Unterhaltspflichtige Eltern können ihre Unterhaltspflichten gegenüber Kindern nicht mit dem Argument verweigern, im Hartz IV Leistungsbezug zu stehen. Einen solchen Fall erlebte nun ein Vater aus Marl, dem vom Gericht ein fiktives Einkommen zur Bemessung des Kindesunterhalts hinnehmen musste.Im vorliegenden Streitfall handelt es sich um einen 1985 geborenen Mann aus Marl, der im Jahr 2013 Vater einer Tochter wurde. Er […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, February 22, 2016 at 03:28PM