Hat das Jobcenter einem Hartz IV Leistungsempfänger die Übernahme der angemessenen Umzugskosten zugesichert, so muss es auch die Kosten für den postalischen Nachsendeauftrag sowie Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses zahlen.Im vorliegenden Fall hatte sich ein Ehepaar getrennt. Der 1955 geborene Leistungsempfänger hatte daraufhin eine Zusage des Jobcenters erhalten, dass die angemessenen Umzugskosten getragen werden. So wurden die Kosten für ein Umzugsunternehmen […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, March 14, 2016 at 11:34AM