Samstag, 5. März 2016

Bundesratsausschuss lehnt Sanktions-Stopp ab

Hartz-Regime: Bundesratsausschuss lehnt Sanktions-Stopp ab

Antrag aus Thüringen bekommt nur aus Brandenburg Unterstützung / Linkenchefin Kipping: Viele Landesregierungen hängen noch dem obrigkeitsstaatlichen Disziplinierungsdenken an

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Die Hartz-IV-Diktatur. Eine Arbeitsvermittlerin klagt an

Von: Hannemann, Inge

Rowohlt Taschenbuch Verlag
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Berlin. Ein Antrag der rot-rot-grünen Landesregierung von Thüringen im Bundesrat für die Abschaffung aller Hartz-Sanktionen ist am Donnerstag im Ausschuss für Arbeit, Integration und Soziales der Länderkammer abgelehnt worden – gegen die Stimmen aus Thüringen und Brandenburg, wie die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, erklärte. Sie kritisierte die Ablehner-Front: »Das Abstimmungsergebnis zeigt, wie stark viele Landesregierungen noch dem obrigkeitsstaatlichen Disziplinierungsdenken anhängen«, sagte die Sozialpolitikerin. »Wer nicht spurt, der soll bestraft werden, dem soll die Lebensgrundlage entzogen werden.« Der Antrag war auf Initiative der Thüringer Sozialministerin Heike Werner eingebracht worden. Dass die Sanktionen »nichts mit einem grundrechtekonformen Sozialstaat zu tun hat, liegt auf der Hand«, so Kipping. Sie erklärte, man könne das Grundrecht auf soziale Sicherheit nicht kürzen und wiederholte die Forderung ihrer Partei nach einer sanktionsfreien, individuellen Mindestsicherung in Höhe von 1.050 Euro.

Die Bundesregierung plant sogar noch eine massive Verschärfung der Hartz-IV-Sanktionen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett Anfang Februar beschlossen hat. Besonders brisant: Die Ausweitung des Ersatzanspruchs bei »sozialwidrigem Verhalten«. Wer etwa aus personenbezogenen Gründen gekündigt wird, soll nicht nur mit der bisher üblichen drei monatigen Sanktion belegt werden, sondern auch einen Kostenersatz leisten »für eine unbestimmte Zeit für alle gezahlten SGB-II-Leistungen«, wie der Sozialrechtler Harald Thomé in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf schreibt. »Mit dieser Regel wird faktisch eine zusätzliche Sanktion eingeführt, mit der neben der dreimonatigen Kürzung des ALG II (…) muss der Betroffene künftig auch das ALG II erstatten, welches er und die anderen Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft weniger erhalten hätten«, so Thomé. Gegenüber »neues deutschland« prognostizierte Thomé, dass die Jobcenter »in fünf Jahren jeden zweiten Hartz-IV-Bezieher mit Rückerstattungsforderungen überziehen werden«. Selbst Lebensmittelgutscheine, für Betroffene von Sanktionen, müssten später mit dem Regelsatz aufgerechnet werden.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/1003956.hartz-regime-bundesratsausschuss-lehnt-sanktions-stopp-ab.html

Veröffentlicht mit Word Press für Android von Schulze Norbert


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Quelle: via @Norbertschulze, March 05, 2016 at 08:10AM

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