Sonntag, 17. Januar 2016

Schüler dürfen sich bei Hartz IV nicht verbessern



Keine Förderung wenn das Klassenziel nicht gefährdet ist
16.01.2016

Sollen sich Kinder aus Hartz IV Familien nicht schulisch verbessern dürfen, um später bessere Ausbildungs- und Jobmöglichkeiten zu haben? Offenbar nicht, wenn man dem Urteil des hessischen Landessozialgerichts folgt. Laut des Gerichts haben „Hartz-IV-Empfänger mit noch befriedigenden Schulleistungen hat keinen Anspruch  auf ergänzende Lernförderung“. Wesentliches Lernziel sei lediglich die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe bzw. ein ausreichendes Leistungsniveau. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. (AZ: L 9 AS 192/14)

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Quelle: via @Mantovan, January 17, 2016 at 10:33AM

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