In der aktuellen Ausgabe des Strassenmagazins «Surprise» beschreibe ich in meiner Kolumne (siehe unten) wie sich der Baselbieter Landrat Peter Riebli bei seiner – erfolgreichen – Forderung nach radikalen Kürzungen in der Sozialhilfe auf eine realitätsferne SECO-Studie über «Arbeitsanreize» bezog. Ich prophezeite, dass Rieblis Forderung schweizweit für Inspiration sorgen würde.
Genau das geschieht nun. Eine Arbeitsgruppe der SVP will die Sozialhilfe radikal reformieren zerschlagen. Der Tagesanzeiger schrieb am 19.6.2018:
Vorbild ist Baselland, wo das Parlament im Frühling 2018 eine Motion von Landrat Riebli überwiesen hat. Riebli, der auch Gemeindepräsident von Buckten ist, will den Grundbedarf in der Sozialhilfe – der Teil, der für Ausgaben wie Essen, Kleider und Hygiene gedacht ist – um 30 Prozent senken. (…)
Er hofft, dass andere Kantone nachziehen, dass eine «Wellenbewegung» entsteht. Peter Riebli fühlt sich bestätigt von einer Studie, welche die Universität Luzern im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft erstellt und im Februar 2018 publiziert hat.
Man lese ganz genau:
Das Ziel der Gruppe ist es, die Leistungen der Sozialhilfe zu senken und den Gemeinden mehr Spielraum zu geben beim Auszahlen der Leistungen.
Und:
Unter 25-Jährige sollten keine Sozialhilfe mehr bekommen. Wenn sie gesund sind, können sie arbeiten. Über 55-Jährige hingegen, die unverschuldet arbeitslos geworden sind, dürfen von den Behörden nicht mehr schikaniert werden.
Da die SVP auch die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) kündigen will, geht es hier darum, ein Willkürsystem (genannt «Spielraum») zu installieren, so dass «selbstverschuldete» Arme (was auch immer das dann heisst) von den Behörden offenbar durchaus «schikaniert» werden können und sollen.
Einfach mal als kleiner Reminder: Die SVP verwendete bereits 2015 in ihrem Positionspapier «Missbrauch und ausufernde Sozialindustrie stoppen» mehrere Male das Wort «arbeitsscheu». Die Wortwahl ist bei der SVP nie Zufall, sondern stets sehr genau kalkuliert. Ein bisschen Provokation, ein bisschen Grenzüberschreitung und Stück für Stück verschiebt sich nicht nur die Grenze des Sag- sondern auch die des Machbaren:
Im Rahmen der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ im nationalsozialistischen Deutschen Reich wurden im April und im Juni 1938 bei zwei Verhaftungswellen mehr als 10.000 Männer als sogenannte Asoziale in Konzentrationslager verschleppt.
Nach Himmlers Plan vom 26. Januar 1938 sollte zunächst ein „einmaliger, umfassender und überraschender Zugriff“ auf die „Arbeitsscheuen“ erfolgen. Dies seien Männer im arbeitsfähigen Alter, die zweimal einen ihnen angebotenen Arbeitsplatz abgelehnt oder nach kurzer Zeit aufgegeben hätten. Mit der Durchführung dieser Aktion wurde die Gestapo beauftragt, die die nötigen Informationen im Zusammenwirken mit den Arbeitsämtern besorgte.
Quelle: Wikipedia
Dass der Umbau der Sozialhilfe einst mit der willfährigen Unterstützung von Ökonomen geschehen wird, die dem Ganzen die «wissenschaftliche» Rechtfertigung verleihen, habe ich bereits 2013 im Artikel «Diffamierung. Diskreditierung. Diskriminierung.» vorausgesagt:
Das ist dann der Punkt, wo Ökonomen – natürlich – sehr sachlich die «falschen Anreizen» hervorheben, die die Betroffenen vom Arbeiten abhalten. Und darum müsste man die betreffende Sozialleistung eben kürzen. Damit sich «Arbeit lohnt». Auch das kennen wir bereits von der IV.
Der Autor der oben erwähnten SECO-Studie über «Arbeitsanreize in der sozialen Sicherheit», Christoph Schaltegger, sagt im Tagi-Interview («Man soll junge Sozialhilfebezüger anders behandeln als alte») auf die Frage, ob es in störe, dass sich Politiker vom rechten Rand auf ihn berufen:
Es geht mir um die Sache. Ich kann die Leute, die sich auf meine Studien berufen, nicht einer Gewissensprüfung unterziehen und würde dies auch gar nicht wollen. Also: Nein, es stört mich nicht.
Here we go.
Es gibt in der Geschichte – und auch in der Gegenwart – unzählige Beispiele, wo die Installierung oder Aufrechterhaltung einer ungerechten und diskriminierenden Praxis gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen (z.B. Rassismus) mit angeblich «neutralen», weil ja «wissenschaftlichen» Thesen gerechtfertigt wurde. Das funktioniert offenbar nach wie vor hervorragend.
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Meine Surprise-Kolumne (geschrieben vor drei Wochen):
Theorie und Praxis
Kennen sie den schon? Kommen drei Ökonomen in eine Bar… Äh nein, falscher Text. Erstellen drei Ökonomen im Auftrag des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) eine Studie über «Arbeitsanreize in der sozialen Sicherheit» und schreiben gleich zu Beginn:
Damit eine Beschäftigung zustande kommt, braucht es zusätzlich zu einem bestehenden Arbeitsangebot auch die dazu passende Arbeitsstelle sowie ein Matching von Arbeitsangebot und -nachfrage. In dieser Studie wird implizit davon ausgegangen, dass eine passende Nachfrage sowie ein funktionierendes Matching vorhanden sind.
Wenn dieses Theoriemodell der Wirklichkeit entspräche, bräuchte es eigentlich gar keine Sozialwerke, weil demnach auch für einen ungelernten 59-jährigen ehemaligen Fabrikarbeiter mit Alkoholproblem und Krebs im Endstadium eine Arbeitsstelle existiert, wo er seine Fähigkeiten einbringen und ein existenzsicherndes Einkommen erzielen kann. Unter der Prämisse, dass jedes Individuum seine Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt existenzsichernd verkaufen kann, deklinieren die Autoren dann auch 1001 Varianten der These «Sozialleistungen hemmen die Arbeitsaufnahme und müssen deshalb gesenkt werden» durch.
Auf diese Kernaussage der Studie berief sich kürzlich auch der SVP-Politiker Peter Riebli, der im Baselbieter Landrat eine Kürzung der Sozialhilfe um 30 Prozent forderte und damit nicht nur Erfolg hatte, sondern schweizweit für Aufsehen – und vermutlich auch Inspiration – sorgte. Höhere Unterstützungsbeiträge sollen künftig nur noch jene Personen erhalten, die sich genügend «integrationswillig» zeigen. Da neben dem Integrationswillen vor allem auch Integrationsfähigkeit vorhanden sein muss, dürfte die Abgrenzung zwischen «nicht wollen« und «nicht können» – beispielsweise bei Sozialhilfebezügerinnen mit psychischen Problemen – in der Praxis einige Probleme mit sich bringen. Und die Betroffenen einer höheren Willkür aussetzen.
Laut den Verfassern der SECO-Studie stellen gesundheitliche Einschränkungen allerdings sowieso kein Integrationshindernis dar. Sie berufen sich dabei wiederholt auf eine weitere Ökonomin: Die HSG-Professorin Monika Bütler hatte in einer 2007 vom liberalen Think Tank Avenir Suisse in Auftrag gegebenen Analyse zur Invalidenversicherung geschrieben, dass es sich finanziell zu sehr «lohne», krank oder behindert zu sein. Die einfachste Motivation, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, läge deshalb in der Senkung der staatlichen Transferleistungen.
Das Motto «gesünder und leistungsfähiger durch weniger Geld» fand das Parlament bereits anno 2010 eine gute Idee. Es beschloss im Rahmen der 6. IV-Revision, bei IV-Bezügerinnen und -Bezügern mit unsichtbaren Erkrankungen wie Schmerzstörungen oder psychischen Krankheiten die Rentenberechtigung zu überprüfen beziehungsweise zu streichen. Die 16’000 Betroffenen sollten wieder ins Erwerbsleben integriert werden. Die meisten der überprüften IV-Bezügerinnen und -Bezüger stellten sich dann aber als so stark eingeschränkt heraus, dass statt der 16’000 nur einige hundert Versicherte (teil)eingegliedert werden konnten. Die restriktiveren Zugangsbedingungen zu einer IV-Rente haben ausserdem dazu geführt, dass mittlerweile zwei Drittel der Langzeitbeziehenden in der Sozialhilfe gesundheitliche Probleme haben, aber trotzdem als «zu gesund» für die IV gelten.
Dass ihre Theorien den Praxistest nicht bestehen, interessiert die Ökonomen allerdings nicht. Und die Politiker, die sich auf die unrealistischen Studien berufen, natürlich auch nicht.
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Das Publikationsorgan des SECO bebilderte den Artikel zur Studie über die «Arbeitsanreize in der sozialen Sicherheit» übrigens mit dem Symbolbild eines schlampig gekleideten Mannes, der vor dem Fernseher sitzt. Neben dem Text: die Portraitfotos der Autoren, adrett im Anzug, professionell in Szene gesetzt.
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Leseempfehlung: Im Beobachter wird eine Studie der ZHAW besprochen, die aufzeigt, dass bei der Sozialhilfe Kosten gespart werden können, wenn mehr Sozialarbeitende eingestellt werden: Durch die die bessere (und vor allem persönlichere) Betreuung finden nicht nur mehr Menschen zurück in die Arbeitswelt, es kann auch genauer abgeklärt werden, ob den Klienten noch andere Leistungen (Alimente, Stipendien ect.) zustehen, die die Sozialhilfe entlasten. Der Modellversuch hat ausserdem gezeigt, dass durch die verbesserte Kooperation mit den Klienten weniger Sanktionen ausgesprochen werden mussten, da der «Bschiss» mit Sozialhilfegeldern häufig auf Nichtwissen gründet und oft keine böse Absicht dahintersteht.
Ebenfalls lesenswert: Das zugehörige Interview mit der Politikwissenschaftlerin Michelle Beyeler: «Ein Schlüssel ist eben: genug Zeit für sorgfältige Fallanalysen, in die auch die Sichtweise der Betroffenen einbezogen wird.»
Weg mit der
#behoerdenwillkuer und dem
#ivdebakel
Quelle:
via @ IVInfo, June 21, 2018 at 04:19PM