Dienstag, 30. Januar 2018

Von «Luxuswohnungen» und «Edelkassen» für «Sozialfälle»

In der anstehenden Frühjahrssession wird im Parlament die EL-Reform behandelt werden. Nachdem die Vorlage in die Vernehmlassung geschickt worden war, schrieb ich am 26. April 2014:

Liebe ErgänzungsleistungsbezügerInnen, die in einer WG oder mit dem Konkubinatspartner zusammen wohnen,

Was seitens des BSV in formvollendetem Neusprech unter dem Titel «Höhere anrechenbare Mietzinse in den Ergänzungsleistungen» Mitte Februar in die Vernehmlassung geschickt wurde, klingt zwar sehr grosszügig («Neben der Erhöhung der Mietzinsmaxima sieht der Bundesrat vor, die unterschiedliche Mietzinsbelastung zwischen Grosszentren, Stadt und Land zu berücksichtigen und dem erhöhten Raumbedarf von Familien Rechnung zu tragen») geht aber voll auf eure Kosten.

Und am 12. April 2015:

Die Pro Infirmis «begrüsste» gar die neuen (nach Wohnregion und Familiensituation) «bedarfsangepassten» Mietzinse, obwohl (oder vermutlich eher gerade weil) sie einen massiven Bruch mit dem bisherigen EL-System bedeuten, in dem Eigenverantwortung grossgeschrieben wurde. (…)

Die Idee, dass zukünftig ein allein in der Stadt Zürich wohnender EL-Bezüger («bedarfsangepasst») ein x-faches für die Miete erhalten soll, wie jemand, der in Hindertupfingen in einer 5-er WG wohnt, entspricht zufälligerweise exakt der der Pro Infirmis in jeder Zelle der Institution innewohnende Doktrin (von der leider auch das BSV und andere staatliche Stellen infiziert sind) dass Menschen mit Behinderungen unselbständige Kinder sind, die ihre Situation keinesfalls selbstständig mit ihnen verfügbaren Mitteln verändern können oder verbessern dürfen.

Kürzlich (am 16.1.2018) titelte nun der Tages Anzeiger: Tausende Rentner bekommen weniger Geld fürs Wohnen (nur mit ABO zugänglich):

Rentner, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, werden bald mehr Geld fürs Wohnen erhalten. (…) Allerdings haben nicht alle EL-Bezüger Grund zur Freude. Wer nämlich in einer Wohngemeinschaft oder mit einem Konkubinatspartner zusammenlebt, wird künftig Ehepaaren gleichgestellt und damit deutlich weniger Wohngeld bekommen als bisher.

Tja, wer hätte das gedacht?!

Weiter im Tagi:

Behindertenorganisationen, die die Erhöhung der Mietzinsbeträge für dringend halten, befürchten insbesondere für Wohngruppen einschneidende Konsequenzen.

Ach, wirklich?

Der Bundesrat begründet die Kürzung der Wohnbeiträge für Mehrpersonenhaushalte mit der Gleichbehandlung mit Ehepaaren. Diese erhielten schon bisher nicht den doppelten Mietbetrag einer Einzelperson, sondern höchstens 1250 Franken pro Monat(…) Zudem hatte die bisherige Regelung den Nachteil, dass Wohngemeinschaften mit drei, vier oder noch mehr EL-Bezügern theoretisch ein grosses Haus mieten konnten, da für jede Person maximal 1100 Franken angerechnet wurden. Eine Vierer-WG könnte so Mietkosten von 4400 Franken tragen. (Tagi)

Oh, sind wir jetzt schon bei der Vierer-WG, damit es noch exorbiatanter klingt? In den Vernehmlassungsunterlagen war noch von einer Luxus-Dreier-WG die Rede:

Heute wird für eine alleinstehende Person in einem Mehrpersonenhaushalt ein Mietzinsanteil bis zum Mietzinsmaximum für Alleinstehende berücksichtigt. Allerdings wird bereits heute in diesen Fällen eine Aufteilung des Mietzinses auf die Anzahl Personen im Haushalt gemacht. Trotzdem wäre es möglich, dass einer EL-beziehenden Person, die mit zwei weiteren Personen zusammen lebt, ein Mietanteil von bis zu 1’100.- im Monat berücksichtigt wird. Die Wohnung könnte in diesem Fall bis zu 3’300 Franken im Monat kosten. Gemäss vorliegendem Vorschlag sollen dieser Person noch höchstens 592 Franken (Grosszentren) für die Miete berücksichtigt werden.

Ich kommentierte dies 2014 folgendermassen:

Damit die Behinderten wissen, wohin sie gehören. Nicht, dass die sich auf Kosten der Allgemeinheit noch ein schönes Leben machen. (…)

Die tendenziöse Formulierung «Jemand mit EL könnte – mit 2 Mitbewohnern – in einer 3300.- Franken Wohnung leben!» ist ausserdem nicht mal mit Zahlen unterlegt, die zeigen würden, wieviele EL-Bezüger das tatsächlich tun. Die Vernehmlassungsunterlagen zeigen hingegen, dass über 70% (!) der EL-Bezüger den maximalen Mietzins gar nicht ausschöpfen, und wenn, dann sind es vor allem Familien und Bewohner von Grossstädten, die dann oftmals sogar noch selbst draufbezahlen, weil das bisherige Mietzinsmaximum nicht reicht.

Tagi, 16.1.2018:

Die Behindertenverbände halten die Gleichbehandlung von Wohngemeinschaften mit Ehepaaren aber für problematisch. Ehepaare teilten meist das Schlafzimmer und benötigten deshalb in der Regel ein Zimmer weniger, sagt Alex Fischer. Es sei kaum vorstellbar, dass zwei IV-Bezüger in Wohngemeinschaften eine Zweizimmerwohnung teilten.

Punkt eins: Herr Fischer von der Procap geht offenbar davon aus, dass IV-Bezüger nur mit IV-Bezügern zusammenleben. So Behinderten-Ghetto-mässig. Punkt zwei: Herr Fischer, wollen Sie etwa andeuten, dass die EL nun auch noch fragen soll/darf/muss, ob die/der WG-PartnerIn auch die/der Bett-PartnerIn ist? Ernsthaft?! Und hätte den schlauen Menschen bei den Behindertenorganisationen nicht schon vor vier Jahren klar sein müssen, dass «bedarfsorientiert» IMMER bedeutet, dass den EL-Bezügern NOCH genauer in die Lebensführung hineingeguckt wird als eh schon? Ach so, dass hat Sie nicht interessiert? Ja, das dachte ich mir.

Ausserdem (Tagi):

Folgen hat die Neuregelung auch für Eltern, die mit einem erwachsenen behinderten Kind zusammenleben. (…) Neu erhält ein solches Rentner-Ehepaar, das auf EL angewiesen ist, zusammen mit der Tochter noch maximal 1800 Franken (Region 1) für die Wohnung. In der Region 2 sind es 1725 und in der Region 3 1610 Franken. Vor allem in grösseren Städten wird die Familie Mühe haben, noch eine genug grosse Wohnung zu mieten.

Ach so ja, die «Behindis» leben allerhöchstens dann mit Nichtbehindis zusammen, wenn es die eigenen Eltern sind. Klar.

Nun denn (Tagi):

Die Behindertenverbände hoffen, dass im Nationalrat die Reduktion der Wohnbeiträge für Mehrpersonenhaushalte nochmals diskutiert wird.

Hoffen kann man natürlich. Viel anderes bleibt einem auch nicht übrig, wenn man die letzten vier Jahre verschlafen hat.

Es ist mir ein Rätsel, wie die Behindertenorganisationen ernsthaft glauben konnten, ihr Ruf nach höheren Mietzinsmaxima für Ehepaare würde für andere Gruppen von EL-BezügerInnen keine negativen Konsequenzen haben. Statt lautstark zu jammern, hätten die Organisationen auch einfach still und leise den Betroffenen raten können, nicht zu heiraten bzw. sich scheiden zu lassen, dann hätte jeder selbst entschieden können, ob das nach dem Abwägen von Vor- und- Nachteilen für die persönliche Situation eine gescheite Option darstellt. Aber wo kämen wir denn hin, wenn Behindertenorganisationen statt öffentlich lautstark über die armen Behinderten zu lamentieren, Menschen mit Behinderung einfach etwas Eigenverantwortung zugestehen würden!?

Die vorgesehenen Bedarfsmieten (nach Wohnregion und Personen im Haushalt) jedenfalls schränken die Möglichkeiten zur Eigenverantwortung für EL-BezügerInnen massiv ein. Und Politiker von rechts bis links finden das richtig gut. Der ungeheuerliche Gedanke, dass sich einzelne Behinderte (oder Menschen im AHV-Alter) – theoretisch – in einer LUXUS-WG einrichten könnten, lässt das ansonsten lautstark vorgetragene Plädoyer für Eigenverantwortung für «Sozialfälle» aller Couleur selbst bei den sogenannt «Liberalen» komplett verstummen.


Auch bei der im Rahmen der EL-Revision zur Diskussion stehenden Vergütung der Krankenkassenprämien griff man bei der NZZ ganz tief in die Neid-Schublade und titelte am 19.1.2018: «Keine Edelkassen für Sozialfälle». 


Man denkt kurz: Huch, Blick? Nein tatsächlich, es ist die NZZ. Und der Artikel beginnt so:

Sollen sich Menschen, die ganz oder teilweise vom Sozialstaat abhängig sind, nur noch billigen Junkfood leisten können? Nein. Sollen sie in Bruchbuden leben müssen, in die es reinregnet? Natürlich nicht. Sollen sie bei einer möglichst günstigen Krankenkasse versichert sein? Unbedingt.

(War da nicht mal was mit vom Sozialamt finanzierten Wohnungen in Gammelhäusern…?)

100% der IV-Bezüger mit EL sind krank oder behindert und auch zwei Drittel der Langzeitbezüger in der Sozialhilfe haben gesundheitiliche Probleme. EL-Bezüger im AHV-Alter zählen ebenfalls nicht gerade zur von Krankenkassen am heftigsten umworbenen Zielgruppe. Aber hey, klar, Billigkassen tun’s auch für «die».

Sogar die NZZ bemerkt aber, dass sich dabei ein klitzekleines administratives Problem ergibt:

Würde man alle Bedürftigen immer bei der jeweils günstigsten Kasse versichern, stiegen deren Kosten stark an, sie müsste die Prämien im Folgejahr erhöhen. Die Sozialfälle wären gezwungen, immer wieder zu einer neuen Kasse zu wechseln – ein administrativer Unsinn.

Das Schlimmste an der Bestrafung der «Sozialfälle» (sind ja keine Menschen) ist aber laut NZZ, dass es leider leider für Privilegierte unangenehme Folgen haben könnte:

Leidtragende wären auch alle anderen, vornehmlich jungen und gesunden Versicherten, die Billigkassen bevorzugen.

Kommen wir nun noch zu den – laut NZZ – ganz grossen Abzockern unter den Sozialfällen:

Besonders stossend ist die heutige Praxis bei den Ergänzungsleistungen: EL-Bezüger erhalten die kantonale Durchschnittsprämie ausbezahlt. Ist ihre Kasse günstiger, dürfen sie die Differenz behalten – pro Jahr kann sich das auf Beträge von weit über 1000 Franken summieren.

Dieses «weit über 1000 Franken» hat übrigens eine ganz entzückende Geschichte. Anno 2014 löste die NZZ mit dem Artikel «Prämien-Geschenke vom Staat» haushohe Wellen öffentlicher Empörung aus, in dem sie behauptete, es gäbe EL-Bezüger, die mit der geschickten Wahl des Versicherungssmodells bis zu 5000.- «vorwärts» machen würden. Was aber schlicht nicht stimmte und die NZZ dann (Monate später) korrigierte:

In einer früheren Version dieses Artikels wurde ein Prämienüberschuss von 5000 Franken in einem extremen Einzelfall genannt. Laut der zuständigen Krankenkasse wurde dieser Subventionsüberschuss 2014 tatsächlich an einen EL-Bezüger ausbezahlt. Aufgrund kritischer Reaktionen auf den NZZ-Artikel hat die Kasse den Fall nun noch einmal eingehend überprüft. Diese Überprüfung hat laut der Kasse ergeben, dass der zuständige Kanton ihr eine deutlich zu hohe Durchschnittsprämie gemeldet hatte. Deshalb zahlte die Kasse einen zu hohen Prämienüberschuss an den betroffenen EL-Bezüger aus. Auch ohne diesen Fehler hätte die Person laut Angaben der Kasse immer noch Anrecht auf einen Subventionsüberschuss in vierstelliger Höhe gehabt.

Von 5000.- auf «in vierstelliger Höhe» auf – im aktuellen NZZ-Artikel – angeblich «weit über 1000 Franken». Noch ein Artikel mehr und wir sind dann vermutlich bei «ein paar hundert Franken». Pro Jahr. Aber Hauptsache Empörung. Hauptsache «denen» wirft man das Geld nicht nach. Dass «die» wie oben schon erwähnt, eben auch oft gerade Personen mit eher schlechtem Gesundheitszustand sind und deshalb in der Regel (aber: keine Regel ohne Ausnahme) meist gar nicht die höchste Franchise wählen können (was auch zur Reduktion der Prämien führt) checkt man an der Falkenstrasse mal wieder nicht.

Aber ja, schüren wir doch noch bisschen Neid auf behinderte, kranke und alte Menschen und ihre vermeintliche Luxusversorgung. Man hat ja sonst keine Freuden im Leben.


Sollen staatliche Institutionen möglichst sparsam mit öffentlichen Geldern umgehen? Selbstverständlich.

Sollen bei der Gesetzgebung für den Umgang mit öffentlichen Geldern Bestrafungsfantasien eine entscheidende Rolle spielen? Nein.


Und zwar nicht zuletzt deshalb, weil Empörung den Blick auf weitergehende Folgen von solchen Beschlüssen oft verstellt. Vor einigen Jahren haben in einer ähnlichen Anwandlung von «Denen zeigen wir’s jetzt aber!» einige Kantone begonnen, Versicherte, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen, auf schwarze Listen zu setzen. Die entsprechenden Personen erhalten nur noch in Notfällen eine medizinische Behandlung. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass das System fehleranfällig ist:

«Wir halten solche Listen für schädlich, unnötig und kontraproduktiv», sagt Sprecher Stefan Heini [Sprecher der Helsana], «da sie einen hohen Verwaltungsaufwand generieren». Zudem komme es zu Fehlern. «Wenn Kantone uns die Angaben betreffend Prämienverbilligungen erst nach Monaten liefern, sind allenfalls Versicherte auf den schwarzen Listen, die nicht drauf wären, würden wir die Angaben früher erhalten.» Dies komme oft vor, sagt Heini. (Quelle: Watson, 15.11.17)

Der Berner Gesundheitsökonom Heinz Locher:

Die Folgen der schwarzen Listen seien gravierend. Verschlechtere sich der Gesundheitszustand einer betroffenen Person, müsse sie später allenfalls notfallmässig behandelt werden. (…) «In vielen Fällen ist dies teurer, als wenn man zu Beginn einer Krankheit eingeschritten wäre», sagt Locher. «Aus meiner Sicht ist dieses System daher unsinnig.» (Quelle: Watson, 15.11.17)

Es ist auch gar nicht so selten, dass Menschen in schweren gesundheitlichen/psychischen Krisen über längere Zeit einfach ihre Post nicht mehr öffnen. Es landen dann also manchmal diejenigen, die medizinische Unterstützung ganz besonders nötig hätten, gerade wegen ihres gesundheitlichen Problems auf der schwarzen Liste. Und kommen davon dann auch nicht mehr so schnell weg.

Das Problem bei Ideen wie der schwarzen Liste oder der billigsten Krankenkasse für «Sozialfälle» ist, dass Nichtbetroffene Lösungen für Situationen vorschlagen, die sie selbst gar nicht kennen (Krankenkassenrechnungen pünktlich bezahlen, wo ist das Problem?). Und auch der persönliche Bekanntenkreis eines NZZ-Journalisten oder des durchschnittlichen Vernehmlassungsantwortenschreibenden setzt sich kaum je aus EL- und Sozialhilfebezügern zusammen. Selbst bei den Behindertenorganisationen, wo man erwarten könnte, dass die Probleme und Bedürfnisse ihrer Zielgruppe einigermassen bekannt wären, hat man bei der Änderung des Mietzins-Systems (wie oben beschrieben) geschlafen. Wenn bei Behindertenorganisationen mehr Betroffene (Auch in ganz kleinen Pensen) angestellt wären, die selber IV und EL beziehen (oder mal bezogen haben) könnte man solche Dinge früher wissen.

Dass hingegen fast 50% der IV-BezügerInnen psychisch krank sind, kann sogar ein NZZ-Journalist wissen. Sich vorzustellen, dass eine Zusatzversicherung (die dann z.B. eben aus dem KK-«Überschuss» bezahlt werden kann), für Menschen, die auf langjährige psychotherapeutische Begleitung angewiesen sind, nicht unbedingt ein Luxus darstellt, ist dann aber offenbar schon zuviel verlangt von so einem NZZ-Journalisten (Therapieplätze bei Psychiatern sind nicht überall leicht zu finden. Die Grundversicherung bezahlt aber nur Psychiater, für Psychologen braucht es eine Zusatzversicherung – ausser bei delegierter Psychotherapie, was aber auch nicht immer möglich ist). Ärzte und Therapeuten sind für chronisch psychisch (und auch körperlich) Kranke oft wichtige Bezugspersonen, die sie über Jahre hinweg begleiten. Die Arzt- und Therapeutenwahl hat für chronisch Kranke also einen etwas anderen Stellenwert als für den NZZ-Journalisten, der sich alle Jubeljahre mal ein Boboli verarzten lässt und salopp befindet:

«Die freie Arztwahl ist ein Luxus, den nicht der Staat finanzieren sollte.»

Ja aber… man kann doch nicht auf die persönlichen Befindlichkeiten eines jeden Sozialfalls Rücksicht nehmen, so geht das doch nicht… Eh, aber auf die persönlichen Befindlichkeiten von Leuten, die nachts nicht schlafen können, wenn sie sich vorstellen, dass möglicherweise irgendwo in der Schweiz ein paar Behinderte in einer Luxus-WG wohnen, darauf muss man Rücksicht nehmen, danach muss man das Gesetz ausrichten?

Das EL-System war mal ganz einfach: EL-BezügerInnen bekamen einen Pauschalbetrag (in dem auch ein Teil für die Krankenkasse einberechnet war) und zusätzlich das Geld für den effektiven Mietzins (bis höchstens 1100.-). Administrativ war das leicht zu handhaben. Mittlerweile überweist die EL wie eine Nanny die kantonale Durchschnittsprämie an die jeweilige Krankenkasse des EL-Bezügers. Kostet die Krankenkasse weniger als die Durchschnittsprämie, erhält der EL-Bezüger den Überschuss zurück (Tipp an die EL-Bezüger: Ihr könnt allfällige Überschüsse direkt Anfang Jahr von der Krankenkasse zurückfordern. Das Geld gehört rechtlich euch. Und nicht den Krankenkassen, die es i.d.R. bis Ende Jahr einbehalten). Das alles verursacht zusätzlichen administrativen Aufwand. Und mit den neu vorgesehenen noch spezifischeren Regelungen wird alles noch aufwändiger. Wenn es mit der demagogischen Neid-Bewirtschaftung und der daraus folgenden Bevormundung so weitergeht, sind wir irgendwann am Punkt, wo man den Leuten sagt, was sie essen dürfen. Und – aufgrund ihres BMI – wieviel. Dafür gibt’s dann entsprechende Essenscoupons.

Das ist dann das komplette Gegenteil dessen, was die Professorin für Volkswirtschaftslehre, Monika Bütler, mal in einem Interview vorschlug:

Es wäre im übrigen sinnvoller, Krankenkassenprämien und Wohnungsmieten in der Sozialhilfe und den Ergänzungsleistungen nicht separat abzurechnen. Die Sozialhilfebezüger sollten den gesamten Betrag erhalten, der ihnen zusteht. Dann können sie selber entscheiden, ob sie mehr für eine Wohnung bezahlen oder ihre Zähne flicken lassen wollen. Das Aufschlüsseln der Leistungen führt eher zu Überkonsum. Gerade der Mietzinswucher in Zürich ist ein gutes Beispiel. Wenn die Sozialhilfeempfänger die Wohnungsmiete von 1100 Franken aus ihren Bezügen selber bezahlen müssten, würden viele ein solches Loch für ihr Geld nicht akzeptieren. Zahlt hingegen der Staat, nimmt man es hin. Gibt man den Leuten das Geld in die Hand, kann jeder damit das Beste für sich machen. Nehmen wir zum Beispiel die Ergänzungsleistungen: Weshalb soll ein alter Mann, der bescheiden in einem ganz kleinen Zimmer wohnt, und dafür jeden Tag sein „Zweierli“ trinken geht, weniger erhalten, als jemand, der Wohn- und Gesundheitskosten ausreizt? Ich finde das nicht besonders liberal.

«Liberal» ist aber leider momentan nicht so in Mode. Neid auf Kranke, Behinderte und Arme dafür um so mehr.

(For the record: das finanzielle Hauptproblem der EL sind nicht die Lebenshaltungskosten; das Hauptproblem sind die Pflegekosten. Aber Neid auf das alte pflegebedürftige Grosi schüren… DAS getraut man sich dann doch nicht. Noch nicht.)



Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, January 30, 2018 at 08:46PM

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Die Februar-Ausgabe ist da!

Die neue Ausgabe könnt ihr bei uns ab Mittwoch, den 31. Januar, holen. Wir sammeln die Ausweise ab 8 Uhr ein, die Zeitungsausgabe beginnt um 10 Uhr.  

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 30, 2018 at 11:05AM

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Montag, 29. Januar 2018

Happy Birthday, Gabenzaun!

Vor einem Jahr verteilten Ehrenamtliche das erste Mal Spenden am „Gabenzaun“: Was als spontanes Hilfsprojekt für Obdachlose begann, ist inzwischen zu einem festen Anlaufpunkt am Hauptbahnhof geworden.  Die Erfolgsgeschichte des Hamburger Gabenzauns begann mit einer schlechten Nachricht. Die Bahn hatte im im Dezember 2016 auf einer Mauer am Hauptbahnhof Metallzacken angebracht, um Trinker zu vertreiben. […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 29, 2018 at 01:40PM

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Freitag, 26. Januar 2018

Obdachloser muss nach Brandstiftung ins Gefängnis

Das Landgericht hat einen Obdachlosen zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er die Schlafstätte eines anderen Obdachlosen angezündet hatte. Zuvor gab es Streit um den Schlafplatz. Es war kein versuchter Mord, urteilten die Richter am Hamburger Landgericht am Freitagvormittag. Dennoch muss der Obdachlose Constantin für 2 Jahre und 8 Monate Haft – wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Er […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 26, 2018 at 03:13PM

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Donnerstag, 25. Januar 2018

Deutlich mehr Strafen für Hartz-IV-Empfänger

Die Zahl der gegen Hartz-IV-Empfänger verhängten Sanktionen ist stark angestiegen. Wie nun bekannt wurde, sprachen die Jobcenter vergangenen September 91.590 Strafen aus – ein Spitzenwert.  Es ist ein Anstieg um 30 Prozent innerhalb eines Monats: Verhängten die Jobcenter in Deutschland im vergangenen August noch 70.266 Sanktionen, waren es im September 91.590. Aktuellere Zahlen liegen bislang […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 25, 2018 at 01:44PM

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Mittwoch, 24. Januar 2018

Bahnhofsmission zieht um

Die Bahnhofsmission erhält neue und wohl auch größere Räume. Ermöglicht wird dies durch umfangreiche Umbauten am Hamburger Hauptbahnhof. Weil das Fahrgastaufkommen am Hauptbahnhof steigt, will die Deutsche Bahn die Bahnhofshalle zum Glockengießerwall hin umbauen. Dort ist bislang die Bahnhofsmission ansässig. Sie soll künftig in einen Neubau ziehen, den die Bahn auf der Überdeckelung zwischen Wandelhalle […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 24, 2018 at 05:00PM

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Dienstag, 23. Januar 2018

Steinmeier zu Gast im Herz As

Während seiner ersten Hamburg-Visite besuchte Bundespräsident Steinmeier die Tagesaufenthaltsstätte Herz As. Dort suchte er das Gespräch mit Obdachlosen und war merklich an ihrer Situation  interessiert. Einblicke in sein Leben bot Andy Laas. Derzeit verbringe er die Nächte im Winternotprogramm der Stadt Hamburg, berichtete der Obdachlose Bundespräsidenten Franz-Walter Steinmeier und dessen Frau Elke Büdenbender. Die Notunterkünfte […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 23, 2018 at 03:11PM

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Montag, 22. Januar 2018

Aufruf der Freien Hartz-IV Presse

Aufruf an alle Leser im ganzen Bundesgebiet!

Wichtige Info zu unserer Öffentlichkeitsarbeit 2018

Nachdem wir nun wissen, dass weder die Sozialgerichte noch die Jobcenter selbst ein Interesse daran haben, positive Sozialgerichtsurteile – Vergleiche oder positive Bescheide zu veröffentlichen, übernehmen wir das!

Wir fordern euch auf:
Werdet im Interesse aller Betroffenen aktiv und helft euch gegenseitig!

Sendet uns eure – positiven – Urteile – zu!

Es kann zum Beispiel genau euer positiver Widerspruch – Änderungsbescheid, Vergleich bei Gericht oder Urteil sein, dass einem anderen Betroffenen dabei hilft, sein eigenes Widerspruchsverfahren oder auch einen Prozess zu gewinnen.

Bitte beachtet:
Wenn ihr die Bescheide per Mail schickt, dann verdeckt eure persönlichen Klarnamen und die Adresse. Man kann zB: eine vollständige Kopie machen und dann alle persönlichen Daten schwärzen oder mit Tipp – Ex übermalen.
Gut und wichtig wäre allerdings, dass immer die Adresse des Gerichtes – Jobcenters, das Aktenzeichen und der Name des Richters erkennbar ist.

Selbstverständlich werden eure Daten vertraulich behandelt. Das bedeutet auch, dass wir ggf. nachträglich und vor der Veröffentlichung eines positiven Beschlusses oder ähnliches nochmals prüfen, ob alle persönlichen Daten unleserlich gemacht wurden. Notfalls werden wir das dann nachholen

Mit der Strategie einer stärkeren Veröffentlichung von positiven Urteilen werden „mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen“.

Wir tragen dazu bei, ein positiveres Bild der Hartz IV – Bezieher in die Öffentlichkeit zu tragen und zeigen die gravierenden Fehler des Systems auf.
Zum einen können Gerichte dann nicht mehr ohne weiteres in den gleichen Themenfeldern stark unterschiedliche Urteile fällen ohne sich erklären zu müssen, und zum anderen erfahren so weitere Betroffene und unsere Leser, welche Optionen ihnen offen stehen.

Auch können sich engagierte Anwälte und KlägerInnen, die Argumentation der Gerichte aus den – positiven – Entscheidungen zu eigen machen.
Man erfährt auch möglicherweise, welche unterschiedlichen Handlungen der Jobcenter oder Urteile von Gerichten, es zu welchen Themen gibt.

Die Strategie der Veröffentlichungen wird mittelfristig dazu führen:
Das ein stärkerer öffentlicher Druck sowohl auf die Jobcenter aber auch auf die Gerichte entsteht, der wiederum einen positiven Einfluss auf die Hartz IV – Gesetzgebung haben wird /kann.

Hinweis:
Es sind ausdrücklich – positive -Entscheidungen erforderlich!

Ihr könnt uns hier auf Facebook die Kopien als Anhang schicken oder per Mail an die Email – Adresse:

freie_hartz4_presse@yahoo.de

Nur wer sich gegen das Hartz IV – System wehrt, kann etwas ändern!

Euer Perry Feth

https://www.facebook.com/groups/ehrenamt/

https://www.facebook.com/groups/strafantrag/

https://www.facebook.com/HilfenachParagraph13sgb10/

https://m.facebook.com/FHPfreieharzIVpresse/posts/2041687562524329?notif_id=1516609330593805&notif_t=notify_me_page&ref=notif



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Quelle: via @Norbertschulze, January 22, 2018 at 10:43PM

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Rede bei der NoGroKo Demo – Bundesparteitag SPD Bonn

Rede zur Demo „NoGroKo“ am außerordentlichen Parteitag der SPD am 21. Januar 2018, Word Congress Center Bonn Liebe Genossinnen und Genossen Wir stehen hier, weil wir uns friedlich gegen eine Große Koalition aussprechen. Das hat auch gute Gründe. Ich habe... Read More ›

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Quelle: via @Altonabloggt, January 22, 2018 at 07:33AM

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Freitag, 19. Januar 2018

Schon mehr als 75.000 Unterschriften gesammelt

Diese Zahlen machen Mut: Bereits mehr als 75.000 Menschen unterstützen die Forderung von Hinz&Künztler Jörg, das Winternotprogramm für Obdachlose auch tagsüber und für alle zu öffnen. Die Online-Petition ist an Olaf Scholz adressiert. Was für ein großartiger Zwischenstand für die Online-Petition von Hinz&Künztler Jörg: Bis Freitag vormittag haben bereits mehr als 75.000 Menschen seine Forderung […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 19, 2018 at 12:57PM

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Donnerstag, 18. Januar 2018

Kein Platz zum Aufwärmen

Orkantief „Friederike“ hat Schnee, Matsch und Glätte nach Hamburg gebracht. Busse und Züge fallen aus. Im Stadtpark wurde ein 17-Jähriger durch einen herunter fallenden Ast lebensgefährlich verletzt. Wer nicht muss, geht nicht raus. Was aber tun die Obdachlosen in der City bei diesem Wetter? Markus sitzt vor „Saturn“, dick eingepackt in eine Winterjacke, darunter einen […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 18, 2018 at 04:28PM

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Kein Hartz IV Mehrbedarf für Fahrten zum Arzt

So lange die Fahrtkosten zum Arzt oder ins Krankenhaus den im Hartz IV Regelbedarf vorgesehenen Betrag nicht nur unwesentlich übersteigen, begründen sie keinen leistungserhöhenden Mehrbedarf für den Hilfebedürftigen. Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg wies eine Klage eines Hartz IV Leistungsbeziehers auf Mehrbedarf für Fahrtkosten zum Arzt sowie ins Krankenhaus ab. Der Mann aus Heilbronn machte gegenüber dem Jobcenter einen Mehrbedarf für […]

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Quelle: via @HartzIV.org, January 18, 2018 at 10:56AM

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Dienstag, 16. Januar 2018

Hartz IV: Jobcenter muss Schulbücher extra bezahlen

Ein gutes Urteil für alle Schüler. Schulbücher seien nicht von der 100 Euro Pauschale im Rahmen der Hartz IV Regelungen abgedeckt und müssen vom Jobcenter bezahlt werden, so die Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. Im konkreten Fall besuchte eine Schülerin die Oberstufe eines beruflichen Gymnasiums. In diesem Zusammenhang beantragte die Mutter der Schülerin beim Jobcenter Leistungen für Mehrbedarf nach § 21 […]

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Quelle: via @HartzIV.org, January 16, 2018 at 02:19PM

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So oft werden Obdachlose angegriffen

Mindestens 17 Obdachlose starben im vergangenen Jahr durch Übergriffe, zeigt eine neue Statistik. Mehr als 140 Mal wurden Obdachlose Opfer von Körperverletzung.  Obdachlose sind Gewalttätern auf der Straße schutzlos ausgeliefert, zeigen auch diese beiden Fälle. Mindestens 141 Mal sind sie deutschlandweit im vergangenen Jahr Opfer von Körperverletzungen geworden. 17 Obdachlose starben sogar durch gewalttätige Übergriffe. […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 16, 2018 at 01:17PM

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Montag, 15. Januar 2018

Der „Geldadel“, getragen von deiner gewählten Politik -> verzockt deine Wohnung, deine Arbeit und am Ende dein Leben

nochmal 4 jahre groko und die verhungert auf offener straße vor unseren augen!?

Neue Dimension: Immer mehr Wohnungslose kommen aus Mittelschicht mit festem Job

Die Notunterkunft für wohnungslose Familien in Berlin hat nicht mehr genügend Kapazitäten. Jeden Monat sind sie gezwungen, bis zu 30 Familien zurück in die Kälte zu schicken. Anzunehmen, es handle sich nur um Roma-Familien, ist falsch. Es sind auch deutsche Mittelschichtler unter den Hilfesuchenden.

Treffen die Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) für dieses Jahr ein, dann werden Deutschlandweit 1,2 Millionen Menschen ohne feste Bleibe und Mietvertrag sein. Unter den Wohnungslosen waren im Jahr 2016 auch 32.000 Minderjährige. Gerade in Berlin ist die Eigentumsquote sehr niedrig, sie bemisst sich auf 15 Prozent.

In der Hauptstadt wird gemietet. Ein Mietrückstand kann schnell in der Obdachlosigkeit münden. Bei einer gleichzeitigen fristlosen und fristgemäßen Kündigung hilft auch die Mietnachzahlung nicht mehr. Der Mieter steht auf der Straße. Für den Vermieter ist es oft lukrativer dem Mieter zu kündigen und so von einem neuen Mieter mehr Geld fordern zu können.

ganzen beitrag lesen

https://deutsch.rt.com/inland/63382-neue-dimension-immer-mehr-wohnungslose-mit-jobs/

 

links zum Thema  -> Armut und Vertreibung

Deutschland – ein Land in dem bald gut und gerne 1,2 Millionen Menschen ohne Wohnung leben

https://deutsch.rt.com/inland/60725-deutschland-bald-eine-million-menschen-ohne-Wohnung/

Unter der Brücke können anreisende Palazzo Gäste Wohnungslose in Pappkartons betrachten“ und danach wird opulent diniert?

hier mehr lesen -> https://deutsch.rt.com/inland/63554-echokammer-42-interview-dieter-puhl-bahnhofsmission-berlin/

und

wer kinder nicht achtet, wird verachtet und wer kinder nicht ehrt, ist des talers nicht wert!!

nachgereicht -> Neues aus den Unterklassen: Hartz IV-Bezieher haben kein Recht aufs Minimum

https://deutsch.rt.com/inland/62571-neues-aus-unterklassen-kein-recht/

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Armut, so weit das auge schaut

blogbeiträge  https://mantovan9.wordpress.com/?s=armut



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, January 15, 2018 at 07:56AM

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Sonntag, 14. Januar 2018

Jugendliche werden in den Jobcentern nur mangelhaft begleitet

altonabloggt

Bild: privat

Heftige Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH)  an der „Betreuung“ und Vermittlung Jugendlicher mit Berufsabschluss in den Jobcentern: Fehlerhafte Dokumentationen von Berufsabschlüssen Jugendlicher, fehlende oder zu späte Erstberatungen der Jugendlichen, krampfhaftes Festhalten an Erstausbildungen, unzureichende, ungenaue Eingliederungsvereinbarungen.

In sieben Jobcentern und davon in 336 Fällen wurde in 2016 die „Betreuung“ junger Menschen von 15 Jahren bis 25 Jahren durch den Bundesrechnungshof überprüft. Wie es in dem Bericht hieß, waren oft Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung ausgewiesen, obwohl sie tatsächlich über keinen Berufsabschluss verfügten. In anderen Fällen waren die Berufsbezeichnungen falsch. Als mögliche Ursache nannten die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung (BA), dass ein späteres Erkennen fehlerhaften Berufsangaben nicht automatisch im Lebenslauf des internen Systems zurückgesetzt werde. Die zugelassenen kommunalen Träger konnten keine bestimmten Ursachen angeben. Die Prüfer stellten fest, dass nicht existierende oder falsche Ausbildungsabschlüsse ein fehlerhaftes Bild über die Qualifikation und über den Bedarf an Qualifizierungsmaßnahmen der Leistungsberechtigten zu falschen…

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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, January 14, 2018 at 11:25AM

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Samstag, 13. Januar 2018

Update – „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“

-> aus rot und grün wurde agenda 2010 und fertig waren die arbeitenden hungerhaken..

 

in Echtzeit Morgendämmerung?  -> Hartz IV muss weg!!!

aufgelesen unterm beitrag -> Hartz IV als Teil einer „Angstspirale“ im Sozialstaat – eine bekannte These, diesmal aus dem sozialdemokratischen Umfeld

Anonym hat gesagt…

H4 sollte letztlich zu einer Reduktion der Sozialleistungen und zu einer Stigmatisierung derer führen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Und dies wurde – völlig verlogen – mit dem Slogan „Fordern und Fördern“ kaschiert. Gemeint war wohl eher „Fordern und Quälen“. Denn es wurden gleichzeitig Zielerreichungsvereinbarungen über Sanktionierungsquoten = Quälquoten vereinbart. H4 führte dadurch zur Entsolidarisierung der Gesellschaft. Diese Entsolidarisierung betraf aber nicht nur die Betroffenen sondern auch die Mitarbeiter der sozialen Sicherungssysteme, von denen nun ebenso eine Entsolidarisierung gegenüber den Klienten gefordert wurde, also Quälen statt helfen. Und viele Mitarbeiter haben dann mit den Füßen abgestimmt, weil sie beim Quälen nicht mitwirken wollten, z. B. in den Arbeitsagenturen aber auch in anderen sozialen Berufen wie der Altenpflege, der Krankenpflege und der Sozialarbeit. Letztendlich ist es für die Klienten und für die Mitarbeiter schrecklich. Und dabei gilt: wer hat und verraten, die Sozialdemokraten. Und dieser „Verrat“ ist der Boden für eine „Alternative für Deutschland“, aber auch der Boden für eine Entsolidarisierung vieler mit noch ärmeren Menschen. Man findet meist immer noch Menschen, auf die man herabschauen kann, um sich selbst – in seiner misslichen – Lage aufzuwerten. Angefangen hat damit aber die Sozialdemokratie.

und

Alex hat gesagt…

Wobei die Medienkampagne fast schon wie ein Medikament war. Mit allen Wirkungen und Nebenwirkungen. Stigmatisierung und nach unten treten ist „endlich“ salonfähig geworden. Erinnert sei auch der Spruch von Guido Westerwelle mit der spätrömischen Dekadenz die im weiteren Verlauf der Hartz-Diskussion (die nicht endet) kam.

Die Gegenreaktion (Nebenwirkung) ist eine langsam brodelnde bedürftige „Unterschicht“ und die Angst der Mittelschicht nach unten zu fallen. Also lieber nach unten treten und so alles noch verhärten. Das einzig gute an der Sache ist das es überhaupt ein Sedativ gibt um Unruhen zu vermeiden.

Die USA wird vllt. ein gutes Beispiel sein. Durch die Steuerreform von Dezember 2017 fängt zeitnah die Diskussion um Kürzungen bei den Sozialleistungen an um den verminderten Steuereinnahmen Rechnung zu tragen. FoxNews hat neulich einen Artikel darüber gebracht.

und

Egon W. Kreutzer  hat gesagt…

Wenn es mit Lohnsteigerungen und Rückkehr zur flächendeckenden Tarifbindung getan wäre, könnten wir uns glücklich preisen. Leider ist es so, dass Produktivitätswachstum und Arbeitskräftebedarf schon weitgehend voneinander abgekoppelt sind. Schröders Agenda darf daher nicht länger nur als das angesehen werden, was es zunächst war, nämlich ein Aufbruchssignal des Neoliberalismus; es stellt sich spätestens in unseren Tagen heraus, dass es sich auch um einen beherzten Griff zur Notbremse gehandelt haben könnte.
Solange die Finanzierung der Sozialsysteme und der Großteil der Steuereinnahmen (Lohn-, Mehrwert- und weitere Verbrauchssteuern) von einer immer schmaler werdenden Basis von Beschäftigten erwartet wird, muss an der Alimentation der „Überflüssigen“ gespart werden.
Im gegenwärtigen Stadium sind wir in Deutschland noch in der Lage, die aus der Leistungserstellung verdrängten Menschen über ein Transferleistungssystem soweit zu alimentieren, dass ihr Überleben auf sehr niedrigem Wohlstandsniveau gewährleistet werden kann. Wir sind allerdings nicht mehr in der Lage, jene Leistungen zu transferieren, die bis gegen Ende des letzten Jahrhunderts noch gewährt wurden.
Unter den Bedingungen des globalen Wettbewerbs wird der Trend zu weiter sinkenden Arbeitskosten und zum Anwachsen des auf immer geringere Transferleistungen angewiesenen Prekariats führen – und die Digitalisierung wird der Schlüssel dazu sein.
Die Einsicht, dass die Globalisierung die ganze Welt in Armut stürzt, wird sich auch bei denen noch durchsetzen, die heute über Trumps „America first“ nur lachen können.

Höhere Unternehmens- und Kaptialertragssteuern, auch wenn sie in Form einer „Maschinensteuer“ erhoben werden, helfen nur der mit Niedrigsteuern gesegneten Konkurrenz. Wer den Wohlstand der Bevölkerung wieder mehren will, muss den grenzüberschreitenden Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital – den eigenen Interessen folgend – wieder reglementieren.

und

Anonym hat gesagt…

Die Agenda 2010 und das Sozialverbrechen an den ErwerbsminderungsrentnernErwerbsminderungsrente erhält nur, wer vorher gearbeitet hat. Es sind also nicht die Faulen, um die es geht. Es sind die Fleissigen, die krank wurden.

Wie geht unser Staat nun damit um?

Er hat Hürden aufgebaut, die fast unüberwindbar sind. Das Überwinden kostet oft so viel Kraft, daß man zum Schluß keine Kraft mehr hat.

1. Man muß in den letzten 5 Jahren mindestens drei Jahre sozialversichert gewesen sein, um diese Rente beantragen zu können. Wer z.B. vor sieben Jahren krank wurde, sich noch irgendwie über Wasser hielt auch ohne Job und die letzten drei Jahre nicht mehr sozialversichert war, ist raus, selbst wenn er/sie vorher 15 oder 20 Jahre sozialversichert war.

2. Man muß durch die Mühlen der Gutachter, die mit dem abstrakten Verweis arbeiten und oft genug immer noch versuchen aus Kranken Gesunde machen,

3. Wer diese Tortur überstanden hat und so krank ist, daß er/sie nun wirklich nicht mehr arbeiten kann, der wird bestraft. In einer aktuellen Chronologie mit den Änderungen des Jahres 2007 der Agenda 2010 wird das so zusammengefaßt: „Erwerbsminderungsrente: Anhebung der Altersgrenze für den abschlagsfreien Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von bislang 63 Jahren (vollendetes 63. Lebensjahr) auf 65 Jahre. Wird eine Erwerbsminderungsrente vor dem vollendeten 65.Lebensjahr in Anspruch genommen, fallen Abschläge an. Die maximale Abschlagshöhe liegt bei 10,8% (3×3,6%). Der Höchstabschlag fällt an , wenn der Beginn der Renten vor dem vollendeten 62. Lebensjahr(bislang 60. Lebensjahr) liegt. Für erwerbsgeminderte Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren verbleibt es bei dem heute geltenden abschlagsfreien Alter von 63 Jahren. Ab 2024 gilt dies dann nur noch für erwerbsgeminderte Versicherte, die 40 Pflichtbeitragsjahre nachweisen können. Als Pflichtbeitragszeiten gelten grundsätzlich dieselben Zeiten wie bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte.“

Da man ja die Rente nicht erst nach 40 Pflichtbeitragsjahren erhält sondern früher werden politisch gewollt von der Rente einfach mal so 10,8% dauerhaft lebenslänglich abgezogen. Und wer studiert hat, der darf sich doppelt freuen, weil ja die drei Jahre bis zum Abitur und die 5 Jahre des Studiums bei der Rentenhöhe auch nicht mehr rentensteigernd gelten und dies aber erst 20 Jahre nach dem Studium so verändert wurde.

Und jetzt wird es noch besser. Wir schreiben das Jahr 2018. Nun ändert sich etwas für Erwerbsminderungsrenten. Das bmas schreibt dazu:

„Bereits das Rentenpaket 2014 brachte merkliche Verbesserungen bei der Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos. Wer zum Beispiel ab dem 45. Lebensjahr aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilweise oder gar nicht mehr erwerbstätig sein kann, wird aktuell bei der Höhe der teilweisen oder vollen Erwerbsminderungsrente so gestellt, als habe er bis zum Alter von 62 mit dem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Diese sogenannte Zurechnungszeit wurde 2014 von 60 auf 62 Jahre erhöht. Nun wird die Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre auf das Alter 65 verlängert.

Die Erhöhung beginnt mit dem Jahr 2018 und wird im Jahr 2024 abgeschlossen sein. Insgesamt bedeutet dies langfristig eine deutliche Erhöhung der Rentenansprüche für Neurentnerinnen und -rentner im Falle der Erwerbsminderung.“

Man erhält mehr aber davon werden wiederum ca. 10,8% abgezogen. Von mehr wird mehr abgezogen. Merken Sie den Fehler? Und noch besser ist, daß es nur für Neuanträge gilt.Wer eine Rente hat muß weiter arm bleiben dank der Agenda 2010.

So geht die Politik mit Menschen um, die sozialversicherungspflichtig als Steuerzahler hier gearbeitet haben und krank wurden. Mittlerweile immerhin eine Gruppe von über 2 Millionen erwachsenen Staatsbürgern.

usw usw usw

beitrag lesen https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2018/01/hartz-iv-als-teil-einer-angstspirale.html

links zum Thema

Hartz IV muss weg 

Der deutsche Irrweg

___

fordern und fördern??? -> Ursache und Wirkung!

Schwerpunkt: Hartz IV Sanktionen – DER TRAUM IST AUS

Zur Erinnerung an die Opfer der Agenda 2010



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, January 13, 2018 at 09:37PM

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Freitag, 12. Januar 2018

Schlafender Obdachloser gegen Kopf getreten

Am Eingang zum U-Bahnhof Burgstraße hat ein Unbekannter am Mittwochabend einen Obdachlosen auf brutale Weise attackiert: Der Mann trat den Schlafenden mehrmals gegen den Kopf. Die Polizei hat einen Fahndungsaufruf gestartet, um den Täter zu fassen. Ein erneuter Fall von brutaler Gewalt gegen einen Obdachlosen hat sich am späten Mittwochabend am U-Bahnhof Burgstraße ereignet: Wie […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 12, 2018 at 05:47PM

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Jugendliche werden in den Jobcentern nur mangelhaft begleitet

Heftige Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH)  an der „Betreuung“ und Vermittlung Jugendlicher mit Berufsabschluss in den Jobcentern: Fehlerhafte Dokumentationen von Berufsabschlüssen Jugendlicher, fehlende oder zu späte Erstberatungen der Jugendlichen, krampfhaftes Festhalten an Erstausbildungen, unzureichende, ungenaue Eingliederungsvereinbarungen. In sieben Jobcentern und davon... Read More ›

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Altonabloggt, January 12, 2018 at 05:24PM

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Grenzerfahrung als Theater-Performance

Die Eintrittskarte für „Das halbe Leid“ führt mitten ins Elend von Menschen, die in Not sind.  Zwölf Stunden, eine ganze Nacht, werden die Zuschauer Teil des Geschehens. Hautnah erfahren sie Angst und Gewalt, obwohl Obdachlose und psychisch Kranke „nur“ Darsteller sind.  „Man muss keine Angst haben“, sagt eine der Frauen, die mit mir wartet. Sie war schon […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 12, 2018 at 03:13PM

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Donnerstag, 11. Januar 2018

Berlin will endlich allen Obdachlosen helfen

Mehr Sozialwohnungen, mehr Geld, Zwangsräumungen aussetzen: In Berlin haben sich erstmals Vertreter von Politik und Hilfsorganisationen an einen Tisch gesetzt, um gemeinsam die Wohnungslosigkeit in der Stadt zu bekämpfen. Das gab es vorher noch nie: Am Mittwoch trafen sich auf Einladung von Berlins Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) rund 200 Vertreter von Senat, Sozialorganisationen, Wohnungslosenhilfe und […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 11, 2018 at 04:42PM

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Mittwoch, 10. Januar 2018

Mehr als 13.000 neue Wohnungen genehmigt

Die Zahl der Baugenehmigungen in Hamburg ist auch im vergangenen Jahr gestiegen. Vor allem im Bezirk Wandsbek sollen neue Wohnungen entstehen. Der Anteil der Sozialwohnungen steht noch nicht fest. Im vergangenen Jahr wurde in Hamburg der Neubau von insgesamt 13.411 Wohnungen genehmigt. Das teilte der Senat am Mittwoch mit. Laut der aktuellen Statistik wurden die meisten […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 10, 2018 at 02:31PM

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Dienstag, 9. Januar 2018

Im Notfall den Notruf wählen

Im Winter ist das Leben auf der Straße gefährlicher als ohnehin. Wer einen Obdachlosen in Not sieht, sollte ihn zunächst ansprechen und im Zweifel den Notruf wählen. Aufrufe, beim Mitternachtsbus anzurufen, führen in die Irre. Egal, ob die Temperaturen unter oder leicht über dem Gefrierpunkt liegen: Obdachlosigkeit ist besonders in der kalten Jahreszeit lebensgefährlich. Mindestens […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 09, 2018 at 01:28PM

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Montag, 8. Januar 2018

▷Hartz 4 Dienstaufsichtsbeschwerde digital erstellen

Die Dienstaufsichtsbeschwerde

Die Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter ermöglicht Hartz 4-Empfängern auf Missstände aufmerksam zu machen. Eine wichtige Chance, wenn der Sachbearbeiter seinen Job nicht gewissenhaft erledigt.

Inhalt

Wer kann Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen?

Grundsätzlich kann nach Art. 17 GG jeder Bürger schriftliche Bitten oder Beschwerden bei den zuständigen Stellen der Volksvertretung einreichen. Wenn du Hartz 4-Leistungen beziehst oder dein Gehalt aufstockst und Probleme mit deinem Jocenter-Sachbearbeiter hast, weil dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kannst du Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter einlegen. Du kannst dich gemäß § 13 SGB X durch einen Beistand oder Bevollmächtigten vertreten lassen.

Wann sollte eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt werden?

Die Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter kann aus verschiedenen Gründen eingelegt werden:

  • Wenn deinem Sachbearbeiter die fachliche Qualifikation fehlt sich in deinen Fall und dein Berufsfeld zu versetzen
  • Wenn dein Sachbearbeiter nicht die nötige Vorsicht bei der Arbeit walten lässt, zum Beispiel Anträge, Formulare oder Belege verschwinden
  • Wenn du nicht die nötige Unterstützung von deinem Sachbearbeiter bekommst, du zum Beispiel keine Mehrbedarfe erhältst obwohl dir diese zustehen

Wenn du mit der Arbeit deines Sachbearbeiters nicht zufrieden bist solltest du zunächst das persönliche Gespräch mit ihm suchen. Bringt dich das nicht weiter ist der nächstmögliche Ansprechpartner der Teamleiter deines Sachbearbeiters. Viele Jobcenter haben außerdem ein Kundenreaktionsmanagement welche für genau solche Fälle zuständig sind. Sie unterstehen in den meisten Fällen direkt der Geschäftsführung des Jobcenters. Sollte auch das nicht helfen ist das letzte Mittel die Dienstaufsichtsbeschwerde. Diese muss dann vom Leiter des Jobcenters bearbeitet werden und dein Sachbearbeiter muss Stellung dazu beziehen. Abschließend wird dein Fall an den internen Service der Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet.

Wie kann Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt werden?

Die Dienstaufsichtsbeschwerde muss in schriftlicher Form bei deinem Jobcenter eingelegt werden. Wichtig ist, dass du triftige Gründe vorlegst warum du dich über deinen Sachbearbeiter beschweren willst. Idealerweise hast du schriftlich Belege, die das Fehlverhalten belegen. Wenn zum Beispiel Anträge oder Formulare angeblich nicht eingereicht wurden, du aber Quittungen vorlegst die die Abgabe bestätigen. Diese sind als Kopien der Dienstaufsichtsbeschwerde beizufügen.

Wann kann keine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt werden?

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist kein formelles Rechtsmittel. Wenn du zu wenige Leistungen vom Jobcenter erhältst als dir zustehen musst du einen Widerspruch und gegebenenfalls Klage einreichen. Bist du dir diesbezüglich unsicher kannst du uns deinen Hartz 4-Bescheid zuschicken und wir prüfen ihn für dich. Wir legen gegebenenfalls Widerspruch für dich ein und klagen im Zweifel gemeinsam vor Gericht. Als Hartz 4-Empfänger sind unsere Leistungen für dich komplett kostenlos.

https://hartz4widerspruch.de/dienstaufsichtsbeschwerde/


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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, January 08, 2018 at 08:59PM

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Freitag, 5. Januar 2018

Etwa jedes vierte Bett ist noch frei

Eine Zwischenbilanz des Winternotprogramms zeigt: Im Vergleich zu den Vorjahren schlafen weniger Obdachlose in den Notunterkünften. In den ersten zwei Monaten wurden nach Angaben des Betreibers allerdings mehr als 100 Menschen abgewiesen. Etwa jedes vierte Bett im Winternotprogramm bleibt bislang frei. Von den 760 Plätzen in den beiden Notunterkünften waren in den meisten Nächten deutlich […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 05, 2018 at 12:44PM

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Mittwoch, 3. Januar 2018

Gebühren in den Unterkünften steigen

Der Senat hat die Gebühren für die öffentlich-rechtliche Unterbringung zum neuen Jahr deutlich angehoben. Dadurch kommt künftig der Bund für die steigenden Kosten bei der Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten in Hamburg auf. Nach Angaben der Sozialbehörde kostet die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen die Stadt im Monat 587 Euro pro Person. Allerdings lag die […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 03, 2018 at 05:41PM

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