Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Hinzundkunzt.de, February 28, 2018 at 01:05PM
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25 Jahre Armenspeisung in Deutschland – Das Geschäft mit den Tafeln
von Susan Bonath
Am 22. Februar 1993 eröffnete in Berlin die erste Tafel. Heute ist die Initiative zu einer bundesweit vernetzten privaten Armutsindustrie mutiert. Sie bildet einen eigenen Markt aus karitativer Ent- sowie Versorgung und sorgt dafür, dass Bedürftige marginalisiert bleiben.
…
Heute betreiben 937 Tafeln rund 2.100 Essensausgabestellen, die zusammen etwa 1,5 Millionen Bedürftige versorgen – Tendenz steigend. Vor allem die Zahl der Rentner und Kinder wächst, warnt der Dachverband. Beide Gruppen stellten inzwischen je ein Viertel der Tafelgänger. Viele der Eltern, die das Angebot nutzten, seien alleinerziehend, heißt es.
Seit Jahren beklagen viele Tafeln eine Überlastung. Sie führten Tafelpässe ein und beschränkten den Zugang für den Einzelnen auf bestimmte Tage im Monat. Viele entscheiden im Losverfahren, wer wann an die Reihe kommt. Einige Tafeln setzen Neuzugänge, die ihre Bedürftigkeit nachgewiesen haben, auf Wartelisten. Die Obdachlosenhilfe ist in den Hintergrund gerückt. Der Dachverband der Tafel firmiert heute als „eine der größten sozial-ökologischen Bewegungen Deutschlands“, wie deren Vorsitzender Jochen Brühl vergangene Woche in einer Pressemitteilung schrieb. Dieses ehrenamtliche Netz lindere Armut und schaffe „eine Brücke zwischen Mangel und Überfluss“.
ganzen beitrag lesen
https://deutsch.rt.com/inland/65536-25-jahre-armenspeisung-geschaft-tafeln/
links zum Thema -> aktuell
Sahra Wagenknecht bezeichnet Kritik an Essener Tafel als Heuchelei – und hat Recht
Tafel in Essen: Arme und Ausländer – Kolumne – SPIEGEL ONLINE
mein resümee -> tafeln dürfte es in einem sozialstaat gar nicht geben! mottet diese feudal-buden ein!
-> das zauberwort heißt grundeinkommen!!
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beim sterben??
"Viel Glück!" – #GEZ-Millionär #ClausKleber (>50.000€/Monat) im #ZDF #heutejournal nach einem Bericht über #Obdachlose in München, denen wegen der eisigen #Kälte Tod oder abgefrorene Gliedmaßen drohen… pic.twitter.com/EDNGaYIgk4
— Dokumentor (@propagandaschau) February 27, 2018
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vorweg: aufgelesen -> „Obdachlose haben keine Lobby, niemand könnte mit Ihrer Unterbringung Geld verdienen oder sich moralisch vor anderen aufrüsten.“
aktuell aufgelesen -> Hier „wohnte“ bei minus 4 Grad der nach einem Arbeitsunfall gehbehinderte Obdachlose Thomas. In seinem Schlafsack liegt Hündin Elka. Die beiden wärmten sich gegenseitig. Wir konnten es nicht mehr mit ansehen. Beide wohnen ab sofort bei ddhilfe Unterstützern im warmen Gartenhaus.
https://twitter.com/ddhilfe/status/968443335420628997
im kommentarbereich unter diesem tweet postete mensch folgenden beitrag..
„Flüchtlinge brauchen Hilfe wie wir!“
Aber wie können sie sich wohl fühlen, diese Obdachlosen, wenn sie sehen, dass die Flüchtlinge alles bekommen, aber sie nichts haben? Im Bahnhof Zoo fragte ich einen Berliner, der ist seit ungefähr zwei Jahren auf der Straße lebt. Er sah stämmig aus, aber so arm. Ein Stück Brot hatte er in der Hand, er saß auf seiner Tasche. Ich ging näher an ihn heran und fragte ihn, auf was er warte. Er sagte, dass die Menschen wie er Essen von der Bahnhofsmission bekämen, aber nicht so viel. In diesem Moment sprach ich das aus, von dem ich dachte, dass er es sagen wolle. Ich sagte: „Warum du kriegst so wenig Essen und schläfst draußen – und Flüchtlinge haben viele warme Schlafplätze zur Verfügung?“ Er guckte mich an und sagte ganz ruhig: „Sie sind Menschen wie wir! Sie kommen aus dem Krieg, und sie brauchen Hilfe wie wir.“ Ich hielt ihm entgegen; „Ja, aber du bist auch ein Mensch, warum diese unterschiedliche Behandlung, was denkst du?“
Er sagte: „Vielleicht liegt das an der Politik, vielleicht bekommen die Behörden mehr Geld für Flüchtlinge als für uns.“ Ich hob nochmal an: „Aber was ist dein Gefühl gegenüber Flüchtlingen?“ Er sagte: „Ich habe kein Gefühl.“ Ich fragte wieder und wieder viele Obdachlose, aber keiner von ihnen sagte, dass er etwas gegen Flüchtlinge habe. Ich war wirklich überrascht.
„In den zwei Jahren in Berlin habe ich gesehen, dass kein Hund alleine auf der Straße schläft, aber dafür viele Menschen“.
ganzen beitrag lesen
https://www.tagesspiegel.de/berlin/wie-fluechtlinge-berlin-sehen-berlin-vergisst-die-obdachlosen/14692058.html
-> Ein Recht auf Leben!
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Ursula Pidun / 9. März 2017 / 25 Kommentare
Götz Werner, Gründer des Drogerieunternehmens „dm“, setzt sich bereits seit langer Zeit für die Idee eines BGE ein. Welche Vorteile gibt es, wie lässt sich ein Grundeinkommen finanzieren, was ist von Hartz IV zu halten und inwiefern ist die Gesellschaft gefordert, damit sich auch politisch etwas bewegt? Wir haben nachgefragt.
„Es geht darum, dass der Einzelne bescheiden, aber menschenwürdig im Sinne des Artikels 1 unserer Verfassung leben kann. Damit ist alles erklärt. Dass die Verfassungsrechtler Hartz IV zulassen, ist ein Beweis dafür, dass sie ihre eigene Verfassung nicht anerkennen. Oder ihr begrifflich noch nicht gewachsen sind.“
*Zitat Götz W. Werner
Herr Werner, Diskussionen um die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens gibt es schon lange. Können Sie einmal zusammenfassen, welche Vorteile Sie darin sehen?
Prof. Götz W. Werner: „Wesentlich ist, dass wir Arbeit und Einkommen voneinander trennen würden. Wir erliegen heute immer noch dem Irrtum, dass Einkommen die Bezahlung für Arbeit ist. Wenn wir aber genau hinschauen, müssen wir erkennen, dass ein Einkommen die Ermöglichung von Arbeit ist. Wir alle brauchen in unserer heutigen, fremdversorgten Welt ein Einkommen, um leben zu können. Erst dann können wir für andere tätig werden.“
Gegner des BGE werfen gerne die mangelnde Finanzierung in die Waagschale. Mit welchen Argumenten kontern Sie?
Werner: „Dass wir nicht vom Geld leben, sondern von den Gütern und Dienstleistungen, die wir hervorbringen. Und es kann niemand ernsthaft bezweifeln, dass wir im Überfluss an materiellen Gütern leben.
Wir waren noch nie so reich wie heute. Geld ist ein probates Hilfsmittel aber davon kann doch niemand leben. Schon der bekannte Ökonom Oswald von Nell-Breuning sagte: ‚Alles, was sich güterwirtschaftlich erstellen lässt, das lässt sich auch finanzieren – vorausgesetzt, wir haben den ehrlichen Willen dazu’. Die Frage ist, ob wir es finanzieren wollen; wenn ja, dann finden wir auch Wege.“
Als Unternehmer stehen Sie mit Ihrer Überzeugung zum BGE noch recht allein in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Worin liegen die Gründe, dass bisher nicht viele Unternehmer mitziehen?
Werner: „Viele Unternehmer, mit denen ich spreche, wissen, dass Menschen arbeiten wollen und erkennen an, dass sie in der heutigen Gesellschaft zunächst ein Einkommen brauchen.“
Politiker melden immer wieder große Bedenken an. So auch Kanzlerin Angela Merkel, die vor der letzten Bundestagswahl im Rahmen eines Bürgerforums die Frage stellte, wer dann noch zusätzlich arbeiten wolle. Wird das Prinzip BGE nicht richtig verstanden?
Werner: Es ist eine Frage des Menschenbildes. Wenn ich Menschen frage, ob sie noch arbeiten würden, sagen alle: ‚Ja, aber die anderen nicht.’ Wenn wir von ‚den Anderen’ sprechen, meinen wir, wir müssten denen ‚die Hammelbeine langziehen’ oder ‚sie auf Trab bringen’. Merken Sie das? Wir haben zwei Menschenbilder: ein edles von uns und ein tierisches von unseren Mitmenschen. Davon sollten wir uns lösen.“
Die Kanzlerin verwies damals auf die bereits bestehende Grundsicherung, womit das sog. Hartz IV-System gemeint ist. Abgesehen davon, dass es sich hier nicht um ein bedingungsloses Einkommen handelt – wie denken Sie über die vom damaligen Kanzler Gerhard Schröder (SPD) eingeführte Arbeitsmarktreform?
Werner: „Dass wir Hartz IV zulassen, ist ein Skandal. Eigentlich müsste ein Aufschrei durch die Gesellschaft gehen: Wie kann es sein, dass wir zulassen, dass ein Teil unserer Mitbürger ausgegrenzt und stigmatisiert wird? Die Verhältnisse müssen doch so sein, dass jeder eine Lebensperspektive hat.“
Das BGE würde Abhängigkeiten und staatliche Überwachung zurückdrängen, andererseits auch die Position von Arbeitnehmern stärken. Ist das eventuell der Grund der starken Abwehrhaltung?
Werner: „Unsere Gesellschaft würde sich verändern: Vom Sollen zum Wollen. Die Menschen würden sich fragen, ob es Sinn macht, was sie tun. Das ist für einige Unternehmen eine große Herausforderung. Die Verantwortlichen müssen Rahmenbedingungen schaffen, so dass die Menschen sagen, das macht Sinn, hier steige ich ein und bringe meine Talente und Fähigkeiten zur Wirkung.“
Trauen Sie der derzeitigen Regierung zu, das BGE in absehbarer Zeit einzuführen, oder bedarf es einer ganz neuen Politikergeneration, um so etwas durchzusetzen?
Werner: „Wir erwarten zu viel von unseren Politikern, die weniger Macht haben, als wir meinen. Wir haben uns an eine Opferrolle gewöhnt und schimpfen darüber. Dabei ist es doch offensichtlich, dass viele Politiker wie Segler sind. Sie spüren, wenn der Wind sich dreht, dann ändern sie den Kurs. Aber der Wind muss aus der Gesellschaft wehen.“
Was wünschen Sie sich für Ihren persönlichen „Kampf“ um die Einführung eines BGEs und wie optimistisch sind Sie, dass sich dieser Wunsch auch tatsächlich erfüllt?
Werner: „Mit Wünschen ist das so eine Sache. Als Unternehmer bin ich grundsätzlich optimistisch und ich beobachte, dass immer mehr Menschen die Frage, in welcher Gesellschaft wir leben wollen, zu ihrer persönlichen ergebnisoffenen Forschungsfrage machen. Das bringt uns voran.“
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Wieder nichts übrig für die Armen für Hartz-IV-Empfänger hat die SPD erneut nichts zu bieten. Kein Wunder bei diesem Personal. Und die Presse interessiert das Thema auch nicht.
Empfänger von Transferleistungen kommen im Koalitionsvertrag praktisch nicht vor Foto: photocase/go2Es mag derzeit nicht so wirken, aber eigentlich hat die SPD allen Grund zum Feiern: Niemand redet mehr über Gerhard Schröders Agenda-Politik. Das war vergangene Woche gut zu beobachten. Die Presse sezierte jedes Satzzeichen im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD – ohne sich freilich daran zu stören, dass 6,2 Millionen Menschen darin gar nicht adressiert werden.Das Thema Hartz IV kommt im Koalitionsvertrag nicht vor.
Das brutale Sanktionsregime, die nicht existenzsichernden Sätze, all das interessiert Union und SPD nicht. Da wirkt es fast zynisch, das Regierungsprogramm mit „Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ zu überschreiben. AnzeigeEbenso zynisch wirkt in diesem Zusammenhang der kolportierte Kampf der SPD-Familienministerin Katarina Barley gegen Kinderarmut, der unter anderem durch eine Erhöhung des Kindergelds und des Kinderzuschlags gewonnen werden soll. Beides wird bei Hartz-IV-Empfängern mit deren Regelbetrag verrechnet beziehungsweise nicht gewährt – eine alleinerziehende Mutter in ALG II und deren armutsgefährdete Kinder gehen leer aus.
Nicht einmal die zaghaften Korrekturankündigungen des ehemaligen Kanzlerkandidaten Martin Schulz, die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I zu verlängern und das Schonvermögen für ALG-II-Empfänger zu erhöhen, haben es in das Regierungsprogramm geschafft.Mit Andrea Nahles übernimmt eine ehemalige Arbeitsministerin den Parteivorsitz, die die existenzgefährdenden Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger noch verschärfte. Das alles können die Genossen natürlich der Union in die Schuhe schieben. Dass die SPD das Thema Hartz IV in den Verhandlungen mit CDU und CSU nicht offensiver angegangen hat, verwundert allerdings kaum, wenn man die jüngst bekannt gewordenen Personalentscheidungen der SPD-Spitze betrachtet.
Mit Andrea Nahles übernimmt eine ehemalige Arbeitsministerin den Parteivorsitz, die die existenzgefährdenden Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger noch verschärfte.Der designierte Vizekanzler Olaf Scholz war und ist einer der brennendsten Unterstützer des Schröder’schen Sozialkahlschlags. Mit diesem Personal dürften die Interessen der Agenda-Verlierer in den kommenden dreieinhalb Jahren weiterhin keine Rolle spielen. Aber danach fragt ja ohnehin niemand mehr.
Quelle: Kommentar Soziales im Koalitionsvertrag: Wieder nichts übrig für die Armen – taz.de
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Via: Katja Kipping!
Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile bei Hartz IV Rechtswidrig?! Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile bei Hartz IV Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben meine Frage beantwortet, ob Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile mit den Regelleistungen bei Hartz IV aufgerechnet werden dürfen – was letztlich eine Unterschreitung des eh schon kargen Hartz-VI-Regelsatzes bedeutet. (Eine Auswertung der Antwort der Wissenschaftlichen Dienste findet sich unten.)Sie fassen zutreffend zusammen, dass in Rechtsprechung und Fachschrifttum eine rege Diskussion darüber entbrannt ist.
Die Wissenschaftlichen Dienste positionieren sich nicht selbst in diesem Streit, da er dem anstehenden Urteil des Bundessozialgerichts nicht vorgreifen möchte. Sie schließen sich aber nicht der Auffassung der Bundesregierung an, dass die Aufrechnung rechtmäßig ist (s. Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/135/1813570.pdf, S. 5).
Außerdem wird in der Ausarbeitung deutlich, dass die Auffassungen, die die Aufrechnung für rechtmäßig halten, sich nicht mit dem Bedarfsdeckungskonzept bei Hartz IV auseinandersetzen. Ich hoffe, dass das Bundessozialgericht die ebenso erkennt, und die Aufrechnung als rechtswidrig ansieht. Eine Lösung wäre, dass Mietkautionen und Genossenschaftsanteile vom Jobcenter übernommen werden und dann bei Auszahlung an das Jobcenter gehen. Besser wäre, dass alle Menschen genug Geld haben, um Mietkautionen und Genossenschaftsanteile bezahlen zu können – und Hartz IV der Vergangenheit angehört.Hier die Medien: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1079546.kipping-kritisiert-hartz-iv-darlehen.html https://www.neues-deutschland.de/artikel/1079536.hartz-iv-schulden-beim-jobcenter.html
Hier die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages : https://www.bundestag.de/blob/542342/91de01bf6492132817d503267d93d822/wd-6-076-17-pdf-data.pdf
Quelle: Katja Kipping, MdB Linksfraktion: Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile bei Hartz IV
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Wie aus Unterlagen hervor geht, die der Sozialrechtler Harald Thomé auf seiner Internetseite veröffentlicht hat, bereitet die ASMK Arbeitsgruppe der Bundesländer im Geheimen gravierende Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen der Unterkunftskosten vor. Die Forderungen, die dort von den Kommunen formuliert wurden, jagen jedem einen Schauer des Entsetzens über den Rücken, der auf ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist.
Damit würde nicht nur die bisher unzulässige Berechnungspraxis der Kommunen nach Haushaltslage legitimiert, sowie die Rechtsprechung des BSG zu menschenwürdigem Wohnen sozial Bedürftiger ad absurdum geführt. Auch das verfassungsmäßige Grundrecht auf Wohnen würde mit dem geforderten Klageverbot faktisch abgeschafft.
Angesichts dessen, dass damit auch die im Jahr 2011 mit § 55a SGG eingeführte Rechtsgrundlage zur Prüfung von KdU-Satzungen wieder abgeschafft würde, bedeutet dies auch einen erheblichen Rückschritt in der Rechtsentwicklung.
Begründet werden diese Forderungen damit, dass die Umsetzung der Vorgaben des Bundessozialgerichts zum sog. schlüssigen Konzept in der Praxis sehr aufwendig wäre. Fakt ist: jeder Gymnasiast verfügt über die mathematischen Kenntnisse, die dazu erforderlich sind. Der Rest sind simple Datenerhebungen.
Das tatsächliche Problem dabei ist: das schlüssige Konzept des BSG erlaubt keine Mutmaßungen und auch keine Schönrechnungen der Ergebnisse und erfordert alle 2 Jahre eine Neuberechnung. Genau das stinkt den Kommunen seit Jahren, die immer wieder vor den Gerichten scheitern, weil sie die Angemessenheit nach Haushalts- statt Faktenlage festlegen.
Die Kommunen fordern hier nun mit Nachdruck mehr „kommunale Gestaltungsspielräume“, was nichts Anderes heiß, als die Legitimierung und rechtliche Unangreifbarkeit der bisher bei der Festlegung der Angemessenheit praktizierten Willkür. Das ist nicht weniger als die Zementierung von Unrecht! Wir fordern hiermit alle auf, sich gegen diese menschenverachtenden und anti-rechtsstaatlichen Forderungen auszusprechen! (fm) (ASMK: Arbeits- und Sozialministerkonferenz; BSG: Bundessozialgericht; KdU: Kosten der Unterkunft und Heizung; SGG: Sozialgerichtsgesetz)
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Schwerpunkt: Hartz IV Sanktionen – DER TRAUM IST AUS!
MÖRDERISCHER SOZIALSTAAT
R I P -> Ich gebe den Tod meines lieben Nachbarn und Freund Marcus P. aus Bochum bekannt.
Er erhängte sich in der Zeit zwischen dem 27.01.18 und 29.01.18.
Am 29.01.18 fand ich ihn tot in seiner Wohnung.
Das ist das Ergebnis der perfiden sogenannten „Sozialpolitik“!
Er war berufstätig, als Fernfahrer bei diversen Abzocker-Firmen.
Mal gab es kein Gehalt, mal zu wenig, mal wurde ihm gesagt, er könne sich die „Zulagen“ vom Finanzamt beim Lohnsteuerjahresausgleich holen (O-Ton des Spediteurs).
Mal wurde der Erwerbstätigen-Freibetrag falsch berechnet, so daß er, der Unterhalt für zwei Kinder zahlte, weniger als Grundsicherung für 280 Arbeitstunden/Monat netto hatte- mal mußte er Strafzettel wegen Inkompetenz der Dispo und damit Überschreitung der Fahrerzeit selbst zahlen.
Fernfahrer sind die Säule der Gesellschaft!
Ohne Fernfahrer gibt es kein Brot, kein Obst und Gemüse, kein Smartphone und kein Öl/Benzin.
Erst recht keine Luxusgüter.
Ja, er hatte psychische Probleme. Aber um diese angehen zu können, hätte er seinen Beruf aufgeben müssen.
Das wollte/konnte er nicht, weil er nie wieder vom Amt abhängig sein wollte. Schwer traumatisiert durch die Behandlung beim Jobcenter seinerzeit und anderer Dinge, die nicht hierher gehören, zog er den Tod dem Leben vor.
Ich versuchte, ihm zu helfen, wo ich konnte:
Bot ihm an, niemand geht allein zum Amt, gab ihm die Telefonnnummern der Hilfeorganisationen, die in seinem Falle zuständig waren, machte in seinem Auftrag Termine aus.
Alles schien gut zu laufen.
Und dann…
… fand ich ihn erhängt in seiner Wohnung.
Mit 43 Jahren, zwei Töchter hinterlassend.
OBDACHLOSENHILFE???
Das ich nicht lache!
Ein Mensch, der zwei Mieten nicht bezahlen konnte und kein Geld mehr hatte, sich das Fahrgeld von mir, einer Grundsicherungsrentnerin (!) leihen mußte, wird von Pontius zu Pilatus geschickt.
Mal fehlt dieses, mal jenes, und jedes Mal sind Fahrtkosten fällig!
Bis er die Papiere zusammen hatte, vergingen (trotz meiner Hilfe via email usw) aufgrund der Weihnachtsfeiertage sechs Wochen!
Nun waren drei Mieten im Rückstand, und die fristlose Kündigung folgte. Das Amt zahlte auch nicht, weil ein einziger Arbeitsvertrag aus drei Jahren (Aushilfe befristet) fehlte.
Kein Geld fürs aufladen des SM, kein Geld mehr für Strom und Heizung, drei Monatsmieten hintenan, Obdachlosigkeit drohte.
Er nahm den Strick.
Liebe Admins, wenn es nicht paßt, bitte löschen.
Danke.
Facebook DIE LINKE und Hartz IV
Der Fluchtweg „Freitod“ aus Hartz-IV
Zur Erinnerung an die Opfer der Agenda 2010
links zum Thema
Der Fluchtweg „Freitod“ aus Hartz-IV
https://mantovan9.wordpress.com/2012/02/26/der-fluchtweg-%e2%80%9efreitod-aus-hartz-iv/
Vernichtung durch Arbeitslosigkeit: zum Andenken an Michael Lange …
blogbeiträge https://mantovan9.wordpress.com/category/aktuelles/agenda-2010-aktuelles/
„Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht.“
Erich Fried
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Das geht aus einem Rundschreiben des Landkreistages Sachsen-Anhalt vom 15. Januar hervor, das der Sozialrechtler Harald Thomé vergangene Woche veröffentlicht hatte. Demnach erarbeitet die Gruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) bereits seit September »Eckpunkte für eine gesetzliche Neuregelung des Rechts der Kosten für Unterkunft und Heizung im Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch«. Der darin enthaltene Begriff »angemessen« sei zu unbestimmt und »streitanfällig«, uneinheitliche Urteile der Sozialgerichte verunsicherten die Ämter zusätzlich, heißt es darin.
Bemängelt wird auch eine Vorgabe des Bundessozialgerichts (BSG) von 2013. Die führe zu erheblichem Ermittlungsaufwand. Danach müssen Kommunen ihre Mietobergrenzen mit einem schlüssigen Konzept belegen. Wer keins hat, muss sich an der Wohngeldtabelle orientieren. Die darin verankerten Höchstmieten sind jedoch häufig höher als die, die Städte und Kreise den Bedürftigen zu gewähren bereit sind. Zum Erstellen der Analysen beauftragen Kommunen oft externe Firmen; so manches Konzept wurde vom Gericht gekippt.
Ein jüngeres Beispiel ist ein Fall in Pirna im Osterzgebirge, über den vergangene Woche die Sächsische Zeitungberichtete. Eine Hartz-IV-Bezieherin hatte auf volle Übernahme ihrer Warmmiete von 441 Euro geklagt. Das Jobcenter hatte ihr nur 336 Euro bewilligt. Die fehlenden 105 Euro musste die Klägerin aus ihrem Regelsatz von rund 400 Euro berappen. Zwei Jahre zog sich das Verfahren hin. 2017 gab ihr das Sozialgericht recht. Doch der Landkreis wollte nicht zahlen, ging in Berufung. Die Frau beantragte ihrerseits einstweiligen Rechtsschutz. Das Landessozialgericht Chemnitz setzte dem behördlichen Gebaren im Dezember ein Ende. Die Klägerin muss ihr Geld bekommen.
Der Landkreistag Sachsen-Anhalt verlangt nun einen »klaren Rechtsrahmen«, der die Berechnungsmethode vorgibt. Andererseits fordert er, »kommunale Gestaltungsspielräume zu wahren«. Das Präsidium des Deutschen Landkreistags wird in einem Papier von Anfang Januar deutlicher: Der Bund soll den Jobcentern noch mehr Freiheit einräumen, als sie schon haben. Sie sollen künftig beim Festlegen der Obergrenzen auf eigene Daten zurückgreifen können. Das Präsidium plädiert auch für eine Gesamtangemessenheitsgrenze: Aus Kaltmiete, Neben- und Heizkosten wird ein Maximum gebildet, das Betroffene nicht überschreiten dürfen. Jobcenter können das seit der letzten Hartz-IV-Reform bereits so handhaben, Sozialämter müssen getrennt rechnen.
Sozialverbände kritisieren diese Praxis seit langem: Die damit verbundene Pauschalierung von Heizkosten führe dazu, dass Betroffene am Ende im Kalten säßen. »Damit will man offenbar die Ausgaben weiter drosseln«, sagte Inge Hannemann (Die Linke) am Sonntag im Gespräch mit jW. Schon jetzt müssen viele Bedürftige aus ihren Regelsätzen zuzahlen. Das ergibt sich aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach zahlten Hartz-IV-Bezieher alleine im September insgesamt 55 Millionen Euro mehr Miete, als ihnen die Ämter bewilligten. Rechnerisch erhält damit jeder betroffene Haushalt 17 Euro zuwenig. »In der Realität geht es oft um 50 Euro oder mehr«, so Hannemann. Die Sätze seien völlig realitätsfern.
Dass die Öffentlichkeit von der Arbeitsgruppe und ihren Plänen vorzeitig erfährt, wollte das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) offenbar vermeiden. Thomé kritisierte, dass Verbände, die näher an der Realität seien, herausgehalten würden. BMAS-Sprecherin Jarmila Schneider rechtfertigte auf jW-Nachfrage das Vorgehen: »Wie alle Verwaltungsausschüsse tagen weder die ASMK noch ihre Unterarbeitsgruppen öffentlich.«
https://www.jungewelt.de/artikel/327170.mit-hartz-iv-nur-kaltmiete.html
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VIA: Ralph Boes lt. Freie Presse: 12.02.18
Koalitionsvereinbarungen. Gastkommentar
Von Sevim Dagdele.
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Sevim Dagdelen ist seit 2005 Mitglied der Bundestagsfraktion Die Linke.
Während die Öffentlichkeit gebannt auf den Ringkampf von Martin Schulz und Sigmar Gabriel um das Amt des Außenministers schaut, über den sich jetzt sicher ein Dritter freut, wird nahezu unbemerkt den SPD-Mitgliedern ein Koalitionsvertrag zur Abstimmung gestellt, der es in sich hat. Schulz und Gabriel haben in ihrem Duell eindrucksvoll die Haltbarkeit von Versprechen führender Sozialdemokraten zur Schau gestellt. Gleiches gilt auch für die gesamte Außen- und Sicherheitspolitik. Man erinnert sich, wie heftig sowohl Schulz als auch Gabriel im Wahlkampf dagegen eintraten, die Rüstungsausgaben auf zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erhöhen. Zu Recht wiesen sie darauf hin, dass dies eine Verdoppelung des deutschen Militärhaushalts von derzeit 37 auf rund 75 Milliarden Euro im Jahr 2024 bedeuten würde. Der Kampf der SPD gegen das Zwei-Prozent-Ziel mutete aber schon damals wenig glaubwürdig an – stellte sie doch mit Frank-Walter Steinmeier selbst den deutschen Außenminister, der die Aufrüstungsverpflichtung bei der NATO mitgezeichnet hatte. Dazu bekennen sich Union und SPD im nun vorliegenden Koalitionsvertrag ohne Wenn und Aber.
Alle Wahlkampfversprechen der SPD für Frieden und Abrüstung erweisen sich als dreiste Lügen. Wie gewohnt wird das Unangenehme schonend verpackt: Lapidar heißt es im Text, man wolle dem »Zielkorridor der Vereinbarungen der NATO folgen«. Union und SPD zeichnen damit für das größte Aufrüstungsprogramm seit Ende des Zweiten Weltkriegs verantwortlich. Schmackhaft gemacht werden soll dies, indem man sich zugleich verpflichtet, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit entsprechend zu erhöhen. Nach Jahren der schleichenden Militarisierung dieser Zusammenarbeit – etwa über die Finanzierung afrikanischer Truppen – ist aber nicht einmal davon auszugehen, dass die versprochene Kompensation überwiegend für zivile Zwecke ausgegeben wird.
Die entscheidende Frage ist, was die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik mit einer Verdoppelung der Rüstungsausgaben bezweckt. Auch darauf gibt der Koalitionsvertrag eine klare Antwort. Der neue Feind Deutschlands soll Russland sein. Und Moskau will man eben nicht nur durch neue NATO-Hauptquartiere in Deutschland und die Stationierung deutscher Truppen an Russlands Grenze drangsalieren. Investiert wird in eine globale Kriegführungsfähigkeit der Bundeswehr, um Russland auch international auf den Schlachtfeldern herausfordern zu können. Die aktuelle Eskalation in Syrien jedenfalls zeichnet genau dieses Bild.
Der Koalitionsvertrag ist ein moralischer und politischer Offenbarungseid von Union und SPD. Dieser gigantische Aufrüstungsvertrag entlarvt jedes Gerede von sozialer Gerechtigkeit. Jeder Euro für die Rüstung ist ein Euro weniger für Soziales. Wer für Frieden und Sozialstaat eintritt, kann nur mit Nein stimmen.
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