Ab dem 1. April dürfen in Hamburg bei Airbnb und anderen Mitwohn-Portalen nur noch registrierte Ferienwohnungen angeboten werden. Bezirke und Stadtentwicklungsbehörde wollen damit der Zweckentfremdung von Wohnraum einen Riegel vorschieben. In Hamburg ist es verboten, eine Wohnung vollständig als Ferienwohnung über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten anzubieten. Trotzdem lassen sich auf Portalen wie [...]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @Hinzundkunzt.de, March 22, 2019 at 12:13PM