Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Altonabloggt, December 31, 2019 at 02:11PM
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Im November publizierte der Blick eine Artikelserie über IV-Gutachten und IV-Gutachter:
Ihre Gutachten sind gefürchtet: IV fliegt deutsche Ärzte ein
Berner Chefarzt kritisiert Gutachter: «Die IV-Stellen sind nicht neutral!»
Gutachter werden vergoldet – Dank IV: Ärzte scheffeln Millionen
Er liess schwerkranke Franziska S. 237 Tage warten – Das ist der Bummel-Gutachter
Die IV und ihr Handicap – Ein invalides System
Bundesamt unter der Lupe – Berset lässt IV-Praxis überprüfen
Nach Gerichtsurteil: Bund muss IV-Arzt stoppen
Im letzten aufgeführten Artikel zitiert der Blick aus einem kürzlich ergangenen Urteil des St. Galler Versicherungsgerichts: Es sei «nicht erkennbar», dass Mast «über spezifische psychologische Aus- bzw. Weiterbildungen oder eine spezifische Qualifikation im Umgang mit psychometrischen Verfahren verfügt». Stattdessen besitze Mast «lediglich sekundäres Grundwissen über psychologische Testverfahren», und zwar als Bestandteil «der inzwischen 30 Jahre zurückliegenden Weiterbildung». Mast sehe sich «primär aufgrund seiner Person und weniger aufgrund seiner Aus- und Weiterbildung für neuropsychologische Beurteilungen befähigt».
Das ist ein bisschen lustig, weil eben dieser Henning Mast 2017 in einem unfassbar schwurbeligen und überheblichen Artikel in der schweizerischen Ärztezeitung geschrieben hatte: «Das vermeintlich komplexe versicherungsmedizinische Spezialwissen reduziert sich bei näherer Betrachtung auf eine überschaubare Grösse und ist einfach zu erlernen. Jeder erfahrene Kliniker kann ohne grosse Mühe ein guter Gutachter sein.»
Wie dieses «ohne Mühe ein guter Gutachter sein» konkret aussieht, hatte der Kassensturz bereits 2018 aufgezeigt: Ein Psychiater von Masts Gutachterfirma PMEDA hatte innerhalb von nur 36 Minuten ein – äusserst mangelhaftes – Gutachten erstellt. Nachgewiesen werden konnten sowohl die kurze Dauer als auch die inhaltlichen Fehler nur, weil der begutachtete Mann das Gespräch heimlich auf einen Tonträger aufgenommen hatte.
. . . . .
Zwar enthüllte der Blick in seiner Artikelserie vom November insgesamt kaum etwas, was so oder so ähnlich nicht schon seit Jahren bekannt gewesen wäre, aber er schaffte es mit seiner intensiven Berichterstattung, dass endlich eine breitere Öffentlichkeit begriff: Hier läuft wirklich – wirklich – etwas schief. Diverse Politiker*innen haben dann in der Wintersession entsprechende parlamentarische Eingaben eingereicht:
Fehlentwicklungen im IV-Gutachterwesen korrigieren (Flavia Wasserfallen, SP)
Polydisziplinäre IV-Gutachten: Kriterien für die Anerkennung von Gutachten (Lilian Studer, EVP)
Hoch problematische IV-Gutachten (Katharina Prelicz-Huber, Grüne)
IV-Gutachten: Ist Zufallsauswahl die Lösung? (Christian Lohr, CVP)
Klärung des Vorgehens «Überprüfung von Gutachten» (Lilian Studer, EVP)
Wie passen Wunderheilungsglaube und polydisziplinäre IV-Gutachtertätigkeit zusammen? (Kathrin Bertschy, GLP)
IV-Expertisen. Werden genauere Informationen nur entsprechend dem gewünschten Ergebnis angefordert? (Benjamin Roduit, CVP)
Schreiben sich die IV-Gutachter beliebig oft selber ab und kassieren dafür? (Stefan Müller-Altermatt, CVP)
Quotenzielsystem des Bundesamtes für Sozialversicherung: Konflikt mit Rechtsanspruch und Untersuchungsgrundsatz? (Maya Graf, Grüne)
Kann man gleichzeitig zu krank für Eingliederung und trotzdem zu hundert Prozent arbeitsfähig sein? (Nadine Masshardt, SP)
Wie gelingt eine tatsächliche Arbeitsintegration von Menschen mit einem langdauernden Gesundheitsschaden durch die Invalidenversicherung? (Yvonne Feri, SP)
Bemerkenswert ist nicht nur die Fülle der Vorstösse, sondern auch die politische Brandbreite der Urheber*innen. Und auch das Fehlen von FDP- und SVP-Vertreter*innen. Diesen scheint es offenbar schlicht egal zu sein, mit welch fragwürdigen Methoden die Invalidenversicherung die Neurentenquote innerhalb der letzten 15 Jahre halbieren konnte. Das zeigte sich auch nochmal deutlich am 10.12.2019, als alle Nationalrät*innen der FDP und fast alle der SVP gegen Tonaufnahmen von Gutachtergesprächen stimmten (Die entsprechende Bestimmung kam trotzdem durch). Das Motto von FDP und SVP heisst also nach wie vor: Hauptsache sparen, egal wie. Aber das ist ja nichts Neues. Allerdings sind auch parlamentarische Vorstösse zum IV-Gutachtenwesen und der Praxis der IV-Stellen nichts Neues. Es gab sie seit Jahren immer wieder. Bisher entfalteten diese Vorstösse jedoch eher wenig Wirkung.
Was hingegen neu ist: Der Dachverband der Behindertenorganisationen, Inclusion Handicap, wird ab Anfang 2020 eine Meldestelle für IV-Opfer einrichten.
Und Bundesrat Alain Berset hat eine interne Untersuchung über die Aufsichtstätigkeit des BSV veranlasst. Im Tages Anzeiger vom 21.12.2019 (ABO) stehen zu den Hintergründen dieser Untersuchung ein paar interessante Details:
Bisher nicht bekannt war, dass das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) jährlich für jede kantonale IV-Stelle ein Sparziel festlegt. (…) Konkret bedeutet dies, dass die kantonalen IV-Stellen gemessen an der Bevölkerung ihres Kantons im Jahr 2018 nicht mehr Renten gewähren sollen als im Vorjahr. (…) So soll die IV-Stelle Aargau 2019 die Neurentenquote konstant halten, obwohl sie noch Pendenzen abbauen muss. Dies geht aus der schriftlichen Antwort der Aargauer Regierung auf eine parlamentarische Anfrage hervor: «Das BSV gibt Ziele vor (…). Für das Jahr 2019 lauten diese beispielsweise: Neurentenquote trotz Pendenzenabbau unter dem schweizerischen Durchschnitt halten, bei konstanter Ablehnungsquote.»
Bereits 2013 schrieb ich einen Artikel darüber, wie sich die Rechtsabteilungen der IV-Stellen einen Wettstreit zu liefern scheinen, wer es schafft, mit der abenteuerlichsten Begründung bestimmte Krankheitsbilder von IV-Leistungen auszuschliessen. Damals galt noch die Päusbonog-Rechtsprechung, die unter mysteriösen Umständen auf immer weitere Krankheitsbilder ausgedehnt wurde. Und ausgerechnet die IV-Stelle Aargau (die IV-Stelle mit der – siehe oben – unterdurchschnittlichen Rentenquote) zeigte sich dabei immer wieder ganz besonders kreativ bei der Einschätzung, welche Krankheitsbilder neuerdings «mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar» sein sollten.
Interessant auch dies hier aus dem Tages Anzeiger:
Die Sparziele scheinen auch einen unguten Wettbewerb unter den IV-Stellen zu fördern. Laut Aussagen einer früheren Mitarbeiterin der IV-Stelle Luzern legte deren Direktor besonders grossen Wert darauf, «gegenüber anderen kantonalen IV-Stellen besonders gut dazustehen». Die langjährige Mitarbeiterin liess sich dieses Jahr vorzeitig pensionieren, weil sie den internen Spardruck nicht mehr aushielt.
2014 schrieb ich darüber, wie sich der damalige Direktor der IV-Stelle Luzern, Donald Locher, in der Öffentlichkeit mit viel zu hohen IV-Betrugszahlen und fragwürdigen Methoden (Hirnstrommessungen, remember?) als Oberboss inszenierte. Kleines zusätzliches Detail aus dem damaligen Artikel: «Die IV-Stelle Luzern wurde vom Bundesgericht zurückgepfiffen, weil sie bei der Aufhebung der Renten nach Schlussbestimmung der IV-Revision 6a eine ganz eigene Auslegung (…) anwandte und somit eine im schweizweiten Vergleich sehr hohe Zahl von 180 Rentenaufhebungen vorweisen konnte.» 2016 zeichnete ich dann auch nach, wie die schweizweite Inszenierung des Luzerner IV-Direktors als grossartiger Pionier bei den Hirnstrommessungen in sich zusammenfiel.
Zurück zum aktuellen Artikel im Tages Anzeiger:
Laut CVP-Nationalrätin Ruth Humbel müsste sich die IV vor allem Ziele zur Integration der Versicherten in den Arbeitsmarkt geben. «Es sollte unter den IV-Stellen einen Wettbewerb geben, welche IV-Stelle die Versicherten am besten in den Arbeitsmarkt integriert. Quoten zur Zahl der neuen Renten sind ein zu wenig differenziertes Ziel.»
Dass ausgerechnet die Aargauer Nationalrätin Ruth Humbel findet, der Schwerpunkt einer IV-Stelle sollte auf der Integration liegen und Quoten seien «ein zu wenig differenziertes Ziel» entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Bereits 2011 hatte ich darüber geschrieben, dass im Jahresbericht 2010 der SVA Aargau vor allem die Jagd auf IV-Betrüger und die tiefe Rentenquote im Vordergrund standen, während die Eingliederung eher ein Randthema war. Stolz schrieb die IV-Stelle damals: «Der Auditbericht (des BSV) attestiert der IV-Stelle eine grosse Leistung (…) Die Neurentenquote ist tief, wesentlich besser als der schweizerische Durchschnitt». Die Aargauer Zeitung übernahm diese Gewichtung und schrieb unter dem Titel «Der Kanton Aargau ging gegen 24 IV-Bezüger vor» ausschliesslich über IV-Betrüger, die Einsparungen durch Rentenreduktionen und: «Die Ablehnungsquote betrug 54,6 Prozent – fünf Jahr zuvor hatte sie bei 38,7 Prozent gelegen.» Aber… Eingliederungen? Kein Thema.
Ich könnte endlos aus meinem Blog-Archiv der letzten zehn Jahre zitieren. All das, was der Blick nun durch seine Artikelserie so prominent ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt hat, konnte man seit Langem sehen. Wenn man es denn hätte sehen wollen.
Was es nun braucht, sind weder Alibiübungen noch oberflächliche Kosmetik, sondern grundlegende Änderungen auf verschiedenen Ebenen. Wie diese aussehen sollten, werde ich in einem weiteren Artikel aufzeigen (folgt in den nächsten Tagen).
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Eine Junge Mutter die, die letzten Jahre weder finanzielle noch sonstige Unterstützung von dem Zockenden Kindsvater, der an Gasligthing leidet, dies auch in einer aggressiven vorm der bis dato alleinerziehend Mutter spüren ließ, dies auch weiterhin betreibt, wird vom Jugendamt Traunstein in voller Form unterstützt, so dass die junge Mutter keine andere Wahl bleibt sich diesem Psychopaten zu unterwerfen.
Angefangen von Schuldzuweisenden Aussagen, aussperren des Hundes auf dem Balkon bei Minusgraden, des Kindsvaters, der nicht mal das, Aufenthaltsbestimmungrecht der beiden Jungen, 2 und 5 Jahre hat, hatte sich die junge Mutter, die Anfang August, einen gewollten Schwangerschaftsabbruch, wegen einer erzwungenen Schwangerschaft, die vom dem selbigen Kindsvater ausging, freiwillig in Psychische Behandlung begeben um von dem Psychoaktiven Mann weg zu kommen.
Auch meldungen der Familie Mütterlicher seids ignoriert das Jugendamt Traunstein, obwohl der Begriff Gasligthing dem Jugendamt bekannt sein dürfte, kamen, ohne es zu überprüfen, ob dies zutrifft, kommen nur Aussagen, wie man überbehüte nur die Tochter, wie aber zu erwarten das solche unqualifizierten Aussagen von einer Jugendamtmitarbeiterin kommt.
Was noch dazu kommt, dieser Kindsvater, der eigentlich in Traunstein wohnhaft ist, hat sich um seine Geistig krankhafte Methoden auszuüben, seid Oktober bei der Kindsmutter eingenistet, um sein Werk der Psychische Bearbeitung zu vollenden, unter den Augen des Jugendamtes, da die Kindsmutter ja an allem schuld seie, unteranderem, trägt sie die Schuld dass er dauernd seine Arbeit verliere, sie währe schuld dass, er für zwei Kinder zahlen müße, das er eh nicht macht.
Denn unter dem Vorbehalt dass, er nur Minijobs bekommt, wird dem Jugendamt vorgegaukelt das er nur einen geringen Teil an Unterhalt bezahlen kann wegen zu geringen Lohn, die Gelder die er zum Zocken benötigt, besorgt er sich durch Schwarzarbeit, das er auch noch unter Zeugen bekannt gegeben hat, welch Ironie da, dass, Jugendamt einem Jungen Mann der normal in Vollzeit arbeiten könnte unterliegt.
Nun sind es schon vier Monate, der, die Kindsmutter diesem Psychopaten unterliegt, die Kinder dürfen nicht mehr zu ihrer Tante, Cousine, und Opa, weil er, laut seiner Meinung, die er der Schwester der Kindsmutter und deren Partner mitteilte ( er gäbe die Kinder der Kindsmutter nicht mit, da er damit rechnen müsste, das wenn, die Kinder wieder Verletzungen haben, ja wieder mit einer Anzeige wegen Körperverletzung bekommen würde). Das in der Vergangenheit öfter der Fall war.
Unter den Augen des Jugendamtes wird von dem Kindsvater, verhindert dass die Kindsmutter ihre Behandlung in der Klinik beenden kann, Strafanzeige und Antrag auf Umgagnsgrecht wurden gestell, leider interessiert dies, das Jugendamt Traunstein nicht.
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