Sonntag, 31. Januar 2016

Prozesse gegen sanktionierte Hartz IV Geschädigte

Prozesse in Hamburg und Lübeck gegen sanktionierte Frauen

In Hamburg und Lübeck finden Anfang Februar jeweils Prozesse gegen Frauen statt, die um ihre Existenz kämpfen. Hartz IV, ein System, in dem die Mitarbeiter Ankläger, Richter und Vollstrecker sind. In dem Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung hat, bis ein Urteil gefällt ist. Existenzvernichtung sofort. Sonderrechtszone Jobcenter.
Nun sind sie angeklagt, wegen Missachtung und Nichtachtung von Jobcenter-Mitarbeitern oder Beleidigung, Verleumdung und Hausfriedensbruch.

Beiden Frauen wird zur Last gelegt, dass sie Parallelen zur NS-Vergangenheit sehen (siehe Sichtweise Roland Rotenfusser).


Prozess in Hamburg am Dienstag, den 02.02.2016 um 13.00 Uhr
wegen Missachtung und Nichtachtung von zwei Jobcenter-Mitarbeitern

Amtsgericht Hamburg-St. Georg – Strafabteilung
Lübeckertordamm 4 – Nähe U1 Lohmühlenstraße
20099 Hamburg
Sitzungssaal 0.01 (Erdgeschoss)


Revisionsverhandlung in Lübeck am Mittwoch, den 03.02.2016 um 14.00 Uhr
wegen Beleidigung, Verleumdung und Hausfriedensbruch

Landgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
Saal 169

Kommentar
Die Frauen werden seit geraumer Zeit von den Jobcentern in ihrer Existenz bedroht, indem sie mit Sanktionen von bis zu 100% überzogen werden. Eine der Frauen bekommt schon seit einem Jahr überhaupt kein Geld mehr. Das bedeutet Obdachlosigkeit, keine ärztliche Versorgung und kein Geld fürs Überleben. Sozialstaat 4.0. Existenzvernichtung.
Es ist kein Prozess, der sich um die Einhaltung der

Grundrechte
  • Artikel 1 GG – Die Würde des Menschen ist unantastbar
Menschenrechte
  • Artikel 1 – Recht auf Menschenwürde
  • Artikel 22 – Recht auf soziale Sicherheit
dreht. Warum eigentlich? Errungenschaften, auf die „wir” so Stolz sind. Wo sind die Richter, die den Finger auf die Wunde legen? Die diesem unerträglichen Treiben ein Ende bereiten.

Wir werden aus Solidarität mit den Frauen die Prozesse begleiten und vor Ort sein. Je mehr wir sind, desto besser.
Die Sichtweise von Roland Rotenfusser – treffend formuliert und auf den Punkt gebracht » aus dem Schweizerischen Abmahnregister.

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Weg mit der #Agenda2010

PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

Quelle: via @wir-sind-boes-hamburg.de, January 31, 2016 at 12:41PM

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Kontrollieren, reglementieren, sanktionieren:

Weniger Rechte, mehr Repressionen

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Von Susan Bonath.

Ob geflüchtet oder einheimisch: Soziale Verschärfungen für Erwerbslose und -arme kommen.

Kontrollieren, reglementieren, sanktionieren: Während die Bundesregierung an einem strengeren Asylgesetz bastelt und Flüchtlinge in Deutschland das derzeit emotionalste Diskussionsthema sind, bringt sie zugleich neue Hartz-IV-Regularien auf den Weg. Bereits am 3. Februar soll das Kabinett den Gesetzentwurf abnicken. Anschließend muss er noch den Bundesrat und -tag passieren. Der Reformtitel »Rechtsvereinfachungen« trügt: Die Novelle enthält etliche Verschärfungen.

Mit dem Gesetz will Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) angeblich den »Andrang von Flüchtlingen«, die »in den Arbeitsmarkt integriert werden« müssten, kompensieren. Allerdings war die Reform schon lange vor der Fluchtwelle geplant, und zwar seit 2012. Eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kommunen hatte die Vorschläge dafür erarbeitet. Nahles und die SPD feierten das Vorhaben gemeinsam mit CDU und CSU zu Wochenbeginn in den Medien als »Entbürokratisierung«. Dies jedoch dürfte lediglich auf verlängerte Bewilligungszeiträume von einem halben auf ein Jahr zutreffen, wobei hiervon Aufstocker mit unregelmäßigen Einkünften ausgenommen bleiben. Der Rest der Paragraphen dürfte eher das Chaos mehren und Hartz-IV-Bezieher weiter entrechten.

Kann-Leistungen und Sanktionen bleiben

So sollen »Unfolgsame« weiter sanktioniert werden, wie bisher. Derzeit verhängen Jobcenter jährlich etwa eine Million solcher Strafen. Die SPD-Ministerin hatte schon vor Monaten erklärt, dass sie ihr Vorhaben, die Regeln zu entschärfen, »auf Druck der CSU« aufgegeben habe. Unter 25jährigen droht also weiterhin sofort die komplette Kappung ihrer Regelleistungen für drei Monate, sobald sie ein »Jobangebot« ablehnen oder einen Termin verpassen. Beim zweiten Versäumnis fallen auch Mietzuschüsse und Krankenversicherung weg. Ältere werden hingegen in drei Stufen sanktioniert: Erst 30, dann 60 und schließlich 100 Prozent.

Die von Sozialverbänden, der Linkspartei und Betroffenen kritisierten Ermessensspielräume der Jobcenter – umschrieben mit dem Wörtchen »angemessen«, sollen ebenfalls bleiben. Findet etwa die Behörde die Wohnung eines Antragsstellers »unangemessen« groß oder teuer, übernimmt es die Miete nicht oder nur teilweise. Oder: Wird ein Leistungsbezieher etwa vollsanktioniert, kann der Amtsmitarbeiter weiter entscheiden, ob er ihm »Sachleistungen« in Form von Lebensmittelgutscheinen gewährt. Betroffene können dann nur widersprechen oder klagen. Das kann Jahre dauern und bewirkt keinen Aufschub der Strafe.

Auch Alleinerziehenden – rund 40 Prozent von ihnen sind laut einer Bertelsmann-Studie aus 2015 bundesweit auf Hartz IV angewiesen – drohen Kürzungen. So sollen die Behörden das Kindersozialgeld für die Tage einbehalten, die der Nachwuchs beim anderen Elternteil verbringt. Hinzu kommt: Umzüge in teurere Wohnungen sollen nicht mehr genehmigt werden, auch wenn die Miete laut regionaler Richtlinie »angemessen« wäre. Geplant ist zudem eine strengere Überwachung. Das Gesetz soll Jobcenter ermächtigen, monatlich Daten etwa bei Banken über Klienten abzufragen.

Immer weiter beklagten Sozialrechtler und einige Juristen erhebliche Willkür im Umgang mit Hartz-IV-Beziehern. Per Sanktionsdrohung könnten sie faktisch zu jeder Arbeit – auch unentgeltlich – gezwungen werden. So auch der Gothaer Sozialrichter Jens Petermann: Im Mai 2015 wandte er sich mit einer Beschlussvorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Durch Sanktionen würden Menschen bis in die völlige Mittellosigkeit getrieben, was zu Obdachlosigkeit oder Kriminalität führen könne. Die Karlsruher Richter sollen entscheiden, ob die Praxis gegen Grundrechte wie Menschenwürde, Berufsfreiheit und körperliche Unversehrtheit verstoßen. Wann sie das tun, steht in den Sternen.

Auch Flüchtlinge betroffen

Hartnäckig hält sich das Gerücht, Asylsuchende würden finanziell oder materiell besser bedacht als Einheimische. Das ist eine Mär: Bis 2013 erhielten sie nicht einmal zwei Drittel des Hartz-IV-Satzes, und dies meist in Form von Einkaufsgutscheinen oder Kleiderspenden und Lebensmittelpaketen. Das BVerfG stufte dies vor zweieinhalb Jahren als rechtswidrig ein. Hartz IV sei das Existenzminimum, dies dürfe nicht aufgrund von Ethnie oder Herkunft unterlaufen werden. Zumindest per Gesetz sind sie heute Hartz-IV-Beziehern gleichgestellt.

Allerdings: Kommen die Menschen in Deutschland an, müssen sie sich registrieren lassen und sämtliches mitgeführtes Vermögen – Geld, Wertgegenstände oder Familienschmuck etwa – dem deutschen Staat überlassen. Das Bundesrecht gesteht ihnen pro Familie lediglich einen Selbstbehalt von 200 Euro zu. Zum Vergleich: Hartz-IV-Bezieher wird ein Schonvermögen von 150 Euro pro Lebensjahr gelassen. Thüringen etwa konfisziert alles über 200 Euro, Bayern lässt Betroffenen einen Selbstbehalt von 750 Euro. Ferner sind Flüchtlinge verpflichtet, in ein Erstaufnahmelager zu gehen. Diese sind seit Monaten bundesweit überfüllt. Nach Behördenangaben müssen alleine in Norddeutschland noch immer rund 2.500 der Neuankömmlinge trotz kalter Temperaturen in Zelten leben. Während dieser Zeit erhalten sie Sachleistungen: Ein Bett, Essen, Kleidung, Hygieneartikel. Darüber hinaus wird ihnen ein Taschengeld zwischen 84 (Kinder bis 14 Jahre) und 143 Euro (alleinstehende Erwachsene) monatlich gewährt. Diese Praxis kann auch bis zur Anerkennung oder Abschiebung beibehalten werden. Die Bundesregierung plant weitere Verschärfungen.

Ein Recht auf eine Wohnung haben Flüchtlinge ebenso wenig wie Einheimische. Wie die Berliner Stadtmission gegenüber dem Tagesspiegel Ende Oktober erklärte, wächst die Zahl der Obdachlosen aus den Reihen anerkannter Asylbewerber. Denn: Sobald jene einen positiven Bescheid in der Hand halten, müssen sie raus aus der Massenunterkunft. Wohin, bleibt ihnen überlassen. Bekanntermaßen gibt es nicht genügend Sozialwohnungen. Darüber hinaus können sie, wie jeder andere, Hartz IV beantragen. Jürgen Mark, Leiter der Mission, sprach von einer »wachsenden Konkurrenz zwischen deutschen und ausländischen Obdachlosen«.

Keine Hilfe für Armutsmigranten aus Osteuropa

Viele schimpfen über sogenannte »Wirtschaftsmigranten« aus ost- oder südeuropäischen Nachbarstaaten. Aber: Sozialhilfe erhalten diese erst nach mindestens sechsmonatigem Aufenthalt in Deutschland. Der muss nachgewiesen werden. Richtig ist: In ihren Heimatländern gibt es oft gar keine oder sehr begrenzte Sozialleistungen. Vor allem in Osteuropa sind die Löhne niedrig. Besonders ausgegrenzt, was Arbeit und Lebensbedingungen betrifft, sind nach wie vor Roma.

Sozialetat wird kleiner, Militär kriegt mehr

7,1 Millionen Hartz-IV-Bezieher einschließlich Kindern haben wir seit Jahren. Hinzu kommen rund eine Million Betroffene, die auf ähnliche Leistungen, wie Grundsicherung im Alter, angewiesen sind – Tendenz seit 2005 steigend. Experten gingen zudem in mehreren Untersuchungen davon aus, dass rund fünf Millionen weitere Menschen so wenig verdienen, dass sie zusätzlich Hartz IV beantragen könnten, dies aber nicht tun. Wie bekannt ist, wurde der Niedriglohnsektor in den vergangenen elf Jahren massiv ausgebaut.

Zudem belegen Bundeshaushaltszahlen: Seit 2005 wurde der Sozialetat zurückgefahren. Die Ausgaben für Hartz IV sanken von rund 37 Milliarden auf 33 Milliarden, wobei auf die tatsächlichen Leistungen 2015 nur gut 25 Milliarden entfielen. Der Rest ging in Maßnahmeträger und anderes. 4 Milliarden flossen in den Behördenapparat. Zum Vergleich: Für »Verteidigung« gab die Bundesregierung 2015 ebenfalls 33 Milliarden Euro aus, in den kommenden Jahren soll der Etat um weitere zwei Milliarden anwachsen.

aufgelesen http://kenfm.de/weniger-rechte-mehr-repressionen/

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epilog –

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blogbeiträge https://mantovan9.wordpress.com/?s=agenda+2010


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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, January 31, 2016 at 08:35AM

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Hartz IV: “Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen”(?)

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Hartz IV: Spart das Jobcenter Essen auf Kosten von Erwerbslosen?

von gegen-hartz.de

In den aktuellen Eingliederungsvereinbarungen des Jobcenters Essen findet sich folgende Formulierung/Regelung:
Diese EGV ist gültig ab … bis …, längstens jedoch bis zum Ende des Leistungsanspruches. Ein Anspruch auf Leistungen aus dieser EGV besteht nur, sofern auch ein Zahlungsanspruch auf SGB II-Leistungen besteht.

Auf den ersten Blick liest sich das unverfänglich, doch der Teufel steckt im Detail. Das Problem: Leistungsanspruch und Zahlungsanspruch sind im SGB II zwei unterschiedliche Sachverhalte. Das lässt sich am Einfachsten anhand des folgenden Beispiels erklären.

Kommt es zu einer 100% Sanktion, dann besteht (dem Grunde nach) zwar noch ein Leistungsanspruch auf ALG II, aber kein Zahlungsanspruch mehr, da die Sanktion die zu zahlende Leistung auf null reduziert. Dies hätte, aufgrund der o.g. Regelungen, zur Folge, dass die/der Sanktionierte zwar noch seine Pflichten (z.B. Eigenbemühungen) aus der EGV erfüllen musst, da die EGV aufgrund des weiter bestehenden grundsätzlichen Leistungsanspruches weiter gültig ist, aber für das Jobcenter bestehen die in der EGV vereinbarten Leistungspflichten (z.B. Bewerbungskostenerstattung) nicht mehr, da aufgrund der Sanktion kein Zahlungsanspruch mehr auf SGB II-Leistungen besteht.

Verfolgt das Jobcenter Essen mit dieser subtilen Regelung das Ziel, Ausgaben im Bereich der Förderung aus dem Vermittlungsbudget einzusparen – Gelder, die lt. einem Bericht des Bundesrechnungshofes von Jobcentern unzulässig auch zur Eigenfinanzierung verwendet werden?

Allerdings hat diese „schlaue“ Formulierung des Jobcenters Essen einen Haken: Die dadurch eintretende Folge nennt sich im Sozialrecht „einseitige sittenwidrige Benachteiligung“. Jedes Sozialgericht dürfte deshalb diese Regelung für Nichtig erklären, womit auch alle Folgen dieser Regelung nichtig wären. Sofern es sich bei dieser Formulierung jedoch um einen „unglücklichen Zufall“ handelt, wäre das Jobcenter Essen gut beraten, diese umgehend zu ändern.

quelle http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-sparen-auf-kosten-von-erwerbslosen.php

empfehle Hartz IV – ALG II » Hartz IV News

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epilog –

Hartz IV: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen

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blogbeiträge zum Thema

Zur Erinnerung an die Opfer der Agenda 2010

https://mantovan9.wordpress.com/?s=agenda+2010


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Quelle: via @Mantovan, January 31, 2016 at 05:48AM

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Führungskongress 2016 der Bundesagentur für Arbeit

altonabloggt

Stuhlkreis

Kommentar

Als größter Arbeitgeber im öffentlichen Dienst mit rund 100.000 Mitarbeitern darf auch ein jährlicher Führungskongress der Bundesagentur für Arbeit nicht fehlen. Führungskräfte brauchen Ventile und Selbstbestätigung. Ein quasi bürokratischer Mechanismus, der die Selbstbeweihräucherung am Leben hält. Ausnahmen bestätigen die Regel. Als im Januar diesen Jahres ein Stuhlkreis mit rund 350 Führungskräften der Bundesagentur für Arbeit in Bonn stattfand, nutzte man das Netzwerk für weitere Vorträge von Google, Lufthansa, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie Arbeitsmarktexperten aus Tirol und Belgien. Selbstverständlich durften Reden des Vorstandes, des Verwaltungsrates und der Ministerin nicht fehlen. Mensch und Arbeit zusammenbringen, die Digitalisierung auf den Menschen herunterbrechen, die Geflüchteten in den Arbeitsmarkt integrieren und die Weichen für die künftige Arbeit der Bundesagentur für Arbeit zukunftsvisionär zu gestalten sind Herausforderungen, denen sich – hier mehrheitlich – Männer stellten. Mehr und mehr wurde deutlich, dass es hier nicht um eine kurzes Tête-à-tête geht, sondern um 48 Stunden…

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Quelle: via @Mantovan, January 31, 2016 at 05:22AM

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Samstag, 30. Januar 2016

Führungskongress 2016 der Bundesagentur für Arbeit

  Kommentar Als größter Arbeitgeber im öffentlichen Dienst mit rund 100.000 Mitarbeitern darf auch ein jährlicher Führungskongress der Bundesagentur für Arbeit nicht fehlen. Führungskräfte brauchen Ventile und Selbstbestätigung. Ein quasi bürokratischer Mechanismus, der die Selbstbeweihräucherung am Leben hält. Als im... Read More ›

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Quelle: via @Altonabloggt, January 30, 2016 at 07:46PM

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Zeitschrift «DU» zu Zukunft und Grundeinkommen

Diese Woche erschien die neue Ausgabe der Kulturzeitschrift «DU». Passend zum Auftakt der Volksabstimmung ist die neuste Nummer dem Thema Zukunft gewidmet: Roboter, die juristische Recherchen übernehmen, bionische Körperteile mit künstlichem Blut, Mobilität mit achtzig Prozent weniger Autos, Obst- und Gemüseplantagen samt Viehzucht im Wolkenkratzer, ein Leben ohne Abfall – und das bedingungslose Grundeinkommen für…

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Quelle: via @Grundeinkommen.ch, January 30, 2016 at 05:54PM

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Grundeinkommen in den Medien

Nun ist es amtlich: Die Schweiz stimmt am 5. Juni 2016 über die «Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen» ab. Am 25. Januar fuhr eine goldene Flotte auf den Bundesplatz und präsentierte die erste repräsentative Umfrage zum Grundeinkommen: Die Schweizer und Schweizerinnen würden auch mit Grundeinkommen weiter arbeiten und die neue gewonnene Freiheit nutzen, um sich…

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Quelle: via @Grundeinkommen.ch, January 30, 2016 at 04:40PM

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Freitag, 29. Januar 2016

Hartz IV: (Unzulässige Formulierung ) Sparen auf Kosten von Erwerbslosen

Hartz IV: Spart das Jobcenter auf Kosten von Erwerbslosen?

29.01.2016

In den aktuellen Eingliederungsvereinbarungen des Jobcenters findet sich folgende Formulierung/Regelung:

Diese EGV ist gültig ab … bis …, längstens jedoch bis zum Ende des Leistungsanspruches. Ein Anspruch auf Leistungen aus dieser EGV besteht nur, sofern auch ein Zahlungsanspruch auf SGB II-Leistungen besteht.

Auf den ersten Blick liest sich das unverfänglich, doch der Teufel steckt im Detail. Das Problem: Leistungsanspruch und Zahlungsanspruch sind im SGB II zwei unterschiedliche Sachverhalte. Das lässt sich am Einfachsten anhand des folgenden Beispiels erklären.

Kommt es zu einer 100% Sanktion, dann besteht (dem Grunde nach) zwar noch ein Leistungsanspruch auf ALG II, aber kein Zahlungsanspruch mehr, da die Sanktion die zu zahlende Leistung auf null reduziert. Dies hätte, aufgrund der o.g. Regelungen, zur Folge, dass die/der Sanktionierte zwar noch seine Pflichten (z.B. Eigenbemühungen) aus der EGV erfüllen musst, da die EGV aufgrund des weiter bestehenden grundsätzlichen Leistungsanspruches weiter gültig ist, aber für das Jobcenter bestehen die in der EGV vereinbarten Leistungspflichten (z.B. Bewerbungskostenerstattung) nicht mehr, da aufgrund der Sanktion kein Zahlungsanspruch mehr auf SGB II-Leistungen besteht.

Verfolgt das Jobcenter mit dieser subtilen Regelung das Ziel, Ausgaben im Bereich der Förderung aus dem Vermittlungsbudget einzusparen – Gelder, die lt. einem Bericht des Bundesrechnungshofes von Jobcentern unzulässig auch zur Eigenfinanzierung verwendet werden?

Allerdings hat diese „schlaue“ Formulierung des Jobcenters einen Haken: Die dadurch eintretende Folge nennt sich im Sozialrecht „einseitige sittenwidrige Benachteiligung“. Jedes Sozialgericht dürfte deshalb diese Regelung für Nichtig erklären, womit auch alle Folgen dieser Regelung nichtig wären. Sofern es sich bei dieser Formulierung jedoch um einen „unglücklichen Zufall“ handelt, wäre das Jobcenter gut beraten, diese umgehend zu ändern.

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Quelle: via @Norbertschulze, January 29, 2016 at 01:52PM

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Donnerstag, 28. Januar 2016

SPIEGEL ONLINE: Grundeinkommen in der Schweiz

Daniel Häni und Philip Kovce beim Interview in Hamburg: „Das Grundeinkommen ist weder arbeits- noch leistungsfeindlich, ganz im Gegenteil“   Nun ist der Termin bekannt: Die Schweiz stimmt am 5. Juni 2016 über das bedingungslose Grundeinkommen ab. SPIEGEL ONLINE berichtet ausfühlich und führte mit Daniel Häni und Philip Kovce ein Interview: Grundeinkommen in der Schweiz…

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Quelle: via @Grundeinkommen.ch, January 28, 2016 at 06:27PM

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Trotz Erhöhung, immer weniger Geld für Hartz IV Bezieher

Weniger Geld trotz Anpassungen: Hartz IV Bezieher werden mit immer geringeren Sozialleistungen abgespeist
Laut aktueller Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist die Kaufkraft von Hartz IV Beziehern trotz leichter Anpassungen der Regelsätze in den letzten Jahren kontinuierlich deutlich gesunken. Die Gewerkschaft fordert eine schnelle Neuberechnung.

Zwar werden die Hartz-IV-Regelsätze zum Jahresbeginn leicht angehoben – trotzdem haben Hartz-IV-Empfänger heute weniger Geld zum Leben als zum Start des Hartz-Systems im Jahr 2005. Denn die Preise sind seit 2005 deutlich stärker gestiegen als die Hartz-Sätze. Das zeigt eine DGB-Analyse.

Nahrung und Strom: Krasse Lücke zwischen Hartz-Sätzen und tatsächlichen Kosten
Besonders krass ist die Lücke zwischen Preiserhöhungen und der Erhöhung der Hartz-IV-Sätze bei Nahrungsmitteln und bei den Energiekosten. Während die Regelsätze seit 2005 bis 2015 um 15,7% gestiegen sind, stiegen die Preise für Nahrungsmittel um 24,4% – eine Differenz von fast 9 Prozentpunkten. Die Stromkosten eines Haushalts haben sich seit 2005 um etwa 54% erhöht, hier hinken die Hartz-IV-Sätze also noch krasser hinterher.

Verfassungsgerichts-Urteil von 2014 noch nicht umgesetzt
Zu den Haushaltsstromkosten hatte das Bundesverfassungsgericht noch im Juli 2014 gefordert, dass der Gesetzgeber bei kurzfristigen Preissteigerungen eine Anpassung der Regelsätze vornehmen müsse. Dem ist der Gesetzgeber bis heute nicht nachgekommen.

Buntenbach: Viele Kinder werden abgehängt
“Die Einkommensschwächsten in unserer Gesellschaft haben heute real weniger zum Leben als im Jahr 2005 beim Start von Hartz IV. Trotz guter Konjunktur hat sich die Spaltung zwischen oben und unten noch vergrößert”, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. “Ein Teil der Gesellschaft, darunter überproportional viele Kinder, droht von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung abgehängt zu werden. Die Bundesregierung darf bei der kommenden Neubestimmung des sozio-kulturellen Existenzminimums mit Wirkung ab 2017 nicht wieder die Regelsätze kleinrechnen. Die Sicherung des Existenzminimums ist ein Verfassungsauftrag und keine Frage fiskalpolitischer Opportunität.”

http://www.gegen-hartz.de/mobile/mobil/nachrichtenueberhartziv/immer-weniger-geld-fuer-hartz-iv-bezieher-3718025.php

Veröffentlicht mit Word Press für Android von Schulze Norbert


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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, January 28, 2016 at 05:29PM

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Mittwoch, 27. Januar 2016

Die Schweiz arbeitet weiter! Umfrage zum bedingungslosen Grundeinkommen

Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen – Medienmitteilung:

Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen würden die Schweizerinnen und Schweizer ihre neu gewonnene Freiheit nutzen, um sich weiterzubilden, sich selbstständig zu machen und mehr Zeit mit der Familie zu verbringen. Dies zeigt eine erste repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts DemoSCOPE.

Das populäre Gegenargument, ein bedingungsloses Grundeinkommen setze falsche Anreize, wird fast gänzlich entkräftet: Nur 2 Prozent der Befragten würden aufhören zu arbeiten. Allerdings denken rund ein Drittel, die anderen würden die Arbeit niederlegen. Die detaillierten Resultate der Umfrage werden am 27. Januar auf dem Bundesplatz vorgestellt.


Quelle: DemoScope. Bern, 25. Januar 2016 [DownloadMirror]


Goldene Flotte auf dem Bundeshausplatz: Präsentation der Umfrage.
  • Zeit: Mittwoch, 27. Januar 2016, 10:00 bis 10:30 Uhr
  • Ort: Bundesplatz, Bern
Ablauf: Unter dem Motto «Wir rollen los – für ein bedingungsloses Grundeinkommen» wird die goldene Flotte, darunter ein vergoldeter Tesla, goldene Fahrräder und weitere Fahrzeuge, auf dem Bundesplatz die Abstimmungkampagne starten. Zuvor findet vor Ort eine Live-Präsentation der Umfrage («Human Powerpoint») zum bedingungslosen Grundeinkommen statt.

Die Schweiz ist weltweit das erste Land, welches 2016 – voraussichtlich am 5. Juni – über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens abstimmt. Im Rahmen einer telefonischen Mehrthemenbefragung wurden Ende November 2015 1076  Stimmberechtigte der Deutsch- und Westschweiz vom Meinungsforschungsinstitut DemoSCOPE befragt. Die Resultate der Umfrage zeigen, dass nur ein sehr kleiner Teil der Schweizerinnen und Schweizer mit einem bedingungslosen Grundeinkommen aufhören würde zu arbeiten.

Im Gegensatz dazu würden viele Menschen die neuen Möglichkeiten nutzen, sich durch Weiterbildung und  Selbständigkeit  für die zukünftige Arbeitswelt besser aufzustellen. Mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ist daher ein positiver Effekt auf das Arbeitsleben und die gesamte Schweizer Volkswirtschaft zu erwarten.

Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen:
  • 2% gaben an, sie würden bestimmt aufhören wollen zu arbeiten
  • 54% würden sich weiterbilden
  • 53% nähmen sich mehr Zeit für die Familie
  • 22% würden sich selbstständig machen
  • 35% würden nachhaltiger konsumieren
  • 59% der unter 35-Jährigen glauben, dass das Grundeinkommen irgendwann eingeführt wird

Arbeit und Freiwilligenarbeit
Nur 2 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer schätzen sich so ein, dass sie mit einem bedingungslosen Grundeinkommen bestimmt aufhören würden zu arbeiten. Weitere 8 Prozent können sich das unter Umständen vorstellen.

Das Argument der Gegner, ein Grundeinkommen setze falsche Anreize, wird damit deutlich wiederlegt. Insbesondere der Vorwurf, junge Menschen würden mit einem bedingungslosen Grundeinkommen die Leistungsorientierung verlieren, trifft nicht zu: Nur 3% der unter 35-Jährigen geben an, bestimmt nicht mehr arbeiten zu wollen.

Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen wollen sich insgesamt 40% der Schweizerinnen und Schweizer vermehrt für Freiwilligenarbeit einsetzen.

Familie
53% der Schweizerinnen und Schweizer wollen mit einem bedingungslosen Grundeinkommen mehr Zeit mit der Familie verbringen. Damit wird die Aussage untermauert, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen die Familien stärkt. Besonders Menschen mit vergleichsweise niedrigen Einkommen (bis CHF 5000/Monat) begrüssen, mehr Zeit für die Familie zu haben (66%).

Bildung
54% aller Schweizerinnen und Schweizer wollen sich mit einem bedingungslosem Grundeinkommen gerne weiterbilden. Dies geben vor allem Frauen (56%), junge Menschen zwischen 18-34 Jahren (70%), Familien mit Kind (61%) und auch Menschen mit mittlerem oder tiefem Bildungrad an. Das bedingungslose Grundeinkommen unterstützt die Menschen, mit den rasanten Veränderungen im Arbeitsmarkt mitzuhalten.

Unternehmertum
Ein überraschendes Ergebnis ist, dass sich mit einem bedingungslosen Grundeinkommen 22% der Schweizerinnen und Schweizer selbständig machen wollen. Die seit je her innovative Schweiz würde mit einem bedingungslosen Grundeinkommen für die Zukunft gestärkt.

Hinzu kommen 67%, die das Argument überzeugend finden, dass es mit einem bedingungslosen Grundeinkommen keine Existenzangst mehr gibt. Diese für Eigeninitiative und selbstbestimmtes Handeln förderliche Voraussetzung wird gestärkt.

Nachhaltiger Konsum
Ein positiver Nebeneffekt des bedingungslosen Grundeinkommens wäre, dass 35% der Menschen angeben, beim Konsum mehr auf nachhaltige Produkte zu achten. Bei jungen Menschen unter 35 Jahren sind dies sogar 50%.

Zukunft
Wird das bedingungslose Grundeinkommen Wirklichkeit? In der «Generation Y» (Menschen unter 35 Jahren), gehen 59% davon aus, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen in der Schweiz in Zukunft eingeführt wird.

Rückfragen
  • Daniel Häni, daniel@mitte.ch, Unternehmer und Mitinitiant der Volksinitiative
  • Che Wagner, che@grundeinkommen.ch, Sprecher Kampagne Grundeinkommen
Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Grundeinkommen.ch, January 27, 2016 at 07:08AM

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Dienstag, 26. Januar 2016

Buchbesprechung in der Unternehmer Zeitung

Geld von Allen für Jeden  PDF 2 Seiten   Daniel Häni | Philip Kovce Was fehlt, wenn alles da ist? Warum das bedingungslose Grundeinkommen die richtigen Fragen stellt Orell Füssli, Zürich 2015, 192 Seiten, 19,90 EUR/CHF. Bestellen bei Amazon Rezensionsexemplar bestellen  

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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Grundeinkommen.ch, January 26, 2016 at 08:36PM

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Montag, 25. Januar 2016

Unzulässigkeit, der Direktzahlung Miete durchs Jobcenter

25.01.2016

Erhält der Mieter Arbeitslosengeld II (Hartz IV), kann er das Jobcenter anweisen, die Miete direkt an den Vermieter zu zahlen. Allerdings steht diesem in der Regel kein Direktzahlungsanspruch zu. Das urteilte das Landessozialgericht Bayern.

Der Kläger verlangt vom beklagten Jobcenter die Übernahme der durch seine Mieter, die Arbeitslosengeld II beziehen, verursachten Mietrückstände. Die Mieten werden auch zunächst unmittelbar an den Vermieter überwiesen. Die Mieter widersprechen später jedem dieser unmittelbaren Leistungswege. Zur Begründung seiner Ansprüche verweist der Kläger auf eine vermeintliche Abtretungsvereinbarung zwischen ihm und den Mietern im Mietvertrag. Das LSG Bayern weist die Klage jedoch ab.

Zwischen dem Kläger und dem beklagten Jobcenter bestehen keine unmittelbaren Leistungsbeziehungen. Insbesondere mangelt es an einem Schuldbeitritt. Allein die Tatsache, dass Zahlungen an den Kläger einmal unmittelbar vorgenommen wurden, lässt eine andere Beurteilung nicht zu. Denn dies geschah ausschließlich auf Antrag der Mieter. Dem Vermieter steht eine dahingehende Antragsmöglichkeit nicht zu. Auch die Abtretungsvereinbarung im Mietvertrag hilft ihm nicht. Angesichts der mangelnden Pfändbarkeit von Arbeitslosengeld II entfällt eine Abtretungsmöglichkeit. Darüber hinaus erscheint es zweifelhaft, ob der Mieter einer Abtretung auch zustimmen wollte. Letztlich fehlt es aber an einem Verwaltungsakt, in welchem die Abtretung im wohlverstandenen Interesse des Mieters verbindlich als im bestehenden Dreiecksverhältnis zulässig festgestellt wird.

Praxishinweis: Die Entscheidung betrifft eine in der Praxis regelmäßig wiederkehrende Gestaltung. Der Vermieter kennt die finanzielle Situation des Mieters und wägt sich in der Sicherheit, dass durch vermeintliche Abtretungen der Sozialleistungen und Zahlungen an ihn, die oftmals zunächst auch vorgenommen werden, seine Ansprüche gesichert sind. Diese Zahlungen erfolgen aber nur, weil der Mieter dies mit dem Recht des jederzeitigen Widerrufs veranlasst. In eigener Person kann der Vermieter diese Leistungen nicht einfordern. Veranlasst der Mieter später die Zahlung unmittelbar an ihn und führt er die Beträge nicht entsprechend mietvertraglicher Verpflichtung an den Vermieter ab, sind für diesen Leistungen der Sozialbehörden nicht mehr erreichbar, die vermeintliche Sicherheit erweist sich als wertlos. Werthaltig wäre sie, wenn ein feststellender Verwaltungsakt zu Gunsten des Vermieters, aber im wohlverstandenen Interesse des Mieters, eine unmittelbare Zahlungsmöglichkeit des Jobcenters an den Vermieter begründen würde. Dem Vermieter kann in solchen Fällen nur geraten werden, eine Vermietung nur vorzunehmen, wenn sichergestellt ist, dass eine eigenständige Leistungspflicht durch die Sozialhilfeträger zu seinen Gunsten begründet wurde. Zusagen des Mieters erweisen sich vielfach als wertlos, wenn dieser seine Auffassung hinsichtlich der Abwicklung des Zahlungswegs ändern sollte. Verweigert der Mieter oder der Sozialhilfeträger seine Mitwirkung an der Herstellung einer den Vermieter absichernden Regelung, sollte vom Abschluss eines Mietvertrags Abstand genommen werden. Die Entscheidung ist jedenfalls zutreffend. (pm)

LSG Bayern, Beschluss vom 5.8.2015 – L 7 AS 263/15 = BeckRS 2015, 71348

http://www.gegen-hartz.de/mobile/mobil/urteile/hartz-iv-direktzahlung-der-miete-durchs-jobcenter.html

Veröffentlicht mit Word Press für Android von Schulze Norbert


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Quelle: via @Norbertschulze, January 25, 2016 at 09:14PM

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