Leben Kinder in einem Haushalt mit Hartz IV Bezug und sind schulpflichtig, so muss das Jobcenter die Kosten für Schulbücher erstatten. Nach Ansicht des Sozialgerichts liegt hier ein Anspruch auf Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II vor. Im zugrunde liegendem Sachverhalt leben beide schulpflichtigen Kinder in einem Haushalt, der im Hartz IV Bezug steht. Im August des vergangenen […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, March 22, 2016 at 03:06PM