Montag, 31. Oktober 2016

Bremer Betriebsräte zur Lage der Jugendhilfe

Arbeitskreis der Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen der Bremer Jugendhilfeträger

Stärkt die Kinder- und Jugendhilfe und die Soziale Arbeit insgesamt!

Seit Jahren muss sich die Soziale Arbeit in Bremen dem Spardruck beugen. Immer wieder wird mit Neuorganisationen, Umstrukturierungen und Personalabbau versucht, Kosten zu senken – koste es was es wolle. Einzig menschliche Tragödien stoppen diesen Prozess für eine gewisse Zeit. In den letzten Jahren wurde das Jugendamt wieder zu einer zentralisierten Behörde und soll seit 2014 die Arbeit mit den Bremer Familien/Kinder schrittweise nach Lüttringhaus kosten¬günstig ausrichten. 


Mit den geplanten Veränderungen im SGB soll diese Entwicklung einen neuen gesetzlichen Rahmen bekommen. Die Kritik daran ist vielfältig und trotz der unterschiedlichen Sichtweisen der jeweiligen Professionen stoßen die geplanten Veränderungen auf Unverständnis (Warum jetzt und warum so??) und Ablehnung. Dies lässt sich in den ausführlichen Stellungnahmen nachlesen und soll hier nicht wiederholt werden. 
Bremens Probleme mit der wachsenden Armut, Spaltung und den vielen „abgehängten“ Menschen, der unzureichenden Ausstattung des Bildungsbereiches und des Inklusionsauftrages, der Unterversorgung im KTH Bereich, dem langsamen Verschwinden der Jugendfreizeiteinrichtungen sind für uns und unsere Arbeit bestimmend. Die Aufgaben wachsen –Politik will sparen!

Mit großer Sorge für unsere Kolleg*innen und den von diesen und uns betreuten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen diskutierten wir die geplanten Änderungen im SGB VIII. Besonders möchten wir auf Inhalte Bezug nehmen, die aus Sicht der Betriebsräte innerhalb der Novellierung Beachtung finden müssen. Aus den uns bis heute bekannten Änderungsabsichten entnehmen wir, dass diese Punkte nicht ausreichend berücksichtigt werden bzw. derart geändert werden sollen, dass sie sich äußerst nachteilig auf das Hilfesystem auswirken. 
Gegen eine weitere Verschlechterung der Versorgung der Kinder und Jugendlichen und deren Familien und gegen eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen stellen wir in den Vordergrund:
- das Hilfeplanverfahren sollte beibehalten werden. Rechtsansprüche auf Leistungen und das Mitwirkungsrecht der Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Eltern müssen erhalten bleiben.

- die gesetzliche Definition des Tatbestandes, der Leistungsansprüche begründet, muss hinreichend bestimmt sein.
- es darf keine Benachteiligung tarifgebundener Träger im Rahmen eines kostenorientierten Wettbewerbs geben.
- die Fachöffentlichkeit muss bei der Gesetzesnovellierung einbezogen werden.
- das Leistungsrecht darf nicht abhängig gemacht werden von der Kassenlage der Länder.
- die permanente Überforderung der Kolleg*innen in den Ämtern für Soziale Dienste muss durch eine Fallzahlbeschränkung abgebaut werden.
- notwendige Investitionen in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe müssen angesprochen und getätigt werden. Mindeststandards müssen festgelegt und finanziert sein.
- Schutzregelungen, wie etwa die, dass in Haushalten mit Kindern der Strom nicht abgestellt werden darf, müssen Teil des Gesetzes sein.
- Kinder, Jugendliche und deren Eltern sowie das Fachpersonal brauchen ein starkes Signal, dass unsere Gesellschaft hinter ihnen steht.
Die Kollegen*innen der Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen Bremer Träger, die in der Kinder- und Jugendhilfe und Sozialen Arbeit tätig sind, treffen sich regelmäßig. Auf dem Treffen am 20. Oktober 2016 verabschiedeten wir diese Stellungnahme wohl wissend, dass bis heute der angekündigte Referentenentwurf nicht vorliegt. Wir sind der Auffassung, dass derart einschneidende Veränderungen unserer Arbeit auch mit den Kolleg*innen erörtert werden müssen, die diese Arbeit mit dem Klientel verrichten. 
Da heute davon auszugehen ist, dass die Reform in dieser Legislaturperiode nicht mehr angegangen wird, möchten wir für die weitere Diskussion fordern, Novellierungsabsichten die direkten Einfluss auf die Arbeit nehmen auch mit denjenigen zu erörtern, die diese Arbeit verrichten. Mühselige Korrekturen können so im Vorfeld stark eingegrenzt werden.

Betriebsrat des AfJ e.V. Kinder- und Jugendhilfe Bremen
Betriebsrat der Hans-Wendt-Stiftung und der Hans-Wendt gGmbH
Betriebsrat der Caritas Erziehungshilfe gGmbH
Betriebsrat DRK Kreisverband Bremen e.V.
Betriebsrat des SOS-Kinderdorfes Bremen
Betriebsrat Mädchenhaus Bremen e.V.
Betriebsrat reisende werkschule scholen e.V.
Betriebsrat des KRIZ e.V.
Mitarbeitervertretung St. Petri, Alten Eichen, Diakonische Jugendhilfe Bremen (jub), Diakonische Kindertagesbetreuung Bremen (DiKiTa)



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Einmischen.info, October 31, 2016 at 06:16PM

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Dieter organisiert sich Hilfe

Noch kann Dieter sich in der Krankenstube der Caritas auskurieren. Bald aber muss er wieder raus – und was dann? Der 64-Jährige hofft auf einen Container im Winternotprogramm. Erst Recht jetzt, wo sein Herz nicht mehr richtig mitmacht. Herzinsuffizienz. Die Diagnose hat Dieters Leben ganz schön auf den Kopf gestellt. Nicht nur, dass es für […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, October 31, 2016 at 02:15PM

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Pfandsystem für Kaffeebecher startet

Sie haben den Coffee to go-Bechern aus Plastik den Kampf angesagt: In einigen Hamburger Cafés gibt es den Kaffee fortan gegen Pfand im umweltfreundlichen Mehrwegbecher: Refill It! heißt das Pilotprojekt. Am 1. November startet die Aktion gegen die Flut von Einwegbechern. Zum Start haben die Macher von El Rojito den Ersten Tag des Mehrweg-Pfandbechers in […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, October 31, 2016 at 09:00AM

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Wohnkosten dass sollten Sie Wissen!

Unangemessene Wohnkosten bei Hartz IV-Bezug: Dass sollten Sie wissen!

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Eine große Wohnung in einer teuren Gegend – das kann für Hartz IV-Leistungsberechtigte zum Problem werden. Denn nur angemessener Wohnraum wird vom Jobcenter finanziert. Wann Ihre Wohnung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr als angemessen gilt und was Sie in diesem Fall tun sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet

Übersicht
Anspruch auf Miete und Heizkosten
Wann gilt Wohnraum als angemessen?
Wenn Wohnraum nicht angemessen ist
Das sollten Sie beachten, wenn Sie eine neue Wohnung suchen müssen
Nicht in Eigenregie handeln
Wann Sie trotz unangemessenem Wohnraum keinen Umzug vornehmen müssen
Angemessenes Wohneigentum
Quadratmeteranzahl Wohneigentum
Was, wenn Wohneigentum nicht angemessen ist?
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Anspruch auf Miete und Heizkosten
Wer nach SGB II Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitslose hat, erhält vom Jobcenter nicht nur den Regelsatz für den Lebensunterhalt, sondern hat auch Anspruch auf Miete und die Heizkosten. Immerhin 4,3 Millionen hilfebedürftige Erwerbsfähige sind in Deutschland darauf angewiesen, ihren Lebensunterhalt mit Sozialleistungen zu decken.

Die Regelungen zu den Unterkunfts- und Heizkosten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Wohnraum angemessen sein muss. Denn Hartz IV soll ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, ist aber darauf ausgelegt, dass jeder Hilfebedürftige durch Eigenbemühungen dafür Sorge trägt, die Hilfebedürftigkeit nach Möglichkeit zu reduzieren oder zu beenden. Wer also zu viel Wohnraum und zu hohe Kosten für die Unterkunft beansprucht, muss vor diesem Hintergrund aktiv werden.

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Wann gilt Wohnraum als angemessen?
Die Bestimmungen rund um angemessenen Wohnraum bei Hartz IV-Bezug sind länderspezifisch geregelt. Die Mietpreise, die als angemessen anzusehen sind, bewegen sich daher in einer relativ großen Bandbreite: Zwischen 4 und 9 Euro sind je nach Mietspiegel in der jeweiligen Region akzeptabel. Klar, denn in München ist Wohnraum beispielsweise wesentlich teurer als in Chemnitz. Auch die Quadratmeterzahl wird als Kriterium herangezogen, wenn es um die Beurteilung der Angemessenheit geht.

Verbindliche allgemeingültige Aussagen sind nicht möglich, aber für einen ersten Eindruck lassen sich folgende Schätzungen geben: Für einen Einpersonenhaushalt gelten 50 Quadratmeter als Obergrenze, pro weiterer Person etwa fünfzehn Quadratmeter mehr, ebenso wie für jedes weitere Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, zu der auch Kinder zählen können.

Wenn Wohnraum nicht angemessen ist
Wenn das Jobcenter feststellt, dass Ihre Wohnung aufgrund ihrer Größe oder des Mietpreises nicht angemessen ist, können Sie dazu verpflichtet werden, Abhilfe zu schaffen. Dies sollten Sie immer in enger Absprache mit dem Jobcenter in Angriff nehmen und die ideale Möglichkeit mit dem zuständigen Sachbearbeiter erörtern. Zu Ihren Möglichkeiten zählen

die Suche nach einer angemessenen Wohnung
die Untervermietung beispielsweise eines Zimmers
Das sollten Sie beachten, wenn Sie eine neue Wohnung suchen müssen
Fordert Sie das Jobcenter dazu auf, eine angemessene Wohnung zu finden, greift die gesetzliche Übergangsfrist von einem halben Jahr. Innerhalb dieses Zeitraums zahlt Ihnen das Jobcenter die Miete und Heizkosten Ihrer derzeitigen Unterkunft. Wenn Sie der Aufforderung jedoch nicht nachkommen, müssen Sie die Kosten für Ihre Wohnung, die über einen angemessenen Betrag hinausgehen, jedoch selbst tragen. Finden Sie eine neue Wohnung, die den Richtlinien entspricht, müssen Sie den Umzug vorab mit dem Jobcenter abstimmen.

Nicht in Eigenregie handeln
Eigenmächtig sollten Sie in keinem Fall einen neuen Mietvertrag unterzeichnen – selbst dann nicht, wenn die Wohnung günstiger ist. Auch auf den Umzugskosten, die ansonsten das Jobcenter tragen würde, können Sie dann sitzenbleiben. Holen Sie auf jeden Fall die Kostenübernahme des Jobcenters ein, denn wenn die Kosten für Wohnraumbeschaffung und Umzug erforderlich sind, werden diese durch das Jobcenter getragen.

Wann Sie trotz unangemessenem Wohnraum keinen Umzug vornehmen müssen
Das Jobcenter kann nicht in jedem Fall einen Umzug von Ihnen verlangen – selbst, wenn der Wohnraum nach den Maßstäben des sozialen Wohnungsbaus nicht angemessen ist. Wenn Sie die Unzumutbarkeit eines Umzugs nachweisen können, zum Beispiel weil Sie pflegebedürftig, schwer erkrankt oder gebrechlich sind, können die unangemessenen Kosten auch über die halbjährliche Übergangsfrist hinaus gezahlt werden. Dies sollten Sie schriftlich beantragen und in Ihrem eigenen Interesse auch eine Beratungsstelle hinzuziehen.

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Angemessenes Wohneigentum
Wer als Hartz IV-Empfänger im Besitz einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims ist, kann dieses häufig behalten. In diesem Fall werden wie auch bei einer Mietwohnung die Kosten getragen, die das Wohnen in diesem Objekt verursacht. Das können zum Beispiel Hypotheken- und Erbbauzinsen, Versicherungen, Grundsteuern und öffentliche Grundbesitzabgaben, notwendige Erhaltungs- und Bewirtschaftungskosten sowie Nebenkosten nach der Betriebs- und Heizkostenverordnung sein. Nicht dazu gehören allerdings Tilgungsraten. Auch hier kann jedoch im Ausnahmefall in Form eines Darlehens dafür gesorgt werden, dass der hilfebedürftige Hartz IV-Empfänger diese weiter zahlen kann, um zu verhindern, dass er sein Eigentum verliert.

Quadratmeteranzahl Wohneigentum
Auch beim Wohneigentum sind aufgrund der örtlichen Unterschiede nur Richtwerte möglich. Dieses gilt als angemessen, wenn die Quadratmeterzahl bei einer vierköpfigen Familie bei etwa 130 Quadratmetern liegt, bei einem Paar bei maximal 120 Quadratmetern und für eine Einzelperson bei 80 Quadratmetern. Umfasst eine Familie mehr als vier Personen, werden für jede zusätzliche Person pro Bedarfsgemeinschaft etwa 20 Quadratmeter veranschlagt.

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Was, wenn Wohneigentum nicht angemessen ist?
Besitzt ein Leistungsempfänger Wohneigentum, das nicht als angemessen bewertet wird, kann dennoch von diesem verlangt werden, das eigene Haus oder die Eigentumswohnung zu verkaufen, um sich aus der Hilfebedürftigkeit zu befreien. Allerdings muss dieser Schritt zumutbar und wirtschaftlich möglich sein.

Grundsätzlich sieht das Gesetz Wohneigentum als schutzbedürftig an und eine vollständige wirtschaftliche Verwertung wird daher meist nicht verlangt. Stattdessen kann der Eigentümer verpflichtet werden, sein Haus oder seine Wohnung teilweise unterzuvermieten, um mit den Mieteinkünften die Hilfebedürftigkeit zu vermindern oder zu beenden.


Einsortiert unter:Der Staat der das Recht Beugt

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, October 31, 2016 at 07:33AM

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Freitag, 28. Oktober 2016

„Papa“ und die Karawane ziehen weiter

Marek, Krzysztof und der 62-jährige „Papa“ machen gemeinsam Platte. Ständig haben sie Angst, vertrieben zu werden. Ihre große Hoffnung: ein paar Plätze im Container im Winternotprogramm zu bekommen. Über Krzysztof und Marek haben wir schon in der Oktoberausgabe geschrieben. Die Bild-Zeitung hatte mehrfach über Vermüllung an der Kersten-Miles-Brücke berichtet. Auch die beiden Polen zelteten dort. Als […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, October 28, 2016 at 04:44PM

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Plastikbecher? Nein danke!

Unser Autor Ulrich Jonas wollte auf umweltschädliche Kaffeebecher aus Plastik verzichten. Darum kaufte er sich einen Becher aus Keramik. Doch damit war er zu seiner Überraschung nicht überall gern gesehen. Neulich habe ich mir einen schicken Keramikbecher gekauft. Dazu muss man wissen: Ich hole mir gerne Kaffee für unterwegs. Wie viel Hundert Plastikbecher ich schon […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, October 28, 2016 at 03:58PM

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Platte für Obdachlose wieder zugänglich

Der Zaun am Isebekkanal ist weg. Zumindest größtenteils. Vorausgegangen war ein monatelanges Gezerre im Bezirk um Sinn und Zweck der Maßnahme, die vorgeblich Obdachlose vor Unfällen schützen sollte.  Am Mittwoch rückten Bezirksmitarbeiter in Eimsbüttel an und bauten den Zaun ab. Größtenteils. Zurückgeblieben ist am Ufer des Isebekkanals jetzt nur noch ein Teilstück – das jedoch zu […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, October 28, 2016 at 01:11PM

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Donnerstag, 27. Oktober 2016

Bonnie und Clyde halten zusammen

Gemeinsam wollen sie den Winter draußen überstehen: Das Paar, das auf der Straße nur Bonnie und Clyde heißt. Früher hatten sie eine Wohnung, jetzt schlafen sie vor einem Kaufhaus in der City. Auch Bonnie (45) und Clyde (38), wie sie auf der Straße genannt werden, machen sich auf einen harten Winter gefasst. „Wir bleiben draußen“, verkünden […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, October 27, 2016 at 08:00PM

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Wer überwacht eigentlich die Sozialversicherungsdetektive? Und was sagen die Behindertenorganisationen zum EGMR-Entscheid?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am 18.10.2016, dass die Schweiz Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt hat, weil im schweizerischen Recht eine hinreichend präzise rechtliche Grundlage für die Foto- und Videoüberwachung von Versicherten der Unfallversicherung fehlt. Obwohl der Entscheid von der Schweiz noch an die grosse Kammer des EGMR weitergezogen werden könnte, haben Politiker:innen verschiedener Parteien (BDP, GLP, SVP) gegenüber der  NZZ bereits angekündigt, «dass sie rasch die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen wollen, dass die Unfall- und andere Sozialversicherungen weiterhin auch Detektive gegen mutmassliche Betrüger einsetzen können». SVP-Nationalrätin Verena Herzog (TG) sagte, man müsse «unkompliziert und unbürokratisch» entsprechende Grundlagen schaffen.

Das mit dem «rasch und unbürokratisch» hatten wir schon mal. Das war, als im Zuge der Scheininvaliden-Hysterie ganz schnell Detektive hermussten. Am 14. September 2009 erkundigte sich Maria Roth Bernasconi (SP/GE) in der nationalrätlichen Fragestunde, ob die Überwachung durch IV-Detektive – und insbesondere die Filmaufnahmen – nicht die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletze. Der damalige freisinnige Bundesrat Pascal Couchepin antwortete, dass er nicht diesen Eindruck habe (…) und ausserdem sei jemand, der eine Rente vom Staat erhalte (oder fordere) nicht in derselben Situation wie jemand, der keine Rente erhalte.

Persönlichkeitsrechte für Versicherte – Wen interessiert(e) das schon. Das Bundesgericht stützte die Überwachungspraxis der Sozialversicherungen in den letzten Jahren regelmässig. Und es stützte auch eine immer weitergehende Ausdehnung der Überwachung. Beispielsweise befand es 2011, dass eine Überwachung einer IV-Versicherten auf ihrem eigenen Balkon rechtens sei.

Das «Balkonurteil» hat der Jurist Dr. Lucien Müller im Jusletter im Dezember 2011 harsch kritisiert. Müller schreibt u.a. auch:

Rz 35 (…)Aus dem Zusammenspiel mit diesen Erwägungen muss man schliessen, dass das Bundesgericht die Geeignetheit der Observation gar nicht oder zumindest nicht primär unter dem Aspekt der Missbrauchsbekämpfung prüft und bejaht. Sie wird vielmehr damit gerechtfertigt, dass ansonsten nicht genügend Informationen zur Abklärung des vorhandenen Gesundheitsschadens und zur Einschätzung der Arbeitsfähigkeit bestünden. Das ist aber etwas anderes.

Damit käme Detektiven eine Rolle zu, die eigentlich dem medizinischen Gutachter vorbehalten sein müsste. Und spätestens hier (eigentlich schon viel früher), müsste man sich fragen:

  • Wer kontrolliert eigentlich die Arbeit der externen Privatdetektive?
  • Nach welcher «Berufsethik» arbeiten diese?
  • Haben sie medizinischen Kenntnisse?
  • Wie können Versicherte sicher sein, dass der Privatdetektiv der auftraggebenden Stelle nicht nur das «belastende» sondern auch «entlastendes» Material vorlegt?

Es gibt in der Schweiz keine offiziell anerkannte Ausbildung für Privatdetektive. Und vom rechtlichen Rahmen haben einige dieser «Detektive» offenbar auch nicht soviel Ahnung (oder ihre Auftraggeber leiten sie an, es damit nicht so genau zu nehmen), denn es kommt immer wieder vor, dass Detektive in Kontakt mit der überwachten Person treten und diese zu Handlungen verleiten. Laut bisheriger Rechtsprechung (?) dürfen die so gewonnenen «Beweise» nicht verwendet werden. Die entsprechenden «Beweise» sind aber natürlich trotzdem in den Akten und beeinflussen das Bild, welches sich Gutachter und Richter machen.

Es gäbe also einige Fragen, die man zur Rolle der Detektive stellen könnte. Zu ihren Methoden. Und zu den Daten, die sie generieren.

Schnell und schludrig hatte man einst beschlossen, dass es jetzt sofort «so Detektive» brauche; weil: Überall Scheininvalide! Stabile Gesetzliche Grundlagen? Pfff… Seriöse Ausbildung der Detektive? Pfff… Persönlichkeitsrechte der Versicherten? Pfff… Mit der schwachen gesetzlichen Grundlage werden die Detektive (und ihre dahinterstehenden Auftraggeber) geradezu animiert, die Grenzen (wobei: welche Grenzen?) immer weiter auszuweiten. Probieren kann man es ja mal. Und mit etwas Glück findet das Bundesgericht dann nachträglich auch eine Überwachung auf dem eigenen Balkon völlig in Ordnung.

Wenn man vorgestern im Kassensturz gesehen hat, wie wenig ernst das BSV seine Aufsichtspflicht ins Sachen Gutachter nimmt («Wir schauen da nicht genauer hin, weil die erhobenen Daten eh nichts aussagen»), kann man davon ausgehen, dass über eine Aufsicht über die Detektive bisher vermutlich noch nicht mal nachgedacht wurde.

 

Grosses Medienecho – Und was sagen die Behindertenorganisationen zum EGMR-Urteil?

Über den Entscheid des EGMR wurde in den Medien breit berichtet. Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich, erklärte beispielsweise am 18. Oktober 2016 im 10vor10-Interview, dass die gesetzliche Grundlage für Observationen sehr dünn sei.

Die Suva kommunizierte kurz darauf, dass sie vorerst keine neuen Observationen in Auftrag gebe. Bei der Aargauer Zeitung (CSI IV-Stelle Aargau, wir erinnern uns) übertitelte man die entsprechende Meldung mit «Suva setzt keine Detektive mehr auf Versicherungsbetrüger an». Ich twitterte:
azDie AZ änderte daraufhin den Titel in «Versicherungsbetrug: Suva setzt keine Detektive mehr ein».

Es gibt wirklich angenehmere Tätigkeiten als an so «Kleinigkeiten» herumzumeckern, aber solche Details zeigen, wie tief drin die Idee «Alles Betrüger!» überall steckt und wie sie immer und immer wieder reproduziert wird. Beispielsweise auch bei einer Bildunterschrift in der Berner Zeitung in einem Artikel darüber, dass auch die Mobiliar ab sofort bei Unfallversicherungen auf den Einsatz von Detektiven verzichtet.
bzUnd wenn ein Zürcher SVP-Nationalrat ganz bewusst die Stimmung anheizt, darf man auch mal fragen:
zaNun würde man ja denken, als Gegengewicht würde Inclusion Handicap, der Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen, ein klares Statement zum EGMR-Entscheid veröffentlichen. Oder die grösste Behindertenorganisation der Schweiz, Pro Infirmis, würde was dazu sagen.

Nichts. Gar nichts. Grosses Schweigen im Walde.

Man fürchtet offenbar immer noch, dass man Spender:innen verlieren könnte, wenn man sich öffentlich «für Betrüger» engagiert. Und/oder hält die Spender:innen für so dumm, dass man ihnen nicht erklären kann, was «Rechtsstaatlichkeit» bedeutet und dass diese alle Versicherten schützt, auch die werten (noch) nichtbehinderten Spender:innen.

Bei der Procap, welche sich als Mitgliederverband von und für Menschen mit Behinderung definiert, hat man den EGMR-Entscheid hingegen sofort auf der Webseite publiziert und schreibt dazu:

Procap Schweiz fordert einen klaren rechtlichen Rahmen für Überwachungen. Neben den Voraussetzungen für eine Überwachung müssen auch Garantien gegen missbräuchliche Überwachungen und der Datenschutz gesetzlich geregelt werden. So muss zum Beispiel klar sein, wer die Ermächtigung zu einer Überwachung erteilt und wie lange diese dauern darf.

Dafür gibt’s wiedermal Kekse für Procap.

. . . . . .

Apropos «Kekse»… IV-Info kann man unterstützen:

IBAN CH45 0900 0000 8993 75285
IV-Info · 9000 St. Gallen
Bitte beachten: Unterstützungsbeiträge sind nicht steuerbefreit.




Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, October 27, 2016 at 05:37PM

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„Es gibt Verhaltensweisen, die ich nicht akzeptiere“

Am Hauptbahnhof soll aufgeräumt werden, fordert Bezirksamtsleiter Falko Droßmann (SPD). Was bedeutet das für Trinker und Obdachlose? Und wieso lässt er Zelte in Parks rigoros räumen? Wir haben mit ihm gesprochen. Was ist nur los mit Falko Droßmann? Mehrere Medien (auch Hinz&Kunzt) berichteten in den vergangenen Tagen darüber, dass der Bezirksamtsleiter von Mitte am Hamburger […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, October 27, 2016 at 03:16PM

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„Langsam nach oben“

Petr (48) verkauft Hinz&Kunzt vor dem Aldi-Markt in Thesdorf. Heute ist er wieder zuversichtlich. Das war nicht immer so: Als ihn seine Familie verließ, wollte er schon Schluss machen.  Gut, dass er damals nicht gesprungen ist. Es geht wieder bergauf in Petrs Leben. Der 48-Jährige hat eine neue Freundin, eine Wohnung, nette Kunden. Und Hoffnung […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, October 27, 2016 at 11:39AM

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Ohnmacht gegenüber IV Willkür

Im Kassensturz vom 25.10.2016 wurde ein weiterer sehr tragischer  Fall auf Grund  einer IV Fehlentscheidung  ausgestrahlt.  Den Beitrag finden Sie unter dem Link:

http://www.srf.ch/play/tv/kassensturz/video/lotterie-iv-rente-grosse-unterschiede-je-nach-gutachter?id=8d8a4c3a-808f-4faa-84dd-4899bce1284e

Die BSV Auskunft kläglich. Die Erklärungen von Herrn Rolf Camenzind sind äusserst bedenklich.

Einige Gedanken zu den verschleuderten Kosten:

Mittlerweile sind 29 Medas Zentren für IV Abklärungen tätig,  welche die IV jährlich mit
81 Millionen Franken belasten.

Wenn wir davon ausgehen, dass eine IV Rente durchschnittlich Fr. 2‘000.— pro Monat beträgt, könnte man mit nur den Medas Kosten  3‘375 Renten finanzieren. Der übergrosse Beamten- und Verwaltungsapparat der IV mit den vielen Institutionen und was sonst noch dran hängt, wurde im genannten Beispiel noch nicht eingerechnet.

Die Frage einer möglichen Wiedereingliederung wurde in diesem Beitrag nicht mal erwähnt.

Link zum SuisseMed@P,  Reportings    (erwähnte Statistiken ohne Angaben)

http://www.bsv.admin.ch/themen/iv/00027/index.html?lang=de



Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer

Quelle: via @IV Debakel, October 27, 2016 at 09:26AM

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Mittwoch, 26. Oktober 2016

Dieter holt der Rettungswagen

Seit 30 Jahren macht Dieter Platte. Aber jetzt kann er nicht mehr: Wegen einer Herzerkrankung braucht er dringend einen Platz im Winternotprogramm. Dieter ist einer der Obdachlosen, die wir durch den Winter begleiten. Dieter wollen wir durch den Winter ­begleiten, weil er einer ist, der immer sagt: „Ich will keine Wohnung.“ Seit 30 Jahren macht der 64-Jährige […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, October 26, 2016 at 05:03PM

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Zahl der Stromsperren explodiert

Mehr als 8500 Hamburger Haushalten wurde in den ersten neun Monaten dieses Jahres die Stromzufuhr gekappt. Damit hat die Zahl der Sperren einen neuen Höchststand erreicht. Betroffen sind zumeist Hilfeempfänger. 8576 Hamburger Haushalte mussten in den ersten neun Monaten dieses Jahres zeitweise ohne Strom auskommen. Das ergibt sich aus der Senatsantwort auf eine Bürgerschaftsanfrage der Linken. […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, October 26, 2016 at 11:11AM

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Montag, 24. Oktober 2016

Interne BA Weisung: Harte Bußgelder bei Hartz IV

Bis zu 5.000 Euro an Bußgeldern oder Erzwingungshaft drohen Hartz IV Leistungsempfängern, wenn Sie gegenüber dem Jobcenter falsche oder keine Angaben zu Sachverhalten machen, die den Leistungsbezug betreffen. Darüber berichtet die „BILD“ in der Montagsausgabe und beruft sich dabei auf eine neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit.Dem Bericht zu Folge gilt die neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit […]

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Quelle: via @HartzIV.org, October 24, 2016 at 05:30PM

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Droßmanns Pläne für den Hauptbahnhof

Der Bezirksamtsleiter von Mitte hat zahlreiche Umbauten angekündigt, um den Hauptbahnhof attraktiver zu machen. Jedoch nicht für alle: Trinker, Bettler und Obdachlose sollen sich dort nicht wohl fühlen. Markige Worte von Falko Droßmann (SPD): Der Bezirksamtsleiter in Mitte hat im Abendblatt angekündigt, am Hauptbahnhof aufzuräumen. Dieser dürfe „kein Angst- und Ekelraum sein.“ Droßmann will nicht nur mehr […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, October 24, 2016 at 06:05PM

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Samstag, 22. Oktober 2016

„Verbannung löst die Probleme nicht“

Obdachlose, Trinker und Bettler am Hauptbahnhof sorgen derzeit in Hamburg für Schlagzeilen. Im Interview spricht Straßensozialarbeiter Johan Graßhoff über die Ursachen der Verelendung dort und mögliche Auswege aus der Situation. Hinz&Kunzt: Der Hauptbahnhof zieht neben Touristen auch viele Obdachlose, Bettler und Trinker an. Die Stadt ist groß, wieso treffen sie sich ausgerechnet dort? Johan Graßhoff: […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, October 22, 2016 at 08:50PM

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Freitag, 21. Oktober 2016

Abschiebeknast eröffnet

Am Flughafen können abgelehnte Asylbewerber nun bis zu vier Tagen festgehalten werden. Die Diakonie kritisiert die Einrichtung scharf. Demo gegen Abschiebungen nach Afghanistan am Samstag. Seit heute gibt es am Flughafen einen Abschiebeknast für Menschen, die von Hamburg aus ausgewiesen werden sollen. Es ist bundesweit die erste Einrichtung dieser Art. Erklärtes Ziel von Bürgermeister Olaf Scholz […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, October 21, 2016 at 04:41PM

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Donnerstag, 20. Oktober 2016

Online-Kampf gegen Sanktionen beginnt

Hartz-IV-Empfänger können mithilfe der Initiative „Sanktionsfrei“ ab sofort gegen Jobcenter vorgehen, die ihnen die Hilfe kürzen wollen. Möglich macht das eine neue Internet-Plattform. Von einer Sanktion bedrohte Hartz-IV-Empfänger erhalten ab sofort Hilfe im Internet: Auf www.sanktionsfrei.de können sie innerhalb weniger Minuten ein auf einer Mustervorlage beruhendes Fax an ihr Jobcenter schicken. Darin erklären sie, dass […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, October 20, 2016 at 04:07PM

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Viele Verkäufer bei der Andacht

Volles Haus bei der Andacht im Hinz&Kunzt-Vertrieb am vergangenen Sonntag. So viele Verkäufer wie noch nie waren gekommen. Jonas Goebel, ehemaliger Zivildienstleistender bei Hinz&Kunzt und jetzt Vikar in der Evangelisch Lutherischen Kirchengemeinde Eidelstedt, lud erneut zu einer 60-minütigen Andacht in den Vertrieb ein. Bei den sonntäglichen Treffen spricht Goebel jeweils über ein Thema, das direkt […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, October 20, 2016 at 12:56PM

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Bundesagentur für Arbeit beauftragt Inkasso-Firmen

Um unberechtigt empfangenes Arbeitslosengeld wieder einzutreiben, ist die Bundesagentur für Arbeit eine Kooperation mit zwei Inkasso-Unternehmen eingegangen, die sich um die Rückführung der Gelder kümmern sollen. Für die beiden Inkasso-Unternehmen habe man sich nach einer Ausschreibung entschieden und habe eine zeitlich befristete Vereinbarung getroffen, so die Bundesagentur für Arbeit Bremen und Bremerhaven.Eine BA-Sprecherin teilte mit, dass beiden Inkasso-Unternehmen rund 120.000 Fälle […]

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Quelle: via @HartzIV.org, October 20, 2016 at 11:29AM

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Mittwoch, 19. Oktober 2016

Tatverdächtiger identifiziert

Heiße Spur im Fall der brutalen Attacke auf den 19-jährigen Obdachlosen Niculaie L.: Sowohl er als auch eine Zeugin haben den mutmaßlichen Täter auf einem Polizeifoto erkannt. Im Fall des nach einer brutalen Attacke schwer verletzten jungen Obdachlosen Niculaie L. gibt es einen Tatverdächtigen. Polizeisprecher Rene Schönhardt bestätigt gegenüber Hinz&Kunzt, dass es sich um einen […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, October 19, 2016 at 03:37PM

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SGB VIII Novellierung - was kann passieren, wenn der Entwurf durchkommt?

Antwort auf einen Blogbeitrag. 

Lieber Herr L.
Sie fragen, was denn so Schlimmes passieren könnte, wenn der geplante SGB VIII Entwurf durchgeht. 

Ich werde versuchen, Ihnen darauf eine Antwort zu geben. 
Ich weiß, dass der Entwurf sich für einen Laien vielleicht ganz passabel anhört: Toll: neue Spielräume werden gewährt, endlich wird mal niedrigschwellig gearbeitet, die freien Träger können nicht mehr hemmungslos Maßnahmen hinausziehen, um daran weiter Geld zu verdienen......
Auch  viele FachkollegInnen der Kinder- und Jugendhilfe lassen sich von solchen Versprechungen und Luftblasen täuschen. 
Deshalb hier meine Antwort auf ihre direkten Fragen, für die ich mich sehr bedanke!

  1. Welche bereits jetzt praktizierten illegalen Verfahrensweisen und Entscheidungen sollen durch die Novelle legalisiert werden? Wer verantwortet diese und wer hat und hatte konkrete Nachteile daraus?

Zum Beispiel:

  • Gewährung von intensiver Hilfe nur bei Kindeswohlgefährdung
  • Hilfe wird mit dem Argument verweigert, das Problem sei nicht schwer genug
  • Hilfe wird abgebrochen, bevor sie greifen können
  • Eltern und Kinder nicht mehr am Hilfeplanungprozess beteiligt, es reicht dem Gesetz, wenn sie
  • Beschäftigung von Nicht-Professionellen für sozialpädagogische Aufgaben
  • Reduzierung der sozialpädagogische Familienhilfe auf Fallmanagement
  • Einstellung von Hilfen, wenn die Klienten angeblich ihre Mitwirkungspflicht nicht deutlich zeigen, auch dann, wenn wieterhin Hilfebedarf besteht
  1. Mit welchen Vorschlägen könnte die Kritik an Begriffsblasen in die Verbesserung der Novelle umgemünzt werden?

Die Begriffblasen lassen sich nicht verwenden, sondern nur enttarnen. Begriffe dienen nicht zur Klärung, sind nicht fachlich abgeleitet, sondern haben eine manipulative Funktion:

Sie dienen dazu, Stimmung zu machen (z.B. die ständige Wiederholung des Begriffes „stark“ in allen nur möglichen Zusammenhängen –„ starke Kinder, starke Jugendhilfe, starke Leistungen“ etc – ohne je zu erklären, was Stärke hier bedeuten soll.

Sie unterstellen, dass man an alte sozialpädagogische Themen angeknüpft hat
z.B. wie die ganze Verherrlichung der Sozialraumorientierung, die scheinbar die alte Gemeinwesenarbeit aufgreift , aber in der Regel  funktionalisiert wird, um intensive individuelle Hilfen zu diskreditieren, überflüssig zu machen und das restriktive Finanzierungkonzept durchzusetzen.

Sie deuten problematisch Absichten ins Positive um
wie z.B. der Begriff „Spielraum für den öffentlichen Träger“, der dem unbedarften Leser den Eindruck erweckt, hier hätte sich etwas gelockert, sei unbürokratischer geworden. Gemeint ist: mehr Möglichkeiten zu Willkür und zu unfachlichen Entscheidungen durch den – nicht mehr kritisierbaren und omnipotenten öffentlichen Träger.

Sie versuchen, neue Tatsachen zu behaupten und sie dann mandala-artig zu vertreten
wie die Begriffszusammensetzung „soziale Effizienz“, die den Eindruck erwecken soll, etwas Soziales könne effizient sein,

Sie versuchen alte Begriffe zu diskreditieren
wie z.B.  den Begriff „Hilfe“, den sie mit Wohlfahrt und einer angeblich völlig willkürlichen und zufälligen Unterstützungshandlung zusammenbringen und ihm den Leistungsbegriff entgegenstellen, der angeblich besser ist, weil er berechnet werden kann. Frage Berechnen Sie mal „Menschenwürde!“

Sie versuchen durch neue Begriffe neue Konzepte einzuführen,
aus Sozialpädagogischer Hilfe wird sozialpädagogische Begleitung. Begleitung ist etwas anderes und nicht sozialpädagogisch Typisches, auch weit weniger Anspruchsvolles als „Helfen“

  1. Welche Hilfen werden durch die Definition als Leistungsanspruch des Kindes konkret entfallen oder schlechter? Für wen?

Geändert hat sich die Rolle der sorgeberechtigten Eltern. Sie traten im bisherigen Recht als Partner der Jugendhilfe auf. Jetzt sind sie in den wenigen Hilfen, die extra für sie gemacht wurden, keine Partner mehr, die Unterstützung bekommen für eine schwierige gesellschaftlich notwendige Aufgabe, sondern KlientInnen, die Defizite zeigen und denen man anbietet, an ihren Defiziten zu arbeiten.

Darüber hinaus ist im Gesetzentwurf die Rolle von Eltern, Erziehung, Beziehung zwischen Eltern und Kind völlig an den Rand gedrängt worden. Die neuen Hilfen haben alle den Fokus: Förderung, insbesondere für die Schule. Diese Hilfe kann ohne weitere Schwierigkeiten an den Familien, insbesondere an den sogenannten bildungsfernen Familien  vorbei geleistet werden. Die Eltern werden marginalisiert, entwertet und entmachtet.

Als sorgeberechtigte Eltern vertreten sie den Rechtsanspruch ihrer Kinder. Wenn sie in dieser geschwächten Position sind, werden sie sich gegenüber dem Jugendamt noch vorsichtiger verhalten und z.B. bestehende Hilfebedarfe ihrer Kinder nicht zum Anlass nehmen, sich im Jugendamt Hilfe zu holen. 
Kleine Kinder, genauer gesagt Kinder vor dem 10. Lebensalter werden sich nicht allein ans Jugendamt wenden. 
Durch die neue Regelung wird möglicherweise der Hilfebedarf einfach dadurch verkleinert, weil niemand den Bedarf sieht und anmeldet. Das heißt, die Kinder sind schutzloser.

Zudem wird durch diese Konstruktion ein Keil zwischen Eltern und Kinder getrieben. Es wäre sinnvoll, die Eltern und die Kinderrechte zu stärken, statt einfach die Eltern rauszukicken.

Wenn der systemische Familienzusammenhang nicht mehr ernsthaft im Fokus einer Fallbearbeitung steht, wird die Hilfe scheitern oder wenig erfolgreich sein, da ein ganz großer Teil der auftretenden Probleme mit dem Familiensystem zusammenhängen.

  1. Welche konkreten Nachteile enthält § 28 der Novelle „Leistungen zur Verselbstständigung des jungen Volljährigen“ für Jugendliche bis 21 Jahre? Welche verbindlichen Regelungen gab es bisher?

Bisher musste die Fortsetzung einer bestehenden Jugendhilfemaßnahme von den demnächst Volljährigen beantragt werden. Das war an der Schwelle vom 18. Bis zum 19. Lebensjahr kein Problem. Die Hilfen liefen dann bis 21 und konnten in begründeten Fällen bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden. Anmerkung: Schätzungsweise 80 der Jugendlichen, die Jugendhilfe bekommen, können mit Erreichung ihres 18. Geburtstags weder seelisch noch kognitiv als erwachsen bezeichnet werden.

Für Jugendlichen, die schon 18 und älter sind, die aber erst dann für sich Jugendhilfe brauchen (oder auch zulassen) bestand bisher die Möglichkeit, diese neue Jugendhilfe-Unterstützung zu beantragen. Es war durchaus üblich, diese neuen Hilfen zu gewähren, wenn die jungen Erwachsenen noch nicht die Reife eines Erwachsenen aufweisen. An dieser Stelle z.B. werden seit Jahren in so manchem Amt die Jugendlichen rechtswidrig zum Sozialamt weitergeschickt. Die Ermöglichung einer neuen Hilfe für einen jungen Volljährigen war rechtens und faktisch auch durchaus oft Realität.

Im Gesetzentwurf ist davon die Rede, dass die Verlängerung und vor allem ein Neueinstig nach dem 18. Geburtstag nur noch in ganz besonderen Ausnahmen möglich sein wird. (Hinweis, die unbegleiteten Flüchtling sind oft schon 18. Sie haben in der Mehrheit Traumata von der Flucht oder der Zeit davor zurückbehalten, bräuchten also dringend eine intensive sozialpädagogische oder psychotherapeutische Betreuung. Hier dann nur in besonderen Ausnahmefällen zu zahlen, geht an dem Problem vorbei. Aber man will sich genau diesen Kostenfaktor vom Halse halten. )

  1. Durch welche konkreten Änderungen wird aus § 36a „Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung“ die Herrschaft des Jugendamtes im § 36a „Leistungsauswahl“ der Novelle? Welche bestehenden Beschwerderechte werden konkret ausgehebelt?

Der neue Entwurf bläht den § 36 auf und beschreibt minutiös, was die öffentliche Jugendhilfe zu leisten habe. 
Alle Entscheidungen, nicht nur ob Leistungen gewährt werden, auch welche gewährt werden sollen und  wie lange und welche wann wieder beendet werden etc. liegen ausschließlich beim Jugendamt. Noch deutlicher als der Gesetzentwurf selbst spricht die Begründung hier eine klare Sprache: Das Jugendamt als öffentliche Jugendhilfe soll absolut und ohne weitere Mitwirkung von Freien Trägern und KlientInnen in diesem Feld herrschen können.

Bisher waren laut Gesetz Eltern und Betroffene beteiligt. Der Paragraph36  hieß: Beteiligung und Hilfeplanung) Jetzt beschreibt § 36 nur noch ein Verwaltungsverfahren, das bestimmte fachliche Schritte derart standardisiert vorschreibt, dass man beinahe Maschinen damit beauftragen könnte. Die Kompetenz eines studierten Sozialarbeiters, der nicht nach Schema F, sondern nach fachlichen Überlegungen entscheidet, ist hier nicht mehr gewünscht.

Hinzu kommt, dass der öffentliche Jugendhilfeträger gleichzeitig nicht nur die Befugnis erhält, den Rechtsanspruch zu umgehen und Probleme mit niedrigschwelligen, schon vorhandenen Angeboten, vor allem mit Gruppenangeboten statt einer individuell zugeschnittenen Hilfe, also  der eigentlichen Erziehungshilfen zu gewähren, er ist per Gesetz sogar dazu verpflichtet, sich so zu verhalten. 
Und es wird deutlich formuliert, dass an diesen Entscheidungen in Zukunft keiner, weder Betroffene, noch Fachkräfte, noch freie Träger, noch Schiedsstellen und sogar auch die Gerichte nichts ändern können sollen.

Das Jugendamt kann die Erziehungshilfelandschaft mit ihren relativ intensiven und individuellen ambulanten Hilfen bzw. die jetzt als Leistungen zu Teilhabe und Entwicklung deklarierten Leistungen auf diese Weise einfach umgehen und verschwinden lassen.

Die freien Träger werden ebenfalls nur marginal an diesem Prozess beteiligt. Das heißt: sie bekommen Aufträge, die bis ins Kleinste die Erbringung ihrer Leistung – zumindest formal – vorschreibt. Ihre eigene fachliche Kompetenz wird nicht abgerufen und genutzt.

  1. Welche Kritikpunkte an der Novelle betreffen Nachteile
    a) für das Kind
    b) für den Sorgeberechtigten
    c) für den Nichtsorgeberechtigten
    d) für sonstige Angehörige
    e) für den Leistungserbringer?

Sollte der Gesetzentwurf in Kraft treten

bedeutet das für Kinder, dass sie oft gar nicht mehr in den Genuss von Unterstützungen kommen, weil niemand sie einfordert. Wenn Hilfen laufen, werden die so knapp gehalten, dass sie nichts Nachhaltiges bewirken können und nur zu einem oberflächlichen Output führen, der letztlich nichts zu bedeuten hat. Die möglichen Hilfen werden in vielen Fällen zu kurz sein, zu oberflächlich, zu wenig auf die Kernprobleme eingehen können und dabei einseitig die Frage der schulischen Förderung behandeln. Das wird die Fälle von Kindeswohlgefährdung vermehren, wird Kinder in psychosomatische Krankheiten hineintreiben, wird im Jugendalter dazu führen, dass man diesen ehemaligen Kindern kaum noch wirklich helfen kann usf.

Für Jugendliche bedeutet der neue Gesetzentwurf, dass die Chancen, lang genug und vor allem auch erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres Hilfe zu bekommen, drastisch sinken werden.
Das ist insbesondere im Hinblick auf die Flüchtlingsjugendlichen hoch riskant s.o.
Folge sind noch mehr Schulverweigerer, sind noch mehr Jugendliche, die auf der Straße leben, die sich kriminalisieren oder psychisch durch Drogen oder einfach auf Grund ihrer Lage erkranken und in den Kreislauf der Psychiatrie geraten, oder, wie es heute so schön heißt „sich radikalisieren“..

Auch aus dieser Ecke ist kein Widerstand zu erwarten. Jugendliche setzen sich schon mal für ihre Jugendzentren ein, kaum aber dafür, dass sie Hilfen bekommen, die sie immer zumindest zwiespältig sehen, u.a. weil sie in den Augen der Peers nicht gerade hoch angesehen sind.

Die Eltern, egal ob sorgeberechtigt oder nicht, geraten gegenüber dem Jugendamt zukünftig noch mehr in eine Situation, die eine Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ unmöglich macht.

Insbesondere der anvisierte verstärkte Wegfall von Familienhilfen bei Alleinerziehenden Transferleistungsempfängerinnen wird zu einem Anstieg von familiären Spannungen und Katastrophen führen und auch dazu, dass Heimeinweisungen ansteigen, statt weniger zu werden.

Die spezifischen Elternhilfen des Gesetzentwurfs werden nur gewährt, wenn das Kind schon Leistungsempfänger ist. Das heißt, die Unsicherheit einer Mutter, die gerne Hilfe und Unterstützung bei der Erziehung, in der Alltagsbewältigung usw. hätte, kann nicht zu einer Jugendhilfemaßnahme führen. Vielmehr muss erst das Kind Probleme aufweisen. Das ist ein Schlag gegen jede weitsichtige, präventive und nachhaltige Kinder- und Jugendhilfe.

Sie bleiben als Sorgeberechtigte weiterhin die Vertreterinnen ihrer Kinder. Da aber ihr Rechtsanspruch selbst nicht mehr gegeben ist, werden sie noch weniger Hilfe für sich suchen, denn sie sind nun wieder den Schuldvorwürfen ausgesetzt und der Kritik, schlechte Eltern zu sein und etwas sozusagen nachholen zu müssen.
Entsprechen noch geringer wird der Einfluss von nicht sorgeberechtigten Eltern und Angehörigen sein

Eltern können nicht beurteilen, ob ihnen wirklich Hilfe „zu steht“ und sie können auch nicht eine Aussage darüber treffen, ob das, was man ihnen als  Hilfe anbietet, das ist was notwendig und auch möglich wäre. Sie sind hier halbwegs souveräne Partner wie Eltern in der Schule. Das waren sie zwar in der Jugendhilfe noch nie wirklich. Noch immer wird das Jugendamt als der alte „Kinderklau“ gesehen. Aber zwischenzeitlich sah es durchaus mal sie aus, dass Eltern selbstbewusst und souverän Hilfe für sich reklamieren konnten. So verstand sich das KJHG.

Die Leistungserbringer – wer ist damit gemeint?

Interessant, das hier nicht zwischen den freien Trägern und den mit den Klienten arbeitenden SozialpädagogInnen unterschieden wird.

Die freien Träger werden sich weiterhin untereinander in Konkurrenz begeben und nach jedem Happen schnappen, der ihnen von der öffentlichen Jugendhilfe angeboten wird, denn es wird für sie weniger zu tun geben. Viele Träger werden versuchen, sich in den neuen, favorisierten Feldern zu etablieren, z.B. in der Schulbegleitung, in der regionalisierten Gruppenarbeit. Sie müssen sich am Leben, am Existieren erhalten. Wenn sie sich gegen die Veränderungen wehren, kann es passieren, dass man sie links liegen lässt.

Aus dieser Richtung kommt bisher zwar recht viel Empörung: Die Freien Träger fühlen sich ihrer bisherigen Macht beraubt und in ihren Handlungsmöglichkeiten beschränkt und reglementiert. Ihre Kritik gilt häufig ihren eigenen Interessen als Träger und nicht so sehr den Inhalten, die die Jugendhilfe aufgedrückt bekommt.

Die praktizierenden SozialarbeiterInnen
bekommen die Veränderungen frontal und tag täglich ab. Folgen sind prekäre Arbeitsplätze, eine zum Teil unglaublich geringe Bezahlung, unseriöse Verträge und vor allem: eine hoffnungslose Arbeitsüberlastung in den Sozialen Diensten der Jugendämter und Jugendhilfeeinrichtung und der täglich erfahrene Frust darüber, dass sie Kindern und Familien und Jugendlichen nicht so und nicht in der Weise helfen können, wie sie das aus ihrer beruflichen Fachlichkeit heraus könnten und oft auch noch wollen. 
zum Beispiel:

  • Wenn jemand ein Jahr in eine Familie investiert hat und dort merkt, dass sich langsam neue Entwicklungen einstellen, der wird entsetzt sein, wenn dieser Fall plötzlich aus fiskalischen oder anderen vorgeschobenen Gründen beendet wird, lange bevor ein Ende aus seiner Sicht und Verantwortung heraus sinnvoll gewesen wäre. (An dieser Stelle wird dann in der Regel von den PolitikerInnen und Verwaltungsleuten mit Fällen argumentiert, die über drei Jahre liefen und keinen Fortschritt gebracht hätten. Solche Auswüchse kann man wahrhaftig auch anders ausschließen und unterbinden, als dadurch, dass man willkürlich und ohne Berücksichtigung fachlicher Erkenntnis (die Forschung geht von einer notwendigen Dauer von eineinhalb bis zwei Jahren für eine Familienhilfe mittlerer Problematik aus) zu berücksichtigen. So werden Auswüchse der Praxis genutzt, um die Praxis hemmungslos abzustrafen und zu stutzen).
  • Ein Sozialarbeiter, der zwar in seiner Hilfeplanung eine ganze Fülle von Zielen erfasst hat, die er mit der Familie bearbeiten soll, der aber in der Woche gerade mal die Zeit zur Verfügung gestellt bekommt, um die Familie zweimal die Woche kurz zu sprechen, wird sich missbraucht und verarscht vorkommen und erkennen, dass es seinem Auftraggeber gar nicht darauf ankommt, dass wirklich eine Verbesserung eintritt, sondern nur darauf, etwas geleistet zu haben, etwas für die Statistik vorweisen zu können, was aber möglichst wenig Kosten erzeugt hat. Gute Soziale Arbeit wird in neoliberalen Zeiten tendenziell und oft genug faktisch verunmöglicht.

Aus der Gruppe der praktizierenden Sozialarbeiterinnen wäre eigentlich massenhafter Protest nötig. Aber viele haben sich längst arrangiert, viele passen sich dem an, was von oben gesetzt wird. Andere haben Angst, sich nach außen zu engagieren. Andere haben resigniert und verlegen ihr kritisches Bewusstsein in ihre Freizeit, nehmen die Soziale Arbeit nur als Job zum Brötchen verdienen. Es gibt eine Gruppe sehr engagierte kritischer Sozialarbeiterinnen. Aber ihre Stimme wird nicht gehört, nicht vom Träger, nicht von der Politik und auch nicht von den Medien.

Die seit 30 Jahren dauernde langsame neoliberalen Unterwanderung einer humanistischen Jugendhilfe hat längst dazu geführt, dass in Praxiskreisen die gegenwärtige Misere der Profession zwar durchaus gesehen, aber als gegeben und als Schicksal angenommen wird.
Das ist ein Problem, dass einer wirklichen Gegenwehr gegen das, was uns ins Haus steht, leider entgegensteht. Es ist allerdings selbst die Folge neoliberaler Einlullung, die uns glauben macht, alles sei alternativlos, eben heute modern, man müsse sich darin arrangieren und das Beste daraus machen.

Aus der geplanten novellierten Jugendhilfe lässt sich dann aber kaum noch etwas gestalten, was man als „das Beste“ bezeichnen könnte.  



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Einmischen.info, October 19, 2016 at 11:10AM

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November-Ausgabe

Schon einmal vormerken, bitte: Der Verkaufsstart der November-Ausgabe ist am Montag, den 31. Oktober um 09.30 Uhr im Hinz&Kunzt-Vertrieb.  Für das leibliche Wohl unserer Verkäufer sorgt zum Verkaufsstart unserer November-Ausgabe unser Vertriebsmitarbeiter Jürgen: Er kocht deftige Linsensuppe mit Würstchen und Speck im großen Topf für unsere Hinz&Künztler. Unser Vertriebsteam sammelt bereits ab 8.00 Uhr die Verkäuferausweise […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, October 19, 2016 at 11:41AM

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Dienstag, 18. Oktober 2016

In den Selbstmord gehetzt?

chrisamar

Sandra Strasshofer war Mutter von zwei Kindern. Sie wurde in den Selbstmord gehetzt. Denn der beste Mord ist der Selbstmord. Mein Mitgefühl ist bei ihren Kindern, welche von heute an ohne die Liebe ihrer Mutter leben müssen. Wer möchte kann sich hier ihre öffentlich gestellte FB-Seite anschauen:

Zuvor hatte Sandra Strasshofer Fridi Miller um Hilfe gebeten. Doch in dieser Sache blieb Fridi Miller keine Zeit mehr um zu helfen.

Zur Sachlage: Das Opfer hatte aus vorangegangenen Beziehungen, zwei Kinder. Es lebte in einem Verhältns zu einem Mann, welcher sich in dieser Beziehung zu einem Gewalttäter entwickelt hatte. Aufgrund der Häufigkeit der Gewalttaten, wurden die Kinder in Obhut genommen. Der Täter wurde nicht von der Gesellschaft separiert. Die Mutter wurde nicht vor dem Täter geschützt. Durch die seelische und körperliche Gewalt gegen das Opfer und dem seelischen Schock über die in Obhutnahme der Kinder, den Verfolgungen des Täters gegen das Opfer…

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Einsortiert unter:Der Staat der das Recht Beugt

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Quelle: via @Norbertschulze, October 18, 2016 at 09:54PM

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Behörde will Beratungsangebot ausbauen

Sozialsenatorin Melanie Leonhard hat im Rathaus die Pläne für das Winternotprogramm für Obdachlose vorgestellt. Die wichtigste Neuerung: Das Beratungsangebot für die Nutzer soll verbessert werden. Die Sozialbehörde will in diesem Jahr die Beratungsangebote für Obdachlose im Winternotprogramm verbessern. „Wir werden anders als in den Vorjahren auch in den Abend- und Nachtstunden Sozialberater vor Ort haben“, […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, October 18, 2016 at 05:42PM

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Beraten ist gut, helfen ist besser

Mit Beratungen im Winternotprogramm will die Stadt Obdachlosen Perspektiven aufzeigen. Das heißt nicht, dass auch alle Hilfe bekommen, kommentiert unser Sozialarbeiter Stephan Karrenbauer. Der Senat klopft sich dafür auf die Schulter, dass das Winternotprogramm seit 2009 von 200 Plätzen auf bis zu 1000 Plätze im vergangenen Winter ausgebaut wurde. Natürlich begrüßen wir es, dass allen […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, October 18, 2016 at 03:58PM

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