Montag, 31. Oktober 2016

Bremer Betriebsräte zur Lage der Jugendhilfe

Arbeitskreis der Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen der Bremer Jugendhilfeträger

Stärkt die Kinder- und Jugendhilfe und die Soziale Arbeit insgesamt!

Seit Jahren muss sich die Soziale Arbeit in Bremen dem Spardruck beugen. Immer wieder wird mit Neuorganisationen, Umstrukturierungen und Personalabbau versucht, Kosten zu senken – koste es was es wolle. Einzig menschliche Tragödien stoppen diesen Prozess für eine gewisse Zeit. In den letzten Jahren wurde das Jugendamt wieder zu einer zentralisierten Behörde und soll seit 2014 die Arbeit mit den Bremer Familien/Kinder schrittweise nach Lüttringhaus kosten¬günstig ausrichten. 


Mit den geplanten Veränderungen im SGB soll diese Entwicklung einen neuen gesetzlichen Rahmen bekommen. Die Kritik daran ist vielfältig und trotz der unterschiedlichen Sichtweisen der jeweiligen Professionen stoßen die geplanten Veränderungen auf Unverständnis (Warum jetzt und warum so??) und Ablehnung. Dies lässt sich in den ausführlichen Stellungnahmen nachlesen und soll hier nicht wiederholt werden. 
Bremens Probleme mit der wachsenden Armut, Spaltung und den vielen „abgehängten“ Menschen, der unzureichenden Ausstattung des Bildungsbereiches und des Inklusionsauftrages, der Unterversorgung im KTH Bereich, dem langsamen Verschwinden der Jugendfreizeiteinrichtungen sind für uns und unsere Arbeit bestimmend. Die Aufgaben wachsen –Politik will sparen!

Mit großer Sorge für unsere Kolleg*innen und den von diesen und uns betreuten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen diskutierten wir die geplanten Änderungen im SGB VIII. Besonders möchten wir auf Inhalte Bezug nehmen, die aus Sicht der Betriebsräte innerhalb der Novellierung Beachtung finden müssen. Aus den uns bis heute bekannten Änderungsabsichten entnehmen wir, dass diese Punkte nicht ausreichend berücksichtigt werden bzw. derart geändert werden sollen, dass sie sich äußerst nachteilig auf das Hilfesystem auswirken. 
Gegen eine weitere Verschlechterung der Versorgung der Kinder und Jugendlichen und deren Familien und gegen eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen stellen wir in den Vordergrund:
- das Hilfeplanverfahren sollte beibehalten werden. Rechtsansprüche auf Leistungen und das Mitwirkungsrecht der Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Eltern müssen erhalten bleiben.

- die gesetzliche Definition des Tatbestandes, der Leistungsansprüche begründet, muss hinreichend bestimmt sein.
- es darf keine Benachteiligung tarifgebundener Träger im Rahmen eines kostenorientierten Wettbewerbs geben.
- die Fachöffentlichkeit muss bei der Gesetzesnovellierung einbezogen werden.
- das Leistungsrecht darf nicht abhängig gemacht werden von der Kassenlage der Länder.
- die permanente Überforderung der Kolleg*innen in den Ämtern für Soziale Dienste muss durch eine Fallzahlbeschränkung abgebaut werden.
- notwendige Investitionen in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe müssen angesprochen und getätigt werden. Mindeststandards müssen festgelegt und finanziert sein.
- Schutzregelungen, wie etwa die, dass in Haushalten mit Kindern der Strom nicht abgestellt werden darf, müssen Teil des Gesetzes sein.
- Kinder, Jugendliche und deren Eltern sowie das Fachpersonal brauchen ein starkes Signal, dass unsere Gesellschaft hinter ihnen steht.
Die Kollegen*innen der Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen Bremer Träger, die in der Kinder- und Jugendhilfe und Sozialen Arbeit tätig sind, treffen sich regelmäßig. Auf dem Treffen am 20. Oktober 2016 verabschiedeten wir diese Stellungnahme wohl wissend, dass bis heute der angekündigte Referentenentwurf nicht vorliegt. Wir sind der Auffassung, dass derart einschneidende Veränderungen unserer Arbeit auch mit den Kolleg*innen erörtert werden müssen, die diese Arbeit mit dem Klientel verrichten. 
Da heute davon auszugehen ist, dass die Reform in dieser Legislaturperiode nicht mehr angegangen wird, möchten wir für die weitere Diskussion fordern, Novellierungsabsichten die direkten Einfluss auf die Arbeit nehmen auch mit denjenigen zu erörtern, die diese Arbeit verrichten. Mühselige Korrekturen können so im Vorfeld stark eingegrenzt werden.

Betriebsrat des AfJ e.V. Kinder- und Jugendhilfe Bremen
Betriebsrat der Hans-Wendt-Stiftung und der Hans-Wendt gGmbH
Betriebsrat der Caritas Erziehungshilfe gGmbH
Betriebsrat DRK Kreisverband Bremen e.V.
Betriebsrat des SOS-Kinderdorfes Bremen
Betriebsrat Mädchenhaus Bremen e.V.
Betriebsrat reisende werkschule scholen e.V.
Betriebsrat des KRIZ e.V.
Mitarbeitervertretung St. Petri, Alten Eichen, Diakonische Jugendhilfe Bremen (jub), Diakonische Kindertagesbetreuung Bremen (DiKiTa)



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Einmischen.info, October 31, 2016 at 06:16PM

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