Dienstag, 30. Juni 2015

Der Steuervogt im Kanton Bern schröpft wieder einmal die Steuerpflichtigen

Vergangene Woche überraschte die Steuerverwaltung des Kantons Bern zahlreiche Haus- und Wohneigentümer mit einer neuen, „der Marktentwicklung am Immobilienmarkt Rechnung tragend“, Berechnungsgrundlage des Eigenmietwertes. Die Auswahl der betroffenen Gemeinden scheint ziemlich willkürlich. Eine ausführliche Liste mit allen Gemeinden finden Sie mit dem Link:
http://www.fin.be.ch/../../anpassung_mietwert.html

Von dieser Massnahme am stärksten getroffen wird wieder einmal mehr der untere Mittelstand. Die Theoretiker am Schreibtisch des kantonalbernischen Steuervogtes machen es wieder einmal mehr deutlich, dass der untere Mittelstand steuerlich am stärksten geschröpft wird.

In Bedrängnis kommen vor allem Rentner und Rentnerinnen, welche Wohneigentum für das Alter unter Entbehrungen erspart haben und meistens schuldenfrei sind, in der Meinung, damit auch bei kleinem Renteneinkommen einen finanziell gesicherten Lebensabend vor sich zu haben.

In vielen Fällen belaufen sich die steuerbaren Mehreinnahmen (der zu versteuernde Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen) auf 50% und mehr der tatsächlichen Einnahmen aus Renten. Für die Betroffenen übersteigt diese Mehrbelastung ihre finanziellen Möglichkeiten. Das Wohneigentum muss unter dem Wert veräussert werden. Es folgen Armut und der Gang zur Fürsorge.

Basierend auf einem Renteneinkommen allein aus der AHV wird durch [...]


Quelle: via @IV Debakel, June 30, 2015 at 05:42PM

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Willkommen auf der Erde

By Grundeinkommen:
„Der Gedanke eines bedingungslosen Grundeinkommens führt dazu, alles neu wahrnehmen zu müssen. Der Gedanke lässt eine Kraft aufleben, dass man sich zutraut, selbst wahrzunehmen, sich ernst zu nehmen, denn er heißt willkommen. Er spricht Wesen und Wert zu, nicht erst als Funktion, nicht erst in einer Nische zum Überleben, in Unterordnung und Erfüllung von was. Er eröffnet die Perspektive vom freien Menschen aus. Die fordert ihn aber auch als solchen. Mit Freiheit ist die Möglichkeit zum Handeln aus eigener Einsicht gemeint. Das ist im Bezahlsystem nicht vorgesehen. Die eigene Einsicht nimmt die Bezahlung einem ab. Das ist dann der Schleier vor dem Erleben, als Individualität tätig zu sein. Oder untätig zu sein.“

Der Beitrag Willkommen auf der Erde erschien zuerst auf Grundeinkommen.ch.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Grundeinkommen.ch, June 30, 2015 at 03:37PM

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Zwischenentscheid in Sachen „Zwangsarbeit“ in der Schweiz (CH, RSH)

Thema heute: Der Regierungsstatthalter äussert sich erstmalig zur Verfassungsbeschwerde, aufgebaut auf der Richtervorlage von Ralph Boes – eingereicht von Fritz Müller99. Bitte nicht lesen. Ein weiteres unnötiges Schreiben #tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b250103

Absender (l___@jgk.be.ch)
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, L___, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen

Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
9999 Bern


Als Beweismittel per Mail an
Cc: m___@justice.be.ch; g____@bern.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 22. Juni 2015


Beschwerdesache

Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99 , 9999 Bern
- Beschwerdeführer -

gegen

Einwohnergemeinde Bern, vertreten durch das Sozialamt, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern
- Beschwerdegegnerin -

Sozialhilfebudget vom 1. Juni bis 31. August 2015 (Verfügung vom 9. Juni 2015) und TAP-Einsatz, beginnend am 10. Juni 2015 (Weisung vom 8. Juni 2015), sowie Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vom 15. Juni 2015

Der Regierungsstatthalter zieht in Erwägung,

1) dass
am 16. Juni 2015 beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eine Beschwerde des Beschwerdeführers, datierend vom 15. Juni 2015, gegen die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 9. Juni 2015 (Rahmenbudget Sozialhilfe) sowie gegen die Weisung vom 8. Juni 2015 (Teilnahme an Testarbeitsplatz TAP am 10. Juni 2015) eingegangen ist, in welcher sich der Beschwerdeführer auf 90 Seiten über die Beschwerdegegnerin, die Sozialhilfe, den Staat und die Behörden im Allgemeinen beklagt und der Beschwerdeführer darin unter Kostenfolge in insgesamt 28 Randziffern unter der Bezeichnung „Rechtsbegehren“ verschiedenste Begehren, darunter auch ein sinngemässes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, stellt; [1]

2) dass
die Beschwerde aufgrund ihrer Weitschweifigkeit [2], Ungeordnetheit [3] und Unvollständigkeit [4], kaum lesbar daherkommt, inhaltlich eine minimale Stringenz vermissen Iässt und damit keinen roten Faden aufweist und gestützt auf Art. 33 VRPG [5] zur Verbesserung zurückgewiesen werden müsste; [6]

3) dass
die Verfügung vom 9. Juni 2015 lediglich ein Rahmenbudget für die Unterstützung des Beschwerdeführers nach den SKOS-Richtlinien [7] beinhaltet und in keiner Weise eine Einstellung der Sozialhilfe, wie im Titel der Beschwerde vorgebracht, verfügt worden ist;

4) dass
der Beschwerde inhaltlich ohnehin keinerlei Begründung gegen eine Einstellung der Sozialhilfe zu entnehmen ist, ausser dass der Beschwerdeführer sinngemäss ein seiner Meinung nach verfassungsmässig geschütztes, bedingungsloses Grundeinkommen beantragt;

5) dass
der Beschwerdeführer zurzeit wieder unterstützt wird und nicht darlegt, inwiefern er einen höheren Anspruch hatte, als in der Verfügung vom 9. Juni 2015 aufgeführt wird;

6) dass
die Beschwerde sich überhaupt in keiner Weise zum Rahmenbudget vom 9. Juni 2015 äussert, indem beispielsweise einzelne Posten des Rahmenbudgets bemängelt wurden, und es der Beschwerde bezogen auf die Verfugung vom 9. Juni 2015 damit an einem konkreten Antrag und einer dazugehörigen Begründung gemäss Art. 32 Abs. 2 VRPG fehlt;

7) dass
der Bezug zur Verfügung vom 9. Juni 2015 letztlich einzig durch den Titel der Beschwerde vom 15. Juni 2015 hergestellt ist und damit nicht nachvollzogen werden kann, inwiefern die Verfügung vom 9. Juni 2015 nicht rechtmässig sein soll und damit die Beschwerde als offensichtlich unbegründet im Sinne von Art. 69 Abs. 1 VRPG erscheint;

8) dass
die, der Beschwerde beigelegte, Weisung vom 8. Juni 2015 durch die Weisung vom 11. Juni 2015 ersetzt worden ist und der Beschwerdeführer sich neu erst am 1. Juli 2015 zur Arbeitsaufnahme zu melden hat; [8]

9) dass
den vorgenannten Weisungen ohnehin kein Verfügungscharakter im Sinne von Art. 5 VwVG [9] zukommt und ihr Nichtbefolgen keine unmittelbaren Folgen hat, da sich die Beschwerdegegnerin in ihrer Verwaltungsverordnung [10] zu einer vorgängigen Mahnung und Gewährung des rechtlichen Gehörs vor einer Leistungseinstellung verpflichtet hat; [11]

10) dass
es sich bei der Weisung der Teilnahme am Testarbeitsplatz (TAP) auch nicht, wie der Beschwerdeführer unter Verweis auf Art. 93 BGG12 (recte: Art. 61 Abs. 3 VRPG) geltend macht, um eine selbstständig anfechtbare Zwischenverfügung handelt;

11) dass
die vorn Beschwerdeführer angefochtene Einstellung der Sozialhilfe damit noch nicht verfügt worden ist und damit diesbezüglich ein Anfechtungsobjekt im Sinne von Art. 60 Abs. 1 lit. a VRPG fehlt, weshalb auf die Beschwerde diesbezüglich bereits mangels eines Anfechtungsobjekts nicht einzutreten ist;

12) dass
sich das Verwaltungsgericht des Kantons Bern und sodann auch das Bundesgericht überdies bereits eingehend mit dem Thema der Teilnahme am TAP für den Beschwerdeführer befasst haben und dabei festgestellt wurde, dass die Anordnung (Weisung) der Teilnahme am TAP für den Beschwerdeführer ohne weiteres rechtmässig ist sowie dass der Beschwerdeführer für das Fernbleiben am TAP-Einsatz im Jahr 2011 keine Entschuldigungsgründe vorzubringen vermochte; [13]

13) dass
sich die Behörden überdies in zahlreichen weiteren Verfahren vor verschiedenen Instanzen bereits mit TAP-Einsatzen des Beschwerdeführers befasst haben: vgl. Verfahren shbv 9/2099, shbv 99/2099 und shbv 99/2099 vor dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Verfahren Nr. 999.9999.99U, Nr. 999.9999.999A, Nr. 999.99SH, Nr. 999.99.999SH und Nr. 999.99.999SH beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern; Verfahren Nr. 99_999/2099 beim Bundesgericht;

14) dass
der Beschwerdeführer in der Beschwerde keine neuen Argumente gegen die Teilnahme am TAP resp. keine Entschuldigungsgründe für das Fernbleiben am TAP-Einsatz beginnend per 1. Juli 2015 vorbringt, geschweige denn irgendwelche Belege hierzu einreicht;

15) dass
im Übrigen der Beschwerdeführer verallgemeinerte Rügen über die Zulässigkeit von Sanktionen ohne Bezug zu der angefochtenen Verfügung oder den vorliegenden Weisungen vorbringt;

16) dass
auf Eingaben, die auf querulatorischer oder rechtsmissbräuchlicher Prozessführung beruhen, nicht einzutreten ist; [14]

17) dass
gemäss herrschender Lehre und Rechtsprechung ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen insbesondere vorliegt, wenn ein Beschwerdeführer nach Möglichkeit jedes Rechtsmittel und jeden Rechtsbehelf ergreift, mit dem Ziel, ein Verfahren zu blockieren, obwohl ein Erfolg oder Teilerfolg in der Sache als ausgeschlossen erscheint, oder wenn prozessuale Vorkehren darauf abzielen, Behörden zu schikanieren oder zu lahmen, namentlich durch Eingaben in grosser Zahl ohne ersichtlichen Nutzen oder durch Unterbreiten von zahlreichen Begehren oder Vorhaben zur Prüfung, die gar nicht umgesetzt oder ausgeführt werden können; [15]

18) dass
die Beschwerde 90 Seiten mit Forderungen über 28 Randziffern hinweg umfasst, sich inhaltlich jedoch nicht zur erlassenen Verfügung vom 9. Juni 2015 (Rahmenbudget) äussert und auch keine neuerlichen Gründe für die Unrechtmässigkeit der Anordnung eines TAP-Einsatzes vorbringt, damit ohne ersichtlichen Zusammenhang mit den behördlichen Anordnungen (Verfügung vom 9. Juni 2015 und Weisungen vom 8. resp. 11. Juni 2015) steht sowie ein Erfolg oder Teilerfolg in der Sache als ausgeschlossen erscheint;

19) dass
die sinngemässe Geltendmachung eines bedingungslosen Grundeinkommens [16] ein politisches Anliegen darstellt und mangels vorhandener Rechtsgrundlage darauf kein Rechtsanspruch besteht und ein solches Grundeinkommen nicht auf dem Beschwerdeweg beantragt werden kann und damit die Beschwerde diesbezüglich offensichtlich unbegründet ist;

20) dass
damit mit der wiederholten Beschwerdeführung desselben Beschwerdeführers mit denselben Argumentarien betreffend denselben Rechtsfragen in einer generell bereits mehrfach monierten Art und Weise die Grenze zur querulatorischen oder rechtmissbräuchlichen Prozessführung gemäss Art. 45 VRPG überschritten ist;

21) dass
zusammenfassend sich die Beschwerdeführung vorliegend als offensichtlich unzulässig und unbegründet herausstellt und auf die Beschwerde damit nicht einzutreten ist;

22) dass
sich ein Schriftenwechsel und Beweisverfahren wie auch ein Zurückweisen zur Verbesserung innert der noch laufenden Beschwerdefrist gemäss Art. 33 VRPG somit aufgrund der offensichtlichen Unbegründetheit und rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme der Behörden erübrigt; [17]

23) dass
der Beschwerdeführer damit im Sinne von Art. 108 Abs. 1 VRPG als unterliegend gilt, damit grundsätzlich kostenpflichtig für die Verfahrenskosten wird und keinen Anspruch auf Parteientschädigung gemäss Art. 104 Abs. 2 VRPG hat;

24) dass
die Beschwerdegegnerin in der Regel keinen Anspruch auf Parteikostenersatz hat und ihr vorliegend noch keine Kosten entstanden sind, sodass keine Parteikosten zu sprechen sind; [18]

25) dass
der Beschwerdeführer bereits vom kantonalen Verwaltungsgericht auf die Möglichkeit der Auferlegung von Verfahrenskosten im Sozialhilferecht gemäss Art. 53 SHG19 hingewiesen worden ist [20], resp. ihm in der Vergangenheit in sozialhilferechtlichen Verfahren auch bereits Kosten auferlegt worden sind; [21]

26) dass
es sich aufgrund der rechtsmissbräuchlichen, voreiligen und damit leichtfertigen Prozessführung im Sinne von Art. 53 SHG rechtfertigt, dem Beschwerdeführer die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 200.00 [22], aufzuerlegen;

27) dass
vorliegende Beschwerde keine Aussichten auf Erfolg hatte und damit das sinngemäss gestellte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege bezüglich der Verfahrenskosten infolge Aussichtslosigkeit abzuweisen ist; [23]

28) dass
sich aus den genannten Gründen überdies keine Notwendigkeit einer Rechtsvertretung ergibt und das Gesuch um Beiordnung einer anwaltliche Vertretung ebenfalls abzuweisen ist.


Demnach entscheidet der Regierungsstatthalter:

1. Von der Beschwerde vom 15. Juni 2015, eingegangen am 16. Juni 2015, wird Kenntnis genommen und gegeben.

2. Ohne Durchführung eines Schriftenwechsels und eines Beweisverfahrens wird auf die Beschwerde vom 15. Juni 2015 nicht eingetreten.

3. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege sowie um Beiordnung einer anwaltlichen Vertretung vom 15. Juni 2015 wird abgewiesen.

4. Dem Beschwerdeführer werden die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 200.00, auferlegt.

5. Es werden keine Parteikosten und keine Parteientschädigung gesprochen.

6. Eingeschrieben zu eröffnen:
- Beschwerdeführer
- Beschwerdegegnerin
- Beschwerde vom 15. Juni 2015 inkl. Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (Doppel und Beilagen in Kopie)

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/06/b250103.html

Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
L___


BeschwerdemögIichkeit:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Sozialversicherungsrechtliche Abteilung, Speichergasse 12, 3011 Bern, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Diese muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die Beschwerde ist dreifach, zusammen mit dem angefochtenen Entscheid, dem Briefumschlag, mit dem er zugestellt wurde, und greifbaren Beweismitteln einzureichen.


1 | Vgl. Beschwerde vom 15. Juni 2015 Seiten 5-10.
2 | Die Beschwerde umfasst 90 Seiten ohne Beilagen.
3 | Trotz Inhaltsverzeichnis und versuchter Strukturierung ist auch bei genauem Lesen kein roter Faden erkennbar.
4 | Es fehlen nicht nur klare Anträge und die dazugehörige Begründung, sondern bereits einzelnen Sätzen fehlt der komplette Inhalt: Vgl. als einzig aufzuführendes Beispiel Seite 56 Rz. 250 der Beschwerde: Zitat: „ [?] und [?] sowie [?] verstossen gegen Art. [?],Art. [?],Art. [?],Art. [?] und sind verfassungswidrig. Sie sind nicht verfassungskonform auslegbar."
5 | Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21).
6 | Vgl. hierzu die Instruktionsverfügungen des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 6. und 12. Juni 2014 im Verfahren Nr. 999.9999.999 SCP und Nr. 999.9999.999 SCP.
7 | Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) in der Fassung der vierten überarbeiteten Ausgabe vom April 2005 mit den Ergänzungen 12/05, 12/07, 12/08, 12/10, 12/12 und 12/14.
8 | Vgl. Telefonnotiz des Gesprächs vom 18. Juni 2015 mit der Beschwerdegegnerin.
9 | Bundesgesetz vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG; SR 172.021).
10 | Vgl. die Unterstützungsrichtlinie der Beschwerdegegnerin, Einstellung / Nichteintreten", abrufbar unter http://bit.ly/1LzDkPF.
11 | Vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 1. Februar 2010, Nr. 999.9999.999U, E. 2.2 e contrario.
12 | Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG; SR 173.110).
13 | Vgl. VGer Nr. 999.9999.999 vom 18. Oktober 2012 (BVR 2013, Seite 463), E. 5 und 6; bestätigt vom Bundesgericht in BGE 999 9999; betrifft Verfahren vor dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland shbv 99/2099. 14 | Vgl. Art. 45 VRPG.
15 | Vgl. Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege im Kanton Bern, Bern 1997, Art. 45 N 4, mit Verweisen auf die Rechtsprechung.
16 | VgI. hierzu die eidgenössische Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen: https://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis423.html (Abstimmung voraussichtlich im Jahr 2016).
17 | Vgl. Art. 69 Abs. 1 VRPG e contrario; vgl. auch Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O. Art. 45 N. 1 sowie Art. 69 N. 8.
18 | Vgl. Art. 104 Abs. 3 VRPG.
19 | Gesetz vom 11. Juni 2001 über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG; BSG 860.1).
20 | Vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 8. Januar 2014, Nr. SH 999 99 99 SH, E. y.
21 | Vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 16. Juli 2014, Nr. 999 99 999 SH und Nr. 999 99 999 SH, bestätigt vom Bundesgericht im Urteil Nr. 99_999/2099 vom 11. Mai 2015.
22 | Vgl. Art. 19 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (GebV; BSG 154.21).
23 | Vgl. Art. 111 VRPG.


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @TAP Schweiz, June 30, 2015 at 01:49PM

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Leiharbeit und Minijobs sind schlecht für Privat- und Familienleben

Neue Studie prüft Auswirkungen sogenannter atypischer Beschäftigungsverhältnisse

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Tun auf Dauer nicht gut: atypische Arbeitsverhältnisse.

Leiharbeit, Teilzeitarbeit, befristete Jobs und Minijobs – wer in einem solchen Beschäftigungsverhältnis steht muss sich meist mit einer schlechteren Bezahlung als Normalarbeitnehmer abfinden. Eine aktuelle Studie des Forschungszentrums Familienbewusste Personalpolitik (FFP) in Münster im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung offenbart nun zusätzliche negative Auswirkungen sogenannter atypischer Beschäftigungsverhältnisse. Es konnte bestätigt werden, dass Familienleben und Partnerschaft der Beschäftigten unter dieser Art zu arbeiten leiden.

Vom atypischen Beschäftigten zum Hartz 4 Aufstocker

Atypische Beschäftigungsformen bringen aufgrund der geringeren Arbeitszeit niedrigere Rentenansprüche mit sich. Diesem Effekt sind sich die Betroffenen nach Angaben des FFP nicht immer bewusst. So kann eine zunehmende Zahl atypischer Beschäftigungen zum gesellschaftlichen Problem werden. Denn reicht die Niedrig-Rente eines atypisch Beschäftigten später nicht zum Überleben aus, sehen sich diese Rentnerinnen und Rentner unter Umständen gezwungen, staatliche Unterstützung in Form von ergänzenden Hartz 4 Bezügen in Anspruch zu nehmen.

Negative Einflüsse atypischer Beschäftigungsverhältnisse

Mit der Untersuchung wurde geprüft, inwiefern atypische Beschäftigungsverhältnisse Einfluss auf Partnerschaft, Familie, soziale Netzwerke und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausüben.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen einen ambivalenten Effekt der atypischen Beschäftigung. So können Teilzeitbeschäftigte einerseits mehr Zeit für die Betreuung von Kindern aufbringen, als Beschäftigte in Normalarbeitsverhältnissen. Die Kinderbetreuung wird laut den Studienergebnissen vor allem durch Frauen geleistet. Gleichzeitig bedeutet die damit einhergehende niedrigere Arbeitszeit eine größere Abhängigkeit eines Partnerteils vom anderen. Im Falle einer Trennung ist ein Elternteil in atypischem Beschäftigungsverhältnis schlechter abgesichert. Dies trifft ebenfalls eher auf Frauen als auf Männer zu, da häufig sie es sind, die die Option eines atypischen Beschäftigungsverhältnisses zugunsten der Kinderbetreuung wählen. Zudem scheint die Partnerschaft durch atypische Beschäftigungsverhältnisse belastet zu werden: Das Trennungsrisiko unverheirateter Arbeitnehmer mit atypischen Beschäftigungen haben ein deutlich höheres Trennungsrisiko als Normalarbeitende.

Atypische Beschäftigung: Selten freiwillig und dennoch Norm

Ein großer Teil des seit den 1990er Jahren diagnostizierten Jobwachstums lässt sich auf die Zunahme atypischer Beschäftigungen zurückführen. Diese sind in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegen. So waren nach Angaben des statistischen Bundesamtes im Jahr 2012 knapp acht Millionen Menschen in einem atypischen Arbeitsverhältnis beschäftigt.

Paradox ist: Trotz der steigenden Zahl atypischer Beschäftigungsverhältnisse gehen die meisten Arbeitnehmer befristeten Stellen und Leiharbeit unfreiwillig und lediglich mangels alternativer Angebote nach. Teilzeit- und Minijobs werden besonders von Frauen häufig gewählt, um mit strukturellen Problemen, wie mangelnder Kinderbetreuung, umzugehen.

Forscher fordern gezielte politische Maßnahmen

Die Forscher sehen als Resümee aus ihrer Untersuchung gezielt ausgerichtete politische Maßnahmen als erforderlich an. Derartige Maßnahmen sollten dazu führen, dass Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt Wahlmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Atypische Beschäftigungsverhältnisse sollte somit lediglich eine unter mehreren Optionen darstellen. Außerdem halten die Forscher die Aufklärung über ökonomische Risiken und die weitere Förderung einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf für sehr wichtig.



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Quelle: via @Sozialhilfe24.de, June 30, 2015 at 04:22AM

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Solidaritätserklärung UFo, AKS Berlin & DBSH Berlin mit der Weiße Fahnen Aktion der Kolleg*innen der RSDs

Berlin, Juni / Juli 2015

Solidaritätserklärung des Unabhängigen Forums kritische Soziale Arbeit, des Arbeitskreises Kritische Soziale Arbeit Berlin und des DBSH Berlin mit der Weiße-Fahnen-Aktion der Kolleg*innen aus den Berliner RSDs:

Wir sind Fachleute der Sozialen Arbeit, die Verantwortung für Kinder, Jugendliche, und Menschen in schwierigen Lebenslagen tragen.

Wir möchten unsere Wut und Verärgerung über den Fortgang der Ökonomisierung in der Kinder- und Jugendhilfe laut und deutlich äußern. Auf dem Rücken von Kindern, Jugendlichen, unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, jungen Volljährigen, Eltern und den Mitarbeiter*innen der Berliner Jugendämter, wird weiterhin nicht nach fachlicher Notwendigkeit, sondern nach vorgeschriebener Finanzlage entschieden. Es werden negative Folgen und irreparable Schäden billigend in Kauf genommen.



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Einmischen.info, June 29, 2015 at 10:31PM

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Montag, 29. Juni 2015

Poststreik wirkt sich auch auf Hartz 4 Empfänger aus

Verspätete Jobcenter-Schecks sorgen für Zahlungsprobleme bei Hartz 4 Empfängern

post-hart-4

Poststreik – kein Spass für Hartz 4 Behieher.

Nicht nur Privatpersonen und Firmen sind vom aktuellen Streik der Post betroffen – auch Hartz 4 Empfänger haben mit Problemen zu rechnen, die die teilweise stark verspätete Ankunft ihrer Briefe mit sich bringt. So geht es beispielsweise derzeit mehreren Hundert Hartz 4 Empfängern in Mecklenburg-Vorpommern: Sie haben kein Bankkonto und erhalten ihre Hartz 4 Bezüge deswegen in Form von Schecks vom Jobcenter. Diese erhalten sie normalerweise auf dem Postweg, welcher momentan keinen zuverlässigen Zustellungsweg darstellt. Nun beginnt in dieser Woche ein neuer Monat, der regelmäßige Zahlungen, wie Miete oder Telefonrechnungen mit sich bringt. Da jedoch auch zum Monatswechsel in vielen Regionen mit starken Verzögerungen oder Ausfällen bei der Auslieferung der Post zu rechnen ist, fehlt den betroffenen Hartz 4 Empfängern der Scheck vom Jobcenter und somit das nötige Geld zum Monatsbeginn.

Jobcenter versprechen unbürokratische Hilfe für Hartz 4 Empfänger

Die Jobcenter sind sich der Problematik seit einiger Zeit bewusst. Damit Betroffene nicht in Bedrängnis geraten, versprechen die Jobcenter, ihnen unbürokratisch zur Seite zu stehen und sicherzustellen, dass jeder seinen Lebensunterhalt trotz Poststreik bestreiten kann. Das Jobcenter wird dafür jedem, der Probleme bei der Zustellung seines Schecks habe, ein Darlehen auszahlen. Hagen Liedtke vom Jobcenter Ludwigslust-Parchim erklärt gegenüber dem NDR, dass die Sozialleistungen deswegen allerdings nicht doppelt ausgezahlt würden. So wird ein Scheck, sobald er schließlich zugestellt ist, auf das gegebene Darlehen angerechnet.
Für den kommenden Donnerstag rechnen die Jobcenter aufgrund der aktuellen Problematik mit zahlreichen zusätzlichen Besuchern. Lange Wartezeiten sind also zu erwarten.

Verlängerungsanträge können ebenfalls vom Poststreik betroffen sein

Auch bei Verlängerungsanträgen für Hartz 4 Hilfen können Probleme auftreten. Hartz 4 Bezieher, die einen Verlängerungsantrag per Post an das Jobcenter geschickt haben, sollten dementsprechend prüfen, ob der Antrag tatsächlich beim Jobcenter eingetroffen ist. Ob ab dem 01. Juli tatsächlich mit weiterer Unterstützung zu rechnen ist, lässt sich anders nicht mit Sicherheit klären. Auch bei derartigen Problemen mit Verlängerungsanträgen versprechen die Jobcenter unbürokratische Hilfe für Betroffene.



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, June 29, 2015 at 10:09PM

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Sprengt die Schuldenketten Griechenlands

Die Petition:
Wir, Bürgerinnen und Bürger der Länder Europas, fordern
  • eine europäische Konferenz, auf der ein Schuldenerlass für Griechenland und andere Länder, die einen benötigen, vereinbart wird. Die Konferenz soll, unterstützt durch Schuldenaudits, zu Schuldenerlässen führen. Deren Kosten sollen diejenigen Banken und Spekulanten tragen, die von den sogenannten Rettungspaketen in Wahrheit profitiert haben.
  • ein Ende der erzwungenen Kürzungsmaßnahmen, die Ungleichheit und Armut in Europa und der ganzen Welt verursachen.
  • die Erarbeitung von Regeln durch die Vereinten Nationen, damit Staatsschuldenkrisen in der Zukunft schnell, fair und unter Einhaltung der Menschenrechte gelöst werden können. Dadurch wird Banken und Spekulanten signalisiert, dass wir in Zukunft nicht mehr für das Risiko ihrer unverantwortlichen Investitionen haften werden.
Petition unterzeichnen:
 » griechenlandsoli.com/.../petition-sprengt-die-schuldenketten-Griechenlands
 

Quelle: via @Mantovan, June 29, 2015 at 06:42PM

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Kompliziertes Hartz IV System legt Jobcenter Arbeitsvermittlung lahm

Das Hartz IV System ist zu kompliziert und so bindet es jeden fünften der insgesamt 60.000 Jobcenter-Mitarbeiter in der Bürokratie, anstatt in der Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt tätig zu werden.

Noch-BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt fordert eine Vereinfachung der Hartz IV Gesetze und ist überzeugt, dass Jobcenter erheblich mehr Langzeitarbeitslose in Jobs vermitteln könnten, wenn  sie ihre Ressourcen auf die Arbeitsvermittlung bündeln, so Alt im Interview mit der F. A. Z.

System zu kompliziert und zu einzelfallbezogen
Die Hauptursache des Bürokratie-Problems sei, dass die Hartz IV Leistungen nicht wie ursprünglich geplant pauschaliert, sondern zunehmend mit einzelfallbezogen Zuschlägen erbracht werden, die errechnet werden müssen. Aus diesem Grund stehen derzeit nur ..
„..die Hälfte der Mitarbeiter in Jobcentern der Betreuung und Vermittlung zur Verfügung.“
Heinrich Alt ist davon überzeugt, dass es nach einer „beherzten Reform sicher 70 Prozent“ sein würden.

Seit Einführung vier Milliarden Blatt in Hartz IV Akten
Das BA-Vorstandsmitglied rechnete vor:
„ohne eine einzige neue Stelle zu schaffen, könnten sich so rund 12.000 Fachkräfte zusätzlich darum kümmern, Bedürftige und Langzeitarbeitslose in eine existenzsichernde Arbeit zu bringen.“ 
Beispielhaft für eine solche zeitraubende Hartz IV Leistungsermittlung nannte er das sogenannte Duschgeld, die Zuschläge für orthopädische Schuhe oder Tapetenkleister. Dabei war das ursprüngliche Ziel der Hartz-IV-Reform, die stark einzelfallbezogene Sozialhilfe durch eine auskömmliche Pauschale abzulösen [...]


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Quelle: via @HartzIV.org, June 29, 2015 at 02:57PM

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Die BGE-Lobby mausert sich zur Unternehmergesellschaft

Entsprechend den Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Evolution, wird aus dem losen Verbund von BGE-Lobbyisten die (gemeinnützige*) Unternehmergesellschaft…

BGE-Lobby UG (haftungsbeschränkt) –
Gesellschaft zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens i.G.

Die Unternehmergesellschaft (auch Mini-GmbH genannt) gründet sich standesgemäß als 1-Euro-GmbH mit einer finanziellen Vermögenseinlage von je einem Euro pro Gesell­schafter. Gesellschafter der BGE-Lobby UG (i.G.) sind die BGE-Lobbyisten Frigga Wendt und Sabine Niemann. Ehrenamtliche GeschäftsführerIn sind Sabine Niemann und Michael Fielsch.

*) Die Gemeinnützigkeit wird angestrebt.

Hauptziel und -geschäftsgegenstand der BGE-Lobby UG (i.G.) ist die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE). Zur Erreichung dieses Zieles werden u.a. Sponsorenverträge mit entsprechend interessierten Unternehmen abgeschlossen. Das so erwirtschaftete Grundeinkommen wird nach Möglichkeit an alle am System angemeldeten Personen monatlich ausgezahlt**, wobei das „Grundeinkommen für alle“, auf Grund der anfänglich viel zu geringen Höhe, erst einmal als „Taschengeld für jeden“ anzusehen ist.

**) Abzüglich eines gewissen Anteils für technische Verwaltungs- und Werbekosten.

Die BGE-Lobby UG (i.G.) schüttet keine Gewinne aus und lebt NUR von ehrenamtlicher Arbeit***. Ob und wie schnell bzw. kraftvoll sich das Projekt entwickeln wird, hängt somit vor allem davon ab, wie stark sich unternehmende Menschen für unser aller Grund­einkommen einbringen.

***) Um kein weiterer Zweig der Armutsindustrie zu werden.

Die BGE-Lobby UG (i.G.) versteht sich mehr als technischer Dienstleister zur Generierung und (monatlichen) Auszahlung des bedingungslosen Grundeinkommens sowie als beratender und vernetzender Partner. Im Rahmen der praktischen Umsetzung sollen technische, organisatorische und menschliche Hürden ergründet, sowie entsprechende Lösungswege ausgearbeitet und erprobt werden. Die BGE-Lobby UG (i.G.) ist KEINE wertende bzw. moralische Instanz und wird sich deswegen auch von niemanden in eine dementsprechende (Stellvertreter-) Rolle drängen lassen.

Obwohl das bedingungslose Grundeinkommen ein globales Thema ist, bleibt der Aktions­radius der BGE-Lobby UG (i.G.) auf Deutschland beschränkt. Realisiert wird das Projekt “Grundeinkommen für alle” über die Internet-Domain…




Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Wendeberater, June 29, 2015 at 02:44PM

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Widerspruch abgelehnt - 200%-Sanktion

29.06.2015 (Ralph Boes - zu den Sanktionen):

Der Widerspruch gegen die achte 100%-Sanktion
(s. hier >>) ist abgelehnt.

Damit ist es Fakt, dass ich hungern werde.
» siehe  Brandbrief vom 17. Juni 2017

Um die Sache noch "runder" zu machen, bin ich auch gleich noch mit einer 200%-Sanktion belegt.

Zur Übersicht über die Sanktionen geht es hier lang >>


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, June 29, 2015 at 05:19AM

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Vortragstour in Bayern vom 19. bis 27.06.2015 (Ralph Boes)

Eine Woche Bayern bevor jetzt die große Auseinandersetzung beginnt(..)

Das grosszügige bayerische Bauernhaus auf einem Hügel - per Navi nicht zu finden (..) es war wunderschön. 60 km freier Blick bis in die Alpen. Hügel, Täler, Bäume, Wiesen. Keine Strassen. Nur das Rauschen des Windes, das Zwitschern der Vögel und das Surren und Brummen vereinzelter Insekten (..) Schöner können ein Haus und ein Ort nicht sein.

Ich danke GW, dass sie mich an diesem Ort hat wohnen lassen - und RF für die vielen schönen Begegnungen, die ich durch die Vorträge in Kirchen und auf öffentlichen Plätzen haben durfte. Eine weitere Überraschung war Turbolenz, der mit lichter Stimmung und Musik den Rahmen meiner Vorträge schuf [...]


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, June 29, 2015 at 04:43AM

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Sonntag, 28. Juni 2015

Internationaler Kongress zum Grundeinkommen in Korea

Enno Schmidt berichtet aus Seoul: Der internationale Grundeinkommenskongress in Seoul am 19. Und 20. Juni war ein Auftakt für den großen BIEN Kongress im nächsten Sommer dort. Die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens wird in Südkorea vor allem von Professorinnen und Professoren der Wirtschafts-, Sozial- und Politikwissenschaften getragen und von einzelnen Politikern, wie der Vorsitzenden der Grünen Partei und dem Bürgermeister der Millionenstadt Seongnam, der bei den nächsten Wahlen 2017 Präsidentschaftskandidat sein könnte.

Der Lebensstandart in Südkorea ist vergleichbar mit dem in Mitteleuropa. Doch während die ältere Generation von dem Aufschwung seit den 60er Jahren profitierte, fehlt es für die Jungend jetzt an Jobs. Und an Geld. Deshalb ist eine Jungend-Dividende im Gespräch, die den jungen Leuten eine freie finanzielle Basis gewähren soll, damit sie mehr Möglichkeiten haben, sich auszubilden und ihren eigenen Weg zu finden. Diese Jugend-Dividende könnte als ein Schritt hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen gestaltet werden. Der Generationenkonflikt wird in Südkorea offen angesprochen. Er bezieht sich auch auf tradierte Formen einerseits, auf Individualisierung und mehr Freiheiten andererseits. Deshalb spielt auch das Jugendnetzwerk der „Generation Grundeinkommen“ in Südkorea eine aktive Rolle. Zudem findet die Idee bei einigen Gewerkschaftlern und Arbeiterverbänden Anklang.

Unter den Redner auf dem Kongress war auch ein Professor aus Peking, Cui Zhiyuan. Erstens, sagte er, sei China, nachdem es den Kommunismus verlassen hat, auf der Suche nach einem eigenen Weg, der nicht einfach nur den Kapitalismus übernimmt. Das bedingungslose Grundeinkommen ließe alle am Gemeinwohl teilhaben und am gesellschaftlichen Vermögen. Das würde dem Anspruch gerecht, ein soziales Land zu sein. Zweitens seien die Bedürftigkeitsnachweise für Arme für den Erhalt von Sozialhilfe unwürdig. Das bedingungslose Grundeinkommen sei viel menschlicher. Zwar sieht Prof. Cui Zhiyuan noch nicht, dass alle 1,3 Milliarden Chinesen ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten können, aber man könne mit einigen anfangen. Dass die Bevölkerung in der Schweiz über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens abstimmt, ist für ihn ein Ansporn.

Aus Indien berichtete Sarath Davala von dem Pilotprojekt, dass in 8 Dörfern über 17 Monate ein bedingungsloses Grundeinkommen ausgezahlt wurde. Um einen Vergleich zu haben, wurden in 12 anderen Dörfern die Entwicklung und das Leben beobachtet, in denen kein Grundeinkommen ausgezahlt wurde. Das ausgezahlte Grundeinkommen betrug 5 Dollar im Monat für Erwachsene, für Kinder die Hälfte. Die Armutsgrenze liegt in Indien offiziell bei 15 Dollar im Monat. Der Grundeinkommensbetrag war also sehr gering. Dennoch war die Wirkung groß. Auch in Indien herrscht die Meinung vor, dass die Armen ihre Armut verdient haben, und dass sie nicht mit Geld umgehen können. Sonst wäre sie ja nicht arm. Man solle ihnen lieber Reis statt Geld geben. Doch, so Sarath Davala, gerade die, die sehr wenig haben, gehen sorgfältig mit Geld um. Ein Alkoholproblem hatten vor der Auszahlung eines Grundeinkommens einige in den Dörfern. Danach hatten sie keine Zeit mehr, sich zu betrinken. Denn das Grundeinkommen öffnete Möglichkeiten. Man kann was machen! Diese Erfahrung der Möglichkeiten, dass man sich nicht nur ungehört unter das Gegebene beugen muss, gehörte zu den wichtigsten Erfahrungen der Menschen durch das Projekt. Und dass es ein individuelles Einkommen gibt, ein Einkommen unmittelbar für mich. Und dass dieses Einkommen regelmäßig ist, nicht nur einmal, was planen lässt. Schulden wurden abgebaut, durch die viele vorher in einem Leibeigenschaftsverhältnis zu einem Arbeitgebern standen. Kinder wurden länger zur Schule geschickt, insbesondere Mädchen, die nun mit den Jungen gleich zogen. Viele kleinwirtschaftliche Aktivitäten entstanden. Familienmitglieder legten ihre Grundeinkommensbeträge zusammen, um etwas Neues anzufangen. Das Geld für die Grundeinkommen kam von der SEWA Bank, der Bank einer Assoziation selbständig arbeitender Frauen in Indien.

Das Besondere für mich auf solchen Reisen ist, dass die Menschen überall die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens denken können. Die Kulturen sind unterschiedlich, die Lebensumstände sind unterschiedlich, und letztlich ist jeder Mensch eine Kultur für sich. Aber was das bedingungslose Grundeinkommens ausmacht können Menschen überall denken. An etwas Gleichem wird die Unterschiedlichkeit zur Freude.

Das Referat von Enno Schmidt am Kongress:
Volksinitiative zum Grundeinkommen in der Schweiz und Volksabstimmung


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Grundeinkommen.ch, June 28, 2015 at 09:18PM

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Weshalb wir im Zusammenhang mit dem BGE die richtigen Fragen stellen sollten

Weil Hartz-IV tötet! Ein BGE gewährt der Menschenwürde wieder ihren Stellenwert.

Das Grundeinkommen ist eine Frage, die weltweit alles ändern kann.

Ich stelle fest, dass die meisten Diskussionen in die eine Richtung „gelenkt“ werden, in der es letztendlich nur um die BGE Finanzierung geht. Die „richtige Fragestellung“ dabei auf der Strecke bleibt. Das Grundeinkommen ist keine einfache Veränderung – an den Konzepten es mangelt, – deshalb es unerlässlich ist, sich den entlarvenden Fragen zu stellen, so zum Beispiel:
„..warum denke ich, wie ich denke oder zu denken habe?“

„..steht mir und anderen ein Recht auf Leben zu? Wenn nein – wie bringe ich die Menschen um, denen das «Recht auf Leben» nicht zusteht?“

„..gilt die geforderte «Unantastbarkeit der menschlichen Würde» für alle oder nur für einige? Wenn nur für einige, wem entziehen wir seine Würde und wo setzen wir die Grenzen?“

„..ist das «Arbeit», wenn ich für meinen Chef als Metallarbeiter an der Drehmaschine arbeite?“

„..ist das «Arbeit», wenn ein Rentner ohne Bezahlung ein Kinderfest gestaltet?“



„..wollen wir den Menschen aus der Rolle des «Fürsorgeempfängers» befreien und ihm damit die Menschenwürde zurückgeben?“

„..soll jeder Bürger Zugriff auf das (von den Maschinen) produzierte Sozialprodukt erhalten? Wenn nein, wie lassen wir die Menschen verhungern, denen wir das produzierte Sozialprodukt vorenthalten?“

„..was könnte das Grundeinkommen in meinem Leben ermöglichen oder verunmöglichen?“

„..wohin wollen wir mit den «unwerten Leben», – und wie sollen die «Leben-erhaltenden Massnahmen» für diese Nicht-Menschen aussehen?“

„..weshalb wollen wir nur der Erwerbsarbeit einen Wert geben?“

„..weshalb sollten wir unser Leben nicht «ausserhalb der Erwerbsarbeit» sichern dürfen?“

„..weshalb sollte die Würde eines jeden Anerkennung finden, unabhängig von seinen Leistungen? Wenn «es» an eine Leistung zu knüpfen wäre, wie töten wir diejenigen, die wenig oder keine Leistung erbringen?“

„..weshalb sollte ein jeder ein Recht auf soziale Teilhabe haben, alleine deshalb, weil er oder sie lebt? Wem dieses Recht nicht gewährt wird, wie schliessen wir diese Minderheiten aus?“

„..dein Beitrag / deine Frage (!) (siehe gelbes Formular)
Es geht in erster Linie um Bewusstwerdung – die Frage der Finanzierung längst gelöst ist, dass das Gegenteil der Fall sein soll uns von allen Seiten eingeredet wird!


Weg mit #agenda2010 und #tapschweiz

Quelle: via @Agenda 2010 Leaks, June 28, 2015 at 06:30PM

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Bundesprogramm für Zeitarbeit – Alles Nahles, oder was?

Ende 2014 kündigte die Bundesregierung ein 5-Punkte-Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit an. Ein Teil davon ist das Millionen-ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, welches helfen soll, Langzeitarbeitslose ab 35 Jahre, ohne (verwertbaren) Berufsabschluss und einer mindestens 2-jährigen Arbeitslosigkeit in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Coaches für eine begleitende Hilfe am Arbeitsplatz ergänzen das Förderprogramm. Für das Programm werden rund 885 Millionen Euro zur Verfügung stehen, wobei rund 470 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kommen. Nahles (Focus Online):
„Wir wollen dabei bis 2019 etwa 33.000 Menschen fördern. Das Programm soll im ersten Quartal 2015 anlaufen.“
Jobcenter hatten im Zeitraum vom Dezember 2014 bis Mitte Februar 2015 die Möglichkeit sich per Ausschreibung an diesem Verfahren zu beteiligen. Welchen Vorteil bringt dieses Programm? Neben einer eventuellen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit bei einem Arbeitgeber, ist dieser Nutznießer des Programms. So erhält er über 18 Monate einen Lohnzuschuss, der über die Laufzeit reduziert wird. Bekommt er für die ersten sechs Monate eine Förderung von 75 Prozent, reduziert er sich für weitere neun Monate auf die Hälfte des Arbeitsentgeltes, um dann in den letzten drei Monaten auf ein Viertel zu sinken. Die darauffolgenden sechs Monate Nachbeschäftigungspflicht werden nicht gefördert.

Begleitende Coaches sind Pflicht und sollen maximal 20 Bewerberinnen und Bewerber pro Coach „betreuen“. Ziel dabei ist das „Durchhalten des Arbeitsverhältnisses“. Ohne Coach keinen Lohnkostenzuschuss. Freiwilligkeit vorausgesetzt, werden potentielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Jobcenter „ausgewählt“. Parallel werden Arbeitgeber gesucht, die an solch einem Programm Interesse haben. Eigene Betriebsakquisiteure unterstützen die Suche nach Arbeitgebern und gehören dem Arbeitgeberservice an. Selbstverständlich hat sich auch Jobcenter team.arbeit.hamburg um dieses Programm beworben und einen Zuschlag von 100 Förderungen erhalten. Die Bewerbersuche wird hier über Vorgespräche im Fallmanagement oder auch über Gruppeninformationen erfolgen und geeignete „Kunden“ sind bis Mitte Juli zu kennzeichnen. Werbetechnisch ist das Coaching zu erwähnen, um so einen Anreiz für die zukünftigen Teilnehmer zu schaffen.

Wenn nun allerdings Marktführer der Zeit- und Leiharbeitsunternehmen bereits angesprochen wurden, zeigt es erneut die Fokussierung auf den Niedriglohnsektor. Werden auf der einen Seite so Lohnkosten gesenkt und die Gewinne dieser Branche gestärkt, fehlt auf der anderen Seite der sichtbare Wille Arbeitnehmer in reguläre und insbesondere dauerhafte Arbeitsstellen zu vermitteln. Vielleicht ist der Gedanke, dass das Programm auf zwei Jahre befristet ist und die schnelle Massenabfertigung über die Zeit- und Leiharbeit ein Selbstläufer wird. Zeitgleich hofft Jobcenter t.a.h., dass Arbeitgeber ihr soziales Engagement durch die Außenwirkung des ESF-Logos entdecken und so über den betriebswirtschaftlichen Nutzen Lohndiener einstellen. Ob den kommenden Arbeitnehmern damit für die längere Zukunft wirklich geholfen ist, ist nach Ablauf von zwei Jahren zu bezweifeln. Die Arbeitslosenstatistik wird kurzfristig verbessert, um nach dieser Zeit um diesen Personenkreis wieder anzusteigen. Millionen für das Credo: „Rein in die Zeitarbeit – rein in die Arbeitslosigkeit“. Profiteure sind die Leihfirmen und das Nachsehen haben die, die eigentlich gefördert werden sollen [...]



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Quelle: via @Altonabloggt, June 28, 2015 at 05:17PM

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Bundestag beschließt Erhöhung des Kindergeldes

Kinderzuschlag für Geringverdiener soll vor Hartz 4 schützen
Immerhin vier Euro mehr Kindergeld gibt es ab sofort jeden Monat. Die Neuerung gilt rückwirkend für das gesamte Jahr 2015. Ab dem nächsten Jahr wird der Kindergeldzuschlag um weitere zwei Euro steigen. Auch der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird ab dem ersten Juli 2016 erhöht. Er steigt um 20 auf 160 Euro. Die Motivation dafür liegt laut der Regierung darin, einkommensschwächere Familien davor zu schützen, ihr Einkommen mit ergänzenden Hartz 4-Leistungen aufstocken zu müssen.

Der Bundestag hat weiteren Entlastungen zugestimmt. So soll ab diesem Jahr der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende stark steigen, sofern der Bundesrat zustimmt. Alleinerziehende sollen in Zukunft 1908 statt der bisherigen 600 Euro erhalten.

Familienpaket bringt erhöhte Freibeträge und Entlastungen
Mit dem neu beschlossenen Familienpaket sollen Familien und Arbeitnehmer entlastet werden. Neben der Erhöhung des Kindergeldes um zunächst vier und anschließend sechs Euro pro Monat werden ebenso der Grundfreibetrag wie der Kinderfreibetrag angehoben. Der Grundfreibetrag steigt in diesem Jahr von 8354 auf 8472 Euro. Im kommenden Jahr wird er nochmals um 180 Euro auf 8652 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag steigt 2015 auf 5412 Euro und im nächsten Jahr auf 4608 Euro. Damit erhöht sich der Freibetrag zunächst um 144 Euro und dann um weitere 96 Euro.

Eindämmung der kalten Progression
Außerdem sollen schleichende Steuererhöhungen im Zuge der sogenannten kalten Progression im Steuersystem eingedämmt. Hierfür sollen leichte Änderungen beim Tarif der Einkommenssteuer dienen. Als kalte Progression wird der Effekt bezeichnet, mit dem Lohnerhöhungen zu einer höheren Steuerbelastung führen, ohne dass es zu einem Inflationsausgleich kommt.

Opposition kritisiert Neuerungen
Insgesamt bringen die Erhöhungen Familien und Steuerzahlern in diesem Jahr 830 Millionen Euro mehr ein. Im kommenden Jahr bedeutet dies ein Plus von insgesamt 5,5 Milliarden Euro für die Bürger. Die Entscheidung des Bundesrates steht allerdings noch aus. Von Seiten der Opposition gibt es allerdings Kritik: Die Grünen im Bundestag bemängeln, dass der Kinderfreibetrag des vergangenen Jahres nicht wie versprochen angehoben wird. Der Existenzminimumbericht von 2012 der früheren Bundesregierung hatte angekündigt, dass der Kinderfreibetrag im Jahr 2014 angehoben werden müsse. Schwarz-Rot begründet die Entscheidung entgegen des einst gegebenen Versprechens damit, dass es bei den Neuerungen für den Einzelnen lediglich um eine geringe Summe gehe.


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Quelle: via @Sozialhilfe24.de, June 28, 2015 at 05:07PM

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Jobcenter bespitzeln Hartz IV Bezieher im Internet


Jobcenter-Mitarbeiter spionieren Hartz IV-Bezieher willkürlich im Internet aus. Das berichtet das gemeinnützige Recherchebüro „Correct!v“. Durch die Schnüffeleien sollen Hartz IV-Betrüger entlarvt werden. Obwohl dieses Vorgehen die Privatsphäre der Betroffenen verletzt, sehen die Jobcenter-Chefs derzeit keinen Anlass, etwas zu ändern [...]


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Quelle: via @Mantovan, June 28, 2015 at 08:30AM

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Samstag, 27. Juni 2015

Bedingungsloses Grundeinkommen – Fiktion, Chaos oder Zukunft?

Ein Grundeinkommen für jeden Menschen, unabhängig davon, ob er einer Erwerbsarbeit nachgeht, nachgehen kann oder nicht.

Was zunächst als fantastische Utopie aus einem Science Fiction Roman anmutet, entpuppt sich nach genauer und reiflicher Untersuchung als logische Konsequenz im neuen Zeitalter, wo das alte Finanz- und Wirtschaftssystem nach 100 Jahren nicht nur an seine Grenzen gestossen, sondern schlichtweg ausgedient hat.

Warum wir ein bedingungsloses Grundeinkommen zwingend brauchen und wie dieses eine wahre Revolution in der Welt auslösen wird: mit einem gesicherten Wohlstand für alle Menschen, sowie ungeahnten, neuen Möglichkeiten für eine nachhaltige Wirtschaft und eine Gesellschaft, die frei ist und sich endlich entfalten kann.



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Quelle: via @Zweckkind

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Poststreik bringt Hartz IV Empfänger in finanzielle Bedrängnis

Längst ist der Poststreik seit Wochen in der Bundesrepublik spürbar, da Post und Pakete – wenn überhaupt – nur verzögert ankommen. Richtig schlimm wird es, wenn die Grundsicherung davon abhängt. Wie der „NDR“ berichtet, könnten durch den Poststreik mehrere hundert Hartz IV Empfänger aus Mecklenburg-Vorpommern in Geldnot geraten, die kein Girokonto haben.

Hartz IV Empfänger, die kein Girokonto haben, erhalten ihre Leistungen per Scheck auf dem Postweg. Da aber auch in der nächsten Woche ein pünktliches Zustellen der Post nicht absehbar ist, könnten diesen Betroffenen bereits Mitte nächster Woche das Geld ausgehen, da die Zahlungen für Juli nicht eintreffen.

Darlehen als Vorschuss auf Hartz IV Scheck
Wie der „NDR“ berichtet, haben die Jobcenter dieses Problem bereits seit Längerem in Beobachtung und sind mit unbürokratischen Hilfen gerüstet. Martin Greiner, Chef des Jobcenters Nordwestmecklenburg sagte dem Sender: „Wir werden sicherstellen, dass jeder seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.“ Wer seinen Scheck nicht pünktlich mit der Post bekommt, erhält vom Leistungsträger einen Vorschuss als Darlehen auf seine Hartz IV Leistungen. Doppelte Leistungen werde es aber nicht geben, so Hagen Liedtke vom Jobcenter Ludwigslust-Parchim. Das Darlehen werde mit der Scheckzahlung verrechnet. Bereits nächsten Donnerstag rechnen die Jobcenter mit einem erhöhten Kundenaufkommen, weshalb es zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Verlängerungsanträge überprüfen
Nicht nur ausgehende Post sondern auch der Posteingang beim Jobcenter ist vom Poststreik betroffen. Insbesondere sollten sich Antragsteller erkundigen, ob Verlängerungsanträge für die Weitergewährung von Hartz IV Leistungen eingegangen sind und ob das Geld pünktlich zum 01. Juli 2015 fließt. Der „NDR“ weist darauf hin, dass Jobcenter auch hier unbürokratisch helfen wollen, wenn es zu Problemen kommt […]

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Quelle: via @HartzIV.org, June 27, 2015 at 04:15PM

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Keine pauschale Kürzung bei Verweigerung von Betriebsessen

Das Berliner Jobcenter-Reinisckendorf kürzte einer Fleisch- und Wurstverkäuferin Leistungen, weil sie aus gesundheitlichen Gründen auf die kostenfrei zur Verfügung gestellte Betriebsessen verzichtete. Vor dem Sozialgericht Berlin konnte sich die Hartz IV Aufstockerin erfolgreich gegen diese pauschale Kürzung wehren.

Im vorliegenden Sachverhalt arbeitete die heute  44-Jährige in einem Fleisch- und Wurstbetrieb in Berlin. Da Ihr Einkommen von monatlich 1.000 Euro für sie und ihr Kind nicht ausreichte, erhielt sie als Aufstockerin ergänzende Hartz IV Leistungen. Eben diese ergänzenden Hartz IV Leistungen wurden zum Problem, als sie aus gesundheitlichen Gründen – die Frau hatte ihr Gewicht reduziert und achtete auf ihre Ernährung – auf die vom Betrieb kostenfrei zur Verfügung gestellten Mahlzeiten in der Kantine verzichtete, da es zu fett, zu fleischlastig und sehr kohlenhydratereich war. Obwohl sie keine Mahlzeiten in der Kantine zu sich nahm, berücksichtigte das Jobcenter neben ihres Einkommens von 1.000 Euro monatlich auch eine Pauschale zwischen 35 und 50 Euro und kürzte die Hartz IV Auszahlung entsprechend.

Gegen diese Anrechnung der pauschalen Verpflegung, obwohl sie diese nicht in Anspruch genommen hatte, klagte die Frau und bekam Recht [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, June 27, 2015 at 03:25PM

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Weiße Fahnen Aktion am 1. Juli 2015

Am 1. Juli 2015 werden erneut Weiße Fahnen aus den Fenstern von Berliner Jugendamts-Mitarbeiter*innen wehen, um öffentlich sichtbar gegen die katastrophale Situation im Jugendamt zu protestieren. Als Zeichen der Solidarität und der Betroffenheit mit der Arbeitsüberlastung und somit Einschränkung der Beratungs-, Hilfe- und Unterstützungsarbeit für Kinder, Jugendliche, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und junger Volljähriger in Krisensituationen, fordern wir zur Beteiligung an der Weiße Fahnen Aktion auf!

Hängt am Mittwoch weiße Fahnen aus Euren Fenstern und zeigt deutlich
"Sparen am Sozialen? Nix da!" 
Wir stellen uns quer! Wir fordern eine auskömmliche Ausstattung der Kinder-und Jugendhilfe. Der erste Schritte ist eine angemessene Personalausstattung der Jugendämter!

Quelle: via @Einmischen.info, June 27, 2015 at 11:59AM

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Freitag, 26. Juni 2015

Die Qualen ehemaliger Heimkinder in der Bundesrepublik

Freistatt - Die Qualen ehemaliger Heimkinder in der Bundesrepublik - Film im Gespräch am 8. Juli um 20.00 Uhr im Abatonkino in Hamburg in der Nähe der Universität

Wolfgang ist vierzehn als der Stiefvater ihn in eine Erziehungsanstalt abschiebt. Wir schreiben das Jahr 1968. Während draußen täglich neue Freiheiten erprobt werden, findet Wolfgang sich im Heim mit den Erziehungsmethoden der 30er Jahre konfrontiert.

„Freistatt“ liegt in einem weitläufigen Moor und ist in Wirklichkeit ein Arbeitslager. Die Jugendlichen werden nicht erzogen, sondern ausgebeutet:
"Wenn du nicht brav bist, kommst du ins Heim!"
Ihr Schicksal wurde bis vor kurzem wenig thematisiert: In den 1950er und 1960er Jahren wurden über eine halbe Million Kinder und Jugendliche in kirchlichen und staatlichen Heimen der Bundesrepublik oft seelisch und körperlich schwer misshandelt und als billige Arbeitskräfte ausgebeutet. Viele leiden noch heute unter dem Erlebten, verschweigen diesen Teil ihres Lebens aber aus Scham, selbst gegenüber Angehörigen. Manchmal genügte den Ämtern der Hinweis der Nachbarn auf angeblich unsittlichen Lebenswandel, Nichtigkeiten wie "Arbeitsbummelei", Schulschwänzen oder auch die reine Willkür der Eltern, um junge Menschen für Jahre in Heimen verschwinden zu lassen. In diesen Institutionen regierten gar nicht oder nur unzureichend ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher, die oft einem Orden angehörten und als Verfechter christlicher Werte auftraten, mit aller Härte [...]


Quelle: via @Hoelderlin, June 26, 2015 at 06:56PM

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Schinders Protokoll #6

Einzelne kleine Details es sich teils nicht lohnt, extra einen Blog-Beitrag zu schreiben. Diese "Kleinigkeiten" dennoch aus formaltechnischen Gruenden irgendwo festgehalten werden sollten. Schinders Protokolle sich dazu eignen.

Zum Gespraechsprotokoll.

1)
08.06.2015 Amt (Brief) Weisung 1 (b25081).

2)
08.06.2015 Amt <-> Vertrauensarzt Z___ (Brief)  unzulässiger Datentransfer. Ohne Vollmacht und Legitimation (b25091).

3)
09.06.2015 Amt (Brief)  Verfuegung (b25080).

4)
10.06.2015 Amt (Brief) Krankheitsberichte beim Inselspital werden eingefordert (b25084)

5)
11.06.2015 Amt (Brief) Weisung 2 betreffend TAP (b25082).

6)
11.06.2015
Amt (E-Mail) der Beginn des 3-monatigen Arbeitsabklaerungsplatzes ab 15.06.2015 ist sistiert und neu auf 01.07.2015 angesetzt.

Die Citypflege erwartet Sie am Mittwoch, 01.07.2015 um 09:00 Uhr in Bern. Eine entsprechende Weisung mit Merkblatt werden Sie in den naechsten Tagen erhalten.

Sie gaben an, zu 100% arbeitsfaehig zu sein, wenn Sie ueber entsprechende orthopaedische Schuheinlagen verfuegen. Eine aktuelle Krankschreibung oder medizinische Indizierung zu den orthopaedischen Einschraenkungen liegt dem Sozialdienst aktuell nicht vor. Damit wir Ihnen eine Kostengutsprache fuer orthopaedische Schuheinlagen ausstellen koennen, benoetigen wir von Ihnen vorangehend ein aktuelles und begruendetes Arztzeugnis, welches bestaetigt, dass Sie orthopaedischen Schuheinlagen benoetigen sowie einen aktuellen Kostenvoranschlag.

Wir hoffen, dass Sie die Zeit bis Ende Juni 2015 dafuer nutzen.

7)
Anmerkung Fritz Mueller99 - sobald ein muendlicher Dialog zwischen Amt und Klientel aus welchen Gruenden auch immer stattfinden muss, dabei spielt es keine Rolle, ob ein Gespraech am Telefon oder im Buero stattfindet, besteht immer das Problem der (nachtraeglichen) inhaltlichen Beweisbarkeit. Aus diesem Grund ich als Fritz Mueller99 die Schinders Protokolle als wichtiges Instrument sehe, dem "Missstand" praeventiv entgegenzuwirken.

Die E-Mail vom 11.06.2015 enthaelt eine falsche Feststellungen mit Zitat;
"Sie gaben an, zu 100% arbeitsfaehig zu sein, wenn Sie ueber entsprechende orthopaedische Schuheinlagen verfuegen.." ..

..ob dies mit boesartiger Absicht oder wider besseren Wissens so ausgesagt worden ist sei im Moment dahingestellt. Ich persoenlich sehe natuerlich eine boesartige Absicht hinter solchen "Feststellungen", - der geuebte Leser, die Leserin natuerlich (hoffentlich) auch. Zukuenftig werde ich Luegen, falsche Feststellungen oder Falschaussagen zusaetzlich in den Protokollen rot markieren. Auf das konkrete Bespiel bezogen - in den Schinders Protkollen Nr. 1 bis 5 eine solche Aussage von meiner Seite protokolliert oder vermerkt worden ist? Im Gegenteil, - nirgendwo! Weshalb es fuer Bittstellende wichtig ist, Falschaussagen richtigzustellen? Ganz einfach, - die Gerichtsbarkeit in erster und zweiter und den weiteren Stufen werden sich sonst immer auf diese falschen Zitate oder Aussagen zu stuetzen versuchen! Das Amt ab Publikationsdatum 20 Tage Zeit hat darauf zu reagieren.

8)
12.06.2015
Amt (E-Mail) wir hoffen, dass Sie die gestrige E-Mail erhalten haben. Da wir von Ihnen nichts gehoert haben, stellen wir Ihnen die Nachricht zur Sicherheit nochmals zu.

9)
15.06.2015 Fritz Mueller99 Eingabe der Verfassungsbeschwerde (b250.93).

10)
17.06.2015 Amt <-> Arbeitgeber (Telefonat) unzulässiger Datentransfer (b25090).

11)
18.06.2015 Fritz Mueller99 via Anita Zerk (Brief) Aufforderung an das Amt zur schrifltichen Stellungnahme bzgl. der beiden unzulaessigen Datentransfers zw. Amt <-> Z___ (b25091) und Amt <-> Arbeitgeber (b25090).

12)
18.06.2015 Arbeitgeber (Brief) schriftliche Kuendigung des Mini-Jobs (b25095).

13)
19.06.2015 Amt (Brief) fordert bei der AHV einen AHV-Auszug an und laesst diesen Fritz Mueller99 zukommen mit Frist, diese innert 20 Tagen auf seine Korrektheit (!) hin zu ueberpruefen. "Vergisst" offenbar dabei zu erwaehnen, sobald ein solcher Auszug erstmalig bei der AHV angefordert wird, dieser auch ueberprueft werden muss - Unstimmigkeiten im Nachhinein nie mehr korrigiert werden duerfen! Denn das Anfordern eines AHV-Auszuges ist wie eine "Verfuegung" - diese Verfuegung kann nur einmal angefochten werden. Obschon Fritz Mueller99 im Moment ueberhaupt nicht in der Verfassung oder in der Lage ist und die Mittel nicht zur Verfuegung hat, muesste er jetzt die inhaltlichen Angaben des kompletten AHV-Auszuges von seinem ganzen Leben ueberpruefen und als richtig oder falsch befinden. Schlichtweg eine Unmoeglichkeit. 

14)
19.06.2015 Fritz Mueller99 -> Psychiater (E-Mail) Guten Morgen Herr Psychiater, gem. Weisung Sozialamt Bern vom 08.06.2015 soll ich mich bei Ihnen bis spaetestens, 19.06.2015 bzgl. einer neuen Terminvereinbarung melden. Anbei mein Terminkalender: "Zwaengen" sie sich bitte irgendwo dazwischen (..) Beste Gruesse, Fritz Mueller99

15)
22.06.2015 Fritz Mueller99 via Anita Zerk (E-MailAnzeige an die Staatsanwaltschaft (b25089)

Anzeige bezueglich..
a) ..der Nicht-Anhandname Nothilfe Sozialamt Bern,
b) ..der Nicht-Anhandname der Eingaben an die Staatsanwaltschaft, Verzoegerungsruege
c) ..des Urteil BGE 99_9999/2099 vom 11. Mai 2015 (b240119),
d) ..des Datentransfers vom 08.06.2015 (b25091, b25095) und 17.06.2015 (b25090)
e) ..der Amtsanmassung und Missbrauch von Titeln
und
f) rechtliches Gehoer, Vorgang: „Sozialhilfe“ (b250XX)

16)
22.06.2015 Fritz Mueller99 via Anita Zerk (E-Mail) Wahrnehmung des "rechtlichen Gehoers" (b25097). Die Anzeige (b25089) ist Bestandteil des "rechtlichen Gehoers". Mit Zitat; "Sehr geehrter G____, ich beziehe mich auf das Schreiben vom 18. Juni 2014 (b25093) – dort habe ich um eine Stellungnahme wichtiger Punkte ersucht, eine Stellungnahme, die bis heute bei mir nicht eingetroffen ist. Im Weiteren gewaehrte uns Ihre Unternehmung rechtliches Gehoer mit Frist bis 22.06.2015. Mit Eingabe von heute bleibt die Frist gewahrt. Beilagen: Zu den Vorgaengen a) Nicht-Anhandname b) Datentransfer und b) Amtsanmassung (b25089, ab Ziff. 1). Rechtliches Gehoer gem. Weisung vom 12.06.2015 siehe b25089, ab Ziff. 38"

17)
22.06.2015 Fritz Mueller99 via Anita Zerk -> Bundesgericht Schweiz (E-Mail) Vorbehalt – zu den Rechtsfolgen aus dem Urteil BGE 99_9999/2099 vom 11. Mai 2015 (b240119), 999 99 999 SH und 999 99 999 SH (2). Sehr geehrte Frau Bundesrichterin L____, Ihr Entscheid 99_999/2099 vom 11. Mai 2015 wurde der beschwerdefuehrenden und geschaedigten Partei am 26. Mai 2015 zugestellt. Mit heutiger Eingabe die Frist gewahrt bleibt. Die 30ig-taegige Frist nach Art. 100 Abs. 1 BGG bis der Entscheid BGE 99_999/2099 vom 11. Mai 2015 rechtskraeftig wird, laeuft ab Zeitpunkt 25. Juni 2015. Hiermit Fritz Mueller99 mit Anzeige von 22. Juni 2015 „Vorbehalt“ gegen Ihr Urteil geltend macht. Die Begruendung ist der Anzeige zu entnehmen (Kopie, b25089). Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Gruessen, Anita Zerk, i.A. Fritz Mueller99

18)
24.06.2015 Amt (Brief) Einladung zum Besprechungstermin. Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99, wir laden Sie ein zum naechsten Gespraech beim Sozialdienst am: Montag, 29.06.2015, 16:00 Uhr Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern. Bitte bringen Sie zu diesem Termin folgende Unterlagen mit: Unterlagen gemaess Weisung vom 08.06.2015 bzw. Mahnung vom 23.06.2015. Zur Klaerung der Hoehe Ihres Sozialhilfeanspruches im Juli 2014 benoetigen wir zudem folgende zusaetzliche Unterlagen: Kontoauszuege oder Lohnabrechnung Juni 2015. Wir weisen Sie darauf hin, dass die verlangten Unterlagen zur Klaerung Ihrer Beduerftigkeit und zur Klaerung ihrer "Wohnsituation" und des Wohnortes unerlaesslich sind. Sollten Sie verhindert sein, bitten wir um telefonischen Bericht. Danke. Freundliche Gruesse, Sozialamt

19)
24.06.2015 Amt (Brief) Korrespondenz Anita Zerk. Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99. Der Sozialdienst der Stadt Bern erhaelt immer wieder E-Mails und Schreiben von Frau Anita Zerk, welche vorgibt, die E-Mail und Schreiben in Ihrem Namen verfasst und versandt zu haben. Wir weisen Sie darauf hin, dass der Sozialdienst auf derartige Korrespondenz nur dann reagieren kann, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Zudem bestehen berechtigte Zweifel, ob Frau Zerk eine real existierende Person ist. Daher werden wir auf die E-Mails und Schreiben von Frau Anita Zerk auch mit Vollmacht nur reagieren, wenn gleichzeitig eine Ausweiskopie von Frau Zerk eingereicht wird. Wir danken fuer ihre Kenntnisnahme. Freundliche Gruesse, Sozialamt

20)
26.06.2015 Fritz Mueller99 (E-Mail) Sehr geehrtes Amt, sie benoetigen keine Vollmacht. Anita Zerks Aufgabe ist u.a., fuer mich Informationen auf eine Weise aufzuarbeiten, dass diese fuer SIE lesbar wird, bzw. die Information an SIE ueberhaupt herangetragen werden kann (Briefporto usf.). Meine Originalunterschrift wird fuer die Glaubwuerdigkeit auch zukuenftig ausreichen. Obwohl E-Mail Absender gefakt und Unterschriften gefaelscht werden koennen, werden wir E-Mails an sie zukuenftig mit Umweg ueber mich laufen lassen.

Ich habe Kenntnis von den beiden Schreiben vom 24.06.2015, das von ihnen erwaehnte "Mahnungsschreiben" vom 23.06.2015 hat mich jedoch nicht erreicht, entsprechend kann ich mich auf den Termin vom 29.06.2015 nicht vorbereiten. Sie koennen mir jedoch dieses Schreiben als PDF oder erneut auf dem Postweg zukommen lassen und mir einen neuen, kurzfristig angesetzten Termin unterbreiten.

Damit alles seine Ordnung hat, - mein Schreiben, das "rechtliche Gehoer" vom 22.06.2015 stelle ich Ihnen heute, 26.06.2015 ueber meine E-Mail Adresse erneut zu (mit Cc: an Anita Zerk). Es im Grunde genommen keine Rolle spielt, wie Informationen an Sie herangetragen werden. Dass die notwendigen Informationen Sie erreichen, ist in erster Linie wichtig. Wenn der Gedanke zu Ende gedacht wird, so koennte ich Ihnen Informationen auch per Drohne zustellen.

Zum Arbeitsvertrag
- ich erinnere mich an ein Zitat von Ihnen;
"..es liegt mir momentan ein 100% Jobangebot vor, in das ich sie ab 01.07.2015 vermitteln kann." ..
..darauf hin ich Sie gebeten habe, mit den Zeichnungsberechtigen der besagten Sozialfirma einen Termin zu vereinbaren. Es liegt an mir, Sie darueber in Kenntnis zu setzen, dass diese Termineinladung bis heute weder von Ihnen noch von einer Sozialfirma mir vorliegt, ich sie mehrmals darauf aufmerksam gemacht habe, dass die Arbeitsvertragsunterzeichnung aus rechtlicher Sicht vor dem TAP Beginn zu erfolgen hat.

Mich wundert, dass saemtliche Fragen aus dem Schreiben vom 22.06.2015 bis heute unbeantwortet geblieben sind. Ich danke fuer Ihre Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Gruessen, Fritz Mueller99

21)
26.06.2015 Fritz Mueller99 Die Gespraechsprotokolle Nr. 1 bis 5 ab 29.06.2015 ihrer Rechtskraft erwachsen (rechtskraeftig werden).

22)
26.06.2015 Fritz Mueller99 Einwaende oder Bemerkungen - der Protokollfuehrer den Teilnehmer/die Teilnehmenden darauf aufmerksam macht, dass innert 20 Tagen ab Publikationsdatum die Parteien entsprechende Einwaende oder Bemerkungen schriftlich anbringen koennen. Werden keine Einwaende vorgebracht, das vorliegende Gespraechsprotokoll als stillschweigend genehmigt gilt. Besten Dank und auf Wiedersehen.

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/06/b250101.html

Bern, Schinders Protokoll vom 26. Juni 2015
Fritz Mueller99 und Review durch Anita Zerk


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @TAP Schweiz, June 26, 2015 at 05:16PM

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