Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Hinzundkunzt.de, July 31, 2017 at 12:54PM
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Eine Gesellschaft erkennt man am Umgang mit seinen Schwächsten
Obdachlose Jugendliche -> Erwachsenwerden unter der Brücke
Auch in Deutschland gibt es obdachlose Minderjährige, die jahrelang ohne jede Aufsicht, in Angst und Elend auf der Straße leben – und sie erleben dort Dinge, die sie ein Leben lang prägen.
In Deutschland leben rund 37.000 Menschen unter 27 auf der Straße. So auch der 21-jährige Jones, der nach Stationen in Köln, Berlin und Hamburg zurzeit in Nürnberg lebt. Eindrücklich beschreibt er der Reporterin seine Erfahrungen:
„In den dreieinhalb Jahren habe ich Sachen gesehen, die sollte man eigentlich nicht sehen… Wie Leute abgestochen wurden, erschossen wurden, zusammengeprügelt wurden, so dass sie gestorben sind, oder wie jemand sich eine Überdosis Heroin gegeben hat und neben mir verreckt. Aber die Bilder kriegst du nicht mehr aus dem Kopf, danach ist man gebrandmarkt.“
Jones ist seit dreieinhalb Jahren obdachlos. Er ist einer der jungen Menschen, die als Minderjährige vom Radar der zuständigen Jugendhilfe fallen, weil sie aus ihren Unterkünften abgehauen sind.
ganzen beitrag lesen
links zum thema -> deutschlands verlorene kinder
https://mantovan9.wordpress.com/2012/07/27/deutschlands-verlorene-kinder/
IGNORIERT UND AUSGEGRENZT
epilog -> eine gesellschaft, die obdachlose kinder ignoriert -> hat sich aufgegeben!
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Warum wollt ihr solange warten,
bis sie euren geschminkten Frauen
und euch und den Marmorpuppen im Garten …
eins über den Schädel hauen?
Warum wollt ihr euch denn nicht bessern?
Bald werden sie über die Freitreppen drängen
und euch erstechen mit Küchenmessern
und an die Fenster hängen.
Sie werden euch in die Flüsse jagen.
Sinnlos werden dann Schrei und Gebet sein.
Sie werden euch die Köpfe abschlagen.
Dann wird es zu spät sein.
Dann wird sich der Strahl der Springbrunnen öten.
Dann stellen sie euch an die Gartenmauern.
Sie werden kommen und schweigen und töten.
Niemand wird über euch trauern.
Wie lange wollt ihr euch weiter bereichern?
Wie lange wollt ihr aus Gold und Papieren
Rollen und Bündel und Barren speichern?
Ihr werdet alles verlieren.
Ihr seid die Herren von Maschinen und Ländern.
Ihr habt das Geld und die Macht genommen.
Warum wollt ihr die Welt nicht ändern,
bevor sie kommen?
Ihr sollt ja gar nicht aus Güte handeln!
Ihr seid nicht gut. Auch sie sind’s nicht.
Nich euch, aber die Welt zu verwandeln,
ist eure Pflicht!
Der Mensch ist schlecht. Er bleibt es künftig.
Ihr sollt euch keine Flügel anheften.
Ihr sollt nicht gut sein, sondern vernünftig.
Wir sprechen von Geschäften.
Ihr helft, wenn ihr halft, nicht etwa nur ihnen.
Man kann sich, auch wenn man gibt, beschenken.
Die Welt verbessern und dran verdienen –
das lohnt drüber nachzudenken.
Macht Steppen fruchtbar. Befehlt, Legt Gleise.
Organisiert den Umbau der Welt!
Ach, gäbe es nur ein Dutzend Weise
mit sehr viel Geld …
Ihr seid nicht klug. Ihr wollt noch warten,
Uns tut es leid. Ihr werdet’s bereuen.
Schickt aus dem Himmel paar Ansichtskarten!
Es wird uns freuen.
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hunger in echtzeit! -> Diebstahl – Rentnerin droht Gefängnis (???)
Obwohl die Rentnerin Ingrid Millgramm 40 Jahre ihres Lebens gearbeitet hat, ist ihre Rente so niedrig, dass sie kaum durch den Monat kommt. Aus der Not heraus klaut die 83-jährige Dame Essen und Kosmetikartikel. Dafür droht ihr jetzt das Gefängnis.
YouTube -> m.molli
und Diebstahl: Rentnerin droht Gefängnis – ZDFmediathek
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Hannes Wader – Das Einheitsfrontlied
DAS LIED VON DER EINHEITSFRONT
Und weil der Mensch ein Mensch ist,
drum braucht er was zu essen, bitte sehr!
Es macht ihn ein Geschwätz nicht satt,
das schafft kein Essen her.
Drum links, zwei, drei!
Drum links, zwei, drei!
Wo dein Platz, Genosse, ist!
Reih dich ein in die Arbeitereinheitsfront
Weil du auch ein Arbeiter bist.
Und weil der Mensch ein Mensch ist,
drum braucht er auch noch Kleider und Schuh‘.
Es macht ihn ein Geschwätz nicht warm
und auch kein Trommeln dazu.
Drum links, zwei, drei …
Und weil der Mensch ein Mensch ist,
drum hat er Stiefel ins Gesicht nicht gern.
Er will unter sich keinen Sklaven sehn
und über sich keinen Herrn.
Drum links, zwei, drei …
Und weil der Prolet ein Prolet ist,
drum wird ihn kein anderer befrein,
es kann die Befreiung der Arbeiter
nur das Werk der Arbeiter sein.
Drum links, zwei, drei …
Text: Bertolt Brecht
Musik: Hanns Eisler
YouTube -> misterjayatgmx
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Noch kurz vor dem Ablauf ihrer Regierungszeit versucht die Bundesregierung die letzten schweren Eingriffe in das Grundgesetz vorzunehmen – verborgen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen sind alarmiert und warnen die Bürger.
Mehrere Vereine und Organisationen für Menschenrechte nahmen nun Stellung zu einem Gesetzentwurf der Regierung, in dem es um eine Online-Durchsuchung sowie um Quellen-Telekommunikationsüberwachung im Strafverfahren geht.
Beide Punkte werden bereits seit mehreren Jahren heftig diskutiert und beschäftigen unter anderem auch das Bundesverfassungsgericht. Datenschützer warnen schon lange davor, dass eine solche groß angelegte Online-Durchsuchung elementare Menschenrechte für Unbescholtene außer Kraft setzen würde.
Sollte sich die Bundesregierung für eine solche Überwachung per Gesetz aussprechen, könnte uns schon in wenigen Jahren eine dramatische Durchsuchung unserer Privatsphäre bevorstehen. Ermittler hätten dann die Erlaubnis mithilfe von Trojanern in Smartphones, Laptops und Tablets der betroffenen Personen einzudringen und diese auszuspähen.
Sie dürften im Rahmen einer solchen Online-Durchsuchung dann auf sämtliche Daten zugreifen, die der Bürger auf dem Device gespeichert hat. Jegliche Intimität des Bürgers wäre den Behörden damit bekannt.
Bürgerrechtler warnen bereits seit Jahren, dass derartige Durchsuchungen das Potenzial dazu hätten, in einer totalitären Überwachung zu enden. Die Erlaubnis einer solchen Durchsuchung habe ihrer Meinung nach deswegen nichts in der Strafprozessordnung zu suchen.
Heute ist es zumindest noch so, dass die ermittelnden Behörden das Gerät zunächst beschlagnahmen müssen, um darauf zugreifen zu dürfen. Mit dem neuen Entwurf würde sich die Regierung zudem gegen das Bundesverfassungsgericht richten.
Dieses hatte nämlich erklärt, dass es für einen Zugriff auf Privatdaten extrem enge Grenzen gebe. Nur bei schweren Verbrechen dürfe ein solcher Schritt erwägt und gegangen werden. Die Neuerung durch den Entwurf könnte hingegen sogar eine heimliche Überwachung ermöglichen – und das selbst bei mittelschweren Delikten.
Für die Bezieher von Hartz IV könnte der Beschluss eines solchen Gesetzes bedeuten, dass gewisse Ermittler künftig in den privaten Angelegenheiten herumschnüffeln dürfte.
In den Liebesbeziehungen, in den heimlichen Hobbys, Hintergründe zu den Finanzen, zur Wohnsituation und anderen Dinge, die man aus verschiedenen Gründen möglicherweise lieber für sich behalten würde. Je nach dem, wonach die Behörden suchen, könnten sie auf Informationen treffen, die dann unter Umständen mit Bewährungsauflagen versehen werden könnten.
Selbst bei kleinen „Verstößen“ könnte es dann zu Strafen kommen – beispielsweise die Streichung der Sozialhilfe. Wer das noch für undenkbar hält, der muss sich nur einmal umschauen, was bereits heute passiert: Immer wieder werden (teilweise auch unschuldige Hartz-IV-Bezieher) von den Jobcentern sanktioniert.
Die Behörden streichen dem Bezieher über-lebensnotwendige Leistungen – etwa so, als würden die Jobcenter über nahezu staatsanwaltschaftliche Befugnisse verfügen.
Konkret könnte das heißen: Wenn die Staatsanwaltschaft wegen „mittelschwerer Kriminalität“ gegen einen Bezieher von Hartz IV ermittelt und im Zuge des neuen Gesetzentwurfs in dessen private Daten einsehen dürfte, könnte es sein, dass die Ermittler auf eine Reihe heikler Informationen stoßen: Zum Beispiel, dass man bereits einen Plan B hat.
Oder, dass man sich mit anderen zu (evtl. auch legalen) Tricks austauscht, wie man die Drangsalierungen der Jobcenter umgehen kann. Oder, dass man Geld auf dem Konto eines Bekannten liegen hat, damit das Jobcenter nicht auch den letzten Euro nimmt.
All solche Informationen würden den Ermittlern dann wie in einem offenen Buch jederzeit vorliegen.
Bildquelle: © Africa Studio – Fotolia.com
Quelle: Werden Hartz-IV-Bezieher bald online überwacht? | Heimarbeit.de √
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Absender (g____@bern.ch)
Soziale Dienste Bern, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern
Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
9999 Bern
Als Beweismittel per Mail an
Cc: s____@justice.be.ch; l____@jgk.be.ch; g__@bern.ch; m___@justice.be.ch; g____@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz
Bern, 7. Juli 2017
Guten Tag Herr Fritz Müller99
Wie Ihnen bereits in der E- Mail vom 03.03.2017 mitgeteilt wurde, übernimmt der Sozialdienst Zahnarztkosten lediglich bei Personen, die ein aktives Sozialhilfedossier haben.
Für Personen, die ein knappes Budget haben (vgl. b26030), in der Stadt Bern wohnen und ihre Zahnarztkosten nicht selber zahlen können, gibt es extra einen Fonds. Sie haben die Möglichkeit, dort ein Gesuch um Übernahme Ihrer Zahnarztkosten zu stellen:
Ziegler Fonds der Stadt Bern
Direktionsfinanzdienst
Predigergasse 5, PF 275
3000 Bern 7
Nachzulesen unter » tapschweiz.blogspot.ch/2017/07/b26040.html (anonymisiert)
Freundliche Grüsse
G____
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Absender (g__@bern.ch)
UNIBe, Klinik für Zahnerhaltung, 3010 Bern
Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
EINSCHREIBEN
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
CH-9999 Bern, BE
Als Beweismittel per Mail an
Cc: s____@justice.be.ch; l____@jgk.be.ch; g__@bern.ch; m___@justice.be.ch; g____@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz
Bern, 06. Juni 2017
Verfügung
Betreffend Rechnung Nr. 9999-999999999 (999999) vom 03.08.2016/ CHF 196.85
In Anwendung der Direktionsverordnung über die Gebühren der Zahnmedizinischen Kliniken der Medizinischen Fakultät der Universität Bern (GebDV ZMK: BSG 436.530) wird verfügt:
1. Obgenannter Kunde schuldet den Zahnmedizinischen Klinken, gemäss beiliegenden Rechnungen Nr. 9999-999999999 vom 03.08.2016 die Kosten für eine medizinische Untersuchung in der Höhe von Total CHF 196.85.
2. Diese sind innert 30 Tagen mit beiliegendem Einzahlungsschein zu überweisen.
3. Zu eröffnen: Herr Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern mit eingeschriebener Post.
4. Diese Verfügung kann gemäss Art. 76 des Universitätsgesetzes innert 30 Tagen bei der Rekurskommission der Universität Bern, Hochschulstrasse 6, 3012 Bern, angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Begründung, die angefochtene Verfügung und allfällige weitere Beweismittel enthalten und unterzeichnet sein. Sie ist im Doppel beim Sekretariat der Rekurskommission einzureichen. Informationen zum Beschwerdeverfahren finden sich unter www,rekom.unibe.ch.
Nachzulesen unter » tapschweiz.blogspot.ch/2017/07/b26037.html (anonymisiert)
Freundliche Grüsse
L___
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Die Erwerbslosenhilfe-Initiative „Tacheles .V.“ aus Wuppertal berichtet wieder von einem neuen Fall von willkürlicher und rechtswidriger Praxis der Jobcenter. Dieses Mal hatte eine Wuppertaler Hartz-IV-Bezieherin gegen einen Bescheid des Jobcenter Widerspruch eingelegt, was oft vorkommt und noch viel häufiger notwendig wäre.
Daraufhin bekam die Betroffene kurze Zeit später eine sogenannte Meldeaufforderung. Darin versehen war eine Drohung enthalten, dass, wenn sie nicht ohne wichtigen Grund der Einladung nicht folgen leistet, eine zehn-prozentige Leistungskürzung erfolge. Als Grund für die „wichtige Terminsache“ war angegeben: „Ich möchte mit Ihnen über Ihren Widerspruch sprechen“
Doch hier irrt die Sachbearbeiterin. Das Gesetz sieht nämlich eindeutig vor, dass eine solche Meldeaufforderung nur zum Zweck der „Berufsberatung, Vermittlung in Arbeit und Ausbildung oder zur Klärung der Voraussetzungen für den Anspruch oder zu medizinischen Untersuchungen erfolgen darf“ (§ 59 SGB II iVm § 309 Abs. 2 SGB III), nicht aber für andere Zwecke. So auch das Bundessozialgericht, was jüngst entschieden hat, dass die Aufzählung der Meldezwecke in § 309 SGB III abschließend ist und keine weitere Meldezwecke zulässig sind (s. BSG Urteil vom 29.4.2015 – B 14 AS 19/14 R, Rz 30 – 32).
Daher ist es rechtswidrig, die Einladung mit einer Sanktionsandrohung zu versenden, wenn es allein um die „Erörterung des Widerspruchs“ geht. Nach Ansicht von „Tacheles e.V.“ ist dies „beispielhaft für das „Wuppertaler Landrecht„, einem oft willkürlichen und immer wieder vorsätzlich rechtswidrigen Umgang mit den Leistungsberechtigten. Zweck der Meldeaufforderung ist es den Widerspruchsführer dazu zu bringen den Widerspruchzurückzunehmen. Das geschieht nicht selten mit Aussagen, der Widerspruch sei falsch und hätte keine Aussicht auf Erfolg oder in Form der Diskreditierung der beratenden Stelle oder des Anwalts als unkundig.“
Doch was zusätzlich schwer wiegt und eigentlich kaum zu glauben aber real ist, dass die Meldeaufforderung auf 0.00 Uhr in der Nacht terminiert ist. Zu einer Zeit also, bei der die meisten Menschen schlafen und die Behörde geschlossen ist. Allenfalls der Wachdienst wird um diese Zeit antreffbar sein. (Tacheles, sb)
Quelle: Hartz IV: Jobcenter Einladung um 0.00 Uhr
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