Donnerstag, 17. März 2016

Kindergeld auch für Studenten im Masterstudium

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Kindergeld während des Masterstudiums

Eltern müssen ihr Kind finanziell unterhalten, wenn es ein Studium absolviert. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Eltern leistungsfähig sind und es sich bei dem Studium um eine Erstausbildung handelt. Während dieser Zeit erhalten Eltern vom Staat Kindergeld. Wird das Kindergeld direkt an das Kind gezahlt, so wird diese Zahlung vollständig auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

Haben Eltern ein zu geringes Einkommen, so kann das Kind Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, beantragen.

Auch wenn Bafög gezahlt wird, besteht der Anspruch der Eltern auf Kindergeld fort.

Bachelorstudium

Klar ist dies alles beim Bachelorstudium. Denn hierbei handelt es sich in beinahe allen Fällen um eine Erstausbildung.

Masterstudium

Eltern, die ihr Kind finanziell im Masterstudium unterstützen, erhalten jetzt ebenfalls leichter Kindergeld. Das Masterstudium, das unmittelbar auf das Bachelorstudium folgt, zählt noch zur Erstausbildung. Somit kann das Kind während des Masterstudiums so viel arbeiten, wie es will, ohne dass das Kindergeld in Gefahr kommt. Die Voraussetzung: Bachelor- und Masterstudium stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang und es gibt keine große zeitliche Unterbrechung zwischen den beiden Ausbildungsabschnitten.

Ein enger sachlicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die nachfolgende Ausbildung dieselbe Berufssparte oder denselben fachlichen Bereich betrifft.

Wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden, handelt es sich hingegen um eine zweite Ausbildung. Dann zahlt die Familienkasse das Kindergeld nur, wenn das Kind nicht mehr als 20 Stunden in der Woche jobbt.

Grundbedingung für das Kindergeld ist prinzipiell, dass das Kind noch nicht 25 Jahre alt ist.

Kosten für Masterstudium sind Werbungskosten

Anders liegen die Dinge für den Studenten selbst. Für ihn zählt das Masterstudium laut Finanzverwaltung bereits als zweites Studium. Das hat den Vorteil, dass die Kosten für das Studium in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Hierzu ist erforderlich, dass der Student in seiner eigenen Steuererklärung die Kosten für das Studium aufführt. Eltern und Studenten profitieren also doppelt.

Der Beitrag Kindergeld auch für Studenten im Masterstudium erschien zuerst auf News.



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, March 17, 2016 at 08:58AM

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