Ein gutes Urteil für alle Schüler. Schulbücher seien nicht von der 100 Euro Pauschale im Rahmen der Hartz IV Regelungen abgedeckt und müssen vom Jobcenter bezahlt werden, so die Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. Im konkreten Fall besuchte eine Schülerin die Oberstufe eines beruflichen Gymnasiums. In diesem Zusammenhang beantragte die Mutter der Schülerin beim Jobcenter Leistungen für Mehrbedarf nach § 21 […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, January 16, 2018 at 02:19PM