Donnerstag, 31. März 2016

Doppelt so viele wie 2008: Schicksal Obdachlosigkeit: 5400 Münchner hat’s erwischt – München – Abendzeitung München

Schicksal Obdachlosigkeit: 5400 Münchner hat’s erwischt
Natalie Kettinger, 31.03.2016 12:00 Uhr
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Münchner Kontraste: Während ein Paar in Tracht durch die Innenstadt spaziert, bettelt ein Obdachloser am Boden um etwas Geld. Foto: Imago
Münchner Kontraste: Während ein Paar in Tracht durch die Innenstadt spaziert, bettelt ein Obdachloser am Boden um etwas Geld. Foto: Imago

Erschreckende Zahlen vom Sozialreferat: Heute sind mehr als doppelt so viele wohnungslos wie 2008. Von ihnen haben 650 nicht einmal ein Dach über dem Kopf.

München – Die Entwicklung ist alarmierend. Seit Langem waren nicht mehr so viele Menschen in München ohne Wohnsitz, seit Jahren mussten in der „Weltstadt mit Herz“ nicht so viele auf der Straße schlafen: Seit 2008 hat sich die Zahl der Frauen und Männer, die keine eigene Bleibe haben, von 2466 auf 5400 mehr als verdoppelt. Bis zu 650 von ihnen schlagen ihr Lager jede Nacht auf einer Parkbank oder unter einer Brücke auf.

„Wohnungslosigkeit kann im Prinzip jeden treffen“, sagt Ottmar Schader vom Sozialreferat. Die Gründe, warum Menschen ihr Zuhause verlieren, seien vielfältig. „Sie reichen vom finanziellen Engpass, über Arbeitslosigkeit oder eine Scheidung bis zu Krankheit oder psychischen Problemen.“

Der Wohnungs-Engpass in München, die damit einhergehenden hohen Mieten und die starke Zuwanderung verschärfen die Situation jedoch zunehmend. „Die Wohnungskapazitäten in der Stadt werden zwar erhöht – aber nicht so schnell wie die Wohnungslosigkeit zunimmt“, sagt Schader.

Awo: Immer mehr Berufstätige werden obdachlos

Doppelt so viele Menschen obdachlos wie 2008

Aus der Statistik: 2012 lebten 3800 Menschen in Notquartieren der Kommune oder in von ihr angemieteten Pensionen. 2013 waren es bereits 4200, ein Jahr später 4850. Heute sind es 5400.

„Wer gut verdient und eine sichere Beschäftigung vorweisen kann, hat auf dem Münchner Mietmarkt einfach bessere Karten. Wer da nicht konkurrieren kann, ist auf die Unterstützung der Kommune angewiesen“, sagt Schader.

Jenseits der Stadtgrenzen ist die Lage kaum besser. Im Landkreis München waren 2015 rund 2320 Personen von Obdachlosigkeit bedroht, darunter 750 Kinder. „Menschen, denen gekündigt worden war, die Mietschulden hatten oder auch Leute, die nach einer Trennung bei Freunden untergekommen waren, was irgendwann nicht mehr ging – eine Konstellation, die wir immer öfter haben“, sagt Stefan Wallner, Leiter der Wohnungsnotfallhilfe der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

74 Prozent der Betroffenen konnten er und sein Team vor der Obdachlosigkeit bewahren. Allerdings dauerte die Suche nach einer neuen Bleibe im Schnitt 214 Tage. „Manche brauchen auch eineinhalb Jahre – oder sie finden gar nichts.“ Die Leidtragenden seien längst nicht mehr nur Hartz-IV-Empfänger, „sondern auch Familien, Alleinstehende und Rentner mit niedrigem bis mittleren Einkommen.“

Keine Wohnung, obwohl man Miete zahlen kann

Wallner erzählt von einem Sanitäter, der 1200 Euro brutto verdient und ein Appartement für 700 Euro mieten wollte. „Da bleibt Ihnen ja nichts mehr zum Leben“, habe der Anbieter gesagt – und dann einem liquideren Kandidaten den Zuschlag gegeben. Oder die sechsköpfige Familie: „Er arbeitet in der Gastronomie, sie als Altenpflegerin – die finden nichts, obwohl sie ihre Miete selbst zahlen könnten, weil es immer jemanden gibt, der mehr verdient und das ist den Vermietern lieber.“

Mittlerweile sei der Frust bei vielen Suchenden so groß, dass die Landkreis-AWO Workshops anbiete, um sie zum Durchhalten zu animieren.

Raus aus dem Obdachlosenheim: Keiner wollte diese Villa

Münchner Kälteschutzprogramm das umfangreichste in Deutschland

Zurück in die Stadt: Immer öfter sieht man hier Menschen, die Kartonagen auf Parkbänken, in Hauseingängen oder über Lüftungsschächten ausbreiten und dort die Nacht verbringen. Tatsächlich ist auch ihre Zahl drastisch gestiegen. 2011 gingen Experten davon aus, dass in München rund 350 Obdachlose „Platte machen“ – mittlerweile sind es bis zu 650.

Um sie vor dem Erfrieren zu bewahren, rief die Stadt im Winter 2011/2012 das Kälteschutzprogramm ins Leben: Vom 1. November bis zum 31. März werden Notschlafplätze für Personen bereitgestellt, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen und ein Quartier haben – zum Beispiel, weil sie aus dem EU-Ausland nach München gekommen sind und nicht nachweisen können, dass sie auch im Herkunftsland kein Dach über dem Kopf haben.

Mit einer Kapazität von 1000 Betten ist das Münchner Kälteschutzprogramm das umfangreichste in Deutschland.

Niedriglohnsektor oder als Tagelöhner

Die meisten „Kälteschutz-Klienten“ stammen aus Rumänien und Bulgarien. Die Frauen und Männer verdingen sich auf dem Niedriglohnsektor oder als Tagelöhner, weil sie so immer noch mehr verdienen als in der Heimat.

Ahmed (60) ist einer von ihnen. „Er ist vor sieben Jahren nach Deutschland gekommen“, erzählt Paulina Wagner vom Bündnis „Wir wollen wohnen“. Ahmed habe auf verschiedenen Baustellen gearbeitet und sei wiederholt um seinen Lohn betrogen worden.

„Seit vier Jahren lebt er deshalb auf der Straße, schläft in Parks oder unter Brücken.“

Während der Wintermonate kam Ahmed im Kälteschutzprogramm unter – doch die Maßnahme endet heute. Ab morgen muss er seinen Schlafsack wieder im Freien ausrollen. Zurück nach Bulgarien will er trotzdem nicht. „Wer sagt ihm denn, dass er dort ein Dach über dem Kopf hat“, fragt Paulina Wagner. „Hier gibt es zumindest Arbeit.“

Seit Wochen kämpft die Initiative „Wir wollen wohnen“ daher darum, dass Menschen wie Ahmed ebenfalls in Notunterkünften der Stadt untergebracht werden. „Durch ihre Ausschlusspolitik produziert die Stadt München Obdachlosigkeit, statt sie zu bekämpfen“, sagt Paulina Wagner. Heute ab acht Uhr früh werden die Aktivisten vor der Bayernkaserne auf die Situation der Betroffenen aufmerksam machen.

Sicher ist: Die Zahl der Obdachlosen in München wird weiter steigen, automatisch. Denn von den Tausenden Geflüchteten, die hier gestrandet sind, werden etliche in den nächsten Monaten ihre Anerkennung bekommen. Theoretisch müssen sie dann aus den Sammelunterkünften ausziehen – wenn sie ein neues Zuhause finden. Sonst gelten sie als „Fehlbeleger“. Und als Wohnungslose, für die die Stadt zuständig ist.

Momentan trifft diese Beschreibung auf 300 Menschen zu. Doch die Kommune wird noch in diesem Jahr 3000 weitere Notquartier-Plätze für Obdachlose schaffen, 2400 davon für Geflüchtete.

Quelle: Doppelt so viele wie 2008: Schicksal Obdachlosigkeit: 5400 Münchner hat’s erwischt – München – Abendzeitung München


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Quelle: via @Norbertschulze, March 31, 2016 at 11:02PM

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Kurz vor Ostern wurde der Bundessprecher der Grundrechtepartei und Grundrechteunion, Ingmar Vetter, in Erfurt ohne gültigen Haftbefehl verhaftet und befindet sich seitdem in Isolationshaft.

 

Kurz vor Ostern wurde der Bundessprecher der Grundrechtepartei1 und Grundrechteunion2, Ingmar Vetter, in Erfurt ohne gültigen Haftbefehl verhaftet und befindet sich seitdem in Haft. Über ihn wurde zudem – ebenfalls ohne Rechtsgrundlage – eine absolute Kontaktsperre verhängt. Der Haftbefehl wurde von einem Cuxhavener Amtsrichter ausgestellt, der aber vom Verfahren ausgeschlossenen ist, weil er nicht in eigener Sache tätig sein darf. Das legt den Verdacht von Selbstjustiz nahe – Ähnlichkeiten mit der Tragikomödie „Der zerbrochene Krug“ von Kleist drängen sich auf.Ingmar Vetter wurde am Mittwoch, den 23.03.2016 überraschend gegen 13:30 Uhr vor seiner Wohnung in Erfurt durch drei zivile Erfurter Polizeibeamte verhaftet. Zwei Stunden später entschied der Haftrichter Wildenauer am Amtsgericht Erfurt, dass der von dem Cuxhavener Amtsrichter Stefan Redlin bereits am 09.03.2015 erlassene Vorführungshaftbefehl nicht aufgehoben oder ausgesetzt wird. Grundgesetzliche Einwende seitens Herrn Vetter blieben unbeachtet.In der Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter werden Vetter weder Telefonate mit seinem Verfahrensbevollmächtigten noch mit seiner Ehefrau gestattet. Er unterliegt einer von Amtsrichter Redlin angeordneten absoluten Kontaktsperre zum Zwecke der „Verfahrenssicherung“, wie sie rechtmäßig nur auf Mitglieder terroristischer Vereinigungen anwendbar wäre. Gegen Vetter werden jedoch lediglich Vorwürfe aus dem Bereich der Ehrendelikte erhoben. Die Kontaktsperre ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern gesetzwidrig.Der Haftbefehl gemäß § 230 Abs. 2 StPO des Amtsrichters Stefan Redlin vom 09.03.2015 wurde erneut ausgefertigt am 20.01.2016 und 2 Tage vor den Osterfeiertagen, vollstreckt. Zweck der angeordneten Untersuchungshaft soll die Zuführung zu einer Hauptverhandlung vor dem AG Cuxhaven wegen angeblicher Verleumdung und Beleidigung zum Nachteil eines Oldenburger Kriminalbeamten auf den Internetseiten der Grundrechtepartei sein.3Zum Zeitpunkt der Festnahme war die Hauptverhandlung noch nicht terminiert. Die Vorschrift des § 230 Abs. 2 StPO ist aber nur anwendbar, wenn zu befürchten steht, dass eine terminierte Hauptverhandlung auf Grund der anzunehmenden unentschuldigten Abwesenheit des Beschuldigten nicht durchgeführt werden kann.Ingmar Vetter war dem ursprünglichen Hauptverhandlungstermin vor dem AG Cuxhaven am 09.03.2015 ausreichend entschuldigt ferngeblieben, da der Prozess wegen unheilbarer Prozesshindernisse nicht stattfinden durfte. Das Verfahren hätte rechtskonform nur im Beschlusswege gemäß § 206a StPO und nicht erst im Wege einer mündlichen Hauptverhandlung gemäß § 260 Abs. 3 StPO eingestellt werden müssen.Die Gründe dafür sind fünf absolute und nicht heilbare Verfahrenshindernisse:Es können keine Straftaten vorliegen, da hoheitlich handelnde Amtsträger von Grundgesetzes wegen nicht ehrendeliktsfähig sind,4Es war unterlassen worden, Vetter gemäß § 163a StPO nach Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen, stattdessen gleich Anklage erhoben,Es war unterlassen worden das strafausschließende Parteienprivileg gemäß Art. 21 GG i.V.m. § 129 Abs. 2 Nr. 1 StGB rechtlich zu würdigen und zu prüfen,5Die Anklage wurde nicht von einem grundgesetz- und beamtengesetzkonform vereidigten und bestallten Staatsanwalt erhoben,6Die Prozessführung nahm ein als Beteiligter kraft Gesetzes gemäß § 2 NRiG i.V.m. § 53 NBG i.V.m. § 20 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 2 VwVfG von der Ausübung des Richteramtes in diesem Fall ausgeschlossenen Richter wahr, obwohl er nicht in eigener Sache tätig sein darf.Daher ist der Eröffnungsbeschluss des Cuxhavener Amtsrichters Redlin vom 09.02.2015 nichtig. Folge ist, dass eine gerichtliche Hauptverhandlung weder in 2015 durchgeführt werden durfte noch jetzt in 2016 durchgeführt werden darf. Somit liegen weder Untersuchungshaftgründe gemäß § 112 StPO noch Vorführungshaftgründe gemäß § 230 Abs. 2 StPO vor. Details dazu unter: „Niedersachsen-Connection“.7Die jetzt ohne grundgesetzliche Ermächtigung auch über die Osterfeiertage vollzogene Haft – zudem mit absoluter Kontaktsperre – lässt dringend vermuten, dass hier mit Mitteln, die zur Bekämpfung terroristischer Vereinigungen im Rahmen der Verfahren gegen die Mitglieder der RAF in die Prozessgesetze Eingang fanden, gearbeitet wird, um Ingmar Vetter „weich zu kochen“ und ihn so zu einer dem Amtsrichter Redlin genehmen Aussage zu drängen, denn bis heute meint die Justiz, dass „das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten ist, als das Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen.“8Burkhard LennigerBundessprecher d. GrundrechteparteiVorstandsmitglied d. GrundrechteunionTel. 04751 / 9 11 11 5PS:

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Quelle: Kurz vor Ostern wurde der Bundessprecher der Grundrechtepartei und Grundrechteunion, Ingmar Vetter, in Erfurt ohne gültigen Haftbefehl verhaftet und befindet sich seitdem in Isolationshaft. › Grundrechtepartei


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Quelle: via @Norbertschulze, March 31, 2016 at 01:38PM

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Mittwoch, 30. März 2016

Hartz IV: Ursache und Wirkung!

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Hartz IV Bezieher sterben deutlich früher

Hartz IV Bezieher, arme Rentner und Geringverdiener sterben deutlich früher

von gegenhartz.de

Eine aktuelle Datenauswertung der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann (Die LINKE) zeigt, dass Menschen, die struktur- und einkommensschwachen Regionen leben, deutlich früher sterben, als Menschen, die in reichen Gegenden wohnen. Ganz besonders sind somit Hartz IV Beziehende bedroht, da hier das Armutsrisiko am Höchsten ist.

Dort wo viele Menschen wohnen, die von Sozialhilfe oder Hartz IV abhängig sind, wird auch früher gestorben, wie eine aktuelle Auswertung zeigte. Ganz besonders betroffen sind viele Regionen in den ostdeutschen Bundesländern und Teile des Ruhrgebiets, Saarland und Frankens.

Arme Männer sterben fast 11 Jahre früher
Deutlich erkennbar sind die Unterschiede bei den Männern. Sehr niedrig ist die durchschnittliche Lebenserwartung zum Beispiel im heinland-pfälzischen Pirmasens. Hier werden die Männer im Durchschnitt etwa 73 Jahre. Ganz anders im wohlhabenden bayerischen Starnberg. Dort werden die Männer 81,3 Jahre alt.

Bei Frauen sieht es nicht ganz so krass aus. Auch hier liegt Pirmasens mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 77,1 Jahren auf dem letzten Platz. Hingegen Frauen im reichen Kreis Breisgau-Hochschwarzwald mit 85,0 Jahren eine höhere Lebenserwartung aufweisen.

Ursache für die auseinanderklaffenden Lebenserwartungen sind nicht etwa bedeutende regionale Unterschiede. Wird wird nämlich das durchschnittliche Einkommen der Regionen als Messstab genommen, liegt der Unterschied bei den Männern in der Lebenserwartung zwischen den niedrigsten und höchsten Einkommensgruppen bei fast 11 Jahren. Bei den Frauen sind es immerhin noch 8,4 Jahre.

Hohes Sterberisiko durch schwere Erkrankungen
Die Politikerin hatte die Daten aus einer Erhebung des Robert-Koch-Instituts genommen und in einen Kontext gesetzt. Es zeigte sich dass beispielsweise bei schweren Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes oder chronischen Lungenerkrankung, Einkommensgruppen sehr unterschiedliche Risiko-Kennzahlen aufweisen. Ärmere Menschen sterben aufgrund ihres sozialen Status wesentlich schneller. Davon sind auch die Wissenschaftler des RKI überzeugt. Arme Menschen müssen z.B. zu industriellem Billigessen greifen, und haben kaum Chancen auf eine ausgewogene und vollwertige Küche, da der Hartz IV Regelsatz hier keinen Spielraum lässt.

Die Linken-Politikerin forderte in diesem Zusammenhang eine umfassende Bekämpfung von Armut und den gesundheitsschädlichen Lebensverhältnissen. So müsste der Hartz IV Eckregelsatz deutlich angehoben werden und Niedriglöhne bekämpft werden. Nur so könne auch eine gesundheitliche Gerechtigkeit hergestellt werden. (sb)

quelle http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-sterben-deutlich-frueher.php

empfehle Hartz IV – ALG II » Hartz IV News

Sabine Zimmermann MdB – Die Linke Zwickau: Startseite

Sabine Zimmermann – DIE LINKE im Bundestag

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der mainstream zwitschert

Armut: Lebenserwartung in Deutschland hängt vom Einkommen ab

Deutschland: Lebenserwartung hängt auch vom Wohnort ab

Arme sterben früher: Lebenserwartung hängt mit dem Einkommen zusammen

Lebenserwartung & Armut in Deutschland: In diesen Städten wird man nicht alt

usw usw usw  tante google hat mehr

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links zum Thema – aktuell

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Ursache und Wirkung

Wohlstand in Europa: Armut in Deutschland ist größer als in …

Hartz-IV-Empfänger : Jobcenter in Halle greift stärker durch

Video “Das arme Deutschland – Kein Wohlstand für alle …

Jobcenter-Chefs: Prämien für Hartz IV Sanktionen

Rund zwei Millionen leerstehende Wohnungen in Deutschland stehen 335.000 Obdachlosen gegenüber.

Es gäbe die Möglichkeit der Enteignung, im Interesse der Öffentlichkeit.

YouTube M. Molli

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Quelle: via @Mantovan, March 30, 2016 at 04:28PM

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Dienstag, 29. März 2016

Hartz IV: Widerspruch gegen frühe Rente

Hartz IV: Widerspruch gegen frühe Rente

Widerspruch gegen zwangsweise Verrentung kann erfolgreich sein

29.03.2016

Erneut werden ältere Hartz IV Bezieher massenhaft aufgefordert, eine Rente zu beantragen, wenn sie das 63. Lebensjahr erreicht haben. Zwar würden die Betroffenen dann endlich Ruhe vorm Jobcenter haben, allerdings entstehen dadurch erhebliche Abschläge bei der Rente sowie ein “Abrutschen” in die Sozialhilfe mit erheblich niedrigeren Vermögensfreibeträgen. Doch es kann Möglichkeiten geben, eine Zwangsverrentung zu stoppen.

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Es könnte nämlich sein, dass der Bescheid zur Rentenantragstellung rechtswidrig ist. Daher ist zu raten, auf jeden Fall einen Widerspruch zu stellen. In diesem sollte klar formuliert sein, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Rente gewünscht ist. Im Grundsatz kann die Behörde zwar nach § 12a SGB II dazu auffordern, „vorrangige Leistungen“ wie die Rente zu beantragen, allerdings ist das Jobcenter dazu verpflichtet, eine individuelle Einzelfallprüfung vorzunehmen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat dazu eine genaue Auflistung gemacht, welche Kriterien stimmen müssen ( Az.: L 28 AS 2330/13 B ER): “Bei seiner Ermessensausübung sind etwa die voraussichtliche Dauer oder Höhe des Leistungsbezugs, absehbarer Einkommenszufluss oder dauerhafte Krankheit zu berücksichtigen. Insbesondere in Bezug auf die Stellung eines vorzeitigen Altersrentenantrags ist zu berücksichtigen, dass der Leistungsberechtigte als Altersrentner von Leistungen nach dem SGB II – und damit auch von solchen nach §§ 16 ff. [Anmerkung meinerseits: Leistungen zur Eingliederung/Arbeitsaufnahme einschließlich Arbeitsgelegenheiten] – ausgeschlossen ist. Zudem ist die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente regelmäßig mit Abschlägen verbunden …”

Die meisten Jobcenter-Aufforderungen lauten dagegen oft:

“Sehr geehrte/r XXX, Sie beziehen zur Zeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Nach den mir vorliegenden Unterlagen können Sie einen Anspruch auf Altersrente haben. Diese vorrangige Sozialleistung kann den Anspruch nach dem SGB II verringern oder ganz ausschließen. Sie sind verpflichet, einen Antrag bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen,. wenn Sie eine geminderte Altersrente (d. h. mit Abschlägen) beziehen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben. Bitte beantragen Sie daher Altersrente umgehend nach Zugang dieses Schreibens bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern (§ 12 a Satz 1 SGB II). Bitte beachten Sie: Aufgrund Ihrer gesetzlichen Verpflichtung, vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen, bin ich berechtigt, den Antrag ersatzweise für Sie zu stellen, wenn Ihre Antragstellung nicht umgehend erfolgt (§ 5 Abs. 3 AGB II)…” Zum Schluss erfolgt dann meistens nur noch eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Es zeigt sich also, dass die Grundsätze des Gerichts nicht mal ansatzweise erfüllt wurde. Auch das Bundessozialgericht hatte entschieden, dass die Aufforderung zur Rentenantragstellung grundsätzlich möglich ist, hierbei ist allerdings tatsächlich auch Ermessen auszuüben (Urteil des BSG AZ: B 14 AS 1/15 R).

Ein Widerspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, in einem laufenden Verfahren können die Jobcenter bereits eine Rente beantragen. Das kann nur verhindert werden, wenn man einen Antrag auf einen einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht stellt. 

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-widerspruch-gegen-fruehe-rente.php

Veröffentlicht mit Word Press für Android von Schulze Norbert


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Quelle: via @Norbertschulze, March 29, 2016 at 07:22PM

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Wohlstand in Europa: Armut in Deutschland ist größer als in Slowenien – FOCUS Online

Deutschland ist zwar eines der reichsten Länder der Europäischen Union. Trotzdem sind hier Armut und Einkommensunterschiede größer als in vielen Mitgliedsstaaten mit einer schwächeren Wirtschaft.

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Etwa jeder sechste Einwohner Deutschlands (15,8 Prozent) galt 2010 als arm, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch berichtete. Das Einkommen des obersten Fünftels der Menschen in Deutschland war 4,5 Mal so hoch wie das des untersten Fünftels. Mit beiden Werten liegt Deutschland zwar unter dem EU-Durchschnitt. Dieser beträgt für die Armutsquote 16,9 Prozent und für die Einkommensunterschiede 5,1. Allerdings gibt es eine Reihe von Ländern, die deutlich besser dastehen als Deutschland – obwohl die Wirtschaftskraft deutlich geringer ist.

In Slowenien etwa liegt die Armutsquote bei 13 Prozent. Dabei ist in dem Land das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf mit 17 738 Euro deutlich geringer als in Deutschland. Hier liegt der Wert bei 32 512 Euro. Auch die Slowakei steht trotz geringerer Wirtschaftskraft (BIP pro Kopf 13 209 Euro) besser da: Die Armutsquote beträgt 13,8 Prozent.

Weniger 60 Prozent

Arm oder von Armut bedroht ist nach der EU-Definition, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung eines Landes zur Verfügung hat – staatliche Leistungen inklusive. Armut beginnt in Deutschland für einen Single bei 952 Euro Einkommen im Monat. In Rumänien liegt diese Armutsschwelle bei 105 Euro im Monat für einen Alleinlebenden und ist damit die niedrigste in der EU – gefolgt von Bulgarien mit 145 Euro. Spitzenreiter ist Luxemburg mit 1626 Euro, gefolgt von Dänemark mit 1319 Euro.

Die niedrigste Armutsgefährdungsquote innerhalb der EU hatte Tschechien(9,8 Prozent). Auch die anderen Nachbarländer Deutschlands schnitten – mit Ausnahme Polens– besser ab als die Bundesrepublik. In den Niederlanden waren elf Prozent, in Österreich 12,6 Prozent und in Dänemark 13 Prozent von Armut bedroht. in Frankreich galten 14 Prozent als arm. In Luxemburg lag der Wert bei 13,6 und in Belgien bei 15,3 Prozent. In Polen waren dagegen 17,7 Prozent von Armut bedroht.

Kristenstaaten besonders betroffen

Die meisten Armen gab es nach der EU-Definition in Bulgarien, Rumänien, Spanien und Griechenland. In diesen Ländern war mehr als jeder Fünfte von Armut bedroht. Diese Quote hat sich zudem innerhalb eines Jahres deutlich verschlechtert: In Spanien um 1,1 Punkte auf 21,8 Prozent, in Griechenland um 1,3 Punkte auf 21,4 und in Italien um 1,4 Punkte auf 19,6 Prozent. in Kroatien, das im Juli der EU beitritt, waren 21,1 Prozent der Einwohner von Armut bedroht.

Die Einkommensunterschiede waren in den Ländern mit vielen armen Menschen besonders groß. In Spanien war die Ungleichheit mit 6,8 am größten, gefolgt von Lettland und Bulgarien. Am besten schnitten Slowenien und die Tschechien ab.

Quelle:
http://www.focus.de/finanzen/news/wohlstand-in-europa-armut-in-deutschland-ist-groesser-als-in-slowenien_aid_949511.html

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Quelle: via @Norbertschulze, March 29, 2016 at 07:02PM

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Ist die Lage der KJH wirklich ernst?

Ein Kollege fragte nach:

von den verschiedensten Seiten höre ich in letzter Zeit die Befürchtung, dass die Kinder- und Jugendhilfe völlig neu gestaltet wird. Was irritiert, ist die Befürchtung, dass an den Individualhilfen geschraubt wird. Derzeit liegt noch kein Entwurf vor, es ist auch noch keine Vorabfassung durchgesickert. Aus den Debatten, die derzeit in der Fachöffentlichkeit und in entsprechenden Publikationen geführt werden, kann ich keine entsprechenden Sorgen ableiten. Im Gegenteil finden sich derzeit ja regelmäßig Vorschläge zur Stärkung von Kinderrechten und Kinderautonomie, bspw. die Überlegung, den Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nicht mehr den Personensorgeberechtigten, sondern den Kindern zuzusprechen. Zudem kann eine sozialräumliche Orientierung eine sinnvolle Ergänzung zum bisherigen Leistungskatalog darstellen; je nachdem, wie sie halt ausgestaltet wird. Daher meine Frage: Ist die Angst vor der Beschneidung der HzE nur Geraune? Oder gibt es substantiierte Ansichten? Falls ja, kann mir jemand mal ein paar Fakten oder Literaturhinweise zukommen lassen? Ich stehe da nämlich im Moment mit einem großen Fragezeichen rum...

 

Antwort von Brigitte M. (Bündnis Kinder- und Jugendhilfe - für Parteilichkeit und Professionalität)



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Quelle: via @Einmischen.info, March 29, 2016 at 03:13PM

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Montag, 28. März 2016

Unterschiedliche Bilder junger IV-BezügerInnen

Anfang 2014 konstatierte der OECD-Länderbericht Schweiz zum Thema psychische Gesundheit und Beschäftigung bei verschiedenen Akteuren (Invalidenversicherung, Arbeitgeber, Psychiatrische Versorgungssysteme, Schulen, ect.) Handlungsbedarf, um psychische Krankheiten früher zu erkennen, die Betroffenen zu unterstützen und so deren Invalidisierung zu vermeiden. Der Fokus der Medien lag bei der Berichterstattung dann aber vor allem auf den «falschen finanziellen Anreizen» für junge IV-BezügerInnen. «20 Minuten» titelte beispielsweise «IV-Rente lohnt sich mehr als Arbeit»Unterstrichen wurde die Aussage im Titel mit einem Bild feiernder Jugendlicher:
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Eine Beschwerde beim Presserat, welche diese Darstellung als «diskriminierend» beklagte, wurde abgewiesen. Als «Argument» diente die Verteidigung der Tamedia:

Das verwendete Bild wolle in gewissem Masse provozieren, indem es auf die «Nullbockjugend» hinweise, die lieber feiere als arbeite. Dieses Bild sei aufgrund des Titels, dass eine IV-Rente sich mehr lohne als Arbeit, ausgewählt worden. Eine diskriminierende Aussage gegenüber psychisch kranken IV-Rentnern könne «20 Minuten» nicht vorgeworfen werden.

Der Presserat setzte dann noch obendrauf: «Da sich dieses Bild nicht auf psychisch kranke IV-Rentner bezieht, kann Ziffer 8 (Diskriminierung) der «Erklärung» gar nicht zur Anwendung kommen.»

Jede/r 20 Minuten-LeserIn hat sich damals natürlich gleich gedacht: Das Bild stellt eine eigenständige gesellschaftskritische Aussage zur «Nullbockjugend» dar und illustriert nicht etwa das Thema des Artikels (psychisch kranke Jugendliche). Weil Bilder in Zeitungen haben ja ganz grundsätzlich nie etwas mit dem Inhalt des jeweiligen Artikels zu tun. Weiss doch jeder!

Es wäre sehr interessant, zu erfahren, wie der Presserat entschieden hätte, wenn ein Artikel mit der Überschrift «IV-Rente lohnt sich mehr als Arbeit» mit einem der folgenden Fotos illustriert worden wäre (Bildquelle: laviva.ch – Laviva veranstaltet an verschiedenen Orten in der Schweiz regelmässig Partys für Menschen mit Behinderung):
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Allerdings würde es wohl keiner Zeitungsredaktion je einfallen, solche Bilder von jungen Menschen mit einer (sichtbaren) geistigen oder körperlichen Behinderung unter der Überschrift der «sich lohnenden IV-Rente» zu zeigen und damit zu implizieren, dass die Betroffenen – auf Kosten der Allgemeinheit – «lieber feiern statt zu arbeiten». Die Empörung der entsprechenden Organisiationen wäre garantiert. Und die des Volkes Internetmobs auch.

Das mediale Bild, welches (mit tatkräftiger Unterstützung der entsprechenden Organisationen im Hintergrund) von Menschen vor allem mit geistiger Behinderung gezeichnet wird, ist nämlich das der Arbeitssamen (z.B. üsi Badi/üse Zoo) und Ausbildungswilligen (z.B. Simons Weg). Die Betroffenen wurden auch medienwirksam an die vorderste Front gestellt, als im September 2011 die Petition «Berufsbildung für alle» mit über 100’000 Unterschriften der Bundeskanzlei übergeben wurde:

Petition

Bildquelle: procap.ch

Die Petition wandte sich gegen das «herzlose» BSV, welches ein zweites Ausbildungsjahr für beeinträchtigte Jugendliche im geschützten Rahmen nur noch dann bewilligen wollte, wenn Aussicht darauf besteht, dass die Betroffenen danach im ersten Arbeitsmarkt tätig sein und ein zumindest rentenreduzierendes Einkommen generieren können (In einer geschützten Werkstätte ist es praktisch unmöglich, ein rentenbeeinflussendes Einkommen zu erzielen).

Unterschriftensammlung sowie die Übergabe der Petitionsbögen waren so herzerwärmend inszeniert (auch die Tagesschau berichtete), dass niemand auf die bösartige Idee kam, nachzufragen, wie hoch denn die Eingliederungschancen in den ersten Arbeitsmarkt nach einer Ausbildung im geschützten Rahmen ganz generell sind (sehr tief), was so ein Ausbildungsjahr eigentlich kostet (ca. 100’000.-) und wieviel durch die Massnahme gespart werden soll (50 Mio/Jahr – because: defizitäre Invalidenversicherung, wir erinnern uns…?).

Auch Nationalrat Christian Lohr spricht in seinem entsprechenden parlamentarischen Postulat (rechtliche Prüfung der neuen IV-Praxis) nicht von Zahlen, sondern von

Jugendlichen, die stärker beeinträchtigt sind und keine Chancen für einen Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt haben. Es geht also konkret um junge Menschen, die bereit sind, trotz ihrer Beeinträchtigung Arbeit zu leisten und sich in unsere Gesellschaft einzubringen.

Die überwältigende Mehrheit des Parlaments (inkl. SVP) war so hingerissen von den «jungen arbeitswilligen Menschen», (oder vom Lobbying von Insieme, Procap und Cerebral) dass sie dem Postulat von Lohr, sowie demjenigen von CVP-NR Christine Bulliard-Marbach (Mitglied des Zentralvorstandes von Insieme) zum selben Thema letzten Sommer gegen den Willen des Bundesrats zustimmte. Einzig FDP und Grünliberale machten wohl eine nüchterne Kosten/Nutzen-Analyse (Defizitäre Invalidenversicherung; wir erinnern uns) und stimmten dagegen. Das war dann immerhin parteipolitisch konsequent. Bei SVP und einigen Vertretern der CVP würde man gerne nachfragen: Hat der übliche pawlowsche Reflex (Fehlanreize! Sparen!) versagt, weil der Ausdruck «Junge IV-BezügerInnen» nicht fiel? Weil man nämlich nur bei den (bösen) IV-Bezügern spart, aber doch nicht bei (guten) netten Behinderten (man ist ja schliesslich kein Unmensch!)?

Denn bei diesen «jungen Menschen» handelt es sich natürlich auch um (zukünftige) IV-BezügerInnen. Zur Erinnerung – (siehe oben) das sind die, für die sich Arbeiten nicht lohnt, wegen der zu hohen IV-Rente. Denen muss man eigentlich nur die IV-Rente kürzen, dann erhöht sich wegen der «Anreize» deren Arbeits(markt)fähigkeit und sie können im ersten Arbeitsmarkt genug verdienen.

Ach so, das sind andere jungen IV-BezügerInnen. Die mit den Geburtsgebrechen können ja nichts für ihre Behinderung.

(…???)

Bevor sich jemand ärgert: es geht mir hier explizit nicht darum, stark beeinträchtigten Jugendlichen das Recht auf eine längere Ausbildung abzusprechen. Ich möchte nur die komplett unterschiedliche Darstellung und Wahrnehmung von jungen Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen aufzeigen. Diese kommt nämlich nicht von ungefähr, sondern ist auch eine direkte Folge davon, dass beispielsweise die Elternvereinigung geistig behinderter Kinder Insieme (BSV-Beitrag: 11 Mio/Jahr) eine (vorbildlich!) professionelle (und sehr politische) Öffentlichkeitsarbeit betreibt. Von der Pro… wie hiess die gleich nochmal…?  ah ja… Pro Mente Sana (BSV-Beitrag: 2 Mio/Jahr) hingegegen hat man in Sachen Ausbildung/berufliche Integration von Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren öffentlich so rein gar nichts gehört. Lobbying (und wieviel Geld dafür zur Verfügung steht) hat eben Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung, Berichterstattung und Politik. Fehlendes Lobbying genauso.

Zum Thema «Wahrnehmung» noch ein Comic von erzählmirnix, den die Urheberin gemeinsam mit der Mutter eines Kindes mit Down-Syndrom konzipiert hat:

down

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Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, March 28, 2016 at 04:17PM

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