Die Bundesrepublik ist laut EU-Recht zwar verpflichtet, Kindern anerkannter Flüchtlinge soziale Leistungen zu zahlen. Dabei muss es sich jedoch nicht um Hartz IV handeln. Mit dieser Aussage beendete das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel einen Streit zwischen dem Jobcenter und einer jungen Irakerin, die auf den Bezug von Hartz IV pochte und mit dieser Forderung jetzt in höchster Instanz scheiterte. Leistungen […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, June 15, 2018 at 10:16AM