Dienstag, 16. Februar 2016

Babysitter sind Arbeitnehmer

babysitter anmelden

Kein guter Babysitter …

Viele Eltern nutzen einmalig, meistens aber regelmäßig einen Babysitter, um eine gewisse Zeit ohne ihre Kinder verbringen zu können. So nehmen Eltern beispielsweise die Dienste eines Aufpassers für die Kinder in Anspruch, um abends ins Kino oder in ein Restaurant gehen zu können. Die Kinder bleiben dann in der Obhut eines verlässlichen Aufpassers oder einer verlässlichen Aufpasserin.

Babysitter sind aber der ersten Stunde ihres Einsatzes Arbeitnehmer, die Eltern sind Arbeitgeber. Selbst dann, wenn der Babysitterjob von Minderjährigen und eventuell nur alle vier Wochen abends ausgeübt wird und die Gegenleistung nur ein paar Euros beträgt, wird durch das Babysitten ein Arbeitsverhältnis begründet.
Für die Eltern ergeben sich Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag.

Anmeldung zur Unfallversicherung

Eine davon ist, den Babysitter bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Versäumen die Eltern dies und erleidet ihr Aufpasser während seiner Tätigkeit einen Unfall, müssen die Eltern mit einem Bußgeld rechnen.

Minijobzentrale für Babysitter zuständig

Wenn ein Babysitter monatlich weniger als 450 Euro verdient, liegt ein sogenannter 450-Euro-Job, ein Minijob, vor und der Babysitter muss bei der Minijobzentrale angemeldet werden.
Verdient ein Babysitter mehr als 450 Euro im Monat, weil er z. B. mehrere Jobs ausübt, so muss er bei der regional zuständigen Unfallkasse angemeldet werden. In Nordrhein-Westfalen ist dies beispielsweise die Unfallkasse NRW.
Durch die Unfallversicherung sind alle Unfälle abgesichert, die sich während der Tätigkeit oder auf dem direkt mit ihr verbundenen Weg ereignen.
Weitere Infos gibt es hier:
www.450-euro-job.org
www.minijob-zentrale.de
www.unfallkasse-nrw.de

Weitere Arbeitgeberpflichten

Selbstverständlich gelten auch alle sonstigen Arbeitgeberpflichten, insbesondere müssen die Eltern den Babysitter in seine Tätigkeit einweisen, ihm alle wichtigen Dinge erklären und ihn auf einen aktuellen Informationsstand hinsichtlich der Kinder bringen. Der Babysitter sollte deshalb wenigstens 10 Minuten vor der vereinbarten Zeit zur Familie kommen. Wichtig ist auch, dass die Eltern ihm eine Telefonnummer hinterlassen, unter der sie in Notfällen erreichbar sind.

Der Beitrag Babysitter sind Arbeitnehmer erschien zuerst auf News.



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, February 16, 2016 at 11:36AM

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