Montag, 8. Januar 2018

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Die Dienstaufsichtsbeschwerde

Die Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter ermöglicht Hartz 4-Empfängern auf Missstände aufmerksam zu machen. Eine wichtige Chance, wenn der Sachbearbeiter seinen Job nicht gewissenhaft erledigt.

Inhalt

Wer kann Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen?

Grundsätzlich kann nach Art. 17 GG jeder Bürger schriftliche Bitten oder Beschwerden bei den zuständigen Stellen der Volksvertretung einreichen. Wenn du Hartz 4-Leistungen beziehst oder dein Gehalt aufstockst und Probleme mit deinem Jocenter-Sachbearbeiter hast, weil dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kannst du Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter einlegen. Du kannst dich gemäß § 13 SGB X durch einen Beistand oder Bevollmächtigten vertreten lassen.

Wann sollte eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt werden?

Die Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter kann aus verschiedenen Gründen eingelegt werden:

  • Wenn deinem Sachbearbeiter die fachliche Qualifikation fehlt sich in deinen Fall und dein Berufsfeld zu versetzen
  • Wenn dein Sachbearbeiter nicht die nötige Vorsicht bei der Arbeit walten lässt, zum Beispiel Anträge, Formulare oder Belege verschwinden
  • Wenn du nicht die nötige Unterstützung von deinem Sachbearbeiter bekommst, du zum Beispiel keine Mehrbedarfe erhältst obwohl dir diese zustehen

Wenn du mit der Arbeit deines Sachbearbeiters nicht zufrieden bist solltest du zunächst das persönliche Gespräch mit ihm suchen. Bringt dich das nicht weiter ist der nächstmögliche Ansprechpartner der Teamleiter deines Sachbearbeiters. Viele Jobcenter haben außerdem ein Kundenreaktionsmanagement welche für genau solche Fälle zuständig sind. Sie unterstehen in den meisten Fällen direkt der Geschäftsführung des Jobcenters. Sollte auch das nicht helfen ist das letzte Mittel die Dienstaufsichtsbeschwerde. Diese muss dann vom Leiter des Jobcenters bearbeitet werden und dein Sachbearbeiter muss Stellung dazu beziehen. Abschließend wird dein Fall an den internen Service der Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet.

Wie kann Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt werden?

Die Dienstaufsichtsbeschwerde muss in schriftlicher Form bei deinem Jobcenter eingelegt werden. Wichtig ist, dass du triftige Gründe vorlegst warum du dich über deinen Sachbearbeiter beschweren willst. Idealerweise hast du schriftlich Belege, die das Fehlverhalten belegen. Wenn zum Beispiel Anträge oder Formulare angeblich nicht eingereicht wurden, du aber Quittungen vorlegst die die Abgabe bestätigen. Diese sind als Kopien der Dienstaufsichtsbeschwerde beizufügen.

Wann kann keine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt werden?

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist kein formelles Rechtsmittel. Wenn du zu wenige Leistungen vom Jobcenter erhältst als dir zustehen musst du einen Widerspruch und gegebenenfalls Klage einreichen. Bist du dir diesbezüglich unsicher kannst du uns deinen Hartz 4-Bescheid zuschicken und wir prüfen ihn für dich. Wir legen gegebenenfalls Widerspruch für dich ein und klagen im Zweifel gemeinsam vor Gericht. Als Hartz 4-Empfänger sind unsere Leistungen für dich komplett kostenlos.

https://hartz4widerspruch.de/dienstaufsichtsbeschwerde/


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Quelle: via @Norbertschulze, January 08, 2018 at 08:59PM

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