Am 3. Oktober 2015 erstattete Josef Rutz Strafanzeige gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger, die den völlig unschuldigen Lehrer H. mit allen Mitteln ins Gefängnis bringen will. Folgende Straftaten wurden angezeigt:
1. Amtsmissbrauch
2. Verleumdung
3. Freiheitsberaubung
4. Entführung
5. Nötigung
6. Begünstigung
7. Irreführung der Rechtspflege
8. Falsche Anschuldigung
Für Jugendanwalt Beat Burkhardt war der Fall schnell klar. In seiner Nichtanhandnahmeverfügung vom 28.12.2015 schrieb er wörtlich:
"Auf die Strafanzeige wird nicht eingetreten, da die fraglichen Straftatbestände eindeutig nicht erfüllt sind."
Richtig ist: Eine Staatsanwältin, die vorsätzlich lügt, um einen unschuldigen Lehrer mit allen Mitteln ins Gefängnis zu bringen, missbraucht ihr Amt. Eine Staatsanwältin, die wider bessern Wissens behauptet Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht, erfüllt den Straftatbestand der Verleumdung. Eine Staatsanwältin, die wegen Meinungsäusserungen Sicherheitshaft beantragt, macht sich wegen Freiheitsberaubung strafbar. Eine Staatsanwältin, die dafür sorgt, dass ein unschuldiger Lehrer von einer Sondereinheit überwältigt wird, obwohl er gemütlich vor dem Fernseher sitzt, erfüllt den Straftatbestand der Entführung. Eine Staatsanwältin, die einen völlig gesunden Menschen in die Psychiatrie sperren will, erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Eine Staatsanwältin, die sämtliche Verfahren gegen die Personen, die am Mobbing gegen Lehrer H. beteiligt waren, einstellt, erfüllt den Tatbestand der Begünstigung. Eine Staatsanwältin, die nur einseitig ermittelt und klare Beweise vorsätzlich nicht würdigt, erfüllt den Straftatbestand der Irreführung der Rechtspflege. Eine Staatsanwältin, die wider besseren Wissens behauptet, Lehrer H. habe jemanden verleumdet, erfüllt den Straftatbestand der falschen Anschuldigung.
Es ist bezeichnend für die Basler Justiz, dass Strafverfahren gegen Justizbeamte regelmässig mittels Nichtanhandnahmeverfügungen in den Boden gestampft werden. Auch Jugendanwalt Beat Burkhardt ist sich nicht zu schade, vorsätzlich zu lügen. Wörtlich behauptet er:
"Die angegebene Internetseite behördenmobbing.blogspot.de ist von Google aufgrund einer Beschwerde aus dem Netz entfernt worden."
Die Tatsache, dass unser Blog über die oben aufgeführte Adresse jederzeit aufgerufen werden kann, beweist, dass die Behauptungen von Jugendanwalt Beat Burkhardt mit Vorsicht zu geniessen sind. Auch die billige Unterstellung, Josef Rutz habe seine Strafanzeige nur eingereicht, um alle ihm missliebigen Personen zu diffamieren, greift zu kurz. In einem Rechtsstaat sollte es den Bürgerinnen und Bürgern erlaubt sein, Missstände in der Justiz anzuprangern und zu diskutieren. Immerhin gibt Beat Burkhardt zu, dass das Gericht verpflichtet gewesen wäre, die Offizialdelikte der angezeigten Staatsanwältin zur Anzeige zu bringen. Tatsächlich hat es Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann aber verpasst, solche Schritte einzuleiten. Jetzt laufen auch gegen Gerichtspräsident Hagemann zahlreiche Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch und ähnlichen Delikten. Der dafür zuständige ausserordentliche Staatsanwalt Dr. Felix Bänziger will sich zu den hängigen Verfahren gegen Eva Eichenberger und Dr, Lucius Hagemann nicht äussern.
Mit seiner Nichtanhandnahmeverfügung hat lic. iur. Beat Burkhardt uns Bürgerinnen und Bürgern einmal mehr die Augen geöffnet. Er hat seinen Ehrenplatz auf diesem Blog damit redlich verdient.
Weg mit der #behoerdenwillkuer und der #zensur
Quelle: via @Behoerdenmobbing, January 10, 2016 at 04:56PM
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