Dienstag, 18. November 2014

Das Sozialamt Bern spielt auf Zeit. Wann greift die Nothilfe?

Es lohnt sich nicht, das aktuelle Statement (s.u.) des Sozialamtes der Stadt Bern zu kommentieren. Das Amt diskreditiert sich selbst. Können sich Fehler auf einem Amt auf diese nicht nachvollziehbare Weise kumulieren – oder steckt dahinter ein System? Das Mittel der Diskreditierung wird in der Regel dazu verwendet, um Menschen oder Organisationen zu schaden, indem durch den Vertrauensverlust ihre Überzeugungskraft gemindert wird. Weshalb also sollte sich das Sozialamt Bern selbst diskreditieren? #tapschweiz http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b25028

Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (g____@bern.ch via pikettsarpikettsar@bern.ch, Cc: l___@jgk.be.ch)
Soziale Dienste Bern
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern

Bern, 18. November 2014



Sehr geehrter Herr G____

1)
Ihr Antwortschreiben vom 18.11.2014 ist zum vierten Mal in Folge eine Kopie. Vergleichen Sie bitte Ihre Schreiben vom 7.11.2014 (b25025), 16.10.2014 (b25021), 15.10.2014 (b25019) und vom 8.10.2014 (b25015). Von daher ist es mir leider nicht möglich, Ihre untenstehende Antwort aufgrund unserer bisherigen Kommunikationschronologie richtig einordnen zu können.

2)
Was genau möchten Sie mir mit ihrer aktuellen Aussage vom 18. November 2014 mitteilen?

3)
Kann es sein, dass ich nicht in der Lage bin, mich richtig ausdrücken zu können? Um in meinem Dossier zu blättern und um sich einen Überblick über die aktuelle Situation verschaffen zu können a) blättern Sie bitte in meinem Papierdossier oder b) nutzen Sie die Navigation innerhalb der Blogseite.

4)
Orientierungshilfe für die Navigation innerhalb des Dossiers.
a) Öffnen Sie die Seite meines Dossiers, z.B.:
    http://tapschweiz.blogspot.ch/2014/11/b25028.html
b) «Neuerer Post» = chronologisch betrachtet in die Zukunft gehend
c) «Älterer Post» = chronologisch betrachtet in die Vergangenheit blickend
d) «Startseite» = erster Blogbeitrag

5)
Im weiteren beziehe ich mich auf die Schreiben mit Referenznummer b25013-b25028. Darf ich Sie höflich darum bitten, dass Sie gemäss den Vorakten mir eine adäquate Antwort, bzw. Hilfe zukommen lassen? Zur Wiederholung, es geht um Nothilfe und Notunterkunft gemäss Art. 12 BV.

Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Fritz Müller99

1 Exemplar

b25028 Dieses Schreiben



> Von: pikettsarpikettsar@bern.ch
> Gesendet: Dienstag, 18. November 2014
> An: Fritz Müller99
> Betreff: AW: b25027, Antrag Notunterkunft u. Nothilfe
>
> Guten Tag Herr Fritz Müller99
>
> Besten Dank für Ihre E-Mail vom 17.11.2014.
>
> Damit wir Ihren Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe prüfen
> können, muss eine persönliche Anmeldung am Schalter des Sozial-
> dienstes, an der Schwarztorstrasse 71, erfolgen.
>
> Die Anmeldung ist von Montag – Donnerstag, jeweils von
> 14:00 – 16: 30 und am Freitag von 14:00 – 15:30 Uhr möglich.
>
> Freundliche Grüsse
> G_____

Montag, 17. November 2014

Zur Umsetzung von Art. 12 BV

Interessant bei diesem Fall zu beobachten, Fritz Müller99 erhält am 3. November 2014 endlich eine überteuerte Fahrkarte zugestellt – würde er diese in Anspruch nehmen, ihm kein Geld mehr für Essen übrig bleiben würde, bzw. ihm blieben noch 40-ig Rappen übrig. Einmal mehr mit keinem Wort erwähnt wird, weshalb es offenbar nicht als notwendig erachtet worden ist, der Klientel eine Fahrkarte zur Verfügung zu stellen, damit dieser an der wichtigen Instruktionsverhandlung vom 10. Januar 2014 hätte teilnehmen können. Auch diese Fahrkarte hat die Klientel vorgängig beim Sozialamt Bern beantragt, er hat jedoch keine erhalten. Aktuelles Fazit: wird die Zugangshürde hoch genug gesetzt ist es einfach, Menschen in Not von der Nothilfe (und der Sozialhilfe) auszuschliessen – ein Nothilfekonzept, welches ausschliesslich für Asylsychende konzipiert worden ist, dieses Konzept soll durch eine Hintertüre nun auch für SchweizerInnen (nicht) zur Anwendung gebracht werden #tapschweiz http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b25027

Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


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Soziale Dienste Bern
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern

Bern, 17. November 2014



Sehr geehrter Herr G____

1)
Besten Dank für Ihr Schreiben vom 3. November 2014. Gerne bestätige ich hiermit den Erhalt der einen ÖV Mehrfahrtenkarte, gültig für 1-2 Zonen im Preis von sFr. 22.80. Ich selber bin erstaunt, wie einfach eine Bestätigung sein kann. Dies betone ich im Besonderen, weil ich heute nach dem siebten Versuch weiterhin auf eine Empfangsbestätigung warte (Stichwort: Wohnungskündigung/Zwangsräumung).

2)
Zu Ihrer Fahrkarte – mit diesem Ticket hätte ich die Fahrt bezahlen können und den Antrag für Nothilfe bei Ihnen vor Ort machen können.

3)
Jedoch mit Zitat; „..beachten Sie, dass die Kosten für die Mehrfahrtenkarte als Vorschuss zu betrachten ist..“, muss ich mir selber demnach als Nothilfe Antragssteller ein realistisches Budget machen welches Ihre „Sachleistung“ mit einbezieht. Hätten Sie diese Aussage nicht gemacht, wäre ich in den nächsten Bus gestiegen, und hätte mich bei Ihnen wie verlangt melden können.

4)
Gut, es soll nicht sein. Das Budget sieht aktuell nach Abzug der Kosten für die Wegstrecke so aus, dass mir bei einem Nothilfebetrag von sFr. 8.-/Tag gesamthaft 5% des Gesamtgeldvolumens für’s Leben übrig bleiben – somit vollkommen unrealistisch ist und ich mir dieses Ticket niemals leisten kann. Hätten Sie mir kein überteuertes Ticket zugestellt und mir ein normales Kurzstreckenticket zukommen lassen, blieben mir pro Tag nach Abzug der Wegkosten gesamthaft 52.5% an Geld übrig – Geld, das für Essen und andere Ausgaben Verwendung findet (siehe Detailauflistung). Obwohl die 52.5% in einem Frankenbetrag ausgedrückt nur sFr. 4.20 pro Tag darstellen – mit dieser Geldsumme, die ein Nothilfeempfänger zur Verfügung hat, damit werden Menschen nicht sehr weit kommen und Integrationsbemühungen werden bestimmt auf der Strecke bleiben – aber dies wird woanders ausreichend und umfangreich diskutiert.

5)
Zur Detailauflistung
Nothilfe
sFr. 8.00 pro Tag

Mehrfahrtenkarten
sFr. 22.80
sFr. 11.50 (Kurzstrecke!)

Kosten/Fahrt (bei Mehrfahrtenkarte)
sFr. 3.80
sFr. 1.90

Einzelticket
sFr. 4.20
sFr. 2.30

Wegstrecke zu Fuss
15 Min. https://goo.gl/maps/MD8Hl

Nothilfe nach Abzug der Wegstrecke
100% = sFr. 8.00 - 2x sFr. 3.80 = sFr. 0.40 = 5% des Gesamtvolumens übrig für's Leben
100% = sFr. 8.00 - 2x sFr. 1.90 = sFr. 4.20 = 52.5% des Gesamtvolumens übrig für's Leben

6)
Das heisst konkret, zurück auf den Ausgangspunkt (b25013). Gerne erwarte ich eine Geldleistung Ihrerseits, denn gemäss aktuellen Gerichtsentscheiden sind Geldleistungen sog. Sachleistung vorzuziehen und ein Ticket gilt als Sachleistung – gleiches gilt in Bezug auf Essensmarken.

7)
Das überteuerte Ticket werde ich sobald es mir möglich sein wird zurückgeben damit Sie es anderweitig verwenden können und ich bedanke mich recht herzlich im voraus für die Zustellung eines Kurzstrecken Tickets gem. Detailauflistung (Ziff. 5).

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2014/11/b25027.html

Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen


Fritz Müller99

1 Exemplar

b25027 Dieses Schreiben

Freitag, 14. November 2014

Die Klientel bekommt ein überteuertes Ticket vom Sozialamt zugestellt

Nach neun Monaten des Hungerns erhält Fritz Müller erstmalig vom Sozialamt Bern eine überteuerte Fahrkarte zugestellt, mit der es ihm theoretisch möglich sein soll, Nothilfe überhaupt beantragen zu können. Zunächst herrscht da natürlich riesige Freude, denn für Fritz Müller zeichnet sich endlich Licht am Horizont ab – doch schon beim Lesen des zweiten Satzes stellt sich Ernüchterung ein. Die nicht zu übersehende Besonderheit, abgesehen von den Schreibfehlern in diesem Brief, das Ticket ist unerschwinglich für den Antragsteller, denn diese Fahrkarte soll mit den sFr. 8.-/Tag Nothilfe verrechnet werden, sofern Fritz Müller diese je vom Sozialamt erhalten sollte. Mehr im nächsten Blogbeitrag (b25027).
Permalink b25026

Absender (g____@bern.ch via pikettsarpikettsar@bern.ch)
Soziale Dienste Bern
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern


Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern

Bern, 3. November 2014
(mit eingeschriebenen Brief erhalten am 11.11.2014)



Sehr geehrter Herr Fritz Müller99

In der Beilage erhalten Sie eine Mehrfahrtenkarte, damit Sie die Anmeldung auf dem Sozialdienst der Stadt Bern anmelden können.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Mehrfahrtenkarte als Vorschuss betrachtet wird und bei einer allfälligen Unterstützung durch den Sozialdienst der Stadt Bern mit dem Sozialhilfeanspruch verrechnet wird.

Freundliche Grüsse
G____

Offizielle Stellungnahme von Seite Regierungsstatthalter in Bezug auf die zurückzulegende Wegstrecke

Nicht denkenden Wesen muss man nur oft genug die Unwahrheit erzählen – es ist eine Frage der Zeit bis diese Menschen „es“ plötzliche zu glauben beginnen.

Fritz Müller99 verweigert sich nicht des mündlichen Kontakts wie von L____ behauptet – er besteht einzig auf ein schriftliches Gesprächsprotokoll, welches Fritz Müller im Bedarfsfall selber schreiben würde, im Anschluss an ein Gespräch von beiden Parteien zu unterzeichnet wäre zwecks Beweisbarkeit gegenüber der Gerichtsbarkeit. Der Sozialdienst verweigert sich jedoch in unbegründeter Weise seit je her Dokument gegenzuzeichnen, verweigert u.a. auch das Ausstellen wollen von Empfangsbestätigungen usf., welches den administrativen Aufwand von vornherein um ein Vielfaches vereinfachen würde – schiebt dann das „unkooperative Verhalten“, wie es von Seite der Behörde meist in den Protokollen genannt wird, der Klientel zu. Die Klientel hat gegenüber von Gerichten dann das Gegenteil dessen zu beweisen, was für die Meisten unter ihnen unmöglich sein wird. Wenn das Sozialamt gegenüber anderen Instanzen und Behörden wiederholt Unwahrheiten streut, dafür leider nie belangt werden kann, braucht eigentlich nicht erstaunt zu sein, wenn sozialhilfebeziehende Menschen Massnahmen ergreifen, die einzig zu ihrem eigenen Schutze dienen. Wie dass Fritz Müller die Wegstrecke zurücklegen hat, um in den Genuss der Nothilfe zu gelangen, dazu äussert sich L____ auch in diesem Schreiben nicht. Es wird gemutmasst, dass bei der Behörde das notwendige Know-how fehlt, um sich innerhalb eines Blogs Inhalte in chronologischer Reihenfolge anzusehen. Wie anders lässt sich erklären, dass Herr L____ auf den Punkt der Wegstrecke nicht eingeht?
Permalink b25025

Absender (l____ @jgk.be.ch)
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Poststrasse 25
3071 Ostermundigen


Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern

Bern, 7. November 2014



Sehr geehrter Herr Fritz Müller99

Mit E-Mail vom 5. November 2014 erkundigen Sie sich bei uns, wie Sie zu Nothilfeleistungen gelangen können. Unsere Antwort lautet wie folgt:

Wir empfehlen Ihnen, telefonisch beim Sozialdienst der Stadt Bern einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Wie Ihnen bekannt ist, hat sich der zuständige Sozialarbeiter an der Instruktionsverhandlung vom 10. Januar 2014 bereit erklärt, bei einem erneuten Sozialhilfegesuch Ihrerseits einen Neuanfang zu versuchen. Eine neue Unterstützung setzt natürlich voraus, dass Sie mit dem Sozialdienst kooperieren, mündlichen Kontakt nicht verweigern, den Aufforderungen des Sozialdienstes Folge leisten und ernsthafte Anstrengungen unternehmen, mittelfristig Ihren Lebensunterhalt selber zu finanzieren. Ihr Ziel muss sein, in Zukunft selber ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen. Sie wissen selber, dass Ihre bisherige Haltung, alle Integrations- und Zusammenarbeitsversuche des Sozialdienstes zu torpedieren, eine konstruktive Zusammenarbeit verunmöglicht und zur Einstellung der Sozialhilfeleistungen geführt hat. Wir legen Ihnen ans Herz, sich nicht mehr auf Ungerechtigkeiten zu konzentrieren, die Sie nach Ihrer Meinung erfahren haben, sondern im persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter konstruktiv, mit dem Blick nach vorne eine zukunftsbringende Lösung zu suchen. Letztlich gilt für Sie dasselbe wie für jede andere Person auch: Wenn Sie sich dafür entscheiden, in den Genuss von Sozialhilfeleistungen zu gelangen, haben Sie sich an die dafür vorgesehenen Regeln (Mitwirkungspflicht) zu halten.

Wir sind uns bewusst, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden. Wir hoffen deshalb für Sie, dass Sie unseren oben genannten Empfehlungen folgen werden und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Freundliche Grüsse
L____

Mittwoch, 5. November 2014

Weder Nothilfe noch vorübergehende Notbehausung – ein Mensch in der Schweiz steht im Abseits

Die Sozialen Dienste der Stadt Bern ziehen es vor, anstatt den Dialog zu suchen, sich hinter einer Mauer des Schweigens zu verstecken. Alle Ämter sind einer höheren Instanz untergeordnet, so auch die Sozialen Dienste der Stadt Bern. Somit bleibt dem Fritz Müller99 nichts anderes übrig, als diese nächst höhere Instanz anzufragen, was in einer solchen Notsituation zu tun sei #tapschweiz http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b25024



Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (l____@jgk.be.ch Cc: g____@bern.ch)
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Poststrasse 25
3071 Ostermundigen

Bern, 5. November 2014



Sehr geehrter Herr L____

1)
Seit mehreren Monaten versuche ich die Nothilfe der Stadt Bern in Anspruch zu nehmen – bis heute leider vergeblich.

2)
Wären Sie heute an meiner Stelle, was würden Sie gegebenenfalls als nächsten Schritt tun, um Nothilfe zu bekommen, damit Sie überleben könnten?

Zum Vorgang – nachlesbar unter: http://tapschweiz.blogspot.ch/2014/11/b25024.html

3)
In Ihrer Position als Regierungsstatthalter der Stadt Bern bitte ich Sie um eine Stellungnahme diesbezüglich innerhalb einer Frist, die für Nothilfebelange von Ihrer Behörde in der Regel zur Anwendung gelangen und verbleibe mit freundlichen Grüssen


Fritz Müller99

1 Exemplar

b25024 Dieses Schreiben