Sparen auf Kosten von Erwerbslosen? Nach Informationen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe” (e.V.) hat die Bundesagentur fr Arbeit einen Überschuss von 3,5 Milliarden Euro: „operativer Finanzierungssaldo“ Arbeitslosenversicherung (SGB III) erzielt. Dies ist, anders als am 24. Dezember 2015 (!) in diversen Medien berichtet, keine Weihnachtsüberraschung. Es ist im Wesentlichen ein Ergebnis der weiter gestiegenen Beitragseinnahmen, der betriebswirtschaftlichen „Produkteinsatzlogik“ und der relativ geringen Zahl registrierter Arbeitsloser im Rechtskreis SGB III. (1)
Eine Überraschung ist der Überschuss von vermutlich über 3,5 Milliarden Euro im Haushalt 2015 der Bundesagentur für Arbeit nur für diejenigen, die im Verlauf des Jahres immer nur einseitig über die „Prognosen“ oder „Erwartungen“ des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit berichtet haben und lesen “mussten”.
- Juli 2015: „Warum nur 1,9 Milliarden Euro? Erklärungsbedürftige DPA-Meldung zum BA-Überschuss 2015“
- Juli 2015: „Aktive Arbeitsförderung, Arbeitslosengeld, Beitragseinnahmen (SGB III) – 2002 bis Juni 2015“
- Juli 2015: „Medien am 29.12.2015: ‘Bundesagentur überrascht mit Überschuss von über drei Milliarden Euro’“
- Juli 2015: „Über drei Milliarden Euro! Bundesagentur für Arbeit korrigiert Überschuss-Prognose 2015“
- August 2015: “3,5 Milliarden Euro: erwarteter BA-Überschuss 2015 – BA korrigiert sich nicht”
(1) Bei den 156 Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) waren in den letzten 12 Monaten (Dezember 2014 bis November 2015) lediglich 30,9 Prozent der registrierten Arbeitslosen registriert. Ein Jahr zuvor: 32,3 Prozent. Bei den Agenturen für Arbeit registriert sind dort lediglich die Arbeitslosen mit „bedarfsdeckendem“ Anspruch auf Arbeitslosengeld (umgangssprachlich Arbeitslosengeld I) und Arbeitslose, die weder Anspruch auf Arbeitslosengeld (SGB III), noch auf Arbeitslosengeld II (SGB II) haben. Die Finanzierung der 403 Jobcenter (SGB II – Hartz IV) und der Leistungsberechtigten (SGB II)* erfolgt nicht aus Beiträgen zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) sondern aus Mitteln des Bundes und der Kommunen (Kosten der Unterkunft und Anteil an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter).
*Leistungsberechtigten mit nicht „bedarfsdeckendem“ Anspruch auf Arbeitslosengeld (SGB III) werden (sofern ein Antrag gestellt wird) bei den Jobcentern registriert. Ihnen wird das Arbeitslosengeld (SGB III) auf ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld II (SGB II) angerechnet.
http://www.gegen-hartz.de/mobile/mobil/nachrichtenueberhartziv/ba-massiver-ueberschuss-von-35-milliarden-euro.php
Veröffentlicht mit Word Press für Android von Schulze Norbert
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Norbertschulze, January 06, 2016 at 11:11PM
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