Die Krankenkasse übernimmt bei Hartz IV Empfängern nur die Regelversorgung des Zahnersatzes. Das heißt: Es werden zwar einfache Behandlungen, Füllungen oder Maßnahmen zum Erhalt des Zahnes übernommen, die Kosten für einen Zahnersatz außerhalb der Regelversorgung (§ 56 SGB V) trägt jedoch der Patient selbst. Kosten für Zahnersatz werden begrenzt übernommen Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Zahnersatz und Implantate […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, July 31, 2019 at 01:12PM