Das Sozialgericht Gießen hat entschieden: Ein Hartz IV Empfänger muss die vom Jobcenter bezogenen Leistungen nicht zurückzahlen, nachdem ihm die Deutsche Rentenversicherung Hessen nachträglich eine Erwerbsminderungsrente gewährt hat. Jobcenter fordert 2.952 […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, January 20, 2016 at 12:03PM