Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @HartzIV.org, March 29, 2019 at 10:56AM
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Wer auf dem Campingplatz „Zum Katzenstein“ im Westerwald lebt, ist meist nicht freiwillig dort: Das örtliche Jobcenter schickt Menschen ohne Unterkunft hierher – darunter alte und kranke Menschen. Der Grund: In der Stadt sind richtige Wohnungen knapp und teuer.
Johann Schulz lebt auf dem Campingplatz „Zum Katzenstein“ im Westerwald. Sein Kaffeewasser holt sich der 84-Jährige mit Flaschen aus Waschräumen – eine beschwerliche Aufgabe, gerade im Winter. Doch es gibt keine Alternative. „Die Leitungen liegen kreuz und quer über den ganzen Platz. Da friert das ja ein“, erklärte er in der ZDF-Sendung „Frontal 21“.
Schulz war Schlosser, erhält zur Rente einen Grundsicherungszuschuss – und kommt so auf insgesamt 632 Euro. Viel zu wenig für eine Wohnung. Also lebt er im Campingwagen, schon seit 20 Jahren. 250 Euro Miete zahlt er dafür, plus Strom. So wie 30 andere Dauermieter. „Wir haben eine Menge Leute auf dem Platz, die alle auf Wohnungssuche sind, die alle keine Wohnung haben“, sagt Schulz.
Jeder Dritte von ihnen bekommt Hartz IV oder Grundsicherung. In drei Kilometern Entfernung liegt die Stadt Westerburg – doch dort ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Deshalb empfiehlt das Jobcenter vor Ort seinen „Kunden“ ganz offiziell, sich beim Campingplatzbetreiber zu melden.
Aus der gesamten Region kommen Menschen zu ihm und bitten um einen Platz. Das Jobcenter zahlt die Miete und einen Teil der Umlagen – und ist damit aus dem Schneider. „Ich bin quasi der Letzte, der dann hier die Leute an der Backe hat, um zu gucken, die Leute wieder auf den richtigen Weg zu bringen oder sie loszuwerden“, sagt der Betreiber.
„Das ist einfach menschenunwürdig“, sagt Jessica Hill vom Verein „Menschenwürdige Grundsicherung“. „Menschen dort abzustellen und zu vergessen – und dann auch noch so weit weg von der Infrastruktur – das darf es einfach nicht geben in unserem reichen Land.“
Einmal erhielt Schulz vom Amt eine Betreuerin zugeordnet. Sie besorgte ihm eine Unterkunft. Doch dort war es nicht viel besser: Alle 30 Minuten musste er zum Heizen Holz in einen Ofen schichten.
Schlafen sollte er im selben Zimmer wie der Vermieter. Und wenn er auf die Toilette musste, wartete auf ihn eine enge und steile Treppe nach unten – ein Ding der Unmöglichkeit für den alten Mann.
„Die Betreuerin hat gesagt: Der braucht einen Eimer mit Deckel“, erzählt Schulz den Reportern und schnäuzt sich die Nase. „Da hat sie mir einen Eimer mit Deckel besorgt.“ Genau wie auf dem Campingplatz – auf den er nach drei Wochen zurückkehrte.
Dabei war er nicht der einzige Bedürftige, der ins das Haus geschickt wurde: Katrin Beeker lebt dort bis heute. Mehr kann sie sich nicht leisten, muss mit 680 Euro im Monat auskommen, weil sie nach dem Tod ihres Mannes die Raten für ihr Haus nicht mehr bezahlen konnte.
„Es gibt keine Heizung im Haus“, klagt sie. Außerdem befindet es sich mitten in einem Loch des Mobilfunknetzes. „Handy ist hier zwecklos – es gibt keinen Empfang“, sagt Beeker. Und die Dusche? Hat nur kaltes Wasser.
Jessica Hill hat sich in ihrer Sorge um die Menschen vom Campingplatz beim Amt beschwert und auch ans Amtsgericht gewandt – vergeblich. „Die Behörden hier haben definitiv versagt“, sagt sie. „Es wurde nicht geholfen.“
Stattdessen helfen sich die Menschen auf dem Campingplatz gegenseitig – seien es Fahrten zum Arzt oder der Austausch von Gasflaschen. „Aber irgendwann ist bei so einer Lebenssituation mal Schicht im Schacht“, sagt ein Nachbar, der selber als Arbeitslosengeld-Empfänger auf dem Campingplatz haust.
Und was sagen die Behörden zu der Situation?
Bürgermeister und Verbandsgemeinde fühlen sich laut „Frontal 21“ nicht zuständig. Die Kreisverwaltung wiederum erklärte, es gebe „in unserer Gesellschaft Menschen, die sich selbstbestimmt gerade für eine solche Wohn- und Lebensform im Einklang mit der Natur bewusst entscheiden und eine dauerhafte feste Behausung ablehnen.“ Für Menschen wie Schulz muss das wie Spott klingen.
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Und hier wieder mal mein aktueller Newsletter:
Thomé Newsletter 11/2019 vom 17.03.2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:
Der Republikanische Anwaltsverein hatte zu einem Fachgespräch »Mietendeckel, geht das?« eingeladen. In der dreistündigen Debatte wurden die Möglichkeiten einer landesrechtlichen Regelung zur Miethöhe kontrovers diskutiert und Modelle einer Umsetzung vorgestellt. In der Debatte wurde intensiv über eine Mietbegrenzungen diskutiert und festgehalten, dass diese über landesrechtliche Regelungen möglich ist. Das soziale Mietrecht des BGB und ein öffentlich-rechtlicher Mietendeckel sind also zwei unterschiedliche Regelungsmaterien, die sich zwar überschneiden können, sich aber in Zweckrichtung und Wirkweise unterscheiden. Eine öffentliche Mietpreisbindung dient, anders als das soziale Mietrecht, allein der Bewahrung bezahlbaren Wohnraums und lässt Mietverträge in ihrem Bestand unberührt.
Diese Fragen sind Teil der juristischen Diskussionen, wie die nicht mehr bezahlbaren Mieten mit Gesetzgebungsmitteln gedeckelt werden können.
Mehr dazu unter: https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/mietendeckel-ist-noetig-und-moeglich/cfdc9ec115bd1eca81b51941c109cdf8/
Die zentrale Auseinandersetzung läuft aber auf der Straße, erst wenn öffentlicher Druck entsteht, sehen sich Politiker genötigt zu handeln! Zu handeln hat dann die Landespolitik.
Die BA hatte Anfang März eine Weisung veröffentlicht, nach der in den meisten Fällen von Verpflichtungserklärungen , die vor August 2016 abgegeben worden sind, auf die Erstattung erbrachter Leistungen nach dem SGB II verzichtet werden soll: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Weisung-201903003_ba039560.pdf
Jetzt hat auch das MAIS mit einem Erlass für die Optionskommunen in NRW nachgezogen, den gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/20190307_MAGS_Verpflichtungserklaerungen.pdf
Im Bundestag wurde am 14. März ein Gesetzentwurf zum Thema „Schutz von Verbrauchern vor unverhältnismäßigen Inkassoforderungen“ nach erster Lesung zusammen mit einem Antrag mit dem Titel „Unseriöses und überteuertes Inkasso eindämmen“, beraten und dann in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Hier tut sich was und das ist gut so, daher möchte ich auf den Vorgang hinweisen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw11-de-inkassoforderungen-595202
Obwohl weniger als 3 % aller Beschäftigten in der Leiharbeit tätig sind, entfielen im Jahr 2018 rund 32 % der bei der BA und somit bei den Jobcentern gemeldeten offenen Stellen auf die Leiharbeitsbranche. Die regionalen Unterschiede sind dabei erheblich. In manchen Gegenden sind sogar 50 % aller Stellenangebote ein Leiharbeitsverhältnis.
http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/newsletter/bundesagentur-fuer-arbeit-jede-dritte-offene-stelle-in-der-leiharbeit-3
Damit wird das vom Ex-Kanzler Schröder formulierte Ziel des Aufbau eines Niedriglohnsektors mit der Agenda 2010 punktgenau zum Ausdruck gebracht:
prekäre Beschäftigung, Zeitarbeit, Hungerlöhne, Elend und die stetige Bedrohung mit Sanktionen.
Die schwarz-gelbe Landesregierung NRW möchte die Finanzierung von Erwerbslosenberatung streichen. Dagegen regt sich Protest. Die LAG der Freien Wohlfahrtspflege NRW setzt sich für den Erhalt der landesgeförderten Infrastruktur von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren ein.
Dazu veranstaltet sie am Montag, den 17. Juni 2019 in der Jugendherberge Köln-Deutz einen großen Fachtag für alle landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen.
Daraus könnte sich eine Kampagne zu deren Erhaltung entwickeln.
Zum Fachtag am 17. Juni sind alle beruflich und ehrenamtlich Engagierten in Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen eingeladen. Wir bitten Sie herzlich, den Termin jetzt schon fest in Ihren Kalendern zu reservieren!
Über Details werde ich informieren. Gegen die Streichung der Förderung für eine behördenunabhängige Sozialberatung!
Die Evangelische Kirche Mitteldeutschland hat eine Eingabe beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht, mit der ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen von 130 km/h gefordert wird. Dafür wurde sie vom CDU Ausschussvorsitzenden heftig öffentlich angegriffen. So zB: „Kirche sollte keine Tagespolitik machen, sondern sich um eigene Themen sowie grundsätzliche gesellschaftliche Fragen kümmern.“
Die Linke dazu: „Es geht nicht, dass der Vorsitzende eine Petition, die ihm inhaltlich nicht passt, in dieser Form öffentlich zurückweist und die Petenten belehrt. Das schadet dem Ansehen des Petitionsausschusses in der Öffentlichkeit und ist unangemessen für das Amt des Vorsitzenden. Auch wenn ihm der Inhalt einer Petition nicht gefällt, muss er solche Aussagen unterlassen.“
Ich denke hier sind die „parents for future“, also wir, gefragt und sich jetzt erst recht an der Petition zu beteiligen. Nach solch vollkommen unpassenden Angriffen umso mehr.
Hier ein Bericht der Linken mit Link zur Petition: https://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/vorsitzender-des-petitionsausschusses-cducsu-kritisiert-oeffentlich-petenten/
Hier geht es zur Petition direkt: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_01/_09/Petition_89913.mitzeichnen.html
Der Verein Tacheles bietet eine zweitägige Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht an.
Diese Fortbildung richtet sich an Veranstalterinnen, “Anmelderinnen” von Versammlungen und Versammlungsleiterinnen die in der sozialen-, umwelt-, antirepressions- oder antifaschistischen Bewegung aktiv sind und für das Versammlungsrecht auf der Straße eintreten und eintreten wollen.
In der Fortbildung werden die Grundlagen des Versammlungsrechts, aus der Perspektive von “Anmelderinnen” und Versammlungsleiter*innen dargestellt und von da aus, unmittelbar angeknüpft, am jeweiligen Thema die praktischen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und besprochen.
Zudem werden typische Strategien und Arbeitsweisen von Versammlungsbehörden bzw. Polizeieinsatzleitungen dargestellt und die jeweiligen Interventionsmöglichkeiten, vor Ort, bis zum gerichtlichen Eilrechtsschutzes unmittelbar vor Versammlungen als auch die nachträgliche gerichtliche Feststellung rechtswidriger Verfahrensweisen durch die Polizei aufgezeigt.
Referenten: RA Rasmus Kahlen, Göttingen u. RA Christian Woldmann, Hamburg Kosten: 50 € zzgl. Verpflegung
Weitere Details und Anmeldungsbögen gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/fortbildungen-von-tacheles/
Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
Bestellungen, das wird ne Zeit dauern bis die alle bearbeitet werden können!
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am
– 20. – 24. Mai in Wuppertal
– 23. – 27. Sept. in Berlin.
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.
Aus dem Inhalt:+ der formlose Antrag zur Wahrung von Rechten + Zuständigkeitsfragen + die Durchsetzung des Anspruchs: Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweilige Rechtsschutz, die Klage mit und ohne anwaltliche Vertretung + das Widerspruchsverfahren + der Überprüfungsantrag + die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand + die wiederholte Antragstellung + der sozialrechtliche Herstellungsanspruch und Amtshaftung + Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich
– 11. Juni in Wuppertal
an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
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Ausschreibung uns Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
– 19. Juni in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
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Diese Fortbildung biete ich
– 29. Mai in Wuppertal
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
Diese Fortbildung biete ich
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Nächste Fortbildungen:
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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