Beinahe täglich ereignen sich dramatische Szenen in Deutschlands Jobcentern. So auch im Juni im Jobcenter Mannheim. Vor dem Amtsgericht Mannheim wurde gegen den Angeklagten Ufuk T. verhandelt. Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde dem Hartz IV Betroffenen Widerstand gegen die Staatsgewalt, Hausfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen. Doch vor Gericht stellte sich der Fall vollkommen anders dar. Dennoch wurde der Angeklagte verurteilt.
Seit über einem Monat kein Geld
Der Angeklagte war gegen 16 Uhr im Jobcenter mit seiner Familie erschien. Zu dieser Zeit werden in der Behörde durchaus noch “Kunden”, wie es neudeutsch, vorgelassen. Der Leistungsberechtigte trug sein Anliegen an der Eingangspforte vor. Er sagte, dass er sich in einer großen Notlage befinde und Hilfe benötige. Trotz Hartz IV Bescheid habe er über einen Monat kein Geld bekommen. Er könne die Miete nicht zahlen und habe zudem kein Geld für seine Familie, um Essen zu kaufen.
Beim Empfang am Tresen wurde dem Mann gesagt, dass sein zuständiger Sachbearbeiter bereits gegangen sei. Zudem würde es keine Vertretung geben. Stattdessen solle er in 4 Tagen wiederkommen, dann würde sein Anliegen bearbeitet werden. Er wurde aufgefordert das Jobcenter zu verlassen.
Familienvater weigerte sich zu gehen
Weil aber die existenzielle Not so groß war, ging der Angeklagte nicht. Stattdessen wollte er so lange bleiben, bis er mit einem Sachbearbeiter sprechen könne. Die Mitarbeiter des Jobcenters riefen daraufhin die Polizei. Diese sollte den verzweifelten Mann mit samt seiner Familie aus der Behörde begleiten. Zunächst kamen zwei Polizisten. Auch diese konnten den Mann nicht dazu veranlassen, die Behörde zu verlassen, obwohl angeblich bereits ein Hausverbot sowie Platzverweis ausgesprochen wurden. Er bestand weiterhin darauf, einen Sachbearbeiter zu sprechen, damit wenigstens die nächsten Tage Verpflegung gesichert sind.
Frische Wunde durch Operation
Nun wurde der Familienvater zwangsweise mithilfe eines Security-Mitarbeiter von der Polizei nach draußen begleitet. Dabei versuchte der Beklagte sich dem Zugriff zu entziehen. Die Auseinandersetzung, die zunächst als Rangelei begann, eskalierte. Dabei wurde der Angeklagte zu Boden geworfen. Ufuk T. wurde aber kurz zuvor am Unterleib operiert und hatte starke Schmerzen. Aus diesem Grund verschränkte er seine Arme vor seinem Bauch, um sich zu schützen. Dennoch brachte einer der Polizisten den Mann in die Bauchlage und setzte sich auf ihn, um die Hände auf dem Rücken zu fixieren. Weiterhin hielt aber der Familienvater seine Hände vor dem Bauch. Dabei rief er sinngemäß: “Ich habe Schmerzen und wurde gerade operiert, bitte hören sie auf!”.
Nun forderte ein Polizeibeamter Verstärkung an. Nach einer kurzen Zeit waren insgesamt sechs Polizisten anwesend. Mit einem Schlagstock hebelte ein Polizist die Arme auf dem Rücken, während die anderen 5 Beamten hin festhielten, seine Nase nach oben zogen und sich auf die Beine setzten. In dem Polizeibericht war zu lesen: „Mit leichten Schlägen auf die Rippen wurde Atemnot erzeugt, damit der Wille des Angeklagten gebrochen wird“.
Nach dem Zugriff war der Angeklagte beim Arzt. Dort wurden schwere Hämatome diagnostiziert. Entsprechende Beweisfotos wurden dem Gericht vorgelegt.
Bis zur Eskalation fand laut Polizeibericht ein 20 minütiges Gespräch zwischen Polizisten und Angeklagtem statt. In dem Bericht war zu lesen: Etwa 20 Minuten fand “zuvor in vernünftiger Atmosphäre ohne Aggressivität von Seiten des Angeklagten” eine Komunikation zwischen Beamten und Ufuk T. statt. Zudem sagte einer der Polizisten, dass keine erkennbaren und gezielten Schläge seitens des Angeklagten gegen die Polizisten erkennbar gewesen wären.
Angeklagter war zu keiner Zeit aggressiv
Während der Verhandlung vor dem Amtsgericht sagte der Angeklagte, dass er zu keiner Zeit aggressiv gewesen sei und auch keinen Menschen schädigen wollte. Er habe dies auch nicht getan. Diese Aussage wurde laut eines Prozessbeobachters lautstark von Seiten des Richters unterbrochen. Er habe nur Fragen zu beantworten und keine Statements abzugeben. Ihm wurde stattdessen angedroht, dass er vom Prozess ausgeschlossen würde und eine Ordnungsstrafe bekäme.
Nach den Aussagen der Polizisten, die insgesamt mit leichten Differenzen gleich lauteten, wurden die Ehefrau und die Tochter als Zeugen befragt. Die Tochter sagte, ihr Vater habe vor Schmerzen geschrien. Auf dem Weg zum Polizeirevier habe er zudem nach seinen Medikamenten verlangt, die ihm aber verwehrt wurden. Auch danach wurden dem Mann die Tabletten nicht ausgehändigt, obwohl die Familie die Medikamente zur Polizeistation brachten.
Der Anwalt des Angeklagten bezog danach Stellung. Sein Mandant habe zu keiner Zeit Gewalt gegen Menschen oder Sachen angewendet. Er habe sich in einer großen Notsituation befunden, da die Familie nichts mehr zu essen hatte. In dem Haushalt lebe eine zweite Tochter, die hochschwanger sei. Der Rechtsanwalt sagte, dass das Urteil durch den “ergangenen Strafbefehl schon im Raum stehe, der Beklagte aber freizusprechen ist.”
Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde deutlich gemacht, dass das Jobcenter nicht vor Gericht stehe und darüber nicht verhandelt würde. Vielmehr sah der Staatanwalt die Schuld beim Angeklaten. Dieser sei allein an der Eskalation verantwortlich. Tochter und Ehefrau seien befangen und würden nicht die Wahrheit sagen. Der Staatsanwalt forderte daher als Strafmaß 7 Monate auf 2 Jahre Bewährung. Die Polizisten hätten bis „zur Ausschöpfung der Schmerzobergrenzen gehen dürfen, um den Willen des Angeklagten zu brechen“.
Strafmaß höher als im ursprünglichen Strafbefehl
Das Gericht verurteilte daraufhin den Angeklagten zu 170 Tagessätze à 15 Euro. Mit dem Urteil ging das Gericht nochmals erheblich höher, als die ursprüngliche Geldstrafe, die mittels Starfbefehl zuvor ergangen war. In dem wurde der Mann zu 120 Tagessätze à 10 Euro verdonnert. Zudem muss der Angeklagte die Gerichts und Anwaltskosten tragen.
Nach Ansicht des Sozialarbeites und Schuldnerberaters Matz Müllerschön blieben vor Gericht wesentliche Fragen ungeklärt. “Wenn der Staatsanwalt Dr. Hager sagt das Jobcenter steht nicht vor Gericht, so halte ich ihm entgegen, mit einer gesetzeskonformen Bearbeitung beim Jobcenter in Mannheim hätte es den brutalen Polizeieinsatz mit den nicht nachvollziehbaren Folgen nicht gegeben. Das Jobcenter hätte aus meiner Sicht die Verpflichtung gehabt, Ufuk T. anzuhören, da es bereits vom Jobcenter Mannheim einen vorläufigen Becheid gab, und es hätte auch handeln müssen. In solch einem Fall durch einen Vorschuss, der später mit der Leistung verrechnet wird. Ein solcher Automat stand zum Zeitpunkt auch im Vorraum des Jobcenters (mit Kamera), warum er heute nicht mehr da steht, wurde im Prozess nicht beleuchtet.”
Gab es überhaupt ein Hausverbot?
Weiter blieb unklar, wer ein Hausverbot ausgesprochen hatte und ob dies überhaupt geschah. Die Polizisten hätte laut des Sozialarbeiters keinen Namen nennen können. Bis zu dem Moment der Durchsetzung des Hausverbots gab es eine normale Gesprächsebene ohne Gewalt. Lediglich beharte der Familienvater darauf, einen Sachbearbeiter sprechen zu wollen, da er sich in einer Notsituation befunden habe. “Ein Security-Mann des Jobcenters gab als Begründung, die Polizei zu rufen an, Ufuk T. habe nicht gehen wollen und „wir schließen um 18.00 Uhr“. Ufuk ist aber 16.00 Uhr in der Behörde erschienen”.
Auch wurden alle Anträge des Anwalts vor Gericht abgelehnt. Unter anderem hatte der Anwalt Zeugen vom Jobcenter und Umstehenden zu laden. Eine Putzfrau im Jobcenter hatte beispielsweise gesagt, sie wolle “nicht aussagen, weil sie sonst den Job verliere”. Zudem wurde der Sache nicht nachgegangen, ob der Security-Mann vom Jobcenter die Eskalation befeuerte, wie es Tochter und Mutter aussagten. Stattdessen wurden beide von Seiten der Staatsanwaltschaft für unglaubwürdig eingestuft. “Aus meiner Sicht muss die Öffentlichkeit die dunklen Flecken des Jobcenters weiter ausleuchten, aber es braucht auch Aufklärung, warum die Polizei offensichtlich mit keinem Offiziellen des Jobcenters gesprochen hat und warum es zu solch einer brutalen Gewaltanwendung gekommen ist”, so Matz Müllerschön