Mittwoch, 10. Februar 2016

Realitätsverweigernde Retro-Romantiker

«Einen Nachnamen hatte er nicht. Für alle im Dorf war er einfach, selbst im hohen Alter noch, der «Walterli». Man sah ihn meistens draussen durch die Quartierstrassen streifen, und wo immer er ein Papierchen oder einen Kaugummi vor sich liegen sah, hob er den Kleinmüll seiner unachtsamen Mitbürger auf und entsorgte diesen im nächsten Abfalleimer.
Walterli mochte keine Unordnung, dafür liebte er die Frauen. Strahlend grüsste der schmächtig geratene Bauernbub seine Favoritinnen mit den Worten: «Sali, Schätzeli.» Ab und zu drückte ihm jemand einen Fünfliber in die Hand. War ein Haarschnitt fällig, marschierte Walterli beim Dorfcoiffeur ein und liess sich frisieren. Selbstverständlich kostenlos. Genauso selbstverständlich wohnte er im Bürgerheim, wo gestrandete Existenzen und Menschen mit kleinen Macken und Behinderungen Aufnahme fanden. Die Gemeinde kam für Kost und Logis auf, eine kleine IV-Rente deckte die übrigen Verpflichtungen.

Für Menschen wie Walterli wurde 1960 die Invalidenversicherung in der Schweiz eingeführt.»

Peter Keller: Ausweitung der Therapiezone, Die Weltwoche, Ausgabe 07/2013

Soweit die von SVP-Nationalrat und Weltwoche-Autor Peter Keller gezeichnete Retro-Fantasie des idealen IV-Bezügers/Behinderten: Er wird nicht nur beim Vornamen, sondern auch noch in der Diminuitiv-Form genannt, man drückt ihm ab und zu eine milde Gabe in die Hand und er wohnt dort, wo man es ihm zugewiesen hat. Kosten tut er auch nicht viel. Und überhaupt ist er irgendwie harmlos und kindlich (Stichwort: «Jöh, Behinderte!») und vor allem: für jedermann sichtbar behindert. Ein «Möngi», wie man «in der guten alten Zeit» zu sagen pflegte.

Der «liebe Möngi» oder der «heldenhafte Rollstuhlfahrer» dienen bei der Weltwoche, der SVP und allen anderen Retro-Romantikern als leuchtend heller Gegenpart zu den «dunklen Mächten» der Massen an psychisch Kranken, die die IV mit angeblich vorgespielten Krankheiten finanziell in den Ruin treiben. So auch im eingangs zitierten Artikel von Keller. Ich habe diese «Gut gegen Böse» Inszenierung der Weltwoche vor drei Jahren unter dem Titel «Der sympathische Projektmanager im Rollstuhl mit der Katze vs. die anonyme psychisch kranke Kantinenmitarbeiterin mit Migrationshintergrund» aufgezeigt.

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Aus der Luft gegriffene Zahlen, aber egal…

Man würde ja denken, irgendwann langweilt dieses ewig gleiche Narrativ auch den hartgesottensten Weltwocheleser. Leider ist das nicht so. Der gemeine Weltwochleser liest offenbar gerne immer wieder dasselbe, weil es ihn bei jedem Mal Lesen noch mehr überzeugt, dass etwas wirklich wirklich wahr ist. Auch wenn es falsch ist.

So schrieb denn Ende letzten Jahres Weltwocheautor Markus Schär anlässlich des Nichteintretenentscheides des EGMR im Fall Spycher den gefühlt hundertsten Artikel zum Thema «Schleudertrauma». Eimal mehr garniert mit tendenziösen Behauptungen:

«(…) bis 2005 sprang die Zahl der IV-Rentner von 150’000 auf 300’000, und zwei Drittel der Neurentner litten an an Gebrechen mit «unklarer Kausalität» – zu Deutsch: Ohne nachvollziehbaren Grund.»

Markus Schär: Ohrfeige für Menschenrechtler, Die Weltwoche, Ausgabe 51/2015

Auf die Frage nach einer seriösen Quelle für diese «Zwei Drittel Neurentner ohne nachvollziehbaren Grund» nannte mir Schär einen Artikel von SVP-Alt-NR Bortoluzzi in der von SVP-Alt-NR Ulrich Schlüer herausgegebenen nationalkonservativen Zeitschrift «Schweizerzeit». Also keine offizielle IV-Statistik. Er hätte dabei bloss seinen Redaktionskollegen Alex Baur fragen brauchen, der weiss nämlich genau, mit welchem Trick man diese zwei Drittel angeblich «unklare Beschwerden» aus der offiziellen IV-Statistik herausbekommt. Ich hatte das 2010 – anlässlich eines irreführenden Artikels von Alex Baur – von schon mal aufgezeigt: Baur zählte darin einfach alle IV-Bezüger mit psychischen Krankheiten und diejenigen mit «Krankheiten an Knochen und Bewegungsapparat» zusammen und fertig sind die zwei Drittel «diffuse Störungen». Dass unter der zweiten Kankheitskategorie auch mit bildgebenden Verfahren objektivierbare Erkrankungen wie z.B. Morbus Bechterew figurieren, ist nur ein völlig unwichtiges Detail am Rande.

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Relevant ist nicht der «Schaden», sondern seine Auswirkung

Ebenfalls ein komplett unwichtiges Detail am Rande ist für die Retro-Romatiker der Teil im ATSG, der vor dem «objektiv überwindbar» kommt:

Für die Beurteilung des Vorliegens einer Erwerbsunfähigkeit sind ausschliesslich die Folgen der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu berücksichtigen. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist.

Also nochmal für die Weltwocheredakteure und -leser zum mitschreiben: Nicht der gesundheitliche Schaden (welcher Art auch immer) an sich ist versicherungsrechtlich relevant, sondern welche Folgen der «Schaden» konkret auf die Erwerbsfähigkeit hat. Angesichts eines Nationalrates wie Christian Lohr, der trotz deutlich sichtbarerer Behinderung keine IV-Rente beziehen muss, könnte man sich jetzt auch ganz trefflich über das «objektiv» in zweiten Teil streiten. Die selben Stammtisch-Diagnostiker, die auf den ersten Blick wissen, dass der «Heiri» «Ali» doch nur ein Sozialschmarotzer ist, der ganz sicher keine schwere psychische Störung hat, würden nämlich genauso zielsicher Christian Lohr eine IV-Rente «zuerkennen», wenn sie nicht wüssten, wer er ist. Und selbst im Wissen darum, dass Lohr als Nationalrat arbeitet, sind viele Leute überzeugt, dass er eine IV-Rente erhält. Was zeigt: der Stammtisch denkt, eine IV sei eine «Behinderten-» und keine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Und darum überlässt man solche Abklärungen und Entscheide qualifizierten Fachleuten und nicht dem Stammtisch oder der Weltwoche.

In ihrer absoluten Besessenheit mit der «Objektivierbarkeit» verweigern sich die Retro-Romantiker nämlich der Tatsache, dass kein Röntgenapparat, kein MRI und kein Labor einen Zettel mit einer prozentgenauen Erwerbs(un)fähigkeitsbescheinigung ausspuckt.

Auch bei mittels Laboranalyse und/oder bildgebenden Verfahren diagnostizierbaren Krankheiten ist der Arzt auf so genannt «subjektive» Angaben des Patienten angewiesen (z.B. Wie schnell ermüden Sie bei gewissen Tätigkeiten, wie stark sind die Schmerzen u.s.w.) um schliesslich unter Einbezug weiterer Parameter (eigene Beobachtung des Verhaltens des Patienten, Krankengeschichte, evtl. auch Angaben von Angehörigen) ein Gutachten erstellen zu können, aus dem das Ausmass der Erwerbs(un)fähigkeit schlüssig und (Achtung Herr Schär!) nachvollziehbar hervorgeht.

Und genau gleich ist es bei den psychischen Erkrankungen. Anhand der Krankengeschichte kann beispielsweise nachvollzogen werden, ob und wie lange sich jemand bereits einer Therapie unterzieht, ob Klinikaufenthalte stattgefunden haben u.s.w. Da beim überwiegenden Teil der psychisch Erkrankten bereits in Kindheit und Jugend erste Symptome und Auffälligkeiten auftreten und sich dadurch häufig Schwierigkeiten in Schule und Ausbildung ergeben, kann durch eine genaue Anamnese durchaus erfasst werden, ob jemand «mal schnell eine psychische Krankheit simuliert» oder ob die Problematik schon lange besteht. Wenn man sehr bösartig ist, kann man natürlich behaupten, die Betroffenen hätten eben schon als Kind «Sozialschmarotzer» werden wollen.

Kann man natürlich machen.

Oder man könnte mal einen aktuellen SANP-Fachartikel darüber lesen, wie  beispielsweise eine «Versicherungsmedizinische Begutachtung der Posttraumatischen Belastungsstörung» lege artis vorgenommen werden sollte. Wer danach immer noch meint, ein Weltwochejournalist sei gleich qualifiziert, eine Erwerbs(un)fähigkeit zu berurteilen, wie eine medizinische Fachperson, kann sich dann ja auch bei Gelegenheit von Herrn Köppel den Blinddarm operieren lassen.

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Subjektive Objektivität

Selbstverständlich gib es bei den IV-Begutachtungen durchaus Verbesserungspotential und auch Fachleuten passieren Fehler. Allerdings nicht in dem von rechten Politikern und ihren journalistischen Adlaten ständig suggerierten «immensen Ausmass». Dann würde man nämlich bei der mittlerweile sehr engmaschigen Missbrauchsbekämpfung bei der IV eine deutlich höhere Missbrauchsquote finden als nur ein knappes Prozent. Und ein kürzlich veröffentlichter BSV-Forschungsbericht müsste nicht konstatieren, dass bei vielen psychisch kranken IV-Bezügern Integrationsmassnahmen abgebrochen oder gar nicht erst zugesprochen werden, weil die Betroffenen schlicht zu krank dafür sind.

Diese Tatsachen werden aber von Retro-Romantikern komplett ignoriert, weil sie nicht bereit sind, anzuerkennen, dass auch unsichtbare Behinderungen sehr relevante Auswirkungen auf die Funktions- und damit Erwerbsfähigkeit haben können. Und dass Fachleute diese Auswirkungen sehr wohl erkennen, darstellen und begründen können. Des weiteren wird ständig von einer «Diagnoseflut» geschwafelt, die daran schuld sei, dass heute ja «jeder psychisch krank sei». Psychische Krankheiten haben aber nicht zugenommen (sie waren schon immer weit verbreitet), sie wirken sich heute – wo viel mehr geistig gearbeitet wird und erhöhte Flexibilität gefragt ist – einfach nur häufiger «behindernd» aus als früher.

Umgekehrt können heute viele körperliche Krankheiten/Behinderungen aufgrund des medizinischen und technischen Fortschrittes besser behandelt und kompensiert werden. Und durch gesellschaftliche Veränderungen kann sogar jemand mit einer so deutlich sichtbaren Behinderung wie Christian Lohr als Nationalrat oder der blinde Jurist Manuele Bertoli im Tessin als Staatsrat arbeiten (ich nehme jetzt einfach diese plakativen Beispiele zur Illustration, es gibt natürlich auch noch viele andere).

Früher hätte es sowas nicht gegeben. Und daraus ergibt sich für den Retro-Romantiker eine innere Dissonanz, die er dadurch auflöst, dass er die Betreffenden als «Superhelden» glorifiziert. Dass mit seiner «Objektivität» etwas nicht stimmt und auch eine sichtbare Behinderung nur sehr beschränkt etwas über die effektive Leistungs-/Erwerbsfähigkeit aussagt, kommt den Retro-Romantiker nicht in den Sinn. Auch nicht, dass seine althergebrachte Sichtweise gegenüber Menschen mit sichtbaren Behinderung («Da sieht man ja gleich, dass die nix können») diskriminierend sein könnte.

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Protest gegen einheitliche Begutachtung

Der Tatsache, dass die Sicht- oder Nichtsichtbarkeit einer Behinderung/Erkrankung nur sehr rudimentär über die sich daraus ergebende Erwerbs(un)fähigkeit Auskunft gibt, hat das BSV im IV-Rundschreiben Nr. 339 zu medizinischen IV-Gutachten im September 2015 folgendermassen Rechnung getragen:

Der Auftrag ist für alle Arten von Gesundheitsschädigungen anwendbar, da es im Hinblick auf eine ressourcenorientierte Abklärung keinen Sinn mehr macht, zwischen psychosomatischen und anderen Leiden zu differenzieren.

Das ruft natürlich die Retro-Romantiker auf den Plan. In diesem Fall den FDP-Nationalrat Ignazio Cassis, der in einer Interpellation u.a. folgendes fragt:

Sind unterschiedliche Abklärungsmethoden in der IV von Personen mit organischen Beschwerden und solche mit psychischen Beschwerden unrechtmässig?

Ganz zufälligerweise spricht Cassis genau wie die Weltwoche nicht von «psychosomatischen» Beschwerden (also den sog. Päusbonogs)», sondern von «organischen» und «nicht organischen (= psychischen) Beschwerden» und ganz zufälligerweise hat Cassis bereits 2009 eine Motion eingereicht, die fordert, dass bei «schwer definierbaren psychischen Störungen» (die Cassis mit dem IV-Code 646 gleichsetzt) grundsätzlich keine Rente gesprochen soll. Notabene einige Monate nachdem eine BSV-Studie bereits aufgezeigt hatte, dass der Hauptanteil der 646-IV-Bezüger an «klassischen» und klar diagnostizierbaren psychischen Störungen wie Persönlichkeitsstörungen, Depressionen u.s.w. leiden und diese Erkrankungen – (auch wenn sie von Laien nicht erkannt werden) mit schweren Einschränkungen im Erwerbsleben verbunden sein können.

Aus Cassis’ damaliger (wie auch der kürzlichen) parlamentarischen Eingabe spricht also eine komplette Realitätsverweigerung. Und zwar mit System.

Und Inclusion Handicap (die jetzt zwar einen modernen Namen tragen, aber ansonsten offenbar immer noch nicht begriffen haben, dass sich auch die Zusammensetzung ihrer Klientel gewandelt hat) kommentiert das IV-Rundschreiben erstaunlich deckungsgleich mit Cassis (Das subtile «heiliger St. Florian-Prinzip» von Inclusion Handicap kennt man ja bereits von deren Stellungnahme zur Rechtsprechung bei Cancer related Fatigue):

«Die Ausdehnung auf alle Arten von Gesundheitsschädigungen und somit auch auf die rein körperlichen Beeinträchtigungen entspricht daher kaum der Absicht des Bundesgerichts. Hinzu kommt, dass unter Umständen nicht jeder Gutachter oder jede Gutachterin gleichermassen in der Lage ist, die Ressourcenfrage zu beantworten: Ist hierfür in der Regel nicht eine psychologisch-psychiatrische Beurteilung notwendig? Würde dies insbesondere dann, wenn lediglich körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, nicht den Sinn des Abklärungsverfahrens sprengen?»

Behinderung und Recht 4/15

Dazu muss man wissen, dass bei manchen körperlichen Behinderungen die Rentenzusprache nicht so sehr über eine detaillierte Einzelfallabklärung, sondern eher eine Art «Automatismus» geregelt wird. Das merken Betroffene dadurch, dass sie sich regelrecht dagegen wehren müssen, wenn sie eine tiefere IV-Rente als für ihre Diagnose «vorgesehen» erhalten möchten. Solche pauschalen Regelungen haben natürlich gewisse Vorteile. Und gegen die Aufhebung dieser Bevorzugung wehrt sich nun eben Inclusion Handicap. Oder kann mir vielleicht jemand erklären, warum sich eine Behindertenorganisation sonst gegen eine für alle Behinderungsarten gleich gestaltete Abklärung wehren sollte?

Für eine Eingliederungsversicherung sollte es selbstverständlich sein, die vorhandenen Ressourcen bei jeder Person individuell abzuklären. Eine IV-Rente darf keinesfalls eine Art automatische «Belohnung» für eine gewisse Krankheit/Behinderung darstellen, sondern muss in jedem Fall die effektive Erwerbs(un)fähigkeit widerspiegeln. Denn auch bei sogenannt «rein» körperlichen Erkrankungen können (psychische) Ressourcen bei der Krankheitsbewältigung eine positive oder (bei deren Fehlen) eine negative Rolle spielen.

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Willkommen in der Realität

Angesichts der aktuell 45% der IV-Bezüger, bei denen die Erwerbsunfähigkeit auf psychische Ursachen zurückzuführen ist, sollten sich auch hardcore-Retro-Romantiker endlich der halt nicht ganz so schönen Realität stellen, dass die Psychiatrie (wie die somatische Medizin übrigens auch) leider nicht immer heilen, sondern vielfach bestenfalls behandeln kann. Das heisst; gewisse krankheitsbedingte Einschränkungen bleiben dann eben bestehen. Durch frühzeitige Intervention und mit geeigneten Arbeitsplatzanpassungen könnten aber mehr Betroffene künftig trotzdem (teil)erwerbstätig bleiben.

Wenn man allerdings wie die Weltwocheredakteure seit Jahren Menschen mit psychischen Störungen durch tendenziöse Artikel in das nur schlechtestmögliche Licht rückt, darf man sich gerne auch mal an der eigenen Nase nehmen, wenn laut einer Umfrage des BSV nur 10% der Arbeitgeber bereit sind, Menschen mit einer psychischen Störung anzustellen. Oder noch weniger Arbeitgeber psychisch beeinträchtigte Jugendliche ausbilden würden. Menschen, die in der öffentlichen Wahrnehmung nicht als krank, sondern als «faule Simulanten» gelten, will dann halt auch niemand anstellen/ausbilden.

Kommt dazu; Mitarbeiter mit gewissen Persönlichkeitsstörungen (die einen grossen Anteil unter den psychisch kranken IV-Bezügern ausmachen) können durch ihre krankheitsbedingten starren Verhaltensmuster für ihr Arbeitsumfeld in der Tat sehr anstrengend sein. Laut der BSV-Studie «Schwierige Mitarbeiter» werden «Probleme» mit solchen Mitarbeitern in neun von zehn Fällen mit einer Kündigung «gelöst» (Und am nächsten Arbeitsplatz geht die Problematik wieder von vorne los).

Man kann sich diesen Tatsachen natürlich weiterhin komplett verweigern und stattdessen in rosafarbenen retro-romantischen Träumen vom «Walterli» schwelgen.

Von Journalisten und Nationalräten, von denen die meisten immerhin ein Studium absolviert haben, würde man aber eigentlich erwarten, dass sie fähig sind, der Komplexität aktueller Probleme (und 100’000 IV-Bezüger mit psychischen Erkrakungen sind in der Tat ein grösseres nicht nur finanzielles, sondern auch gesellschaftliches Problem) differenziertere Analysen und Problemlösungsvorschläge entgegenzusetzen, die über eine simple Stammtischlogik hinausgehen.

Die Stammtischlogik à la «Alles Scheininvalide! Die können alle arbeiten!» mit der man bei der IV-Revision 6a «argumentierte» hat den Realitätscheck nämlich leider leider nicht bestanden.

Darüber berichtet heute übrigens auch der Tages Anzeiger: IV-Bezüger finden kaum mehr Arbeit




Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, February 10, 2016 at 06:23PM

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