Freitag, 30. September 2016

Wer im Glashaus sitzt …

Wird aus der FDP die neue Mieterschutz-Partei? Es ist nicht lange her, da wetterten die Liberalen gegen unnötige „Regularien“ wie Wohnraumschutzgesetz und Mietpreisbremse. Die FPD-Vorsitzende Katja Suding warnte gar: „Das verschreckt nur Investoren.“ Jetzt allerdings zieht der FDP-Abgeordneter Claus-Joachim Dickow im Bezirk Nord mit Hilfe des Wohnraumschutzgesetzes gegen die Immobiliengesellschaft Meravis zu Felde. Die lässt […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, September 30, 2016 at 07:53PM

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Armut in Deutschland nimmt immer mehr zu

In Deutschland gibt es immer mehr Menschen, die in Armut leben. Dabei sind nicht nur Erwerbslose stark von Armut betroffen, sondern auch immer mehr Alleinerziehende. Wer gilt als „arm“ in Deutschland? Die Armut in Deutschland wird nach der sog. Armutsgefährdungsquote ermittelt. Danach gilt als arm, wer weniger als 60 Prozent der mittleren Nettoeinkommen im Monat zur Verfügung hat. Aktuell liegt dieser […]

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Quelle: via @HartzIV.org, September 30, 2016 at 02:18PM

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Krach für ein Dach

Der Musicalchor MusicAlive will mit seinen Konzerten vor allem Freude verbreiten. Am 12. Oktober sollen davon Hinz&Künztler profitieren: Dann steigt das Benefizkonzert „Krach für ein Dach“ in der Friedenskirche Eilbek. Wer bei MusicAlive singt, der muss Multitasking können. Den Ton halten, den Text ohne Hänger rüberbringen, dazu noch flott tanzen und überzeugend schauspielern – der […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, September 30, 2016 at 12:51PM

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Vertreiben oder das Elend aushalten

Der Bezirk Mitte appelliert an den Senat, Obdachlosen mehr zu helfen als bislang. Denn außer die Polizei zur Räumung zu schicken, können die Bezirksämter nicht viel tun. Pech für Marek und Krzysztof: Ihre Platte auf St. Pauli mussten sie räumen. Jetzt also auch Mitte. Eigentlich hatte sich der Innenstadtbezirk zuletzt damit zurückgehalten, Obdachlose zu vertreiben. […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, September 30, 2016 at 10:30AM

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Donnerstag, 29. September 2016

„Ich war nie für das Einfache zu haben“

Selbstbestimmt leben und die Welt entdecken – für Stefan, 46, ist das wichtiger als ein festes Zuhause. Doch bei Verdrängung und Wohnungsnot hört auch für ihn der Spaß auf. Ich will kein Mitleid.“ Das stellt Stefan gleich klar. Niemand soll ihn bedauern, weil er auf der Straße lebt. Weil er einen Rollstuhl braucht. Weil ihm […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, September 29, 2016 at 02:52PM

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„Gerettet sind wir noch nicht“

Das Straßenkinderprojekt Kids muss im Oktober aus dem Biberhaus ausziehen. Als Notlösung haben die Behörden nun erlaubt, Baustellencontainer aufzustellen. Hinz&Kunzt: Das Kids kann im Oktober in Container umziehen. Ist die Einrichtung damit gerettet? Burkhard Czarnitzki: Gerettet sind wir noch nicht. Für uns ist die Containerlösung nicht mehr als ein Provisorium, vielleicht ein Licht am Ende […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, September 29, 2016 at 01:59PM

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Montag, 26. September 2016

Rund 2,5 Millionen Kinder in Deutschland leben in Armut –

Seit 20 Jahren verharrt die Kinderarmut auf diesem Niveau.

Mehr Infos: http://www.ndr/

YouTube NDR Doku

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epilog – Armut

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aktuell „Armut ist die schlimmste Form der Gewalt“


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Quelle: via @Mantovan, September 26, 2016 at 06:32AM

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Samstag, 24. September 2016

„In tausend Sklaven stecken 999 Sklavenhalter“

Hartz IV Bezieher als Rikschafahrer zum Hungerlohn

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von gegenhartz.de

In Essen arbeiten Langzeit-Arbeitslose als Rikschafahrer für 1,25 Euro die Stunde zusätzlich zu den Hartz-IV-Bezügen. Sie fahren Senioren mit Elektro-Rikschas durch die Gegend, nicht als regulären Transport, sondern für besondere Strecken, zum Beispiel, wenn die Alten Schauplätze ihrer Jugend aufsuchen wollen.

Oberbürgermeister Thomas Kufen bezeichnet das als Form von Anerkennung. Das Job-Center, das Umweltamt und die Neue Arbeit der Diakonie Essen beteiligen sich am Projekt. Die Senioren sollen so Erlebnisse bekommen, die ihnen sonst nicht mehr möglich wären. Dazu gehören Ausflüge ins Grüne oder der Besuch eines Wochenmarktes.

Das Job-Center preist die Rikscha-Fahrten als Qualifikation für Altenbetreuung, Organisation, Technik und Tourismus.

Das Projekt ist eines der erstes, mit denen Essen seinen Titel als Grüne Hauptstadt Europas 2017 einläutet. Ausschließlich Menschen in Essener Seniorenheimen haben Anspruch auf die Rikschafahrten. Die Rikschas kosteten 23.000 Euro und sind aus Bundesmitteln bezahlt.

ganzen beitrag lesen
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-als-rikschafahrer-zum-hungerlohn.php

epilog – billige logik der macher
„Wir statten Arbeitgeber mit billigem Menschenmaterial aus“
anonymer „Arbeitsvermittler“
zur Süddeutschen Zeitung

Einsortiert unter:AGENDA 2010, AKTUELLES, Deutschland Tagged: Ein-Euro-Jobs, gegenhartz.de, langzeit-arbeitslose, rikschafahrer, Sklaverei

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Quelle: via @Mantovan, September 24, 2016 at 01:26PM

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„Armut ist die schlimmste Form der Gewalt“

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Spreewald-Grundschule in Schöneberg Die einen bekommen eine warme Mahlzeit, die anderen nur Brote

Es riecht nach Bratensoße in den schönen, kleinen Essensräumen der Spreewald-Grundschule im Schöneberger Norden. Die Frau vom Schulcaterer Apetito hat schon Teller und Besteck auf einem Servierwagen zurechtgelegt. Daneben gelegt hat sie mehrere kleine, weiße Zettel, auf denen handschriftlich mit schwarzem Kugelschreiber Schülernamen vermerkt sind. „Das ist die Sperrliste“, sagt Elternvertreterin Hadia Mir. Es sind die Namen der Schüler, die gleich nicht mitessen dürfen, weil ihre Eltern den Essensbeitrag nicht bezahlt haben.

Außenseiter durch Armut

ganzen beitrag lesen http://www.berliner-zeitung.de/23456036©2016

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epilog – „Es herrscht Klassenkrieg, richtig, aber es ist meine Klasse, die Klasse der Reichen, die Krieg führt, und wir gewinnen“

 

 


Einsortiert unter:AGENDA 2010, AKTUELLES, Deutschland Tagged: armut, außenseiter, schöneberg, spreewald-grundschule, stigmatisieren

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Quelle: via @Mantovan, September 24, 2016 at 01:05PM

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Freitag, 23. September 2016

Jobcenter erstreitet 210.000 Euro vor Gericht

Eine dänische Firma, die Zimmer und Wohnungen zu überzogenen Preisen an Hartz-IV-Empfänger vermietet hat, muss 210.000 Euro ans Jobcenter zurückzahlen. Das hat das Amtsgericht Altona entschieden. 250 bis 300 Euro warm für elf bis 13 Quadratmeter kleine Zimmer: Das verlangte die dänische Firma STP Real Estate APS von Hartz-IV-Empfängern in einem Haus in der Hinschstraße […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, September 23, 2016 at 12:15PM

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Donnerstag, 22. September 2016

nur noch wenige Tage...

Die Petition "Jugendhilfe vor dem Ausverkauf schützen"  hat inzwischen über 4900 Unterschriften - es fehlen nur noch einige zu 5000!!!



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Quelle: via @Einmischen.info, September 22, 2016 at 08:14PM

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Beginn einer Maßnahme, ihr Abbruch und die Konsequenzen

Beginn einer Maßnahme, ihr Abbruch und die Konsequenzen
In eigener Sache …

Am 11.07.2016 bin ich vom Jobcenter widerrechtlich, d.h., ohne eine Verhandlung darüber gehabt zu haben, mit einem Verwaltungsakt beglückt worden. (S. hier >> )

Inhalt war, dass ich mir einen Coach zum Einzelcoaching zu suchen und bis zum 31.07.16 eine Rückmeldung bezüglich der Rechercheergebnisse zu geben habe. (S. hier >> , Punkt 1)

Zum Stichtag der erwarteten Rückmeldung habe ich mitgeteilt, dass ich die Suche unterlassen habe, u.a. weil die Zielrichtung nicht stimmt! Bei mir gehe es bekanntermaßen NICHT um die Eingliederung in den sog. "Arbeitsmarkt" sondern um die Abschaffung des so menschenrechts- wie verfassungswidrigen Hartz-IV-Systemes. (S. hier >> )

Erstaunlicherweise hat das Jobcenter die ABSAGE der "Pflichterfüllung" als ERFÜLLUNG meiner Pflicht gewertet und, ohne irgendwie auf die von mir vorgebrachten Gründe (s. hier >> ) einzugehen, statt der von mir erwarteten Sanktion nur eine weitere Maßnahme zum Coaching über mich verhängt. (S. hier >> )

Noch erstaunlicherer Weise (grins) habe ich da zum ersten Mal nicht nein gesagt, sondern die Maßnahme ANGETRETEN.  

Freunde von mir hatten geschrieben, ich solle die Maßnahme unbedingt antreten und gehofft:
"Ich wette, der Maßnehmer ist spätestens am dritten Tag krank - oder die meisten anderen Teilnehmer nicht mehr in der Maßnahme."

Das war aber nicht mein Ziel …
MEIN Ziel war, eine unabhängige Begutachtung über meine Arbeitsfähigkeiten zu erhalten und damit im Jobcenter – und auch später für das Gericht – jeden Zweifel auszuräumen, ob man mich vermitteln könne/müsse.

Es bescheinigt mir in schönster Weise uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit für den sog. ersten Arbeitsmarkt
Als Vermittlungshemmnis gibt es an, dass ich Hartz IV für verfassungswidrig halte, mich mit der Eingliederung des Sozialsystems in den Rahmen der Verfassung vollbeschäftigt sehe,
und als Perspektive, dass ich auf Klärung durch das BVerfG hoffe und (bis dahin) meine staatsbürgerlichen Rechte des Widerstandes nutze …
(S. hier >> )

Drei Dinge sind damit gewonnen:
- Erstens nimmt das Gutachten mit der Einschätzung, dass ich ohne Einschränkung arbeitsfähig bin, dem Jobcenter die Möglichkeit, mich irgendwie "schonend" zu behandeln oder den Konflikt zu umsteuern, wie sich das nach unseren letzen Konflikt (132 Tage hungern, anschließendes Kirchenasyl etc. >> ) eingeschlichen hat,
- zweitens gibt es klar und deutlich Gründe, Weg und Zielrichtung meines "Widerstandes" an,
- und drittens ist damit die mir aufgezwungene Eingliederungsvereinbarung erledigt, deren Ziel ja
"Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
durch Unterstützung mit einem individuellen Einzelcoaching"
war.

Die vom Jobcenter so freundlich eingegangene "Selbstverpflichtung", mir ein individuelles Einzelcoaching zu gewähren - auch der von der Arbeitsvermittlerin später nachgereichte Zweck, durch die Maßnahme für das Jobcenter
"eine Konkretisierung ggf. notwendiger weiterer Unterstützungsangebote"
zu erhalten (siehe hier >> ) - ist mit dem Gutachten wohl erfüllt.

Wir dürfen also neu verhandeln.

Damit die Verhandlung auch gut in Gang kommt (grins), habe ich die Maßnahme nach einer Woche abgebrochen. Sie hätte vier Wochen statt einer Woche dauern sollen … (S. hier >> )
 
Widerstand lebt von der Provokation (Gandhi) –
In meinem Fall soll das aber keine blindwütige und zerstörerische Provokation, sondern eine entschiedene, mit einer wohltätigen und klaren Perspektive sein.
Eine solche Perspektive lebt in meiner Seele.
Ich steuere sie jetzt
- verstärkt durch die Mittel, die das Jobcenter mir jetzt zusätzlich gegeben hat durch 1.) das ärztlichen Gutachten aus dem Januar und  2.) das jetzige Gutachten über meine Arbeitsfähigkeit -
an.
 
Ich werde davon berichten …  



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Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, September 22, 2016 at 05:25PM

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Mittwoch, 21. September 2016

Manege frei für Hinz&Künztler

Knapp 100 Verkäufer kamen zum Hinz&Kunzt-Sommerfest im Circus Mignon. Neben Showeinlagen und leckerem Essen hatte der Hinz&Kunzt-Vertrieb zu einem sportlichen Wettstreit unter den Verkäufern aufgerufen. Es wurde ein voller Erfolg.  Alvydas greift nach dem Pfeil, spannt den Bogen und visiert kurz das Ziel an. Dann lässt er die Sehne los und der Pfeil schießt Richtung Scheibe. Knapp […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, September 21, 2016 at 05:51PM

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Der Zaun wird abgebaut

Hitzige Wortgefechte im Eimsbütteler Bezirksparlament: Eigentlich sollte der Zaun zur Vertreibung von Obdachlosen am Isebekkanal bis zum Herbst abgebaut werden. Der Bezirk wollte aber zunächst nur die Seitenteile entfernen. Es ist vollbracht: Der Zugang zur Platte unter der Goebenbrücke am Isebekkanal wird wohl noch in diesem Jahr wieder frei. Der Zaun, den das Bezirksamt Eimsbüttel dort im […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, September 21, 2016 at 04:21PM

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Brutaler Angriff auf jungen Obdachlosen

Am hellichten Tag hat ein noch unbekannter Mann den 19-jährigen obdachlosen Niculaie L. überfallen und schwer misshandelt. Das Opfer liegt mit doppeltem Schienbeinbruch und Prellungen im Krankenhaus. Der mutmaßliche Täter ist flüchtig. Vergangener Mittwoch, 13:21 Uhr: Der junge Obdachlose Niculaie L. sitzt auf dem Parkplatz vor dem Penny-Markt am Hegeneck in Rahlstedt. Seit einem halben […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, September 21, 2016 at 01:07PM

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Dienstag, 20. September 2016

Darf ich noch Leben? Nachtrag

Ich wurde von Shay nachträglich gebeten ihren Kommentar vom 16.8.2016 im Beitrag  „Darf ich noch Leben?“      http://www.ivdebakel.ch/darf-ich-noch-leben/     auf den Artikel im Plädoyer  06/2015  vom 23.11.2015 hinzuweisen.

Im Einverständnis mit der Redaktion  Plädoyer (E-Mail vom 19.9.2016)

Hier der Link zum Plädoyer   https://www.plaedoyer.ch/

 

Artikel – IV_ Einseitige Auswahl der Gutachter



Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer

Quelle: via @IV Debakel, September 20, 2016 at 09:36AM

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Montag, 19. September 2016

Obdachlose müssen weg

Monatelang hat der Bezirk Mitte die Obdachlosen an der Helgoländer Allee geduldet – doch heute müssen sie ihre Zelte abbauen. Das Bezirksamt hat ihnen einen Räumungsbescheid zugestellt. Wo sie hinsollen, wissen die Polen nicht. Hamburgs gerade meistdiskutierte Platte liegt an der Helgoländer Allee. Polnische Obdachlose haben zwischen Landungsbrücken und Reeperbahn einige Zelte aufgebaut, weswegen die „Bild“-Zeitung […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, September 19, 2016 at 04:40PM

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Sonntag, 18. September 2016

Lebensmittelgutscheine ... eine Hilfe für Sanktionierte ?

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Lebensmittelgutscheine ... eine Hilfe für Sanktionierte ?
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Liebe Freunde,
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ich habe meine Auffassung der Menschenrechts- und Verfassungswidrigkeit dieser Ersatzleistungen, die ich vor einem Jahr schon einmal gewissermaßen für UNS formuliert habe, jetzt für die Richter neu verfasst.
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Aus dem Inhalt:
  • "Die Gutscheine dienen dem Staat und den Behörden als letzte Legitimation für das gesamte Sanktionswesen!
  • Selbst eine 100%-Sanktion: das Wegkürzen von Wohnung, Krankenkasse und des Geldes für den Lebensunterhalt, sei unbedenklich – weil durch die Vergabe der Gutscheine die Würde des Menschen weiter geschützt sei!
  • Im Text in einer meiner Gerichtsakten heißt es:
  • "Die Verfassungsmäßigkeit des geltenden Sanktionsrechtes ergibt sich schließlich auch daraus, dass der Gesetzgeber selbst bei vollständigem Wegfall der Leistungen eine "letzte Grundversorgung" sicherstellt. Durch ein differenziertes Regelungssystem wahrt der Gesetzgeber das Existenzminimum des Betroffenen. Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes um mehr als 30 Prozent KANN der Träger AUF ANTRAG in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen." (S. AZ S 147 AS /13 ER 1 - Sperrungen im Text von mir, RB)
  • So schön das klingt, werden folgende Probleme dabei ausgeblendet:
  • Erstens ist nicht geklärt, wie das Existenzminimum von derzeit 400 Euro plus Wohnkosten plus Krankenkasse durch eine Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen im Wert von 200 Euro gedeckt sein soll.
  • Zweitens besteht die Frage, ob es überhaupt eine verfassungsrechtlich denkbare oder zulässige Unterscheidung zwischen einem "Existenzminimum" und einer "letzten Grundversorgung" gibt – und eine Berechtigung, nur Letztere zu gewähren!
  • Im obigen Zitat werden aus der Gerichtsakte die Worte "Existenzminimum" und "letzte Grundversorgung" einfach synonym verwendet – und damit so getan, als wäre der verfassungsrechtlich geklärte Begriff des menschenwürdigen soziokulturellen Existenzminimums mit dem verfassungsrechtlich völlig ungeklärten Begriff der "letzten Grundversorgung" gleichzusetzen - für mich ein Symptom mindestens für fehlendes Problembewusstsein."
Usw.  usf. ...
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Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, September 18, 2016 at 07:19PM

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Hartz 4 Neuregelungen 2016, August

Hartz 4 Neuregelungen im August 2016.

Hartz 4 2016 neu erblüht?

Das 9. SGB II-Änderungsgesetz ist am 1. August 2016 wirksam geworden.

Einige Hartz 4 Neuregelungen treten jedoch erst  am 01. Januar 2017 treten  in Kraft :
– der Wechsel der Zuständigkeit für die Eingliederung von ALG I Aufstockern zum SGB III (§ 5 Abs. 4 SGB II),
– die Darlehensregelung bei vorzeitigem Verbrauch einmaliger Einnahmen (§ 24 Abs. 4 SGB II ),
– die Neufassung der Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung (§ 26 SGB II),
– die Aufhebung der Erstattungsregelungen des § 40 Abs. 4 SGB II.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Änderungen im Hartz 4 Bereich thematisch geordnet und zusammengefasst.

Rechtsanspruch auf unverzügliche Beratung

Art und Umfang der Beratung richten sich nach dem Beratungsbedarf der leistungsberechtigten Person, so der aktuelle Gesetzestext. Gegenstand der Beratung sind insbesondere Mitwirkungspflichten, Berechnungen von Geldleistungen oder Eingliederungsleistungen.

3 Abs. 2 SGB II

Jeder Hartz-4-Antragsteller soll unverzüglich nach Antragstellung Eingliederungsleistungen wie Jobangebote, Eingliederungsvereinbarung, Eingliederungsmaßnahmen, AGHen und weitere in §§ 14 ff SGB II vorgesehene Maßnahmen erhalten.
Ist keine Berufsausbildung vorhanden, hat diese Vorrang vor anderen Eingliederungsleistungen.

Verschärfte Mitwirkungspflicht

Wenn nicht zeitnah andere Sozialleistungen beantragt werden, kann die Hartz-4-Leistung so lange entzogen werden, bis der Mitwirkungspflicht nachgekommen wurde. Dies gilt zum Beispiel für die Beantragung von Wohngeld, Kindergeld, BaföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Wird die Mitwirkungspflicht nachgeholt, werden die Leistungen auch rückwirkend gezahlt. Auf einen drohenden Leistungsentzug muss das Jobcenter vorher schriftlich hinweisen.

5 Abs. 3 S. 3 bis 6 SGB II

Wenn von einem anderen Leistungsträger dort gestellte Anträge oder gezahlte Leistungen wegen fehlender Mitwirkung des Hartz-4-Beziehers versagt oder eingestellt werden, wird auch der Anspruch auf ALG II versagt oder eingestellt, bis der Betroffene die erforderliche Mitwirkung beim anderen Leistungsträger nachholt. ALG II wird ab dann rückwirkend zum Tag der Einstellung weitergezahlt.

Diese Regelung gilt allerdings nicht für den Antrag auf vorzeitige Altersrente.

Die Einstellung der ALG II Leistung ist nur zulässig, wenn der Versagungs- oder Einstellungsbescheid des anderen Leistungsträgers bestandskräftig wurde.

Pflicht zur Durchführung von Integrations- und Deutschkursen, § 3 Abs. 2a SGB II

Die Vorschrift beinhaltete den Vorrang der Vermittlung von Personen ab dem 58. Lebensjahr in eine Arbeit. Das ist nun altersunabhängig in § 3 Abs. 2 geregelt.
Neu statuiert der Paragraf die Pflicht zur Durchführung von Integrations- und Deutschkursen für Antragsteller.

Verbesserungen für die Ausbildung

Auszubildende und Studierende, die BAföG-Leistungen beziehen, können ergänzend Arbeitslosengeld II erhalten. Wer das Arbeitslosengeld II ergänzend zum Arbeitslosengeld (I) erhält, kommt demnächst möglicherweise in den Genuss von Fördermaßnahmen der Agentur für Arbeit.

Azubis können die Ausbildungsvergütung mit Hartz IV aufstocken, auch wenn sie schon Förderungen erhalten. Vorher waren bestimmte Azubi-Gruppen von den Leistungen teilweise ausgeschlossen. Berechtigt sind nun:
• Azubis in der Berufsausbildung oder in einer berufsvorbereitenden Maßnahme
• Schüler, die BaföG beziehen – unabhängig davon, ob sie im eigenen Haushalt oder bei den Eltern leben
• Studierende, die bei den Eltern wohnen
• Studierende in Fachschulklassen, zum Beispiel Abendgymnasien oder Kollegschulen, auch wenn sie nicht bei den Eltern wohnen.

Das hat jetzt den Vorteil, dass Ausbildungen überhaupt begonnen werden können. Vorher war es ja häufig kaum möglich, falls die Ausbildungsbeihilfe sehr gering war und dadurch der Lebensunterhalt nicht sichergestellt werden konnte.

BAB

7 Abs. 5 SGB II

Bei Azubis, deren Ausbildung dem Grunde nach mit BAB gefördert werden kann, entfällt der Anspruch auf ALG II nicht mehr grundsätzlich. Nur Azubis, die mit voller Verpflegung beim Ausbildenden, in einem Wohnheim, Internat o.ä. untergebracht sind (§ 61 Abs. 2 und 3, § 62 Abs. 3, § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 sowie § 124 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 SGB III) haben, mit Ausnahme des § 27 SGB II, weiterhin keinen Anspruch auf Leistungen des SGB II.Bafög

7 Abs. 6 SGB II

Bei Azubis, deren Ausbildung dem Grunde nach mit Bafög gefördert werden kann, entfällt der Anspruch auf ALG II nicht mehr, wenn:

1. aufgrund § 2 Abs. 1a Bafög keinen Anspruch auf Bafög besteht (Azubi wohnt bei den Eltern), oder
2. sich der Anspruch nach § 12 oder § 13 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr .1 oder nach § 13 Abs.
1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 Bafög richtet und
–  Bafög gezahlt wird, oder wegen Einkommen/Vermögen nicht gezahlt wird, oder
–  der Bafög Antrag noch nicht bearbeitet wurde, oder
3. wenn bei Besuch einer Abendhauptschule, Abendrealschule oder Abendgymnasium wegen der Altersgrenze nach § 10 Abs. 3 Bafög kein Anspruch besteht.

Anrechung von Einnahmen in Geldeswert

§ 11 Abs. 1 SGB II

Beim ALG II als Einkommen anzurechnende Einnahmen in Geldeswert sind nur noch solche, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, eines Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen.

Nachzahlungen

§ 11 Abs. 3 SGB II

Nachzahlungen von Erwerbseinkommen und Sozialleistungen anderer Leistungsträger werden als einmalige Einnahme im Zuflussmonat angerechnet.

BAB und Bafög

Gem. § 11a Abs. 3 SGB II werden Leistungen des BAB und Bafög, jeweils mit Ausnahme des Kinderbetreuungszuschlages,  als Einkommen angerechnet, ebenso Reisekosten zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Überbrückungsgeld nach § 51 Strafvollzugsgesetz

Gem. § 11a Abs. 6 SGB II darf  Überbrückungsgeld nach § 51 Strafvollzugsgesetz, oder eine vergleichbare Leistung nach landesrechtlicher Regelung,  nur i.H. des SGB II-Bedarfes für 28 Tage als einmalige Einnahme angerechnet werden. Der Rest bleibt anrechnungsfrei.

Anrechnung des Grundfreibetrags bei Erwerbseinkommen, § 11b Abs. 2 SGB II

Die Absetzung des Grundfreibetrages wird ausdrücklich auf Erwerbseinkommen beschränkt.
Bei steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b EStG wird
– der Grundfreibetrag um die steuerfreie Einnahme bis auf max. auf 200 Euro erhöht (eine steuerfreie Einnahme bleibt bis 100 Euro anrechnungsfrei),
– der Einkommensgrenzbetrag von 400 Euro, bei dessen Überschreiten die tatsächlichen Kosten statt des Grundfreibetrages abgesetzt werden können, auf den erhöhten Grundfreibetrag geändert (bei steuerfreien Einnahmen ab 100,01 Euro können so die tatsächlichen Aufwendungen für diese Tätigkeit abgesetzt werden). Von dem anzurechnenden BAB und Bafög werden 100 Euro, vom Taschengeld des BFD/JFD 200 Euro als Grundfreibetrag abgesetzt, sofern nicht bereits von anderem Einkommen der Grundfreibetrag abgesetzt wurde.

Aufklärung über Selbsthilfeobliegenheit

Gem. § 14 Abs. 2 SGB II  wird die schon in §§ 13 bis 15 SGB I geregelte Pflicht des Jobcenters zur Aufklärung, Beratung und Auskunft wiederholt und mit dem Focus auf Selbsthilfeobliegenheiten und Mitwirkungspflichten des Leistungsbeziehers als neue „Pflichtberatung“ verankert.

Potentialanalyse

Gem. § 15  Abs. 1 SGB II soll sofort nach Antragstellung eine Potentialanalyse erfolgen.
Im Abs. 2, der bisher Abs. 1 war, ist neu geregelt,
– dass die Inhalte der EinV unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Potentialanalyse festgelegt werden sollen,
– das auch Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung vereinbart werden sollen,
– ob und wie Leistungen anderer Leistungsträger einbezogen werden (die bisherige Pflicht zur Beantragung Leistungen Dritter entfällt),
– in welche Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche vermittelt werden soll. Die fixe Frist von 6 Monaten wird aufgehoben. Künftig kann eine Eingliederungsvereinbarung auch für kürzere Zeiträume geschlossen, oder eher als nach 6 Monaten ersetzt werden. Die Regelung zur Schadensersatzpflicht bei Bildungsmaßnahmen entfällt.

Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs)

16d Abs. 6 SGB II bestimmt, dass die zulässige Zuweisungsdauer in AGHen (1-Euro-Jobs) von 24 auf bis zu 36 Monate (innerhalb von 5 Jahren) verlängert wird, sofern die Voraussetzungen nach § 16 d Abs. 1 und 2 währenddessen weiter erfüllt werden.

Förderung schwer zu erreichender junger Menschen unter 25 Jahren

Entsprechend § 16h SGB II sollen Leistungsberechtigte (nicht nur Leistungsempfänger)  vom Jobcenter zusätzliche Betreuungs‐ und Unterstützungsleistungen erhalten mit dem Ziel, dass diese
– eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation erfolgreich abschließen oder ins Arbeitsleben eintreten,
– Sozialleistungen beantragen und/oder annehmen,
– erforderliche therapeutische Behandlungen eingeleitet werden,
– mittels Eingliederungsmaßnahmen frühzeitig und intensiv an eine berufsorientierte Förderung herangeführt werden.

Rückzahlung von Betriebskosten (Nebenkosten)

Gem. § 22 Abs. 3 SGB II werden Rückzahlungen bei den Betriebskosten nicht als Einkommen angerechnet, soweit diese auf Vorauszahlungen beruhen, die der Betroffene für nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Abrechnungszeitraum selbst gezahlt hat.

In Härtefällen Leistungen an Azubis

Gem. § 27 Abs. 3 SGB II können in Härtefällen trotz Ausschluss in § 7 Abs. 5 SGB II Leistungen an Azubis als Zuschuss erbracht werden, wenn die Ausbildung dem Grunde nach gem. § 12 oder § 13 Abs. 1 Nr. 1 Bafög förderfähig ist, aufgrund Alters (§ 10 Abs. 3 Bafög) aber kein Anspruch besteht. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung im Einzelfall für die Eingliederung in das Erwerbsleben zwingend erforderlich ist und ansonsten der Abbruch der Ausbildung droht.

Anspruch auf Schulbedarf

Gem. § 28 Abs. 3 SGB II besteht unabhängig vom bisherigen Stichtag ein Anspruch auf Schulbedarf für das 1. Schulhalbjahr (70 Euro) bzw. 2. Schulhalbjahr (100 Euro) nachträglich jeweils auch dann, wenn der Schüler im 1. bzw. 2. Schulhalbjahr in die Schule aufgenommen wird.

Erstattungsanspruch des Jobcenters

§ 34 Abs. 1 SGB II

Ein Ersatzanspruch tritt künftig auch dann ein, wenn durch das sozialwidrige Verhalten die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde. Dieser Ersatzanspruch darf innerhalb der 30jährigen Verjährungsfrist nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Betroffenen eine Härte bedeutet. Der Ersatzanspruch besteht in der Höhe, in der ohne das sozialwidrige Verhalten der ALG II-Anspruch durch Einkommensanrechnung entfallen wäre. Der Ersatzanspruch besteht unbefristet so lange fort, bis die Kausalitätskette durchbrochen wird. Dies ist dann der Fall, wenn die Hilfebedürftigkeit für mindestens einen Monat in dem Umfang verringert wird, in dem sie infolge des sozialwidrigen Verhaltens erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde

Erstattungsanspruch für vorrangige Sozialleistungen

Gem. 34b SGB II wird ein Erstattungsanspruch für vorrangige Sozialleistungen eingeführt, die der ALG II Bezieher parallel zum ALG II erhalten hat, sofern diese Sozialleistungen nicht bereits als Einkommen angerechnet wurden. (Regelung zu § 104 Abs. 1 S. 1 SGB X, sofern ein Erstattungsanspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann, weil der vorrangige Leistungsträger die Leistung bereits an den Antragsteller ausgezahlt hat.)

Überprüfungsanträge

Gem. § 40 Abs. 1 SGB II sind Überprüfungsanträge nur noch zulässig, wenn sie innerhalb von 4 Jahren nach dem Jahr gestellt werden, indem der angefochtene Verwaltungsakt erlassen wurde.

Abs. 3 beinhaltet die Regelungen des § 330 Abs. 1 SGB III.
Abs. 4 regelt neu, dass abschließende Verwaltungsakte (Bewilligungsbescheide) mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben sind, wenn die Voraussetzungen für eine vorläufige Bewilligung eintreten.
Abs. 5 regelt neu, dass die durch den Tod einer leistungsberechtigten Person eintretenden Änderungen erst im Folgemonat nach dem Todesfall zu berücksichtigen sind.

Bewilligung der Hartz 4 Leistung für 12 Monate

Ensprechend 41 SGB II werden Hartz 4 Leistungen  künftig für 12 Monate bewilligt.
In Fällen vorläufiger Bewilligung oder bei unangemessenen KdU soll die Leistung nur für 6 Monate bewilligt werden.

Vorläufige Bewilligung

§ 41a Abs. 1 SGB II entspricht im Wesentlichen den Regelungen des § 328 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III. Der Bestandsschutz (45 Abs. 2 SGB X) wird für vorläufige Bewilligungen ausgeschlossen.

Abs. 2 regelt, dass die Vorläufigkeit zu begründen und die Leistung bedarfsdeckend zu bemessen ist. Dabei darf der Freibetrag unberücksichtigt bleiben, nur der Grundfreibetrag ist abzusetzen.

Abs. 3 S. 1 entspricht im Wesentlichen der Regelung des § 328 Abs. 2 SGB III. Teilt der Antragsteller nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes dem Jobcenter die für eine abschließende Entscheidung relevanten Daten nicht umgehend mit, darf das Jobcenter die abschließende Entscheidung auf der Grundlage der ihm bekannten Daten treffen.

Abs. 4 regelt, dass bei vorläufigen Bewilligungen grundsätzlich ein monatliches Durchschnittseinkommen zugrunde zu legen ist. Das tatsächliche monatliche Einkommen wird nur dann nach dem Zuflussprinzip berücksichtigt, wenn

a) eine abschließende Entscheidung bei fehlender Mitwirkung erfolgt,

b) bei Anwendung des Zuflussprinzips der Leistungsanspruch in mindestens einem Monat entfällt, oder

c) der Antragsteller es beantragt.

Abs. 5 regelt, dass die Leistungen einer vorläufigen Bewilligung nach einem Jahr als abschließend festgesetzt gelten, sofern der Antragsteller bis dahin keine abschließende Entscheidung beantragt hat, oder die Voraussetzungen für die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes nach § 45 Abs. 3 S. 3 und Abs. 4 S. 2 SGB X vorliegen.

Abs. 6 entspricht im Wesentlichen der Regelung des § 328 Abs. 3 SGB III.
Abs. 7 entspricht im Wesentlichen der Regelung des § 328 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 SGB.

Erstattungsansprüche aus einer vorläufigen Bewilligung (§ 41a) werden i.H.v. 10% aufgerechnet.
Erstattungsansprüche aus vorrangigen Sozialleistungen (§ 34b) werden i.H.v. 30% aufgerechnet.

Vorschuss auf die Hartz 4 Leistung

§ 42 Abs. 2 SGB II:
Sofern keine Aufrechnung oder Sanktion erfolgt, kann ein ALG II Bezieher jeden 4. Monat einen Vorschuss i.H.v. 100 Euro auf das ALG II des Folgemonats erhalten..

Unpfändbarkeit von Hartz 4

§ 42 Abs. 4 SGB II:
Die Unpfändbarkeit von ALG II Leistungen wird wieder im Gesetz festgeschrieben. ALG II kann danach nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.

Aufrechnung

§ 42a Abs. 2 SGB II:
Eine Aufrechnung des laufenden ALG II mit einem Darlehen darf nicht erfolgen, wenn und solange ALG II selbst als Darlehen erbracht wird.
Wenn und solange eine Sanktion von mind. 30% vorliegt, darf keine Aufrechnung erfolgen. Ansonsten ist die Aufrechnung auf die Differenz zwischen Sanktionsbetrag und 30% Regelleistung begrenzt.

Flüchtlinge

Bei Flüchtlingen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft leben und dort Sachleistungen bekommen, werden diese vom Regelsatz abgezogen, je nach Alter können das zwischen 83 und 156 Euro sein.

Schwankendes Einkommen

Die Einkommensanrechnung bei schwankendem Einkommen hat sich verschärft. Erwerbstätige mit einem Erwerbseinkommen über 100 Euro sollten einen Antrag auf abschließende Entscheidung stellen, damit der Erwerbstätigenfreibetrag nicht verfällt.

Bußgelder

Ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro droht, wenn Angaben nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gemacht werden.

Hilfe zur Eingliederung

Wer einen neuen Job findet, kann sechs Monate lang Leistungen zur Eingliederung bekommen.

 

Der Beitrag Hartz 4 Neuregelungen 2016, August erschien zuerst auf News.



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, September 18, 2016 at 01:30PM

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Samstag, 17. September 2016

Geisteskampf im Vorfeld einer Verhandlung

Geisteskampf im Vorfeld einer Verhandlung

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Es ist ein eigentümliches Gefühl, einen Richter, der partout einen 08/15-Gerichtsbescheid ohne mündliche Verhandlung durchsetzen möchte, zu einer Verhandlung zu drängen. 
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Nachdem er am 28.07.2016 meine Klage zur vierten 100-Prozent-Sanktion für unzulässig erklärt und mich aufgefordert hatte, sie zurück zu nehmen -
nachdem ich dem so herzlich wie entschieden widersprochen habe,
hat er am 22.08.2016 erneut angekündigt, die Klage ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.
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Zur Antwort habe ich die Klage um entscheidende Punkte erweitert und geschrieben:
  • "Kann sein, dass das alles, wie schon so vieles von mir Vorgetragene, nicht interessiert, weil es in den Rahmen des Gesetzes, welches derzeit gilt, nicht passt. Von Jobcenter und Gericht wird ja immer wieder behauptet, dass ich "keine objektiven" – oder sogar "keine" Gründe für mein Handeln und meine Klagen angäbe …
  • Es scheint mir dabei allerdings immer übersehen zu werden, dass bei einer Normenkontrollklage ANDERE Verhältnisse als bei einer "normalen" Klage gelten. Die Gründe, auf die in einer Normenkontrollklage verwiesen wird, können ihrer Natur nach NICHT INNERHALB der gesetzlichen Vorgaben liegen, wie das bei anderen Klagen vielleicht angemessen ist.
  • "Objektiv" sind da nicht die Gründe, die innerhalb des SGB II gelten -
    sondern die, die IN DER WIRKLICHKEIT gelten – UNABHÄNGIG von jedem von Menschen und Interessengruppen eingerichteten "Gesetz".
  • Die Verkennung des Bezugsrahmens meiner Klage scheint mir die hauptsächliche Ursache all der bisher geäußerten Ablehnungen zu sein."

Bezüglich seiner Absicht, mir keine Verhandlung zu gewähren, habe ich hinzugefügt:
  • "Angesichts des Ernstes der Sache und der Tatsache, dass ich auf dem Felde der Justiz und der Gerichte LERNENDER bin, werden Sie hoffentlich verstehen, dass ich mir die SCHULE der Begegnung und des Gesprächs mit Ihnen nicht nehmen lassen möchte.
  • Aus diesem Grunde möchte ich hiermit auch noch den Antrag auf mündliche Verhandlung stellen."

Ich denke nicht, dass das Sympathie bei ihm erregt. Zu meiner / unserer Übung in der Sache ist das aber unerlässlich.

Herzlichst, euer Ralph




Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, September 17, 2016 at 09:32PM

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Nur Flüchtlinge brauchen Nothilfe – ein Schweizer keinesfalls. Dies man dich glauben lassen will – du es aber nicht glauben solltest (..)

Gibt es Schweizer, die Nothilfe beziehen/beantragen, bzw. auf Antrag hin keine Nothilfe erhalten? „Nein!“ Suggeriert der Schweizerische Beobachter in der Ausgabe Nr. 19 (siehe „Wegweiser durch den Sozialhilfe Dschungel“). Das Propaganda Blatt gezielt Informationen weglässt.
Beobachter: Doch nicht alle Menschen (..) haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Touristen, abgewiesene Asylsuchende, ..

..sanktionierte SchweizerInnen, ..

{{..dass Schweizer betroffen sind, wird einfach weggelassen!}}

..sowie Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz erhalten keine Sozialhilfe. Wenn sie in Not geraten, bekommen sie lediglich Nothilfe.

{{..dies ist natürlich auch gelogen – wer in Not gerät kann Nothilfe beantragen, was jedoch nicht heisst, dass die Antragstellenden Nothilfe erhalten!}}
Ist nicht das erste – und bestimmt nicht das letzte Mal. Siehe u.a. den Bericht des Beobachters „Nothilfe ist (un)antastbar“ » bit.ly/1UJP2ui.

Nicht grundlos wurde der Beobachter Chefredaktor, Andres Büchi, abgemahnt (..) wegen dem Verschweigen von Tatsachen (..) er sich dadurch der Mitwisserschaft Art. 138 StGB oder sogar Mittäterschaft Art. 129 StGB der indirekten Tötung Art. 111-117, 122-136 u. 260bis StGB von Sozialhilfe-Bezügern schuldig macht » bit.ly/22eIEON.



Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Beobachter, September 17, 2016 at 07:14PM

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Freitag, 16. September 2016

6500 Unterschriften fürs „Kids“ überreicht

Kurz bevor der Mietvertrag des Straßenkinderprojekts „Kids“ ausläuft, übergaben 140 Unterstützer am Freitagnachmittag mehr als 6500 Unterschriften an Bürgermeister Olaf Scholz. Denn noch immer hat das „Kids“ keine neue Bleibe gefunden.  Langsam wird es eng fürs „Kids“: Zum Monatsende läuft der Mietvertrag im Bieberhaus am Hauptbahnhof aus und noch immer hat das Straßenkinderprojekt keine neuen […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, September 16, 2016 at 06:50PM

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Verkanntes Viertel

Horn gilt als hässliches Entlein mit vielen Problemen. Nun wollen einige Theaterleute mit einem Stadtteilspaziergang Vorurteile abbauen – Überraschungen inklusive. Freitag- und Samstagabend sind die nächsten Chancen, den Stadtteil so kennenzulernen. Jüngst war Horn wieder einmal in den Schlagzeilen. Wie so oft, waren es keine guten. Der Gewinner des 147. Hamburg Derbys musste eine saftige Geldstrafe […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, September 16, 2016 at 02:52PM

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Elterngeld wird auf Hartz 4 angerechnet

Elterngeld und Hartz 4

Aufgelöst: Elterngeld wird auf Hartz 4 angerechnet

Das Bundessozialgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob und wie das Elterngeld bei Hartz-IV-Empfängern und Geringverdienern angerechnet werden darf.  Mit anderen Worten: garantiert die geltende gesetzliche Regelung ein menschenwürdiges Existenzminimum?

Nach der derzeitigen Rechtslage wird das Elterngeld komplett auf die Hartz-4-Leistung angerechnet. Damit wird das Elterngeld als Entgeltersatzleistung gewertet. Hintergrund: Eigenes Einkommen verwehrt den Anspruch auf Hartz-4-Geld. Das war nicht immer so. Zwischen den Jahren 2007 und 2011 wurde der Elterngeld-Sockelbetrag von 300 Euro nicht auf Hartz 4 angerechnet.

Bundessozialgericht weist Klage zurück

Eine  Familie hatte Klage erhoben. Sie wollten die Regeln zum Elterngeld für Hartz-4-Empfänger zu Fall bringen. Das BSG hat die Klage zurückgewiesen. Die Folge: Das Elterngeld zählt bei Hartz-IV-Empfängern weiter als Einkommen. Gleiches gilt für Geringverdiener, deren Einkommen der Staat mit dem Kinderzuschlag  aufstockt. Das Elterngeld wird bei der Berechnung des Kinderzuschlags angerechnet (Az: B 4 KG 2/14 R). Die geltende gesetzliche Regelung verstößt nicht gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Die klagende Familie hatte bis Ende 2010 den Kinderzuschlag erhalten. Nach einer Novelle des Elterngeldgesetzes lehnte die Familienkasse die Zahlung ab Anfang 2011 aber ab, weil nun geregelt war, dass das Elterngeld angerechnet werden muss. Das Sozialgericht und das Landessozialgericht hatten dazu geurteilt, dass die Familie keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag habe, weil mit der Zahlung von Elterngeld keine Bedürftigkeit mehr bestehe. Dem folgte das Bundessozialgericht und wies die Revision der Familie gegen diese Urteile zurück.

Die Familie hatte angeführt, das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro sei keine Entgeltersatzleistung, sondern diene der Anerkennung der Erziehungs- und Betreuungsleistung. Dieser Argumentation folgte das BSG nicht.

Bundesverfassungsgericht sieht es ähnlich

Auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte sich bereits mit dem Elterngeld im Hartz-4-Bezug auseinandergesetzt. Eine Verfassungsbeschwerde zur Gewährung von Elterngeld bei Hartz 4 war jedoch ebenso erfolglos wie die Beschwerde gegen das Elterngeld als sogenannte Einkommensersatzleistung.

Der Beitrag Elterngeld wird auf Hartz 4 angerechnet erschien zuerst auf News.



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, September 16, 2016 at 06:48AM

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Donnerstag, 15. September 2016

Hamburger finden Platz für weitere Flüchtlingsunterkünfte

Der Bau weiterer sechs Flüchtlingsunterkünfte ist in trockenen Tüchern. Das ist das Ergebnis der interaktiven Bürgerbeteiligung Finding Places. Die notwendigen Flächen haben Hamburger Bürger gefunden. In Eimsbüttel, Nord, Wandsbek und Harburg entstehen sechs neue Flüchtlingsunterkünfte für insgesamt etwa 750 Flüchtlinge. Entschieden hat das die Zentrale Koordinierungsstelle für Flüchtlinge des Senats. Doch ausgewählt wurden die Flächen […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, September 15, 2016 at 05:44PM

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Hartz 4 Unbilligkeitsverordnung wird geändert

Unbilligkeitsverordnung zum 1.1.17 neu geregelt.

Hartz 4 Bezieher können nicht mehr so einfach in vortzeitige Rente geschickt werden.

Hartz 4 erhält nur derjenige, wer kein eigenes Einkommen oder Vermögen hat. Wer sich andere Einkommensquellen erschließen kann, hat keinen Anspruch nach dem SGB II. Eine Altersrente ist selbstverständlich ein vorrangiges Einkommen.

Rentenanspruch geht Hartz 4 Anspruch vor

Wer also einen Rentenanspruch hat und seinen Lebensunterhalt mit der Rente sicherstellen kann, ist nicht auf Hartz 4 angewiesen. Allerdings gibt es Fälle, in denen zwar ein Rentenanspruch besteht, die Realisierung aber mit Abschlägen in der Rentenhöhe verbunden ist, da das Rentenregelalter noch nicht erreicht ist. Der Betroffene könnte also vorzeitig in Rente gehen, die Rente fällt dann aber geringer aus, als wenn er noch ein oder zwei Jahre mit dem Rentenantrag warten würde. Bezieht man Hartz 4, also staatliche Sozialleistungen, so ist es gegenwärtig nicht möglich zuzuwarten, denn das Jobcenter kürzt oder streicht ansonsten die Hartz-4-Leistung. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Hartz-4-Antragsteller und Jobcenter geführt. Auch die Sozialgerichte mussten sich oft mit diesen Fällen befassen. Die Hartz 4 Bezieher argumentierten, dass eine Rente mit Abschlägen dauerhaft sei und sie nicht zum Leben ausreiche.

Es gibt allerdings Gründe, bei denen die Beantragung der Rente unbillig erscheint. Diese Gründe sind in der sogenannten Unbilligkeitsverordnung des Bundesarbeitsministeriums aufgeführt.

Unbilligkeitsverordnung ab 1.1.17 neu

Das Bundesarbeitsministerium hat nunmehr eine Änderung der Unbilligkeitsverordnung beschlossen. Menschen im Hartz-4-Bezug sollen künftig nicht mehr vorzeitig in Rente geschickt werden können, wenn sie andernfalls zusätzlich auf die Grundsicherungsleistungen angewiesen sind.

Nach der alten und bis Ende des Jahres gültigen Fassung der Unbilligkeitsverordnung werden ältere Hartz-IV-Empfänger vom Jobcenter aufgefordert, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dabei Renteneinbußen hinnehmen müssen.

Künftig werden Hartz-IV-Bezieher nicht mehr zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen verpflichtet, wenn die Höhe dieser Rente zur Bedürftigkeit im Alter führen würde, also ergänzend Grundsicherungsleistungen beantragt werden müssten. Eine Altersrente muss ab dem kommenden Jahr nur noch dann vorzeitig beantragt werden, wenn sie trotz der Abschläge den Bedarf deckt.

Die geänderte Verordnung gilt ab 1. Januar 2017.

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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, September 15, 2016 at 10:14AM

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Mittwoch, 14. September 2016

2tes Sozialgericht: Hartz IV Sanktionen rechtswidrig

Zweiter Paukenschlag: Sozialgericht Dresden beurteilt die Sanktionen bei Hartz IV ebenfalls als verfassungswidrig

Das Urteil aus Gotha war schon eine Sensation. Das Sozialgericht hatte einen Vorlagebeschluss gefasst, in dem die Verfassungsmäßigkeiten der Sanktionen bei Hartz IV deutlich infrage gestellt werden. Dem schließt sich nun ein das Sozialgericht Dresden an. Der Druck auf die Politik und auf das Bundesverfassungsgericht wird damit deutlich erhöht (Az: S 20 AS 1507/14).

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Im verhandelten Fall ging es um einen Hartz IV Bezieher der aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen eine Arbeitsstelle nicht antreten konnte. Das Sozialgericht Dresden urteilte, dass eine 100 % Sanktionierung rechtswidrig sei. Die Zumutbarkeit einer Arbeit mit gesundheitlichen Einschränkungen , die der Kläger nicht bekam, weil der Arbeitgeber kein Interesse an der Einstellung des Antragstellers hatte, führte dennoch zu einer Sanktion. Die vom Sozialgericht Gotha im Beschluss AZ: S 15 AS 5157/14 geäußerten Bedenken an der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelungen des SGB II werden von der erkennenden Kammer geteilt. „Damit kann es offen bleiben, ob die § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 31a Abs. 1 Satz 3, § 31b SGB II wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsgebot, Art. 20 Abs. 1 GG) Verfassungswidrig sind, wovon die Kammer überzeugt ist (vgl. im Einzelnen SG Gotha, Vorlagebeschluss vom 26. Mai 2015 – S 15 AS 5157/14 –)

Leitsätze (Quelle: Tacheles-Sozialhilfe Wuppertal)
1. Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist demnach eine Arbeit zumutbar, es sei denn, dass sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB II). Dem Antragsteller war die angebotene Arbeit zum Zeitpunkt des Zuganges des Vermittlungsvorschlages nicht zumutbar, da er zu ihr seelisch nicht in der Lage war.

2. Ferner war die Weigerung des Antragstellers, sich auf die angebotene Stelle zu bewerben, nicht kausal für die Verhinderung der Anbahnung der Arbeit. Denn der Arbeitgeber hätte kein Interesse an der Einstellung des Antragstellers aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen gehabt.

3. Die vom Sozialgericht Gotha im Beschluss vom 26.05.2015 (S 15 AS 5157/14) geäußerten Bedenken an der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelungen des SGB II werden von der erkennenden Kammer geteilt, was letztendlich offen bleiben kann, weil zwischenzeitlich alle Minderungen vom SG aufgehoben worden sind.

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Es wird also spannend, ob die Politik es erst wieder zu einem Grundsatzurteil kommen lässt, dessen Paukenschlag verheerend sein wird, oder im Vorfeld versuchen wird, die Sanktionen im SGB II deutlich abzumildern.

BVerfG liegen einige Verfahren vor

Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigenen Angaben aktuell einige Verfahren vorliegen, in denen es um Leistungskürzungen geht. Über die Verfassungsmäßigkeit derartiger Sanktionen haben die Karlsruher Richter noch nicht entschieden. In seinem Grundsatzurteil von 2010 zur Höhe der Hartz IV-Sätze hatte das Gericht dem Gesetzgeber einen «Gestaltungsspielraum» zugestanden. Vorlagen von Gerichten haben in Karlsruhe üblicherweise eine geringe Erfolgsquote.

Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben vom 27.5.2015 wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt. Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen gekürzt werden, weil Hartz IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein menschenwürdiges Existenzminimum jederzeit garantieren. Außerdem bedeuteten Sanktionen einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.

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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, September 14, 2016 at 09:01PM

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