Montag, 24. Oktober 2016

Interne BA Weisung: Harte Bußgelder bei Hartz IV

Bis zu 5.000 Euro an Bußgeldern oder Erzwingungshaft drohen Hartz IV Leistungsempfängern, wenn Sie gegenüber dem Jobcenter falsche oder keine Angaben zu Sachverhalten machen, die den Leistungsbezug betreffen. Darüber berichtet die „BILD“ in der Montagsausgabe und beruft sich dabei auf eine neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit.Dem Bericht zu Folge gilt die neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, October 24, 2016 at 05:30PM

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