequentere Betreuung von Arbeitslosen

Ursprünglich veröffentlicht auf Altonabloggt:
Sie gelten als schwer vermittelbar und benötigen laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) intensivere Betreuung. Bundesarbeitsministerin Nahles: „Mit dem Bundesprogramm “Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt” setzen wir ein wichtiges Signal: Wir schaffen Chancen für die, die es nicht direkt auf den ersten Arbeitsmarkt schaffen – unter anderem mit Lohnkostenzuschüssen von bis zu 100 Prozent, kombiniert mit intensiver Betreuung durch die Jobcenter. Denn Arbeitsmarktpolitik heißt für mich auch: Das Dazugehören, das Mittun in der Gesellschaft überhaupt erst wieder möglich machen. Jeder kann was, alle verdienen eine Chance!“

Und hier setzt die Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH) an. Demnach werden „marktferne Kunden“ oftmals nicht ausreichend individuell betreut, stellten die Prüfer in acht Jobcentern und 341 dabei untersuchten Fällen fest. Sie sind der Meinung, dass es zu den wesentlichen Aufgaben dieser Behörden gehöre, unter anderem aufgrund des Fachkräftemangels und der demografischen und konjunkturellen Entwicklung, einen Handlungsschwerpunkt zu [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, October 28, 2015 at 04:02PM

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Dienstag, 27. Oktober 2015

Grundeinkommen komplett umsonst?

Das Onlineportal derarbeitsmarkt.ch rezensiert das neue Buch zum Grundeinkommen: Grundeinkommen komplett umsonst?   «Das Buch liest sich flüssig, die Sätze sind verständlich formuliert. Der Inhalt ist in drei Hauptkapitel gegliedert. Kernthemen sind Arbeit, Macht und Freiheit. Das Werk beherbergt zudem eine Pro- und Contra-Analyse mehrerer Politiker, Journalisten, Philosophen und Ökonomen. Ergänzt wird es durch Grundlagen der eidgenössischen Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen». Fazit: Die Verfasser vermitteln selbst Laien gekonnt und schmackhaft die Grundprinzipien des bedingungslosen Grundeinkommens.»

Der Beitrag Grundeinkommen komplett umsonst? ..erschien zuerst auf Grundeinkommen.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Grundeinkommen.ch, October 27, 2015 at 05:09PM

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Weiterbildung: Jobcenter sparen bei Hartz IV Leistungsempfängern

Immer weniger Bezieher von Hartz IV Leistungen können an notwendigen und qualifizierenden Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, da nach Angaben der Regierung keine Mittel vorhanden sind. Gleichzeitig steigen aber die Verwaltungskosten der Jobcenter.

Wie die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet, spart die Regierung an den Weiterbildungskursen für Hartz IV Empfänger ohne einen Job. Aus Mangel an finanziellen Mitteln sei die Zahl der Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen seit 2010 um ein Drittel zurückgegangen. Die Zeitung beruft sich bei ihrem Bericht auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Diese brachte zutage, dass die Anzahl der Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen in den letzten fünf Jahren um 76.000 auf 150.000 zurückgegangen sei. Im gleichen Zeitraum konnten die Jobcenter die Förderungskosten für Weiterbildungsmaßnahmen von 923 Millionen Euro auf 681 Millionen Euro senken.

Sabine Zimmermann, Arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, sprach von einem „Kahlschlag“ in der Arbeitsmarktpolitik. „Statt an der Zukunft der Erwerbslosen zu sparen, brauchen wir [...]

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Quelle: via @HartzIV.org, October 27, 2015 at 03:57PM

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Inge Hannemann: Katze ist aus dem Sack – Verschärfungen bei Hartz IV geplant

Seit mehr als zwei Jahren dokterte die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ an den „Rechtsvereinfachungen SGB II“ herum. Neben der Teilnahme von Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Städtetag und Deutscher Verein, konnten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter Vorschläge einreichen. Von den ursprünglich 120 Vorschlägen ist nun ein Teil übrig geblieben, der sich im Referentenentwurf vom Oktober 2015 niederschlägt. Neben den Änderungen im Sozialgesetzbuch II enthält er ebenfalls Änderungen nach dem Sozialgesetzbuch III. Im Gesamtpaket lag der Fokus auf die Vereinfachung innerhalb der Handhabung des SGB II für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter. Der Bund spart rund 125 Millionen Euro jährlich ein. Die Bundesagentur für Arbeit hat durch die Regelungen insgesamt Mehrausgaben von rund 210 Millionen Euro jährlich. Kommunen sollen nicht belastet werden.
Dazu Bürgerschaftsabgeordnete Inge Hannemann: 
„Nachdem nun die Bund-Länder-Arbeitsgruppe und die Koalition im Geheimen die Änderungen im SGB II diskutiert und beschlossen haben, ist die Katze aus dem Sack. Wie erwartet und im Internet veröffentlicht, seit dem Bekanntwerden der Arbeitsgruppe, stellen die sogenannten Rechtsvereinfachungen keine dar. Vielmehr handelt es sich für die Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten um weitere Verschärfungen und Entrechtungen nach dem SGB II und somit einem weiterem Abbau unseres Sozialstaates.“
So sind Einschnitte bei der Übernahme von Wohnungsmieten zu erwarten, da in Zukunft eine Grenze der Gesamtmiete durch die Jobcenter festgelegt werden kann. Mögliche höhere Betriebskosten durch veraltete Bauweisen werden damit ignoriert und sind vom Leistungsberechtigten selbst zu tragen. Das führt zu zwangsläufig einer Minderung des Regelsatzes und somit zu einer weiteren Kürzung des Existenzminimums. Getrennt lebende Elternteile müssen in Zukunft nachweisen, dass sich ihr Kind bei beiden Elternteilen gleichmäßig aufhält. Dieses ist kaum möglich, da sich das Kind zumeist durch einen Kindergarten – oder Schulbesuch zwangsläufig mehrheitlich bei einem Elternteil aufhält. Somit wird einem Elternteil der Anspruch für das Kind gestrichen und die Aufwendungen sind aus dem Regelsatz einer Person zu bestreiten.
Die ursprünglich angedachten Entschärfungen bei den Sanktionen sind komplett herausgenommen wurden. Die Linke fordert eine Abschaffung der derzeitigen Sanktionspraxis, die Grünen ein Sanktionsmoratorium bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht Karlsruhe zur Verfassungsmäßigkeit dieser, die SPD plädierte für eine Entschärfung der unter 25-jährigen und die CDU / CSU, unter Seehofer, wollten keine Änderungen.
„Dass die Sanktionen nicht entschärft werden, zeigt auf, dass gerade die Große Koalition am Bestrafungssystem festhält und auch in Kauf nehmen, dass Betroffene über Monate hinweg keine Existenzgrundlage haben. Die scharfe Kritik und Forderung zur Abschaffung der Geldkürzungen durch Sozialverbände, Politik und Wissenschaftlern werden außer Acht gelassen. Benannte Gruppen sollten sich nun erneut zu den Änderungen deutlich positionieren und die Betroffenen in Hartz IV sollten in Massen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen, sofern sie sich in ihren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten verletzt sehen“. 
„Diese Gesetzesänderungen sind ein Armutszeugnis unserer Regierung“, so Hannemann abschließend [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, October 27, 2015 at 12:07PM

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Bundesrechnungshof fordert konsequentere Betreuung von Arbeitslosen

Sie gelten als schwer vermittelbar und benötigen laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) intensivere Betreuung. Bundesarbeitsministerin Nahles: „Mit dem Bundesprogramm “Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt” setzen wir ein wichtiges Signal: Wir schaffen Chancen für die, die es nicht direkt auf den ersten Arbeitsmarkt schaffen – unter anderem mit Lohnkostenzuschüssen von bis zu 100 Prozent, kombiniert mit intensiver Betreuung durch die Jobcenter. Denn Arbeitsmarktpolitik heißt für mich auch: Das Dazugehören, das Mittun in der Gesellschaft überhaupt erst wieder möglich machen. Jeder kann was, alle verdienen eine Chance!“

Und hier setzt die Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH) an. Demnach werden „marktferne Kunden“ oftmals nicht ausreichend individuell betreut, stellten die Prüfer in acht Jobcentern und 341 dabei untersuchten Fällen fest. Sie sind der Meinung, dass es zu den wesentlichen Aufgaben dieser Behörden gehöre, unter anderem aufgrund des Fachkräftemangels und der demografischen und konjunkturellen Entwicklung, einen Handlungsschwerpunkt zu setzen. Bei „marktfernen Kunden“ ist es unwahrscheinlich, dass sie innerhalb von zwölf Monaten in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden könne. Fehlender Schul- oder Berufsabschluss, gesundheitliche Einschränkungen oder lange Arbeitslosigkeit sind ein Teil des Potpourris von Vermittlungshemmnissen. Ein Hilfsinstrument ist die Erfassung dieser Daten im internen EDV-gestützten Profiling, in dem die Stärken, Schwächen und Kenntnisse erfasst werden. Im Anschluss daran soll mit dem Arbeitslosengeld-II-Berechtigten ein Integrationsziel in einem vereinbarten Zeitraum festgelegt werden. Das Profiling soll laufend überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Dabei habe man festgestellt, dass bei jedem fünften Fall die Integrationsstrategien weder plausibel noch konkret waren. Bei zwei Drittel fehlte der Vertrag zwischen „Kunden“ und Jobcenter, die sog. Eingliederungsvereinbarung, oder war ungültig. Die Prüfer wiesen daraufhin, dass jede vierte Eingliederungsvereinbarung keine auf den Einzelfall bezogene Aktivität des Jobcenters vermerkt hatte. Vielmehr wurden allgemeingültige Textbausteine verwendet, die den Leistungsberechtigten nicht gerecht wurden. Zur Unterstützung gehören regelmäßige Beratungsgespräche in den Jobcentern. Hier hat die Bundesagentur für Arbeit als Arbeitshilfe „Mindestkontaktdichte im SGB“ herausgegeben. Danach sollen die Jobcenter innerhalb eines halben Jahres mindestens vier Beratungsgespräche führen, sofern sie der Profillage „Entwicklungsprofil“ zugeordnet sind. Bei den Profillagen „Stabilisierungsprofil“ und „Unterstützungsprofil“ sind in diesem Zeitraum mindestens zwei Gespräche angesetzt. Durchschnittlich fand weniger als ein Beratungsgespräch im Vierteljahr in den Optionskommunen bei 85 Prozent der Leistungsberechtigten statt. Bei den gemeinsamen Einrichtungen betraf es jeden dritten Leistungsberechtigten. Starke Kritik gab es bei den Jobcentern, in denen seit über einem Jahr oder sogar mehr als drei Jahren keine Gespräche stattfanden. Ebenfalls erfolgten keine weiteren Integrationsleistungen. Der BRH sieht hier besonders Gefahr, dass sich die Hilfebedürftigkeit – auch durch den „Gewöhnungseffekt“ – verfestigt und vertritt die Meinung, dass das dem Integrationsziel des SGB II widerspreche. Beratungsgespräche von beendeten Maßnahmen seien Leistungen zur Eingliederung und gefährde diese, wenn mit den Leistungsberechtigten nicht gesprochen werde. Weiterhin fordert der BRH den Erhalt des Fallmanagements, in dem Leistungsberechtigte mit außerordentlicher Integrationsferne besonders intensiv Betreuung erfahren und ihnen damit eine realistische Chance zu geben, eine Beschäftigung aufzunehmen. Er fordert zumindest einen lesenden Zugriff auf die Beratungsvermerke und Eingliederungsvereinbarung durch die Integrationsfachkräfte in der Vermittlung. Etwaige datenschutzrechliche Bedenken räumt der BRH mit dem Vorschlag einer Einverständniserklärung der betreffenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus dem Weg.

Ob nun die Erwerbslosen darüber unglücklich sind, wenn sie nicht eingeladen werden, ist vermutlich eher weniger der Fall. Zeigt die Kritik des BRH auf der einen Seite die mangelnde Beratung auf, so zeigt er auch auf, dass die oftmals hoch gepriesenen Kundenkontaktdichte und nahe Hilfe am „Kunden“ eben nicht der Fall ist. Die Kritik an den Einheits-Eingliederungsvereinbarungen ist nicht neu und es sollte grundsätzlich überlegt werden, in welchem Maße sie zu einem tatsächlichen Integrationserfolg führt. Vielmehr ist sie doch ein Instrument, um Sanktionen oder per Zwangsvermittlung in sinnenleerte Maßnahmen oder Zeitarbeit durchzudrücken.

Entsprechende Änderungen sind nach den sog. „Rechtsvereinfachungen im SGB II“ bereits im Referentenentwurf des BMAS berücksichtigt. So soll nun „unverzüglich“ eine Eingliederungsvereinbarung und unter der Berücksichtigung der erforderlichen, beruflichen und persönlichen Merkmalen, berufliche Fähigkeiten und Eignung abgeschlossen werden. Auch wurde berücksichtigt, dass nun genau bestimmt werden muss, ich welche Tätigkeiten oder Bereiche die leistungsberechtigte Person vermittelt werden soll [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Altonabloggt, October 27, 2015 at 10:41AM

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Montag, 26. Oktober 2015

CH: IV wie weiter

Wie wir alle wissen, wird in letzter Zeit sehr oft bei den Schwächsten gekürzt, leider mit linker Mithilfe siehe SKOS Richtlinie aber was passiert den mit den Menschen die eine IV Rente erhalten werden wir Dank dem Schmierenkabinett die nächste Revision erleben die eine Leistungskürzung mit sich bringt und wird sich die Wirtschaft wiedermal sich aus der Affäre ziehen wenn es heisst die Betroffenen zu unterstützen? 

Ich befürchte ja obschon die Möglichkeiten da sind wie z.B. Dass eine Ausbildung für Betroffene 5 Jahre gehen soll statt 3 Jahren oder aber auch in den Begleiteten Arbeitsplätze sollte man auch die Selbstständigkeit fördern und auch im Lohnsektor gibt es eine Möglich dass die der Lohn durch 3 dividiert wird dann braucht es kein so kompliziertes Rechensystem.  Auch sollte man die Möglichkeit haben sich selbst zu verwirklichen ohne irgendwelche Hürden.

Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer

Quelle: via @IV Debakel, October 26, 2015 at 06:51PM

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Mit Bargeld gegen den Rundfunkbeitrag

Immer mehr Deutsche ärgern sich über den Rundfunkbeitrag – die Zahl der Ablehner geht mittlerweile in die Millionen. Seit dieser als Haushaltsabgabe ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Konsum erhoben wird, scheint für viele kein Entkommen möglich. Dennoch hat ein erfindungsreicher Journalist des Magazin „Handelsblatt“ einen einfachen Weg gefunden, diese ungerechte Abgabe zu kippen: einfach durch Barzahlung!

Lesen Sie das neueste Update zu diesem Thema: Update: Mit Bargeld gegen den Rundfunkbeitrag

Im Blog „Norbert Häring – Geld und mehr“ veröffentlichte der Volkswirt und Redakteur des Magazins „Handelsblatt“ Nobert Häring am 8. Mai, zunächst zum größten Teil unbemerkt von der Öffentlichkeit, den Beitrag „Wie man ganz legal die Rundfunkgebühren spart und dabei die Geldreform voranbringt“.

Dieser Artikel hat sich mittlerweile nicht nur im Internet stark verbreitet und einen regelrechten Siegeszug angetreten. Auch die „Bild am Sonntag“ widmete Härings Idee eine ganze Seite.
Wir selbst stellen uns energisch gegen die die jetzige Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung. Nichtsdestotrotz haben viele Leute unbegründete Angst, sich gegen diese in der Bundesrepublik Deutschland beispiellose Praktik zu wehren, die mit Hilfe von Politik, Justiz und Medien, Zwangsgeld für die Finanzierung eines monströsen, unproduktiven und seit mehr als 25 Jahren nicht mehr benötigten Apparates aus dem letzten Jahrtausend von uns allen erhebt.
Für Leute, die entweder keine Zeit für eine langwierige Auseinandersetzung mit diesem Problem aufbringen können oder für diejenigen, die sich einfach nicht trauen, stellt die findige Idee Härings eine hervorragende Alternative dar, sich trotzdem zur Wehr zu setzen und ein eindeutiges Zeichen gegen diese Ungerechtigkeit zu setzen.

Hier der Blog-Eintrag Härings (Original-Blog ):

Wie man ganz legal die Rundfunkgebühren spart und dabei die Geldreform voranbringt
Warum ich die Einzugsermächtigung für meine Rundfunkgebühren widerrufen habe und auf mein gesetzliches Recht bestehe, diese in bar zu entrichten, und warum ich seither von Zahlungsaufforderungen verschont wurde. Kleiner Tipp: Ich bin kein Bargeldfanatiker.
Im Februar stornierte ich die Einzugsermächtigung, die es ARD ZDF Deutschlandradio erlaubte, meine Rundfunkgebühr direkt von meinem Bankkonto zu holen. Daraufhin kam recht schnell eine freundliche Aufforderung, das Geld bitte zu überweisen – oder noch besser – eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Daraufhin schrieb ich am 22. März zurück, an
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr 316 643 023

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mit Schreiben vom 6. März 2015 die Zahlung des zum 15. März fälligen Rundfunkbeitrag für den Haushalt, in dem ich wohne, eingefordert. Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen.

Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug  von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.

Mit freundlichen Grüßen
Seither habe ich nichts mehr von den Damen und Herren vom Beitragsservice gehört. Ich vermute, man verzichtet lieber auf meine Rundfunkgebühr, als dass man nur meinetwegen anfängt eine Bargeldeinzahlungsmöglichkeit zu schaffen, wie das gesetzlich gefordert ist.

Deshalb rufe ich alle Sparfüchse auf, und alle, denen unser derzeitiges Geldsystem auf die Senkel geht, es mir nachzutun.

Ich persönlich habe nichts gegen die Damen und Herren vom Beitragsservice. Ich finde die Rundfunkgebührt zwar doof, bin aber Demokrat genug um sie zu zahlen, wenn unsere Volksvertreter meinen, das sei eine gute Sache. Ich will auch nicht wirklich künftig alle meine Rechnungen bar bezahlen. Das wäre mir viel zu zeitraubend.

Warum tue ich das dann?

Ich möchte mit anständigem Geld per Überweisung oder Bankeinzug bezahlen können, nicht mit Bankschulden, von denen die Banken fälschlicher Weise behaupten, dass man sie jederzeit in richtiges Geld umtauschen kann. Das kann man aber nur, solange es ganz wenige tun. Fragen sie mal die vielen Holländer und Briten, die dachten , ihre „Geld“ sei bei isländischen Banken auf dem Konto und die dann feststellen mussten, dass sie keine Geld mehr hatten, sondern diese Banken lediglich Schulden bei ihnen, die sie nicht mehr zahlen konnten. Oder Sie fragen die Zyprer und demnächst vielleicht die Griechen, ob Guthaben auf der Bank wirklich so gut wie richtiges Geld sind.

Mein ideales Kampagnenziel ist, dass so viele Menschen auf Barzahlung ihrer Rundfunkgebühren und sonstiger Zahlungen an den Staat bestehen, dass sich der gesetzeswidrige Zustand nicht mehr aufrecht erhalten lässt, dass staatliche und halbstaatliche Stellen das gesetzliche Zahlungsmittel nicht akzeptieren.

Dann gibt es zwei Möglichkeiten Entweder man nimmt überall wieder Bargeld an, oder – sinnvoller – das Bankengeld wird zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt. Das setzt voraus, dass sich die Parlamente damit befassen – etwas was schon sehr lange hätte stattfinden sollen. Und wenn das passiert, dann ist meine Hoffnung und Erwartung, dass die Parlamentarier merken, dass man das Bankengeld, so wie es ist, unmöglich zum echten gesetzlichen Zahlungsmittel machen kann. Denn wenn der Staat uns zwingt, Schulden von Banken unbeschränkt zur Zahlung anzunehmen, dann kommt er kaum umhin, für diese Schulden zu haften, egal wie viel es ist, und von welcher Bank sie sind. Das werden sie nicht wollen.

Die naheliegende Alternative wäre, es so zu machen, wie damals mit den Banknoten, dem Bargeld. Das Recht, Banknoten zu emittieren wurde den Banken entrissen und an staatliche Zentralbanken übergeben. Im Lauf der Zeit wurden die Banknoten als Zahlungsmittel dann aber immer mehr vom praktischen Buchgeld der Banken verdrängt, ohne dass man bisher die entsprechende Schlussfolgerung gezogen hätte.

Alles was nötig wäre, um Buchgeld der Banken zu echtem Geld zu machen, wäre die Buchungsvorschrift, dass Banken das Geld ihrer Kunden nicht auf der eigenen Bilanz verbuchen dürfen, als Verbindlichkeit, sondern dass es ein Sondervermögen im Eigentum der Kunden bleibt. Dann muss keiner mehr befürchten, der nur mit dem praktischen Buchgeld am Zahlungsverkehr teilnehmen will, dass er als Gläubiger der Bank, bei der er sein Konto hat, sein Geld verliert, wenn die Bank Pleite geht.

Auch das Finanzamt schreibt  gesetzwidrig auf die Steuerbescheide, dass man nur mit Überweisung oder Bankeinzug zahlen könne, nicht aber mit Bargeld, das der Staat selbst zum einzigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt hat. Mir ist in Deutschland niemand bekannt, der Barzahlung versucht hat. Ewald Kornmann vom Initiativkomitee der Schweizer Vollgeld-Initiativee hat es in Solothurn  darauf ankommen lassen und ist mit hartnäckigem Bestehen auf Bargeldzahlung schließlich erfolgreich gewesen.

Ich werde Sie auf dem Laufenden halten, was sich bei mir und den Damen und Herren von ARD ZDF Deutschlandradio tut, damit Sie als Nachahmer keine unangenehmen Überraschungen erleben. Ich bitte Nachahmer, mich zu informieren, wenn sie auf den Barzahlungswunsch eine Antwort bekommen, oder wenn nach zwei Monaten noch keine Antwort eingetroffen ist.
Ich nehme auch gerne Hinweise und Erfahrungsberichte entgegen, welche staatlichen Stellen man noch ärgern kann, mit dem Wunsch, bar zu bezahlen [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, October 26, 2015 at 12:57PM

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Ummeldekosten für Telefonanschluss

Anspruch auf Ummeldekosten für Telefonanschluss

In den Hartz IV Regelleistungen sind im Grundsatz die Kosten für Telekomunikation (Telefon, Internet) mit inbegriffen. Jedoch enthalten diese nur die monatlichen Gebühren der Telefonanbieter, die für die Bereitstellung eines Anschlusses entstehen.

Ziehen Hartz IV Bezieher um, enstehen oft zusätzliche Bereitstellungskosten durch den Telefonanbieter. Ein bisheriger Festnetzanschluss kann nicht ohne entsprechende Ummeldung weiter genutzt werden. Die erhobenen Ummeldekosten müssen beglichen werden. Ohne diese wir der Anschluss nicht freigestellt.

Ein auf dem Elo-Forum veröffentlichtes Urteil des Sozialgerichtes Dortmund stellt nun klar: „Ummeldekosten für den Telefonanschluss sind als notwendige Umzugskosten zu gewähren, wenn der Umzug vom Jobcenter veranlasst worden oder aus anderen Gründen notwendig ist. (Az: S 33 AS 1731/13)

Die Klägerin hätte auch durch einen Anbieterwechsel die Kostenentstehung nicht vermeiden können, da von allen gängigen Telefonanbietern entsprechende Gebühren verlangt werden. Die Kosten waren daher notwendig und hinsichtlich der Höhe auch angemessen. Die von dem Anbieter der Klägerin geforderten 49,89 Euro entsprechen dabei einer sogar unterdurchschnittlich unter den Beträgen, die von anderen Anbietern gefordert werden.
„Obwohl dem Beklagten hinsichtlich der Übernahme der Umzugskosten grundsätzlich ein Ermessen zusteht, war wegen Ermessensreduktion auf Null eine über ein bloßes Bescheidungsurteil hinausgehende Verurteilung des Beklagten zur Zahlung der angefallenen Kosten möglich.“

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, October 26, 2015 at 11:33AM

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Fehler gibt es überall

Die IV hat ihre Probleme wie viele andere Institution auch. Wie lange sie noch bestehen kann ist eine Frage, die heute noch niemand beantworten kann.

Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer

Quelle: via @IV Debakel, October 26, 2015 at 12:00AM

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Sonntag, 25. Oktober 2015

Oma hat Anspruch auf Hartz IV Mehrbedarf für Alleinerziehende

Auch eine alleinerziehende Mutter im Hartz IV Bezug, deren Tochter ebenfalls ein Kind bekam, hat weiterhin Anspruch auf den Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende nach § 21 Abs. 3 SGB II.

Erfolgreich konnte sich eine 44-jährige Mutter im Hartz IV Bezug gegen die Entscheidung gegen des Jobcenters wehren. Die alleinerziehende Frau lebte im streitigen Bewilligungszeitraum mit ihren beiden 16- und 18-jährigen Töchtern in einer gemeinsamen Wohnung. Im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft erhielt sie zusätzlich zum Hartz IV Regelsatz den Mehrbedarf für Alleinerziehende nach § 21 Abs. 3 SGB II.

Nachdem die minderjährige Tochter selbst mit einem Sohn Mutter wurde, bildete sie mit ihrem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft und lebte weiterhin zusammen in einem Haushalt, der aus ihrer Mutter und volljährigen Schwester eine weitere Bedarfsgemeinschaft begründete. Beide Bedarfsgemeinschaften erhielten entsprechende Hartz IV Leistungen. Jedoch strich das Jobcenter der frischgebackenen Oma den Alleinerziehenden Mehrbedarf für ihre minderjährige Tochter. Das Amt bezog sich auf die Rechtshinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA), in denen er wörtlich heißt:
„Damit werden die tatsächlichen Lebensverhältnisse abgebildet. Es wird davon ausgegangen, dass ein Mehrbedarf wegen Alleinerziehung durch ein Kind, das selbst ein Kind hat, nicht mehr verursacht wird.“
Die Entscheidung des Jobcenters wollte die 44-jährige Hartz IV Bezieherin nicht hinnehmen und wandte sich ans Sozialgericht – mit Erfolg!  Das Sozialgericht Dresden widersprach der Argumentation des Jobcenters und erkannte [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, October 25, 2015 at 02:55PM

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Das sind die Hartz IV Regelsätze 2016

Der Hartz IV Regelsatz wird ab 01.01.2016 auf EURO 404,- erhöht. Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende beträgt ab dem 1. Januar 2016 Regelbedarfsstufe 1 = EURO 404,00 (2015: EURO 399,00). Dieser Betrag liegt dem Arbeitslosengeld II, ebenso der Grundsicherung für Rentner zugrunde.

Regelbedarfsstufe 2 = EURO 364,00 (2015: EURO 360,00);
Regelbedarfsstufe 3 = EURO 324,00 (2015: EURO 320,00);
Regelbedarfsstufe 4 = EURO 306.00 (2015: EURO 302,00);
Regelbedarfsstufe 5 = EURO 270,00 (2015: EURO 267,00);
Regelbedarfsstufe 6 = EURO 237,00 (2015: EURO 234,00).

Laut Anlage zu § 28 SGB XII gelten die vorgenannten Regelbedarfe für folgende Personen:

Regelbedarfsstufe 1:Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind.

Regelbedarfsstufe 2:Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen.

Regelbedarfsstufe 3:Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt, noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt.

Regelbedarfsstufe 4:Für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 5:Für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 6:Für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, October 25, 2015 at 09:21AM

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Samstag, 24. Oktober 2015

Immer mehr alte Menschen erleiden “den sozialen Tod”

Immer häufiger müssen Kommunen, Menschen von „Amtswegen“ bestatten. Es ist von Angehörigen einfach niemand da oder sie sind nicht bereit, sich um die Beerdigung zu kümmern. Steht vor dem körperlichen der soziale Tod für viele alte Menschen in unserer Gesellschaft?



YouTube: DresdnerSozialwacht & BrennglasTV
Quelle: REPORT MAINZ | DAS ERSTE | SWR

Blogbeiträge zum Thema:
Hartz-IV: zu Lebzeiten eine Bedarfsgemeinschaft – im Tod kostengünstig getrennt
Verarmt, verstorben, verscharrt!
Nachruf für Herrn H. – verscharrt im Massengrab
Hartz-IV: zu Lebzeiten eine Bedarfsgemeinschaft – im Tod kostengünstig getrennt 

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, October 24, 2015 at 12:33PM

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