Montag, 29. Februar 2016

Das bringt mich weiter! Wenn nicht jetzt, wann dann? Widerspruch Hartz-IV-Bescheide

altonabloggt

Akten im Regal

Mitte Februar forderte der Paritätische Wohlfahrtsverband die rund 6 Millionen Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten dazu auf, gegen die neuen Hartz-IV-Bescheide Widerspruch einzulegen. Als Gründe gibt der Paritätische an, dass das Bundesarbeitsministerium die Regelsätze, trotz neuer Berechnungen, frühestens zu 2017 angleichen möchte. Die derzeitigen Regelsätze beim Arbeitslosengeld II basieren noch auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus 2008.

In einer Mail an Mitgliedsorganisationen verstärkt der Paritätische seinen Aufruf über die Möglichkeit des Widerspruchs. Notwendig sei er, damit Personen im derzeitigem Hartz-IV-Bezug im Jahr 2017, wenn die Regelsätze neu festgelegt werden, ggf. rückwirkend Ansprüche geltend machen können, so die Aussage in der Mail. Bereits in der Vergangenheit hatte der Wohlfahrtsverband einen Antrag auf Herausgabe der Sonderauswertungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Dieser wurde vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) abgelehnt. Ein Widerspruch läuft. Sollte dieser auch abgewiesen werden, wird der Vorgang erneut geprüft und eine Klage gegen die Bundesregierung ins Auge gefasst.

Inzwischen hat der Paritätische einen Musterwiderspruch auf…

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Quelle: via @Norbertschulze, February 29, 2016 at 09:21PM

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Mitte Februar forderte der Paritätische Wohlfahrtsverband die rund 6 Millionen Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten dazu auf, gegen die neuen Hartz-IV-Bescheide Widerspruch einzulegen. Als Gründe gibt der Paritätische an, dass das Bundesarbeitsministerium die Regelsätze, trotz neuer Berechnungen, frühestens zu 2017 angleichen möchte. Die derzeitigen... Read More ›

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Quelle: via @Altonabloggt, February 29, 2016 at 01:34PM

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altonabloggt

Akten im Regal

Mitte Februar forderte der Paritätische Wohlfahrtsverband die rund 6 Millionen Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten dazu auf, gegen die neuen Hartz-IV-Bescheide Widerspruch einzulegen. Als Gründe gibt der Paritätische an, dass das Bundesarbeitsministerium die Regelsätze, trotz neuer Berechnungen, frühestens zu 2017 angleichen möchte. Die derzeitigen Regelsätze beim Arbeitslosengeld II basieren noch auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus 2008.

In einer Mail an Mitgliedsorganisationen verstärkt der Paritätische seinen Aufruf über die Möglichkeit des Widerspruchs. Notwendig sei er, damit Personen im derzeitigem Hartz-IV-Bezug im Jahr 2017, wenn die Regelsätze neu festgelegt werden, ggf. rückwirkend Ansprüche geltend machen können, so die Aussage in der Mail. Bereits in der Vergangenheit hatte der Wohlfahrtsverband einen Antrag auf Herausgabe der Sonderauswertungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Dieser wurde vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) abgelehnt. Ein Widerspruch läuft. Sollte dieser auch abgewiesen werden, wird der Vorgang erneut geprüft und eine Klage gegen die Bundesregierung ins Auge gefasst.

Inzwischen hat der Paritätische einen Musterwiderspruch auf…

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Quelle: via @Mantovan, February 29, 2016 at 02:38PM

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Samstag, 27. Februar 2016

Hartz IV Regelsatz – Regelbedarf

ARBEITSLOSENGELD II REGELBEDARF AB 2015

Was bekommt man bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II)? Hier finden Sie Informationen über die Geldleistungen nach SGB II und SGB XII zur Sicherung des Lebensunterhalts. Folgende Hartz IV- bzw. Sozialhilfe-Regelleistungen erhalten sie, wenn Sie „regulär” Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Sozialhilfe erhalten, d. h. den vollen maßgeblichen Regelsatz. Falls Sie anrechnungspflichtiges Einkommen beziehen, wirkt sich dies mindernd auf den Hartz IV-Regelsatz aus. Antworten auf Hartz IV-Fragen erhalten Sie auch unter Fragen & Antworten zu Hartz IV.

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INHALTVERZEICHNIS

ARBEITSLOSENGELD II (§ 20 SGB II) / HARTZ IV

ALG II Eckregelsatz (Single-Haushalt)= 100% = 399 EUR
Partner in der Bedarfsgemeinschaft = 90% = 360 EUR
18- bis 24-jährige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (= volljährige Kinder) = 80% = 320 EUR
15- bis 17-jährige angehörige Kinder der Bedarfsgemeinschaft =302 Euro
Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre = 70% = 267 Euro
Kinder bis einschl. 5 Jahre = 60% = 234 Euro

SOZIALHILFE (§ 28 SGB XII)

399 Euro für Alleinstehende / Alleinerziehende
360 Euro für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
320 EUR Euro für unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern (U25 Regelung)
302 Euro für15- bis 17-jährige angehörige Kinder der Bedarfsgemeinschaft
267 Euro für Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre
234 Euro für Kinder bis einschl. 5 Jahre

ÜBERSICHT: ZUAMMENSETZUNG DES REGELBEDARFS

ALG II REGELSATZBERECHNUNG

Wie stellt sich der Hartz IV Regelsatz 2015 zusammen (ALG II Regelsatzberechnung)?
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke………………………………………………………………….141,65 €
Bekleidung und Schuhe……………………… ……………………..33,52 €
Wohnung, Strom, Wohnungsinstandh………………………. 33,36 €
Einrichtungsgegenstände, Möbel, Haushaltsgeräte……………………………………………………..…..30,24 €
Gesundheitspflege………………………………………………………17,16 €
Verkehr ÖPNV……………………………………………………………..25,14 €
Nachrichtenübermittlung, Telefon, Post…………………………………………………………………………….35,23 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur………………………………………………………………………….44,05 €
Beherbergungs- und Gaststättenleistungen……………………………………………………7,90 €
Andere Waren und Dienstleistungen..…………………………29,21 €
Bildung………………………………………………………………………….1,52 €
(Zahlen können durch fortlaufende Änderungen ungenau sein!)

LEISTUNGEN FÜR UNTERKUNFT UND HEIZUNG (§ 22 SGB)

Die Höhe der Leistungen für die Unterkunft und Heizkosten (KdU) richtet sich nach der tatsächlichen Höhe der Kosten. Im Hartz IV-Antrag müssen deshalb auch Angaben zur Höhe der Miete und den Heizkosten gemacht werden (Anlage KdU). Werden die Unterkunftskosten vom Jobcenter als „angemessen“ beurteilt, übernimmt der Leistungsträger Miete und Heizkosten in voller Höhe für den Zeitraum der Hilfebedürftigkeit. Sind die Unterkunftskosten unangemessen, also zu hoch, wird das Jobcenter zur Senkung der Kosten (durch Umzug in eine billigere Wohnung oder Untervermietung eines Teils der Wohnung) auffordern. Im Regelfall werden die tatsächlichen Kosten dann lediglich für sechs Monate vom übernommen. Danach werden nur noch die angemessenen Unterkunftskosten vom Jobcenter gezahlt. Wurden die Kosten zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesenkt, muss der Hartz IV-Bezieher die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Hat man sich nachweislich um eine billigere Unterkunft bemüht, aber keine bekommen, kann das Jobcenter u.U. auch über einen längeren Zeitraum die volle, eigentlich zu teure Miete übernehmen. Das ist jedoch die Ausnahme. Muss man aufgrund der Senkung der Unterkunftskosten umziehen, können die Umzugskosten beim Jobcenter geltend gemacht werden.

Die Höhe der angemessenen Unterkunftskosten wird individuell für jede Kommune berechnet. Sie richtet sich nach den örtlichen Richtlinien der Städte und Gemeinden. Maßgebend sind dabei die ortsüblichen Mietpreise. Da der Quadratmeterpreis einer Mietwohnung beispielsweise in Städten des Ruhrgebiets deutlich geringer als in München ist, gibt es keine bundeseinheitliche Mietobergrenze. Das Bundessozialgericht (BSG) gibt dazu vor, dass die Ermittlung der Mietobergrenzen nach einem „schlüssigen Konzept“ erfolgen muss. Bei der Berechnung kommt die sogenannte Produkttheorie zur Anwendung, derer man sich auch im Sozialhilferecht bediente. Demnach muss die nach der Personenzahl einer Bedarfsgemeinschaft zulässige Wohnungsgröße gemäß landesrechtlicher Vorschriften des sozialen Wohnungsbaus der einzelnen Bundesländer mit dem ortsüblichen Durchschnittsquadratmeterpreis der Kaltmiete im unteren Standard, aber nicht im unterstem Standard, multipliziert werden. Ganz grob geschätzt können Singles mit etwa 250 bis 500 Euro als angemessene Unterkunfts- und Heizkosten vom Jobcenter rechnen.

HARTZ IV MEHRBEDARFE (§ 21 SGB II)

Liegt eine besondere Lebenssituation des Betroffenen vor, wie z.B. Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung oder eine chronisch Krankheit, die eine kostenaufwändige Ernährungerfordert, wird zusätzlich ein sogenannter „Mehrbedarf” gewährt. Es ist möglich, mehrere Zuschläge gleichzeitig zu beziehen; ihre Höhe darf aber die Höhe des für erwerbsfähige Leistungsberechtigte maßgebenden Regelbedarfs nicht übersteigen. Folgende Mehrbedarfe können beim Jobcenter beantragt werden:

Werdende Mütter haben ab Beginn der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf einen Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des maßgeblichen Hartz IV-Regelsatzes. Alleinerziehende können pro Kind mindestens 12 Prozent, jedoch insgesamt maximal 60 Prozent des maßgeblichen Hartz IV-Regelsatzes als Mehrbedarf geltend machen.

ÜBERSICHT MEHRBEDARFE KINDER

Anzahl und Alter der Kinder Prozentualer Anteil des maßgeblichen Regelbedarfs als Mehrbedarf für Alleinerziehende
1 Kind bis 7 Jahre 36 Prozent
1 Kind über 7 Jahre 12 Prozent
2 Kinder unter 16 Jahren 36 Prozent
2 Kinder über 16 Jahren 24 Prozent
1 Kind über 16 und 1 Kind über 16 Jahre 24 Prozent
3 Kinder 36 Prozent
4 Kinder 48 Prozent
5 Kinder und mehr 60 Prozent

– Schwerbehinderte Menschen, die nicht erwerbsfähig sind oder Sozialhilfe erhalten, können einen Mehrbedarf für Behinderte in Höhe von 17 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs geltend machen, sofern sie über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G” (eingeschränkte Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, Gehbehinderung) verfügen.

Behinderte erwerbsfähige Menschen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX, Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 S. 1 bis 3 SGB XII oder sonstige Hilfen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt beziehen, können einen Mehrbedarf von 35 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs erhalten.

– Krankheitsbedingter Mehrbedarf für eine kostenaufwendigere Ernährung. Dieser gilt jedoch nur bei bestimmten (chronischen) Erkrankungen:

HARTZ IV MEHRBEDARF KRANKHEITEN

Erkrankung Krankenkostzulagen in Prozent des maßgeblichen Regelsatzes Krankenkostzulagen in Euro bei einem Eckregelsatz von 399 Euro (für Single-Haushalte)
Niereninsuffizienz (Nierenversagen) 10 39,90 €
Niereninsuffizienz mit
Hämodialysebehandlung
20 79,80 €
Zöliakie / Sprue (Durchfallerkrankung bedingt
durch Überempfindlichkeit gegenüber Klebereiweiß)
20 79,80 €
Krebs (bösartiger Tumor) 10 39,90 €
HIV / Aids 10 39,90 €
Multiple Sklerose 10 39,90 €
Colitis ulcerosa 10 39,90 €
Morbus Crohn 10 39,90 €

Achtung: Diese Liste der Erkrankungen, für die ein Mehrbedarf für eine kostenaufwendige Ernährung gewährt wird, ist nicht vollständig!

Wird das Warmwasser nicht zentral erzeugt und stattdessen beispielsweise mit einem Durchlauferhitzer oder einer Gastherme, kann ein Mehrbedarf für die dezentrale Warmwassererzeugung gewährt werden.

Übersicht der Regelleistungen 2015

HÄRTEFALLREGELUNG

Härtefallregelung für sonstige regelmäßige unabweisbare Mehrbedarfe (§ 21 Abs. 6 SGB II). Diese könnte beispielsweise greifen, wenn stark körperlich beeinträchtigte Personen eine Putz- oder Haushaltshilfe benötigen. Achtung: Die Summe aller Mehrbedarfe (außer „Härtefallregelung“) darf insgesamt 100 Prozent der Regelleistung nicht überschreiten!

ABWEICHENDE UND EINMALIGE LEISTUNGEN

Die abweichende Erbringung von Leistungen wird als Gesetz in § 24 des SGB II geregelt. Relativ neu eingefügt ist die Übernahme von Kosten für die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen sowie von therapeutischen Geräten, da sie nach gängiger Rechtsprechung einen atypischen Bedarf darstellen.

Weitere vom Regelsatz abweichende Bedarfe können sein:
Erstausstattung für die Wohnung – bedarfsbezogen, nicht zeitlich bezogen, ca. 600,– € – 1800,– €
– Bekleidung bei Schwangerschaft rund 130,– €
– Erstausstattung bei Geburt, circa 520,– €
– Schulausflüge und mehrtägige KlassenfahrtenBedarfe für Bildung und Teilhabe (Bildungsbedarf bis 25 Jahre und Teilhabepakete bis 18 Jahre, § 28 SGB II)
– Notwendige Versicherungsbeiträge für privat und freiwillig Krankenversicherte (§ 26 Abs. 1 SGB II)
– Einstiegsgeld gemäß § 16 b SGB II ist eine Ermessensleistung und wird bis zu 24 Monate bei Existenzgründung oder Arbeitsaufnahme geleistet.
– Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus (§ 36a SGB II)

Bei Ausbildungsabschluss oder zur Überbrückung beim Übergang in Ausbildung, Arbeit oder Rente, können ggf. Leistungen erbracht werden, teils als Darlehen. Für eigentlich vom Regelbedarf umfasste Bedarfe kann beim Leistungsträger ein Darlehen für unabweisbare Bedarfe beantragt werden, wenn beispielsweise ein dringend benötigtes Haushaltsgerät defekt ist, aber der Hartz IV-Bezieher nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um sich ein Ersatzgerät zu beschaffen.Hartz IV-Darlehen müssen beantragt werden und sind eine sogenannte “Kann-Leistung” des Jobcenters.

UMZUGSKOSTEN UND UMZUGSBEDINGTE KOSTEN

Wenn das Jobcenter zur Senkung der Unterkunftskosten auffordert oder ein andere dringende Notwendigkeit besteht umzuziehen, übernimmt der Leistungsträger unter bestimmten Voraussetzungen die Umzugskosten. Dazu gehören auch die Wohnungsbeschaffungskosten (ggf. einschließlich Maklergebühren), notwendige Handwerker (Gas, Strom, Wasser) und eine Kautionsgarantieübernahme.

 


Quelle: Hartz IV Regelsatz – Regelbedarf


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Quelle: via @Norbertschulze, February 27, 2016 at 10:51PM

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Hartz-IV-Empfänger unter Druck: Stromkosten sprengen den Regelsatz – n-tv.de

Hartz-IV-Empfänger unter DruckStromkosten sprengen den Regelsatz

Die Miete wird übernommen, doch ihre Stromkosten müssen Hartz-IV-Empfänger selbst überweisen. Der Anteil, der dafür im Regelsatz vorgesehen ist, ist teilweise viel zu niedrig. Die Betroffenen müssen an anderer Stelle Abstriche machen.

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Knapp 34 Euro des Regelsatzes soll für Strom und andere Wohnkosten verwendet werden.(Foto: imago/Westend61)

Der Hartz-IV-Regelsatz umfasst auch die Stromkosten. Doch die Grundversorgung ist zu knapp kalkuliert, im Schnitt müssen die Betroffenen gut ein Viertel mehr für Strom ausgeben, als durch den Staat abgegolten wird. Das zumindest legen Zahlen des Vergleichsportals Check24 nahe. In Thüringen und Mecklenburg Vorpommern ist die Lücke zwischen den geplanten und den tatsächlichen Kosten demnach am größten.

Während Miete, Heiz- und Betriebskosten gesondert vom Staat übernommen werden, müssen Empfänger von Alg II die Stromkosten aus ihrem Regelsatz decken. 404 Euro bekommen Alleinstehende seit diesem Jahr, 33,77 Euro davon sind für den Ausgabeposten Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vorgesehen. Doch allein für Strom geben die Haushalte laut Check24 schon deutlich mehr aus, im Schnitt nämlich genau 42,74 Euro. Die rund neun Euro Unterschied müssten folglich an anderer Stelle eingespart werden, etwa bei Telekommunikation, Kleidung oder Nahrung.

Die individuellen Stromkosten können natürlich geringer ausfallen – aber auch höher. Als Basis der Berechnung dienten dem Vergleichsportal die Preise der Grundversorger plus die der zehn günstigsten Alternativanbieter im jeweiligen Gebiet. Neukundenboni blieben dabei außen vor. Wer noch nie den Stromanbieter gewechselt hat, zahlt also wahrscheinlich noch deutlich mehr, denn die Grundversorgungstarife sind vergleichsweise teuer.

Entwicklung uneinheitlich

Im Vergleich zum letzten Jahr sieht es in vielen Gebieten etwas besser aus als im Vorjahr. Zum einen wurde der Regelbedarf inzwischen im fünf Euro angehoben. Zum anderen sind die durchschnittlichen Stromkosten teils deutlich gesunken. Am stärksten war der Rückgang in Sachsen-Anhalt, hier sind inzwischen rund 17 Prozent Ersparnis drin. In Bremen dagegen gab es zuletzt ein deutliches Plus von fast 30 Prozent. Dennoch kommen die Stromkunden hier im Gesamtvergleich mit am günstigsten weg. Auch in Hamburg und Niedersachsen fällt der Aufschlag auf die Regelversorgung vergleichsweise überschaubar aus.   

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26.12.15Hartz-IV-Regelsätze Sozialverband will frühere Neuberechnung 15.10.15Fallen vermeiden Geld sparen trotz steigender Umlage

Am meisten müssen Hartz-IV-Empfänger in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen draufzahlen, hier sind die Durchschnittspreise am höchsten. Fast 45 Euro im Monat müssen hier kalkuliert werden, das macht übers Jahr 130 Euro mehr als im Regelsatz vorgesehen. Ähnlich sieht es in Rheinland-Pfalz aus. Im Schnitt liegt die Differenz bei 108 Euro im Jahr.

Doch auch in den vergleichsweise teuren Bundesländern haben die Kunden große Spielräume, um ihre Energiekosten zu drücken. In Thüringen und Sachsen etwa zahlt man beim günstigsten Anbieter rund 36 Euro für 1500 Kilowattstunden, in Rheinland-Pfalz reichen 34 Euro. Auch in den günstigsten Ländern, den Stadtstaaten Bremen und Berlin, liegen die sparsamsten Tarife ein paar Cent über dem Betrag, der im Regelsatz kalkuliert ist. Wer mit dem vorgegebenen Satz auskommen will, dem bleibt nur eine Möglichkeit: Den Stromverbrauch senken.

Strompreisvergleich: Zahlen Sie zu viel?

http://www.n-tv.de/ratgeber/Stromkosten-sprengen-den-Regelsatz-article17091831.html

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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, February 27, 2016 at 08:11PM

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108 Euro: Hartz IV mit massiver Unterdeckung bei Stromkosten

Der Hartz IV Regelsatz ist zu niedrig bemessen, um die tatsächlichen Kosten für Strom zu decken. Im Bundesdurchschnitt sind die Stromkosten in einem Single-Haushalt um 27 Prozent höher, als der von der Regierung vorgesehene Anteil der für Wohn- und Haushaltsenergie im Regelbedarf der Grundsicherung.  Wie das Vergleichsportal „Check24“ ermittelte, zahlen Empfänger von Hartz IV Leistungen durchschnittlich 108 Euro bzw. 27 […]

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Quelle: via @HartzIV.org, February 27, 2016 at 05:53PM

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Falsche Massnahmen gegen das Unrecht

Die Schwachen machen es falsch, sind selbst schuld, deshalb geht es ihnen schlecht. Stimmt das?

Fünf Indizien:

  1. Kürzliche Medienmeldung: Seit Jahren Druck auf bestehende IV-Renten und Neu-Renten. Ergebnis: Die meisten sind „tatsächlich“ krank, können nicht „arbeits-eingegliedert“ werden. Aber diese politischen Sozialstigmatisierungs-Durchleuchtungen kosteten enormen Bürokratieaufwand/Millionen.
  2. Am 27.2.2016 steht in der Zeitung: IV-Renten für Unter-Dreissigjähre sollen praktisch komplett verunmöglicht werden. Pikant: Die „Arbeitgeberverbands-Geschäftsleitung“ äussert sich hier entscheidend – nicht Ärzte, wie das das Volk meinen sollte. Übrigens: die Invaliden-Versicherung (IV) ist eine „Versicherung“ und kein Willküralmosen der Feudalbourgeoisie)
  3. Ich persönlich habe selten so viel Nicht-Solidarität und Im-Stich-gelassen-werden erfahren wie von Behinderten-Verbänden und „Schwachen“ (also Einzelindividuen), keine (L)eid(ens)genossenschaft sondern Ausgrenzung in meiner Not: kurz gesagt: Die Schwachen sind untereinander kaum/nicht solidarisch, jedoch die Reichen (die es gar nicht so nötig hätten) sind untereinander extrem solidarisch. Muss man sich da noch wundern, „wer politisch gewinnt“?
  4. Ein Zürcher Hausarzt schrieb mal einen Leserbrief, dass er vermehrt Patienten in der Sprechstunde habe, die unter dem SVP-Druck gegen Chronischkranke leiden würden und auch vermehrt Angstzustände hätten deswegen. Denn so käme zum körperlichen/seelischen Leiden auch noch die soziale/Brandmarkung/Verachtung und finanzielle Not dazu. Was ihn aber am meisten bekümmere sei, dass wohl die meisten dieser Patienten SVP wählen würden. Also dürfte die Antwort auf Ihre Frage lauten: Die Armen müssten bessere „Politische Bildung“ haben und entsprechend ihre Bedürfnisse bei Wahlen/Abstimmungen verwirklichen. Oder formuliert im berühmten Spruch: „Nur die dümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber.“
  5. Das Schweizer Fernsehen SRF berichtete menschlich bewegend: „IV-Rente grundlos gestrichen“: http://www.srf.ch/konsum/themen/versicherungen/iv-rente-grundlos-gestrichen


Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer

Quelle: via @IV Debakel, February 27, 2016 at 04:05PM

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Freitag, 26. Februar 2016

EL-Bezüger erneut auf dem Abstellgleis

Seit nunmehr 15 Jahren warten EL – Bezüger auf eine „faire“ Anpassung der Mietkostenpauschale. In dieser Zeit sind die Mieten in der Schweiz immer teurer geworden, das die gegenwärtige Pauschale eher einem Almosen, als einer fairen Pauschale gleicht.

Nun muss man erfahren, das die SGK des Nationalrates die Vorlage zur Überprüfung der Anpassung dieser Mietkostenpauschale erneut mit einer Stimme mehr aufs Eis gelegt hat

Es erübrigt sich, darüber weitere Worte zu verfassen, da wohl die Mehrheit, mich vielleicht eingeschlossen, Worte wählen würden, welche nicht druckreif sind. Es ist ein absolutes Armutszeugnis der sozialen Schweiz, hier wieder einmal die Schwächsten der Gesellschaft der Willkür eines Staates auszuliefern, deren sozialer Gedanke der sozialen Tradition der Schweiz widerspricht.
Diese Einstellung ist ein weiteres Mittel zur Vergrösserung der Armut in der Schweiz, welche aber niemand wahrhaben oder sehen will.

EL Mietpauschale



Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer

Quelle: via @IV Debakel, February 26, 2016 at 09:27PM

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Mittwoch, 24. Februar 2016

Armut in Bayern: “Sie wird gern kleingeredet” -Abendzeitung München

Armut in Bayern

“Sie wird gern kleingeredet”

Bei den Rentner ist die Armut seit 2005 zehn Mal so stark angewachsen wie bei anderen Bürgern.

Trotz guter Wirtschaftslage ist die Armut in Deutschland nur leicht gesunken. 

Betroffen sind laut dem gestern präsentierten Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands 12,5 Millionen Menschen. In Bayern ist die Armut entgegen dem bundesdeutschen Trend sogar gestiegen.

Die Ergebnisse des Reports im Überblick: Die Zahlen für Deutschland: Nach der jüngsten Statistik sank der Anteil der Armen um 0,1 Prozentpunkte auf 15,4 Prozent im Jahr 2014. Damit sei der bundesweite Aufwärtstrend seit 2006 zunächst gestoppt, sagt der Geschäftsführer des Verbands, Ulrich Schneider. Erst zeigen müsse sich aber, „ob er tatsächlich beendet ist“. Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wer in Haushalten mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens lebt. Bei Singles liegt die Schwelle etwa bei 917 Euro, bei Paaren mit zwei Kindern bei 1926. Die Ergebnisse für Bayern: Im Freistaat stieg die Armutsgefährdungsquote dagegen leicht auf 14,6 Prozent.

Das sind 1,7 Millionen Menschen. „Diese Zahl zeigt, dass in Bayern viele Menschen nicht vom Wirtschaftswachstum und den neu entstandenen Arbeitsplätzen profitiert haben“, kritisiert Margit Berndl, Vorstand für Verbands- und Sozialpolitik des Paritätischen in Bayern. Im Freistaat liegt die Armutsschwelle für Singles bei 973 Euro pro Monat. Eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren muss mit weniger als 2043 Euro auskommen.

„Nur weil die Situation woanders schlechter ist, heißt das nicht, dass in Bayern die Welt für alle in Ordnung ist. In Bayern wird Armut gern kleingeredet“, klagt Berndl. Sie kritisiert, dass die CSU-Staatsregierung beim sozialen Wohnungsbau „schlicht versagt hat“ – schon vor der Flüchtlingskrise. Die Betroffenen: Laut Bericht ist die Armut bei den Rentner seit 2005 zehn Mal so stark angewachsen wie beim Rest der Bevölkerung. Laut Deutschem Kinderhilfswerk sind zudem sogar 19 Prozent der Kinder arm. Besonders gefährdet seien auch Arbeitslose, Alleinerziehende und Ausländer.

der-paritaetische armutsbericht

http://m.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.armut-in-bayern-sie-wird-gern-kleingeredet.22fab094-64bb-42d2-b6ba-32ac4d705696.php

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Quelle: via @Norbertschulze, February 24, 2016 at 05:04PM

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