Eltern im Hartz IV Bezug, deren Kinder in einen weiter entfernten Kindergarten gehen, müssen die zusätzlichen Fahrtkosten aus dem Hartz IV Regelsatz bestreiten. Geklagt hatte eine allenerziehende Mutter, die für ihre dreijährige Tochter von der Stadt Mainz einen Kita Platz nicht in ihrem Stadtteil Hartenberg-Münchfeld sondern in ein paar Kilometer weiter entfernten Bretzenberg erhalten hatte. Da die Frau im Hartz IV […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, February 03, 2016 at 09:32AM