Vorwurf
Beleidigung (Missachtung und Nichtachtung von zwei Jobcenter-Mitarbeitern)
Entgegnung der Angeklagten im Widerspruch und vor Gericht
Die Angeklagte hat in ihrem Widerspruch die Handlungsweisen von zu jeder Zeit funktionierenden Schreibtischtätern, die ihre Macht über andere ausnutzen, gleichgestellt.
Als Beispiel hatte die Angeklagte die einstigen KZ-Schergen und DDR-Mauerschützen genannt.
Die Angeklagte, die trotz vorliegender Krankmeldung insgesamt achtmal sanktioniert worden ist, was letztendlich zu ihrem schriftlichen Widerspruch geführt hatte, legte großen Wert darauf, die betreffenden Jobcenter-Mitarbeiter vor den Folgen ihres eigenen Handelns zu warnen. Vor Gericht versuchte die Angeklagte, mit Argumenten eventuelle Missverständnisse auszuräumen und den von der Gegenseite geladenen Zeugen zu erklären, dass sie sich durch ihre gegen die Menschenwürde verstoßenden Handlungen letztendlich selbst schaden.
Der Prozess
Zum Prozessauftakt waren ca. 25 Unterstützer erschienen, die dem Prozess folgen wollten und für Öffentlichkeit sorgen wollten. Die Stimmung war gut.
Anfängliche Probleme, dass nur die Hälfte der Zuschauer einen Platz fand, und der Rest draußen warten und dann nach einiger Zeit ausgetauscht werden sollten, konnten gelöst werden. Die Richterin ließ sich schließlich auf den Vorschlag der anwesenden Besucher ein, auf dem Fußboden sitzend den Prozess folgen zu können.
Direkt anschließend begann der Tumult. Zwei „Unterstützer“, die die Legitimität des Gerichtes anzweifelten, verlangten lautstark die Ausweise der Richterin und Staatsanwältin, die dieser Aufforderung allerdings nicht nachkamen. Diese beiden „Unterstützer“ sorgten dafür, dass der Tumult dreißig Minuten anhielt.
In der Zwischenzeit hatten ca. 2/3 der Unterstützer den Gerichtssaal verlassen. Schließlich wurde der Saal geräumt und die Personalien der Verbliebenen aufgenommen und für diesen Tag Hausverbote ausgesprochen.
Fazit
Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Wunsch von Christine K. nach Öffentlichkeit und Unterstützung wurde durch zwei „Unterstützer“ grob unterlaufen und zur Instrumentalisierung der eigenen Interessen ohne Rücksicht auf Verluste durchgeführt.
Dieses Verhalten ist absolut intolerabel.
Letztlich wurde der Saal geräumt, die Personalien der Verbliebenen aufgenommen und für den betreffenden Tag mit einem Hausverbot belegt.
Das Urteil lautet auf 40 Tagessätze wegen Beleidigung. Christine K. will weiterkämpfen und wird vermutlich gegen das Urteil Berufung einlegen. Und möglicherweise sieht sich ja das Berufungsgericht in der Lage, die Zeugen der Angeklagten zuzulassen. Diese wurden in dieser Verhandlung gar nicht erst geladen.
Blogs und Foren
Tumulte im Gerichtssaal
Quelle: via @wir-sind-boes-hamburg.de
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Retweeter, February 06, 2016 at 06:18PM
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