Einzelne kleine Details es sich teils nicht lohnt, extra einen Blog-Beitrag zu schreiben. Diese "Kleinigkeiten" dennoch aus formaltechnischen Gruenden irgendwo festgehalten werden sollten. Schinders Protokolle sich dazu eignen.
Zum Gespraechsprotokoll.
1)
08.06.2015 Amt (Brief) Weisung 1 (b25081).
2)
08.06.2015 Amt <-> Vertrauensarzt Z___ (Brief) unzulässiger Datentransfer. Ohne Vollmacht und Legitimation (b25091).
3)
09.06.2015 Amt (Brief) Verfuegung (b25080).
4)
10.06.2015 Amt (Brief) Krankheitsberichte beim Inselspital werden eingefordert (b25084)
5)
11.06.2015 Amt (Brief) Weisung 2 betreffend TAP (b25082).
6)
11.06.2015
Amt (E-Mail) der Beginn des 3-monatigen Arbeitsabklaerungsplatzes ab 15.06.2015 ist sistiert und neu auf 01.07.2015 angesetzt.
Die Citypflege erwartet Sie am Mittwoch, 01.07.2015 um 09:00 Uhr in Bern. Eine entsprechende Weisung mit Merkblatt werden Sie in den naechsten Tagen erhalten.
Sie gaben an, zu 100% arbeitsfaehig zu sein, wenn Sie ueber entsprechende orthopaedische Schuheinlagen verfuegen. Eine aktuelle Krankschreibung oder medizinische Indizierung zu den orthopaedischen Einschraenkungen liegt dem Sozialdienst aktuell nicht vor. Damit wir Ihnen eine Kostengutsprache fuer orthopaedische Schuheinlagen ausstellen koennen, benoetigen wir von Ihnen vorangehend ein aktuelles und begruendetes Arztzeugnis, welches bestaetigt, dass Sie orthopaedischen Schuheinlagen benoetigen sowie einen aktuellen Kostenvoranschlag.
Wir hoffen, dass Sie die Zeit bis Ende Juni 2015 dafuer nutzen.
7)
Anmerkung Fritz Mueller99 - sobald ein muendlicher Dialog zwischen Amt und Klientel aus welchen Gruenden auch immer stattfinden muss, dabei spielt es keine Rolle, ob ein Gespraech am Telefon oder im Buero stattfindet, besteht immer das Problem der (nachtraeglichen) inhaltlichen Beweisbarkeit. Aus diesem Grund ich als Fritz Mueller99 die Schinders Protokolle als wichtiges Instrument sehe, dem "Missstand" praeventiv entgegenzuwirken.
Die E-Mail vom 11.06.2015 enthaelt
eine falsche Feststellungen mit Zitat;
"Sie gaben an, zu 100% arbeitsfaehig zu sein, wenn Sie ueber entsprechende orthopaedische Schuheinlagen verfuegen.." ..
..ob dies mit boesartiger Absicht oder wider besseren Wissens so ausgesagt worden ist sei im Moment dahingestellt. Ich persoenlich sehe natuerlich eine boesartige Absicht hinter solchen "Feststellungen", - der geuebte Leser, die Leserin natuerlich (hoffentlich) auch. Zukuenftig werde ich Luegen, falsche Feststellungen oder Falschaussagen zusaetzlich in den Protokollen rot markieren. Auf das konkrete Bespiel bezogen - in den Schinders Protkollen Nr. 1 bis 5 eine solche Aussage von meiner Seite protokolliert oder vermerkt worden ist? Im Gegenteil, - nirgendwo! Weshalb es fuer Bittstellende wichtig ist, Falschaussagen richtigzustellen? Ganz einfach, - die Gerichtsbarkeit in erster und zweiter und den weiteren Stufen werden sich sonst immer auf diese falschen Zitate oder Aussagen zu stuetzen versuchen! Das Amt ab Publikationsdatum 20 Tage Zeit hat darauf zu reagieren.
8)
12.06.2015
Amt (E-Mail) wir hoffen, dass Sie die gestrige E-Mail erhalten haben. Da wir von Ihnen nichts gehoert haben, stellen wir Ihnen die Nachricht zur Sicherheit nochmals zu.
9)
15.06.2015 Fritz Mueller99 Eingabe der Verfassungsbeschwerde (b250.93).
10)
17.06.2015 Amt <-> Arbeitgeber (Telefonat) unzulässiger Datentransfer (b25090).
11)
18.06.2015 Fritz Mueller99 via Anita Zerk (Brief) Aufforderung an das Amt zur schrifltichen Stellungnahme bzgl. der beiden unzulaessigen Datentransfers zw. Amt <-> Z___ (b25091) und Amt <-> Arbeitgeber (b25090).
12)
18.06.2015 Arbeitgeber (Brief) schriftliche Kuendigung des Mini-Jobs (b25095).
13)
19.06.2015 Amt (Brief) fordert bei der AHV einen AHV-Auszug an und laesst diesen Fritz Mueller99 zukommen mit Frist, diese innert 20 Tagen auf seine Korrektheit (!) hin zu ueberpruefen. "Vergisst" offenbar dabei zu erwaehnen, sobald ein solcher Auszug erstmalig bei der AHV angefordert wird, dieser auch ueberprueft werden muss - Unstimmigkeiten im Nachhinein nie mehr korrigiert werden duerfen! Denn das Anfordern eines AHV-Auszuges ist wie eine "Verfuegung" - diese Verfuegung kann nur einmal angefochten werden. Obschon Fritz Mueller99 im Moment ueberhaupt nicht in der Verfassung oder in der Lage ist und die Mittel nicht zur Verfuegung hat, muesste er jetzt die inhaltlichen Angaben des kompletten AHV-Auszuges von seinem ganzen Leben ueberpruefen und als richtig oder falsch befinden. Schlichtweg eine Unmoeglichkeit.
14)
19.06.2015 Fritz Mueller99 -> Psychiater (E-Mail) Guten Morgen Herr Psychiater, gem. Weisung Sozialamt Bern vom 08.06.2015 soll ich mich bei Ihnen bis spaetestens, 19.06.2015 bzgl. einer neuen Terminvereinbarung melden. Anbei mein Terminkalender: "Zwaengen" sie sich bitte irgendwo dazwischen (..) Beste Gruesse, Fritz Mueller99
15)
22.06.2015 Fritz Mueller99 via Anita Zerk (E-Mail) Anzeige an die Staatsanwaltschaft (b25089)
Anzeige bezueglich..
a) ..der Nicht-Anhandname Nothilfe Sozialamt Bern,
b) ..der Nicht-Anhandname der Eingaben an die Staatsanwaltschaft, Verzoegerungsruege
c) ..des Urteil BGE 99_9999/2099 vom 11. Mai 2015 (b240119),
d) ..des Datentransfers vom 08.06.2015 (b25091, b25095) und 17.06.2015 (b25090)
e) ..der Amtsanmassung und Missbrauch von Titeln
und
f) rechtliches Gehoer, Vorgang: „Sozialhilfe“ (b250XX)
16)
22.06.2015 Fritz Mueller99 via Anita Zerk (E-Mail) Wahrnehmung des "rechtlichen Gehoers" (b25097). Die Anzeige (b25089) ist Bestandteil des "rechtlichen Gehoers". Mit Zitat; "Sehr geehrter G____, ich beziehe mich auf das Schreiben vom 18. Juni 2014 (b25093) – dort habe ich um eine Stellungnahme wichtiger Punkte ersucht, eine Stellungnahme, die bis heute bei mir nicht eingetroffen ist. Im Weiteren gewaehrte uns Ihre Unternehmung rechtliches Gehoer mit Frist bis 22.06.2015. Mit Eingabe von heute bleibt die Frist gewahrt. Beilagen: Zu den Vorgaengen a) Nicht-Anhandname b) Datentransfer und b) Amtsanmassung (b25089, ab Ziff. 1). Rechtliches Gehoer gem. Weisung vom 12.06.2015 siehe b25089, ab Ziff. 38"
17)
22.06.2015 Fritz Mueller99 via Anita Zerk -> Bundesgericht Schweiz (E-Mail) Vorbehalt – zu den Rechtsfolgen aus dem Urteil BGE 99_9999/2099 vom 11. Mai 2015 (b240119), 999 99 999 SH und 999 99 999 SH (2). Sehr geehrte Frau Bundesrichterin L____, Ihr Entscheid 99_999/2099 vom 11. Mai 2015 wurde der beschwerdefuehrenden und geschaedigten Partei am 26. Mai 2015 zugestellt. Mit heutiger Eingabe die Frist gewahrt bleibt. Die 30ig-taegige Frist nach Art. 100 Abs. 1 BGG bis der Entscheid BGE 99_999/2099 vom 11. Mai 2015 rechtskraeftig wird, laeuft ab Zeitpunkt 25. Juni 2015. Hiermit Fritz Mueller99 mit Anzeige von 22. Juni 2015 „Vorbehalt“ gegen Ihr Urteil geltend macht. Die Begruendung ist der Anzeige zu entnehmen (Kopie, b25089). Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Gruessen, Anita Zerk, i.A. Fritz Mueller99
18)
24.06.2015 Amt (Brief) Einladung zum Besprechungstermin. Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99, wir laden Sie ein zum naechsten Gespraech beim Sozialdienst am: Montag, 29.06.2015, 16:00 Uhr Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern. Bitte bringen Sie zu diesem Termin folgende Unterlagen mit: Unterlagen gemaess Weisung vom 08.06.2015 bzw. Mahnung vom 23.06.2015. Zur Klaerung der Hoehe Ihres Sozialhilfeanspruches im Juli 2014 benoetigen wir zudem folgende zusaetzliche Unterlagen: Kontoauszuege oder Lohnabrechnung Juni 2015. Wir weisen Sie darauf hin, dass die verlangten Unterlagen zur Klaerung Ihrer Beduerftigkeit und zur Klaerung ihrer "Wohnsituation" und des Wohnortes unerlaesslich sind. Sollten Sie verhindert sein, bitten wir um telefonischen Bericht. Danke. Freundliche Gruesse, Sozialamt
19)
24.06.2015 Amt (Brief) Korrespondenz Anita Zerk. Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99. Der Sozialdienst der Stadt Bern erhaelt immer wieder E-Mails und Schreiben von Frau Anita Zerk, welche vorgibt, die E-Mail und Schreiben in Ihrem Namen verfasst und versandt zu haben. Wir weisen Sie darauf hin, dass der Sozialdienst auf derartige Korrespondenz nur dann reagieren kann, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Zudem bestehen berechtigte Zweifel, ob Frau Zerk eine real existierende Person ist. Daher werden wir auf die E-Mails und Schreiben von Frau Anita Zerk auch mit Vollmacht nur reagieren, wenn gleichzeitig eine Ausweiskopie von Frau Zerk eingereicht wird. Wir danken fuer ihre Kenntnisnahme. Freundliche Gruesse, Sozialamt
20)
26.06.2015 Fritz Mueller99 (E-Mail) Sehr geehrtes Amt, sie benoetigen keine Vollmacht. Anita Zerks Aufgabe ist u.a., fuer mich Informationen auf eine Weise aufzuarbeiten, dass diese fuer SIE lesbar wird, bzw. die Information an SIE ueberhaupt herangetragen werden kann (Briefporto usf.). Meine Originalunterschrift wird fuer die Glaubwuerdigkeit auch zukuenftig ausreichen. Obwohl E-Mail Absender gefakt und Unterschriften gefaelscht werden koennen, werden wir E-Mails an sie zukuenftig mit Umweg ueber mich laufen lassen.
Ich habe Kenntnis von den beiden Schreiben vom 24.06.2015, das von ihnen erwaehnte "Mahnungsschreiben" vom 23.06.2015 hat mich jedoch nicht erreicht, entsprechend kann ich mich auf den Termin vom 29.06.2015 nicht vorbereiten. Sie koennen mir jedoch dieses Schreiben als PDF oder erneut auf dem Postweg zukommen lassen und mir einen neuen, kurzfristig angesetzten Termin unterbreiten.
Damit alles seine Ordnung hat, - mein Schreiben, das "rechtliche Gehoer" vom 22.06.2015 stelle ich Ihnen heute, 26.06.2015 ueber meine E-Mail Adresse erneut zu (mit Cc: an Anita Zerk). Es im Grunde genommen keine Rolle spielt, wie Informationen an Sie herangetragen werden. Dass die notwendigen Informationen Sie erreichen, ist in erster Linie wichtig. Wenn der Gedanke zu Ende gedacht wird, so koennte ich Ihnen Informationen auch per Drohne zustellen.
Zum Arbeitsvertrag - ich erinnere mich an ein Zitat von Ihnen;
"..es liegt mir momentan ein 100% Jobangebot vor, in das ich sie ab 01.07.2015 vermitteln kann." ..
..darauf hin ich Sie gebeten habe, mit den Zeichnungsberechtigen der besagten Sozialfirma einen Termin zu vereinbaren. Es liegt an mir, Sie darueber in Kenntnis zu setzen, dass diese Termineinladung bis heute weder von Ihnen noch von einer Sozialfirma mir vorliegt, ich sie mehrmals darauf aufmerksam gemacht habe, dass die Arbeitsvertragsunterzeichnung aus rechtlicher Sicht
vor dem TAP Beginn zu erfolgen hat.
Mich wundert, dass saemtliche Fragen aus dem Schreiben vom 22.06.2015 bis heute unbeantwortet geblieben sind. Ich danke fuer Ihre Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Gruessen, Fritz Mueller99
21)
26.06.2015 Fritz Mueller99 Die Gespraechsprotokolle Nr. 1 bis 5 ab 29.06.2015 ihrer Rechtskraft erwachsen (rechtskraeftig werden).
22)
26.06.2015 Fritz Mueller99 Einwaende oder Bemerkungen - der Protokollfuehrer den Teilnehmer/die Teilnehmenden darauf aufmerksam macht, dass innert 20 Tagen ab Publikationsdatum die Parteien entsprechende Einwaende oder Bemerkungen schriftlich anbringen koennen. Werden keine Einwaende vorgebracht, das vorliegende Gespraechsprotokoll als stillschweigend genehmigt gilt. Besten Dank und auf Wiedersehen.
Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/06/b250101.html
Bern, Schinders Protokoll vom 26. Juni 2015
Fritz Mueller99 und Review durch Anita Zerk
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @TAP Schweiz, June 26, 2015 at 05:16PM