Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Hinzundkunzt.de, April 30, 2018 at 04:23PM
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Jede in der Schweiz stimmberechtigte Person kann das fakultative Referendum ergreifen. Man muss dazu nicht einem Komitee angehören, dies erleichtert aber die Aufgabe.
So steht es auf ch.ch, dem Onlineauftritt der Schweizer Behörden. Dass nun ein paar Jungsozialisten («Jungpolitiker, direkt «vom Hörsaal in den Plenarsaal des Parlaments» gerutscht, kennen die Realität nicht»), eine Künstlerin («Kün-st-ler-in!») und ein Anwalt («geltungsbedürftig!») ihr Bürgerrecht tatsächlich wahrnehmen und sich erdreistet haben, das Referendum gegen die «Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten» zu ergreifen, löst beim ehemaligen SP-Nationalrat und Preisüberwacher Rudolf Strahm (Jg. 1943) offenbar so grosses Unbehagen aus, dass er seinen Kommentar vom 24.4.2018 im Tagesanzeiger gleich mal mit einer persönliche Diskreditierung (siehe oben) des Referendumskomitees einleitet.
Strahm degradiert die international erfolgreiche Schriftstellerin Sibylle Berg zur namenlosen «Künstlerin» und statt den 20-jährigen Studenten Dimitri Rougy (der sich selbst als «politisches Baby» bezeichnet, obwohl er schon bei einigen erfolgreichen politischen Kampagnen die Fäden im Hintergrund gezogen hat) beim Namen zu nennen, spricht Strahm von «ein paar Jungsozialisten, die im Internet mobilisieren». Einzig der Anwalt im Trio, Philip Stolkin, wird von Strahm als genügend «wichtig» wahrgenommen, um ihn als Person namentlich zu erwähnen.
Strahms allererster Satz lautet: «Eigentlich wollte niemand ein Referendum gegen die Sozialdetektiv-Vorlage.» Das ist inhaltlich nicht ganz präzise, denn über 10’000 Personen hatten innerhalb weniger Tage online kundgetan, dass sie genau das wollen: Das Referendum gegen Versicherungsdetektive ergreifen und es auch tatkräftig unterstützen. Erst nach dieser Vorab-Zusicherung haben die InitiantInnen ihr Vorhaben überhaupt in Angriff genommen.
Was Strahm wirklich meinte: «Niemand, den ich für relevant halte, wollte das Referendum ergreifen». Die SP-Spitze wollte in der Tat kein Referendum. Ein Referendum gegen Versicherungsdetektive sei kaum zu gewinnen, liess SP-Präsident Christian Levrat Anfang April in einem Blick-Interview verlauten, und ausserdem würde man den Gegnern unnötigerweise eine Plattform bieten, um eine aufgebauschte Sozialmissbrauchs-Debatte zu führen. Die Basis sah das allerdings anders und die SP-Führung sicherte – zwar eher widerwillig – doch noch ihre Unterstützung zu. Im Jahr vor den nationalen Wahlen eine leidige Debatte über Sozialschmarotzer zu führen, dürfte ungefähr das Allerletzte sein, was die SP-Spitze wollte. Und ein Alt-Nationalrat aus den eigenen Reihen, der den Gegnern des neuen Spitzelgesetzes gleich mal nichts weniger als «die Unterhöhlung des Sozialstaates» unterstellt, ist wohl auch nicht ganz das, was sich Parteistrategen gemeinhin unter einem geglückten Einstieg in die öffentliche Debatte vorstellen.
Also die SVP-Strategen schon. Denn es ist natürlich ungemein praktisch, wenn man selbst gar nichts mehr tun muss, weil die jahrelange Indoktrination der Bevölkerung («Missbrauch! Überall Missbrauch!») so gut geklappt hat, dass zum einen die SP-Spitze zuerst aus lauter Angst kneift («Bei dem Thema können wir eh nicht gewinnen») und sich dann SP-Exponent Strahm sehr öffentlichkeitswirksam wie eine Art SVP-Papagei gebärdet.
Obwohl Strahm sich als der einzig wahre Experte inszeniert (O-Ton: «Ich frage mich, ob jene Journalisten, die die Kampagne gegen das Gesetz in Gang setzten, den Gesetzestext überhaupt gelesen und studiert hatten.») und ausführlich über den Inhalt des Gesetzes doziert (und dabei übrigens munter immer wieder Beispiele aus der Sozialhilfe hineinmischt, obwohl die Sozialhilfe kantonal geregelt ist, also vom neuen Gesetz gar nicht betroffen ist) geht es ihm auf der Metaebene offensichtlich um ganz etwas anderes: Wie können die es wagen? Wie kann eine zusammengewürfelte Truppe aus diesen Internet es wagen, die göttliche Ordnung zu stören?
Die Ordnung, nach der ein paar altgediente, natürlich männliche Partei-Obere darüber bestimmen, was genügend wichtig ist für eine öffentliche Debatte. Jetzt zwingt uns dieses illustre Trüppchen doch tatsächlich eine öffentliche Diskussion darüber auf, ob ein Gesetz, das BezügerInnen von staatlichen Leistungen betrifft, rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen soll?! Soweit sind wir schon! Rechtsstaatliche Grundsätze für Unterstützungsbedürftige! Ja, wo kommen wir denn da hin? Die sollen doch froh sein, dass man sie nicht verhungern lässt.
Das sagt Strahm zwar nicht so deutlich, aber wenn er schreibt:
Wer Leistungen bezieht, muss auch eine Kontrolle in Kauf nehmen.
offenbart er eine ganz krude Vorstellung von «Kontrolle»: Bei vielen der dem ATSG unterstellten Versicherungen (IV, Unfall- und Krankentaggeldversicherungen) ist – anders als bei der von ihm so ausgiebig zitierten Sozialhilfe – eine gesundheitlich bedingte Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit Voraussetzung für eine Leistungszusprache. Die Kontrolle Abklärung der Erwerbs(un)fähigkeit ist Aufgabe von Ärzten und nicht diejenige von obskuren Detektiven, die keinerlei Qualifikationen nachweisen müssen.
Wenn man so sehr für Kontrolle plädiert, müsste die Kontrolle der Versicherungen, ihrer Detektive und ihrer Gutachter genauso wichtig sein. Aber während man heutzutage – SVP-Indoktrination sei Dank – wie ein obligatorisches Gebet (oder Gebot), ständig zuerst versichern muss, dass man natürlich für Missbrauchsbekämpfung ist (Was ich hiermit getan habe), bevor man überhaupt was zu Sozialversicherungen sagen kann, wird von Vertretern des gegenüberliegen Meinungsspektrums kein obligatorischer Disclaimer («Natürlich soll man die Versicherungen kontrollieren») verlangt. Sollte man aber genauso einfordern. Denn wenn z.B. Lucien Scherrer heute in der NZZ weltwocheverdächtig über «Das falsche Spiel mit den Schwächsten» schnödet, fällt irgendwie ganz zufällig unter den Tisch, dass Versicherungen sich bei der Verfolgung ihrer Eigeninteressen auch nicht immer über jeden Zweifel erhaben verhalten.
Wenn aber Anwälte vorschlagen, dass Begutachtungsgespräche aufgezeichnet werden sollen, findet z.B. Yvonne Bollag, Leiterin der Begutachtungsstelle Asim des Universitätsspitals Basel, plötzlich Vertrauen wichtiger als Kontrolle:
Das Gespräch zwischen Arzt und versicherter Person sei keine Einvernahme; es gehe darum, vertrauensvoll die Krankheitsgeschichte der Person zu erfassen.
Strahm findet scheinbar auch, dass man den Versicherungen doch mit Vertrauen begegnen könne, und offenbart damit, dass er offensichtlich weder Ahnung von der gängigen Praxis der Versicherungen noch von derjenigen des Bundesgerichtes hat, denn er schreibt:
Werden diese restriktiven Observationsvorschriften verletzt, ist das Resultat der Observation ungültig.
Zum einen sind die Observationen gerade nicht restriktiv geregelt (Versicherungen müssen keine richterliche Verfügung für eine Observation einholen, ausser sie wollen «technische Instrumenten zur Standortbestimmung» einsetzen) zum anderen hat das Bundesgericht zwar Observationen für «widerrechtlich» erklärt, lässt aber aktuell in Gerichtsverfahren Observationsergebnisse als Beweismittel nach wie vor zu. Der Staats- und Sozialversichungsrechtsprofessor Thomas Gächter schrieb dazu im Jusletter letzten Dezember:
Nüchtern betrachtet folgt die Verwertbarkeit widerrechtlich erlangter Observationsergebnisse im Sozialversicherungsrecht damit keiner Interessenabwägung, sondern einer ziemlich starren Regel: Das Interesse an der Verhinderung des unrechtmässigen Leistungsbezugs überwiegt immer!
Gächter schreibt ausserdem:
Angesichts dieser Ausgangslage darf man sich – etwas zugespitzt – fragen, weshalb sich der Gesetzgeber überhaupt die Mühe macht, mit einigem Aufwand eine verfassungs- und EMRK-konforme gesetzliche Grundlage für Observationen zu formulieren. Wenn schon das verfassungswidrige, gänzliche Fehlen einer solchen nicht zu einem Verwertungsverbot der gewonnenen Erkenntnisse führt, wird wohl kaum ein Verstoss gegen einen neuen Art. 43a ATSG schwer genug wiegen, um eine Verwertung zu verbieten. Damit scheint der neue Art. 43a ATSG, noch vor seiner definitiven Verabschiedung, zu einer blossen Verhaltensempfehlung zu verkommen.
Kurz: ein Gesetz, das kein Verwertungsverbot enthält (wie z.B. die StPO) und dessen Nichtbeachtung somit keinerlei Konsequenzen nach sich zieht, ist für die Katz. Gächter ist nicht der einzige Rechtsprofessor, der das Parlament eindringlich vor diesem Gesetz gewarnt hat. Auch der Basler Staatsrechtsprofessor Markus Schefer zeigt in einem lesenswerten Interview in der WOZ auf, wo weitere juristische Stolpersteine liegen.
Diese juristisch fundierten Einwände überhört Strahm allerdings komplett. Eine rechtsstaatliche Gesetzgebung, sowie das Recht, ein Referendum zu ergreifen, sollten nach Meinung des Alt-SP-Nationalrats offenbar nur einer auserwähnten Kaste zugestanden werden. Denn wo kämen wir denn hin, wenn die «natürliche Ordnung» auf den Kopf gestellt wird und alle Bügerinnen und Bürger dieses Landes dieselben Rechte hätten?
Referendumsbogen als PDF zum Ausdrucken und Unterschriften sammeln
(Für diejenigen, die noch nie Unterschriften für ein Referendum gesammelt haben: Wenn Personen aus verschiedenen Gemeinden unterschreiben, braucht es für jede Gemeinde einen eigenen Unterschriftenbogen)
. . . . .
Fakten zum Missbrauch bei der IV:
Die Missbrauchsquote beträgt 0,3%. Drei Viertel dieser Fälle werden ohne Observation aufgedeckt (z.B. Dossierüberprüfung, erneute Begutachtung). Pro Jahr werden ca. 100 IV-Bezüger observiert, denen kein Missbrauch nachgewiesen werden kann.
Quelle: Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs in der IV (BSV)
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Liebe Frau Merkel,
mein Name ist Heidi Langer, ich bin 45 Jahre alt und stamme aus der ehemaligen DDR.
Als Kind, Jugendliche und junge Frau habe ich die Bundesbürger glühend um das beneidet, das man Freiheit nennt. 1989 bin ich – gemeinsam mit vielen anderen – auf die Straße gegangen, weil ich diese Freiheit auch für mich und meine Kinder wollte. Wir haben damals etwas bewirkt. Etwas Großartiges.… Für unser Land, für uns alle.
Dachten wir.
Heute bin ich selbst Bundesbürgerin. Ich habe die Freiheit, überall hin zu reisen. Die Freiheit, nicht das Geld. Da geht es mir wie Millionen anderen in diesem Land. Darüber beklage ich mich nicht, denn es war meine eigene Entscheidung, drei Kinder zu bekommen, sie großzuziehen und dafür meine berufliche Laufbahn zurückzustellen. Im Jahre 2002 habe ich mich selbstständig gemacht, musste meine Firma aber 2006 nach dem Tod meines Mannes wieder schließen, um für meine traumatisierten Kinder da sein zu können. Seither habe ich in mehreren Firmen Teilzeit- oder Minijobs gemacht, um mir zu meiner Witwenrente etwas dazuzuverdienen; auch der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II ist mir nicht fremd.
Ich habe also all das schon mal selbst erlebt, und meine Meinung beruht auf meinen eigenen Erfahrungen.
Was außer der Reisefreiheit habe ich 1989 noch für mich erreicht?
Ich habe die Freiheit, nicht zur Wahl zu gehen, ohne anderntags unfreundlichen Besuch zu bekommen. Aber diese Freiheit verliert viel an Gewicht, wenn man erstmal erkannt hat, dass ohnehin keine Partei zur Wahl steht, die wirklich die Interessen der Bevölkerung vertritt.
Ich habe die Freiheit, mit meinen Steuergeldern andere Länder, Banken oder Großkonzerne zu unterstützen, in mittelbarer Täterschaft in wieder anderen Ländern Krieg zu führen und mich bestrafen zu lassen, falls ich die AO, all ihre Ausnahmeregelungen und die Ausnahmen von den Ausnahmen nicht verstehe, für deren Auslegung spezialisierte Rechtsänwälte jahrelang studieren.
Ich habe die Freiheit, mich einem Justizsystem zu unterwerfen, das immer häufiger Willkür statt Recht spricht – im Namen des Volkes wohlgemerkt – und das gelegentlich das Grundgesetz komplett außer acht lässt oder es so verzerrt, dass es nicht mehr wiederzuerkennen ist.
Ich habe die Freiheit, Ihnen, Frau Merkel, Ihren Politikerkollegen und den Lobbyisten und Aktionären der Konzerne und Banken ein gutes Auskommen zu ermöglichen, dessen Höhe Sie selbst willkürlich festlegen.
Ich habe die Freiheit, mit meinen GEZ-Gebühren die Gehirnwäsche mitzufinanzieren, der man die Bevölkerung jeden Tag unterzieht. Immerhin soll ich ja nicht irgendwann behaupten können, ohne mein eigenes aktives Zutun verblödet zu sein.
Das Grundgesetz gesteht mir mit Artikel 5 auch die Freiheit zu, meine Meinung zu sagen, zu schreiben, zu veröffentlichen.
Und davon mache ich hiermit Gebrauch.
Frau Merkel, ich schäme mich.
Ich schäme mich für Ihre Politikerkollegen, für die Bundesminister und ganz besonders für Sie, die Sie offenbar Ihren Amtseid „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe“ bereits in jener Sekunde wieder vergaßen, in der Sie ihn ablegten.
Wie kann man „zum Wohle eines Volkes handeln“, indem man den Willen der Menschen nicht respektiert?
Wie kann man „den Nutzen eines Volkes mehren“, indem man zulässt, dass Armut und Elend im Land um sich greifen, Rentner, die ihr ganzes Leben lang hart gearbeitet haben, ihre Renten über Hartz 4 aufstocken müssen, Kinderarmut um sich greift und gleichzeitig angeblich ein Wirtschaftswachstum zu verzeichnen ist?
Wie kann man „Schaden von einem Volk abwenden“, indem man die Interessen der Menschen denen von großen Wirtschaftskonzernen unterordnet oder zulässt, dass sie auf geradezu kriminelle Weise durch ausländische Geheimdienste überwacht und bespitzelt werden? Und, um den nächsten Punkt des Amtseides gleich ebenfalls zur Sprache zu bringen, im Zusammenhang damit auch noch zulässt, dass das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes mit Füßen getreten werden?
Sieht so Ihre Vorstellung von gewissenhafter Pflichterfüllung und Gerechtigkeit gegen jedermann aus? Und, wenn wir schon mal beim leidigen Thema sind, wie passt die geplante Abschaffung der Prozesskostenhilfe in das Konzept der Gerechtigkeit gegen jedermann?
Ja, Frau Merkel, ich schäme mich.
Ich schäme mich, dass ich der Welt gegenüber von einer Frau vertreten werde, die gegen den Willen von 88 Prozent der Bürger ihres Landes, von denen sie Schaden abzuwenden geschworen hat, die Einführung von Genmais 1507 durch eine feige Stimmenthaltung möglich machte.
Ich schäme mich abgrundtief, der Welt gegenüber von einer Frau vertreten zu werden, für die die Menschen im Land nur Wahl- und Zahlvieh sind, und die, obwohl die Schlangen vor den Tafeln immer länger werden, nichts besseres zu tun hat, als sich und ihren Politikerkollegen in Zusammenarbeit mit ebendiesen erst mal kräftig die Diäten zu erhöhen.
Ich schäme mich, der Welt gegenüber von einer Frau vertreten zu werden, die trotz allen Wissens und aller Erfahrungen nicht zu erkennen scheint, wohin die Europäische Union sich entwickelt. Oder dass die Marktwirtschaft nur mit dynamischen Währungen funktionieren kann.
Und noch viel mehr schäme ich mich bei dem Gedanken, dass Sie es möglicherweise doch erkennen, aber nicht danach handeln.
Ich bin eine Mutter, Frau Merkel. Meine Kinder mögen zwar mittlerweile erwachsen sein, aber das macht sie nicht weniger zu meinen Kindern.
Mitansehen zu müssen, wie Sie ihre Zukunft – unser aller Zukunft – einem dem Untergang geweihten System opfern, sie immer wieder und immer nachhaltiger zur Kasse bitten, um eine künstlich geschaffene statische Währung, die schon längst in den letzten Zügen liegt, zu erhalten, das erfüllt mich nicht mehr nur mit Scham.
Mitansehen zu müssen, wie Sie bewusst ihre Zukunft und ihre Gesundheit, sowie die Zukunft und Gesundheit ihrer Kinder und Kindeskinder aufs Spiel setzen, um amerikanische Großkonzerne zu deren eigenen Bedingungen und dem Verbraucherschutz zum Trotz auf dem europäischen Markt zu etablieren, erfüllt mich nicht mehr nur mit Scham.
Es erfüllt mich mit Zorn.
Ich bin eine Mutter, wie es hier in unserem Land Millionen Mütter gibt.
Ich bin eine Tochter, eine Schwester, eine Großmutter, eine Enkelin, wie es in unserem Land Millionen Töchter, Schwestern, Großmütter und Enkelinnen gibt.
Genau wie es Millionen Großväter gibt, Väter, Brüder, Söhne und Enkel.
Wir sind Ihr Souverän.
Sie, Frau Merkel, arbeiten für uns, auch wenn Sie das offenbar vergessen oder verdrängt haben.
Da ich mich angesichts der Umstände leider außerstande sehe, Hochachtung für Sie zu empfinden, verbleibe ich ohne derartige Grußformeln
links zum Thema
-> „Armut ist die schlimmste Form der Gewalt“
05.04.2018: Ein Heer armer Kinder (Tageszeitung junge Welt)
blogbeiträge https://mantovan9.wordpress.com/?s=agenda+2010
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