Freitag, 29. Dezember 2017

Bundesrat Burkhalter 2010: Ich halte klassische psychische Störungen für objektivierbar. Bundesgericht 2017: Hold my beer.

Als das Bundesgericht vor zwei Wochen bekannt gab, dass es seine Praxis zur Beurteilung des Anspruchs auf eine IV-Rente bei psychischen Leiden ändere, wurde darüber in den Medien vor allem unter Überschriften wie «Depressive erhalten bessere Chancen auf IV-Rente» berichtet. Dass das Bundesgericht nun ALLE psychischen Störungen als «nicht objektivierbar» einstuft und deshalb die für die Beurteilung von psychosomatischen Leiden entwickelten Leitlinien grundsätzlich bei allen psychischen Störungen zur Anwendung kommen sollen, wurde kaum thematisiert. Und was das für die Betroffenen effektiv bedeutet, noch viel weniger (Spoiler: Massive Diskriminierung psychischer gegenüber körperlichen Erkrankungen).


Kurzer Rückblick


Während der Debatte zur 6. IV-Revision im Dezember 2010 diskutierte der Nationalrat ausgiebig darüber, welche Diagnosen zu den «pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage» (Päusbonog) zählen, bei denen die Renten laut der Schlussbestimmung überprüft aufgehoben werden sollten. Die Pro Mente Sana hatte in Vorfeld der Debatte ein Gutachten erstellen lassen, welches festhielt:

Gemäss heutigem wissenschaftlichem Stand gelten sowohl die Ursachen (Ätiologie) wie die Entstehung (Pathogenese) von psychischen Störungen als unklar. Die überwiegende Mehrheit der psychischen Störungen lässt sich nicht auf eine nachweisbare organische Grundlage zurückführen.

Deshalb wurde Bundesrat Burkhalter von verschiedenen ParlamentarIerInnen aufgefordert, exakt zu benennen, welche Diagnosen mit «Päusbonog» gemeint seien. Burkhalter weigerte sich, dies zu tun, behauptete aber mehrfach, dass «klassische» psychische Störungen seiner Meinung nach «objektivierbar seien»:

Je ne partage pas votre avis selon lequel les maladies psychiatriques ne sont pas objectivables. Je pense, pour ma part, que les maladies que j’ai citées tout à l’heure et qui n’en font pas partie – notamment la schizophrénie, les troubles de la personnalité, les troubles alimentaires, etc. – sont objectivables.

Und:

Je le redis ici: ne sont pas concernés la dépression, la schizophrénie, les troubles de la personnalité ou les troubles alimentaires (…)

Ich, im Dezember 2010 auf ivinfo (ursprünglich unter dem Titel: «Bundesrat Burkhalter lügt und überzeugt damit das Parlament»):

Herr Burkhalter hat mehrfach wiederholt («J’aimerais vous redire une cinquième fois…») dass die Schlussbestimmung eigentlich gar nicht so gemeint sei, wie sie formuliert ist und Menschen mit schweren psychischen Störungen selbstverständlich nicht ihre Renten verlieren würden. Fakt ist aber, dass der heute verabschiedete Gesetzestext genau dafür die Grundlage bietet. Ein Gesetz wird nämlich so angewendet, wie es formuliert ist und nicht, wie man es (angeblich) gemeint hat.

Bundesratssprecher von Burkhalter daraufhin per Mail: Frau Baumann, es geht nicht, dass Sie behaupten, dass Bundesrat Burkhalter lügt! («Le traiter de menteur est injurieux»).

Bundesgericht im Urteil 8C 841/2016 vom 30. November 2017:

Psychische Leidenund nicht nur somatoforme/funktionelle Störungen – sind wegen ihres Mangels an objektivierbarem Substrat dem direkten Beweis einer anspruchsbegründenden Arbeitsunfähigkeit nicht zugänglich. Dieser Beweis ist indirekt, behelfsweise, mittels Indikatoren, zu führen. Da bei sämtlichen psychischen Störungen trotz variierender Prägnanz der erhebbaren Befunde im Wesentlichen vergleichbare Beweisprobleme bestehen, ist das indikatorengeleitete Beweisverfahren grundsätzlich auf sie alle anzuwenden.


Änderung der Depressionspraxis = Änderung der Rechtsprechung bei ALLEN psychischen Leiden


Aus der Medienmitteilung des Bundesgerichtes vom 14. Dezember 2017 zu den beiden Leiturteilen 8C_841/2016 und 8C_130/2017:

Das Bundesgericht ändert seine Praxis zur Beurteilung des Anspruchs auf eine IV-Rente bei psychischen Leiden. Die für somatoforme Schmerzstörungen entwickelte Rechtsprechung, wonach in einem strukturierten Beweisverfahren anhand von Indikatoren die tatsächliche Arbeits- und Leistungsfähigkeit der betroffenen Person zu ermitteln ist, findet künftig auf sämtliche psychischen Erkrankungen Anwendung. Für leichte bis mittelschwere Depressionen im Speziellen bedeutet dies, dass dem bisherigen Kriterium der „Therapieresistenz“ als Voraussetzung für eine IV-Rente nicht mehr die gleiche Bedeutung zukommt.

Die Medien titelten daraufhin «Depressive erhalten bessere Chancen auf IV-Rente». Wer sich mit der IV-Rechtsprechung nicht sonderlich gut auskennt, dachte wohl: Das ist aber nett vom Bundesgericht gegenüber den Depressiven. Und wer es eigentlich besser wissen müsste, dachte das offenbar auch. Die Pro Mente Sana

begrüsst die langerwartete Praxisänderung des Bundesgerichts für Menschen mit leichten und mittelschweren Depressionen

und schreibt weiter:

Der Vorteil der Praxisänderung ist die Tatsache, dass nicht mehr schematisch geurteilt wird. Menschen mit Depressionen haben neu immerhin die Chance, dass ihre Situation individuell und bezogen auf Leistungseinschränkungen betreffend ihr konkretes Berufs- oder Tätigkeitsgebiet begutachtet wird.

GUTEN MORGEN, Pro Mente Sana! Die neue Rechtsprechung gilt nicht nur für Depressionen, sondern für ALLE psychischen Störungen. Der vom SRF befragte Psychiater Michael Liebrenz hat immerhin mitbekommen, dass die Praxisänderung nun für alle psychischen Krankheitsbilder gilt (denn dafür hatte er – reichlich kurzsichtig – im Vorfeld selbst plädiert):

Michael Liebrenz, Leiter Forensisch-Psychiatrischer Dienst Universität Bern begrüsst den höchstrichterlichen Entscheid aus forensisch-psychiatrischer Sicht sehr. «Insbesondere die zukünftige Gleichbehandlung aller psychischen Störungen stelle einen grossen Fortschritt dar.» Der Entscheid unterstreiche, wie wichtig der offene wissenschaftliche Austausch zwischen Medizin und Recht im Sinne der Betroffenen sei.

Quelle: SRF


Die Erfahrung zeigt: Besser wird’s nicht. Im Gegenteil.


Liebrenz’ Schlussfolgerung ist genau so naiv wie die von Pro Mente Sana. Dass alle Versicherten mit psychische Störungen nun unter noch grösserer Beweislast stehen, ist sicher kein «Fortschritt im Sinne der Betroffenen». Vielmehr sind SVP und Weltwoche endlich dort angekommen, wo sie schon immer hinwollten: Alle psychischen Krankheiten gelten jetzt als gleichermassen «schwer objektivierbar». Das ist genau das, was sie all die Jahre unermüdlich sagten und schrieben: «Richtige» Invalide sind die mit dem Rollstuhl und die mit den komischen Krankheiten sind sowieso grundsätzlich verdächtig, und sollen erstmal «beweisen», dass sie wirklich nicht arbeiten können.

Als das Bundesgericht 2015 bekannt gab, dass es die «Überwindbarkeitsvermutung» aufgebe, waren die Erwartungen hoch. Päusbonogs sollten künftig nicht mehr aufgrund ihrer Diagnose als «überwindbar» eingestuft werden, sondern es sollte neu mittels Indikatoren die effektiven Einschränkung im Einzelfall ermittelt werden. Das sei «fairer», meinte man.

Wie «fair», zeigte der Bund am 12.06.2017 (ABO-pflichtiger Artikel):

Zwei Jahre sind seit diesem Grundsatzentscheid vergangen – was hat er gebracht? Die Antwort kurz zusammengefasst: nichts. Zumindest aus Sicht der Betroffenen fällt die bisherige Bilanz geradezu niederschmetternd aus. Das zeigt eine Analyse des Rechtswissenschaftlichen Instituts der Universität Zürich. Untersucht wurden dabei alle seit Juni 2015 vom Bundesgericht behandelten Fälle, in denen es um Schmerzpatienten ging, insgesamt 220 Urteile. In nur gerade einem Fall hat das oberste Gericht eine IV-Rente gutgeheissen. In weiteren drei Fällen hat es die Rentenzusprache der Vorinstanz gestützt, 10 Fälle wurden zur Neubegutachtung zurückgewiesen. In den restlichen rund 200 Fällen hat das Gericht den Anspruch auf eine IV-Rente verneint.

Angesichts dieser Bilanz könne von einem Meinungsumschwung, wie ihn das Bundesgericht angekündigt hatte, keine Rede sein, sagt Rechtsprofessor Thomas Gächter. Im Gegenteil. Es sei gar eine «sukzessive Verschärfung» festzustellen, die ihm ernsthafte Sorgen bereite. «Aufgrund unserer Analyse erhält man den Eindruck, dass die IV alles vorkehrt, um Renten abzuweisen, und das Bundesgericht stützt sie. Dabei müsste das Gericht die IV zumindest stellenweise korrigieren.»

(…)

Schaut man sich einzelne jüngere Bundesgerichtsurteile etwas genauer an, so fällt noch etwas anderes auf: Die IV und das Gericht lehnten mehrfach selbst dann eine Rente ab, wenn die Gutachter diese bejaht hatten. Auch der Zürcher Rechtsanwalt Christos Antoniadis stellt dies fest. Die IV ignoriere in jüngster Zeit sogar die Empfehlungen ihres eigenen regionalärztlichen Dienstes (RAD), wenn dieser zugunsten der Patienten entscheide. Vermutlich hofft sie, die Versicherten hätten nicht den Schnauf, wegen der abgelehnten Rente vor Gericht zu ziehen.

Was sich in jüngster Zeit in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung manifestiere, findet auch Ueli Kieser, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität St. Gallen, besorgniserregend. Von aussen betrachtet, bekomme man den Eindruck, es werde eine Krankheit nach der andern vom Zugang zur IV-Rente ausgeschlossen.

Dass auch die neuste Praxisänderung des Bundesgerichts nicht im Sinn der Versicherten sein könnte, gibt Sabine Steiger-Sackmann, Dozentin für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, zu bedenken:

Zwei Bemerkungen des Bundesgerichts lassen allerdings aufhorchen und geben Anlass zu einer kritischen Beobachtung der künftigen Rechtsprechung:

Nicht im Urteil selber, aber in der Medienmitteilung dazu schreibt das Bundesgericht, es sei die entscheidende Frage, ob es der betroffenen Person gelinge, den Beweis für eine invalidisierende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit zu erbringen. Dies ist insofern zu präzisieren, als es nicht Sache der Versicherten ist, Beweis zu führen, wenngleich sie letztlich die Beweislast tragen. Der Sachverhalt ist vielmehr gem. Art. 43 Abs. 1 ATSG von Amtes wegen festzustellen (Untersuchungsgrundsatz), indem die IV-Stellen die notwendigen Abklärungen vornehmen und die erforderlichen Auskünfte einholen. Anschliessend sind die Beweise zu würdigen. (…) In der Pflicht sind diesbezüglich also die IV-Stellen, nicht die Versicherten.

In Erwägung 4.5.3 des Urteiles steht ausserdem, aus «Gründen der Verhältnismässigkeit» könne vom strukturierten Beweisverfahren abgewichen und auf die vorhandene Aktenlage abgestellt werden. (…) Laut Art. 33 VwVG (i.V. m. Art. 43 ATSG) nimmt die Behörde die Beweise ab, wenn diese zur Abklärung des Sachverhaltes tauglich erscheinen. Der Massstab für den Umfang der Sachverhaltsabklärungen ist demnach die Tauglichkeit weiterer Beweismittel. Nur diesbezüglich besteht ein Ermessensspielraum. (…) Zudem ist das Verhältnismässigkeitsprinzip ursprünglich zum Schutz der Rechtsunterworfenen und nicht zur Durchsetzung der Interessen von Behörden entwickelt worden. Eine Sonderbehandlung bei der Sachverhaltsfeststellung im Zusammenhang mit gewissen Krankheitsbildern wäre also nicht zu rechtfertigen.

Sabine Steiger-Sackmann, Abkehr von der Depressionspraxis, in: sui-generis 2017, S. 332 (PDF)


Wenn das Beweisverfahren angeblich so fair ist, warum wird es dann nicht auch bei Versicherten mit körperlichen Leiden angewandt?


Ich schrieb schon 2015 (direkt nachdem das Bundesgericht bekannt gab, dass für Päusbonogs neu ein strukturiertes Beweisverfahren angewandt werden sollte):

Aus meiner Sicht ist nicht einzusehen, weshalb die neu propagierte Funktions- und Ressourcenorientierte Einschätzung der Arbeitsfähigkeit nur für bestimmte und nicht für alle Krankheiten gleichermassen gelten soll.

Auch das BSV hielt im IV-Rundschreiben Nr. 339 im September 2015 fest:

Der Auftrag ist für alle Arten von Gesundheitsschädigungen anwendbar, da es im Hinblick auf eine ressourcenorientierte Abklärung keinen Sinn mehr macht, zwischen psychosomatischen und anderen Leiden zu differenzieren.

Und in der Stellungnahme des Bundesrates vom 30.08.2017 zur Interpellation «Qualitätssicherung bei Rentenanpassungen infolge von somatoformen Schmerzstörungen» bestätigte das BSV nochmal:

Das Bundesamt für Sozialversicherungen geht einen Schritt weiter als das Bundesgericht und wendet das neue Beweisverfahren bei allen gesundheitlichen Leiden in der IV an.

Theoretisch sollten also seit Herbst 2015 alle Erkrankungen nach dem strukturierten Beweisverfahren abgeklärt werden. Theoretisch. Praktisch sagt das Bundesgericht: Wenn die Gutachter das nicht (korrekt) machen, ist uns das egal. Und zwar völlig egal. Anhand eines kürzlich publizierten Entscheides des Bundesgerichtes zum Chronic Fatigue Syndrom 9C_648/2017 sieht man, dass das Bundesgericht das strukturierte Beweisverfahren nicht mal bei den Päusbonogs (für welche das Bundesgericht den Indikatorenkatalog 2015 in einem Leiturteil extra entwickelt hatte) konsequent einfordert:

3.2.3. Dem Beweiswert des Gutachtens tut es ferner auch keinen Abbruch, dass unklar ist, ob sich Dr. med. B.________ bei der Beurteilung der Auswirkungen des chronischen Erschöpfungssyndroms auf die Arbeitsfähigkeit an der Rechtsprechung gemäss BGE 141 V 281 zu anhaltenden somatoformen Schmerzstörungen und vergleichbaren psychosomatischen Störungen oder an der früheren, mit dem genannten Urteil geänderten Rechtsprechung orientierte.

Es ist nämlich egal, ob der Gutachter (voreingenommen) nach der alten Rechtsprechung begutachtet, denn der Gutachter hat eh immer recht:

3.2.3.1. Der Gutachter führte in diesem Kontext zutreffend aus, dass bei chronischen Erschöpfungssyndromen die Judikatur zu unklaren Beschwerdebildern Anwendung findet. Daraus leitete er ab, dem entsprechenden Leiden käme nur ausnahmsweise invalidisierender Charakter zu. Wie der Beschwerdeführer richtig moniert, ist diese aus der Existenz eines unklaren Beschwerdebildes gezogene Folgerung insofern ungenau, als mit dem neuen Leitentscheid die bisherige Überwindbarkeitsvermutung aufgegeben und durch ein normatives Prüfungsmuster ersetzt wurde (vgl. BGE 141 V 281 E. 3.4 – 6 S. 291 ff.). Das Vorliegen einer Invalidität stellt also nicht die Ausnahme zum regelhaft nicht invalidisierenden psychosomatischen Leiden dar, sondern der invalidisierende Charakter eines Leidens ist anhand des neuen Indikatorenkatalogs im Einzelfall zu prüfen. Ob Dr. med. B.________ die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit tatsächlich nach Massgabe der altrechtlichen Rechtsprechungsgrundsätze vorgenommen oder ob er sich einfach unpräzise ausgedrückt hat – immerhin nimmt er unter Ziff. 7 des Gutachtens eine, allerdings rudimentäre Prüfung nach den Standardindikatoren gemäss BGE 141 V 281 vor – kann letztlich indessen offen bleiben.

Die «rudimentäre Prüfung der Indikatoren» nimmt der Gutachter ganz spezifisch nur dort vor, wo er dem Versicherten Ressourcen (Sprachaufenthalt) und nicht versicherte psychosoziale Umstände (schwierige Familienverhältnisse) zur Last legen kann:

3.2.4.1. Das Ausmass der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit hängt – auch bei psychosomatischen Störungen – von den funktionellen Auswirkungen der gesundheitlichen Störung ab (BGE 141 V 281E. 6 S. 307 f.). Dabei sind bei der Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit nach Art. 7 Abs. 2 ATSG ausschliesslich die Folgen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu berücksichtigen; psychosoziale und soziokulturelle Belastungsfaktoren fallen ausser Betracht (vgl. oben E. 2.3.1 f.). Gerade bei Beschwerden wie Müdigkeit, Erschöpfung oder allgemeine Leistungsminderung, unter denen der Versicherte leidet, spielen derartige Belastungsfaktoren erfahrungsgemäss eine beträchtliche Rolle.

«Erfahrungsgemäss»? «Beträchtlich»? Dafür, dass das Bundesgericht umgekehrt von den Versicherten «klar objektivierbare Beweise» verlangt, sind das ganz schön vage Beschreibungen. Da würde man jetzt schon erwarten, dass mit wissenschaftlicher Präzision argumentiert wird. Sowas wie: bei Diagnose X beträgt der Einfluss des soziokulturellen Faktors Y unter Berücksichtigung der Umstände A, B und V exakt 29,71%. Aber «Erfahrungsgemäss»? «Beträchtlich»? Wo sind wir denn hier? Bei einer Versammmlung der Wünschelrutengänger im hinteren Emmental?

Man kann es zwar nicht genau sagen, aber soziokulturelle und psychosoziale Faktoren spielen bei psychischen und psychosomatischen Krankheiten eh immer eine «beträchtliche» Rolle. Ganz sicher. Da ist ja das Tolle an diesen Indikatoren; bei den Psychos kann man dann immer irgendeinen gewalttätigen Onkel finden, der den IV-Grad «beträchtlich» senkt. Weil der Einfluss gewalttätiger Onkels ist eben leider leider nicht versichert.

Menschen mit körperlichen Krankheiten hingegen haben NIE gewalttätige Onkels. Und auch keine Psyche. Darum machen wir das mit den Indikatoren dort auch nicht, weil es wäre doch voll gemein, so einem MS-Patienten zu sagen, er sei zu einem «beträchtlichen» Anteil wegen seines gewalttätigen Onkels müde, und bekäme deshalb keine IV-Rente. Wissenschaftlich wäre das auch gar nicht haltbar. Nun ähm… liebe Damen und Herren Bundesrichter, Sie kennen den Herrn Prof. Dr. Henningsen, denn Sie zitieren ihn ja selbst (wo es Ihnen grad passt, versteht sich) dann lesen Sie doch sein Gutachten nochmal ganz genau:

Es gibt im Rahmen eines bio-psycho-sozialen Ätiologiemodells keinen prinzipiellen Unterschied zwischen Situationen, in denen eine organpathologisch definierte Komponente des Körperbeschwerdeerlebens gegeben ist (z.B. bei Fatigue-Syndromen im Rahmen einer Multiplen Sklerose oder im Kontext einer Krebserkrankung) und solchen, in denen eine solche Komponente nicht gegeben ist (in beiden Fällen unterliegt dem Beschwerdeerleben eine ätiologische Mischung der bio-psycho-soziale Komponenten, so sind auch für das Ausmass von Fatigue im Rahmen einer Multiplen Sklerose die psychosozialen Ätiologiekomponenten gewichtiger als die unzweifelhaft biologisch-organische Komponente (vgl Bol 2009) – es gibt nur einen relativen Unterschied in der Gewichtung und Benennbarkeit der biologischen Komponente(…). Es ist insofern nicht gerechtfertigt, Körperbeschwerdesyndrome mit eindeutiger organischer Ätiologiekomponente im Hinblick auf die Begutachtung der Arbeitsfähigkeit anders zu behandeln als solche ohne eindeutige Komponente.

Also: Entweder Gewalttätige Onkels indikatorengeleitete Beweisverfahren für alle Versicherten oder für keinen. Es ist schlicht diskriminierend, wenn man bei psychischen/unsichtbaren Leiden die Familienverhältnisse, Hobbies und sogar das Verhalten in den Social Media bis ins letzten Details ausleuchtet, um Gründe zu finden, um diese Versicherten von IV-Leistungen auszuschliessen, während all diese Faktoren bei der Einschätzung der Erwerbsfähigkeit von Versicherten mit sichtbaren Krankheiten überhaupt keine Rolle spielen.

Und was das betrifft, liebe Damen und Herren vom Bundesgericht:

Psychische Leiden (…) sind wegen ihres Mangels an objektivierbarem Substrat dem direkten Beweis einer anspruchsbegründenden Arbeitsunfähigkeit nicht zugänglich.
8C 841/2016

Zeigen Sie mir doch bitte mal die Röntgenbilder, auf denen der exakte Grad der «anspruchsbegründenden Arbeitsunfähigkeit» bei körperlichen Krankheiten mit drauf steht.

Fröhliches 2018 allerseits.

. . . . .

Hold My Beer is a catchphrase said before attempting a dangerous and/or ill-advised stunt.

. . . . .

Weiterführend: Rechtsgleiche Behandlung ähnlicher Krankheitsbilder? Nun… ähm… Nein. (März 2015)




Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, December 29, 2017 at 06:10PM

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„Obdachlose sind nicht unsichtbar“

Zum Jahreswechsel ist es eine Tradition: Der amtierende Bundespräsident wendet sich mit einem Grußwort an die Leser von Straßenmagazinen in ganz Deutschland. Wir dokumentieren den Brief von Frank-Walter Steinmeier hier. Obdachlose fühlten sich, als seien sie unsichtbar, heißt es bisweilen, so als lebten sie vor den Blicken anderer verborgen. Ist das so? Sehen wir nicht […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 29, 2017 at 12:12PM

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Mittwoch, 27. Dezember 2017

Neues Leben, große Liebe, echtes Glück

Holger (53) verkauft Hinz&Kunzt auf dem Isemarkt in Eppendorf. Jeden Dienstag und Freitag steht Holger frühmorgens auf dem Isemarkt und verkauft Hinz&Kunzt. „Ich mache dann den Marktschreier“, sagt der 53-Jährige. „Die Leute lieben das.“ Dabei geht es ihm nicht nur um den Verkaufserfolg. Viel mehr freut er sich über den Zuspruch von den Marktbesuchern. Anerkennung […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 27, 2017 at 01:00PM

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Ein Wohncontainer für Rolf

Gute Nachricht für den Obdachlosen Rolf: Auf dem Gelände der Kirchengemeinde Lokstedt wurde ein Wohncontainer für den 67-Jährigen aufgestellt – eine Privatinititative um den ehemaligen Obdachlosen Max Bryan sammelte das Geld dafür. Seit etwa einem Jahr ist Rolf obdachlos. Nach dem Tod seiner Frau konnte er die Miete für seine zu große Wohnung nicht mehr […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 27, 2017 at 12:19PM

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Dienstag, 26. Dezember 2017

Hartz4 -> „Wo Bürokratie wächst, verkümmert das Leben“

„Erst mehrere Stunden nachdem Aron einen Schlaganfall hatte, wurde er von seinem Nachbarn gefunden und ins Krankenhaus gebracht. Doch es war schon zu spät, die Nervenbahnen waren bereits geschädigt.

Als er dann, mit all seinen Sorgen, nach Hause entlassen wurde, kam der Schock.“ (Mensch und Politik heute)

beitrag lesen -> http://www.huffingtonpost.de/entry/arbeitsamt-jobcenter-hartz-iv-schlaganfall_de_5a3e3c47e4b025f99e1756f0

 

empfehle aufschlussreiche beiträge zum Thema

Was sich arme Menschen auf Deutschlands Straßen zu Weihnachten wünschen

“Ich muss mir Klopapier borgen” – wie das Arbeitsamt mir Weihnachten versaut hat

Wenn das Jobcenter Weihnachten stiehlt: Warum kein Hartz-IV-Empfänger ein schönes Fest hat

Wie Haustiere in Deutschland unter Hartz-IV leiden

Ehemaliger Amazon-Mitarbeiter klagt an: Wir ermöglichen euch tolle Weihnachten und werden selbst nur ausgebeutet

Wie ich als Kind armer Eltern die Adventszeit in Deutschland erlebte

Fotomontage -> Mensch und Politik heute

Überschrift -> Andreas Tenzer

 


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Quelle: via @Mantovan, December 26, 2017 at 09:33AM

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Update! Bürokratie: „Ein gigantischer Mechanismus, der von Zwergen bedient wird“

„Da „Elli“ den Kältetod starb, wollte man Städten Schlafcontainer für die Obdachlosenhilfe zur Verfügung stellen, sie lehnten ab??“

Ähnliches Foto

Kostenloses Angebot für Grevenbroich

Stadt lehnt Schlafcontainer für Obdachlose ab

Der Initiative „Grevenbroich packt an“ sind vier kostenlose Schlafcontainer angeboten worden. Darin sollten Obdachlose – vorzugsweise mit Hund – eine nächtliche Bleibe während der Wintermonate finden. Die Stadt lehnt ab. Von Wiljo Piel

ganzen beitrag lesen

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/grevenbroich/stadt-lehnt-schlafcontainer-fuer-obdachlose-ab-aid-1.7281837

Foto „Wir sind alle Elli“: Obdachlose erzählen von ihrem Weg auf die Straße

Überschrift -> Honoré de Balzac

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nachgeschoben – laut bibel ist jesus als obdachloser geboren -> in echtzeit gibts immer noch obdachlose und zwar unter der regie der „christen“?

oh du empathielose „christliche“ Weihnachtszeit..


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Quelle: via @Mantovan, December 26, 2017 at 08:45AM

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Sonntag, 24. Dezember 2017

Impressionen: Obdachlose Kinder – Verloren! Einsam! Unsichtbar?

morgen kinder wirds nichts geben -> auch keine hilfe??      Jugendarmut in Deutschland — IGNORIERT UND AUSGEGRENZT     

 

vorweg -> Erich Kästner

Morgen, Kinder, wird’s nichts geben!
Nur wer hat, kriegt noch geschenkt.
Mutter schenkte euch das Leben.
Das genügt, wenn man’s bedenkt.
Einmal kommt auch Eure Zeit.
Morgen ist’s noch nicht so weit.

Doch ihr dürft nicht traurig werden,
Reiche haben Armut gern.
Gänsebraten macht Beschwerden,
Puppen sind nicht mehr modern.
Morgen kommt der Weihnachtsmann.
Allerdings nur nebenan.

Lauft ein bisschen durch die Straßen!
Dort gibt’s Weihnachtsfest genug.
Christentum, vom Turm geblasen,
macht die kleinsten Kinder klug.
Kopf gut schütteln vor Gebrauch!
Ohne Christbaum geht es auch.

Tannengrün mit Osrambirnen –
lernt drauf pfeifen! Werdet stolz!
Reißt die Bretter von den Stirnen,
denn im Ofen fehlt’s an Holz!
Stille Nacht und heilge Nacht –
Weint, wenn’s geht, nicht! Sondern lacht!

Morgen, Kinder, wird’s nichts geben!
Wer nichts kriegt, der kriegt Geduld!
Morgen, Kinder, lernt fürs Leben!
Gott ist nicht allein dran schuld.
Gottes Güte reicht so weit . . .
Ach, du liebe Weihnachtszeit!

Erich Kästner

cartoon  Collateral damage  de A Tale

 

gewidmet den 32tausend straßenkindern in unseren breiten..

wichtig -> information für obdachlose menschen

http://www.bagw.de/de/index/

 

letztes Türchen öffnen https://tuerchen.com/549f0956/24

aktuell – riphttp://www.bagw.de/de/presse/index~148.html

 

bitte mit zeichnen und teilen

https://www.openpetition.de/petition/online/wohnungslos-obdachlos-schutzlos-immer-mehr-menschen-sind-betroffen

 

nachgeschoben -> ich weiß, kinder stehen in unseren breiten

nicht hoch im kurs und obdachlose kinder will man nicht sehen??

 jedoch! kinder sind unsere zukunft!


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Quelle: via @Mantovan, December 24, 2017 at 06:41AM

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HartzIV: Pünktlich zum Fest -> Sanktionen

vorweg -> zur Erinnerung

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brandaktuell: aufgelesen -> Nach dem Willen von diverser Jobcenter und deren Mitarbeiter, darf es Weihnachten für Hartz IV – Bezieher nicht geben! (FHP)

 

vorhang auf!

Zu Weihnachten wird sanktioniert

Wockelmann Gründungsmitglied von aufRECHT e.V, Hartz-IV-Empfänger                     

Am 07.12.2017 suchte uns ein Mann in der Beratung auf, dem das Jobcenter Märkischer Kreis die existenzsichernden Leistungen mit fadenscheinigen Gründen um 60 % oder 245,40 € gekürzt hatte. 163,60 € bleiben ihm nun zum Überleben. Drei Monate lang. Für Dezember, Januar und Februar. Und ein paar Lebensmittelgutscheine.

Aber der Geschundene teilte uns mit, dass seine Sachbearbeiterin ihn weggeschickt hatte, als er Anfang Dezember allein im Jobcenter wegen der Gutscheine vorsprach. Sie vertröstete ihn auf einen Termin am 18.12. Er kam zu aufRECHT e.V. Am 11. begleitete ich ihn als Beistand zum Jobcenter. Seine zuständige Sachbearbeiterin fehlte. Die Vertretung half nach anfänglichem Zögern aus. Mit 6 Gutscheinen á 10,00 € darf er sich nun an irgendeiner Discounterkasse den Blicken der Kunden aussetzen.

Ich bin sicher, dass sich auch diese Sanktion wieder einmal als rechtswidrig herausstellen wird. Er wird einen neuen Bescheid bekommen. Er wird eine Nachzahlung bekommen. Aber bis zur Entscheidung des Sozialgerichts können zwei oder drei Jahre vergehen. Den Jobcentermitarbeitern kann das egal sein. Sie bekommen – anstelle einer Kürzung – Weihnachtsgeld.

ganzen beitrag lesen

http://www.huffingtonpost.de/entry/hartz-iv-weihnachten-jobcenter_de_5a3e3314e4b06d1621b492b7

 

„Es war einmal ein Weihnachtsfest,

da waren Kinder auf den Straßen,

die waren hungrig und durchnässt,

und sahen zu wie andere aßen.“

 

oh du empathielose „christliche weihnachtszeit..

 


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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, December 24, 2017 at 05:13AM

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Samstag, 23. Dezember 2017

Vorweihnachtliche Impressionen: Wer arbeitet, geht mitunter in Echtzeit betteln

oh du empathielose „christliche“ weihnachtszeit..

Altersarmut in Deutschland: Rentner werden zu Dauergästen bei Tafeln

Nahezu jeder vierte Tafelbesucher ist im Ruhestand und auf die Essensausgaben angewiesen. Damit hat sich die Zahl der Rentner verdoppelt. Besonders betroffen von der Altersarmut sind Frauen. Eine Lösung hat die Politik bisher nicht parat. Das Thema Rente ist ein Streitthema zwischen Union und SPD.

In Deutschland gibt es über 900 Tafeln. Im Schnitt versorgen diese 1,5 Millionen Menschen pro Woche. Die Empfänger der Hilfsleistungen müssen ihre Bedürftigkeit belegen, beispielsweise durch einen Hartz IV-Bescheid. Die verteilten Waren sind gespendet. Heute ist jeder vierte Tafelbesucher ein Rentner, anders ausgedrückt: 350.000 Menschen.

Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK, beobachtet den Trend der armen Rentner mit großer Sorge, es sei „ein deutliches, sichtbares Signal dafür, dass die Altersarmut auf dem Vormarsch ist. Während Ende 2006 rund 371.000 Renter auf Leistungen für die Grundsicherung angewiesen waren, waren es 2016 bereits 522.492 Menschen im Ruhestand, die auf diese Zusatzleistungen zurückgriffen. Unter Einbeziehung der Erwerbsgeminderten läge die Zahl bei über einer Million.

ganzen beitrag lesen

https://deutsch.rt.com/inland/62577-altersarmut-in-deutschland-mehr-rentner-speisen-bei-tafeln/

und Mehr lesenAltersarmut in Deutschland: Anteil der Neurentner auf Grundsicherung seit 2005 verdoppelt

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links zum thema

Rentner in Not/ZDF  – Doku Junkie 2017 HD

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[Doku] Arm trotz Rente – Niedriglöhne und die Folgen [HD]

aktuell Geringverdienern droht Altersarmut

OECD: Deutschlands Rentnerinnen besonders arm

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nachgeschoben -> Inge Hannemann

Ich finde das so was von verlogen, wenn Parteien und deren Politikerinnen und Politiker scheinbares caritatives tun wollen und einen Tag z.B. bei der „Tafel“ verbringen. Nein, verehrte Politikerinnen und Politiker: Das ist nicht caritativ, sondern eine Belobigung des jetzigen Systems und Beschämung von Menschen, die von Armut betroffen sind. Statt lächelnd in die Kamera für die Medien zu schauen, solltet ihr dieses zementierte Armutsystem abschaffen und für ausreichende Löhne, Sozialleistungen und Renten sorgen. Eigentlich ziemlich einfach, wenn man will. Wenn man nicht will, beruhigt man sein Gewissen mit Besuchen. Schäm!

„Die steigende Armut und auch die damit verbundene Altersarmut ist ein Zeugnis eines sozial schwachen Staates, der sich darauf ausruht und verlässt, dass ehrenamtliche Institutionen, Vereine und MitarbeiterInnen die eigentlichen Aufgaben eines Sozialstaates übernehmen. Das Tafelsystem zementiert die bestehende Armut.“

facebook Inge Hannemann

 

es armutet sehr

 


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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, December 23, 2017 at 11:27AM

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Freitag, 22. Dezember 2017

Obdachlosigkeit in Echtzeit – Traurige Impressionen

Bereits drei wohnungslose Männer in diesem Winter erfroren

Berlin, 21.12.2017. Mindestens drei wohnungslose Männer sind bereits in diesem Herbst und Winter den Kältetod gestorben: ein 60-Jähriger Anfang November in Hannover, ein 51-Jähriger Ende November in Freiburg, ein 52-Jähriger Mitte Dezember in Schwerin. Bei zwei weiteren auf der Straße verstorbenen wohnungslosen Männern – in Recklinghausen und Berlin – könnte ebenfalls die Kälte die Todesursache gewesen sein.

Die BAG Wohnungslosenhilfe hatte im November d. J. ihre aktuelle Schätzung zur Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland veröffentlicht. Danach leben 52.000 Menschen ganz ohne Unterkunft auf der Straße –  deutlich mehr als in den vergangenen Jahren. Diese Menschen sind der Kälte besonders schutzlos ausgeliefert und damit auch besonders gefährdet.

„Der Kältetod von wohnungslosen Menschen muss verhindert werden! Niemand soll unfreiwillig auf der Straße leben müssen“, fordert Werena Rosenke, Sprecherin der BAG Wohnungslosenhilfe. „Aufgrund der steigenden Zahl wohnungsloser Menschen auf der Straße befürchten wir, dass die Unterbringungskapazitäten in vielen Kommunen nicht ausreichend sind. Wir befürchten auch, dass ausländische Hilfesuchende von den Kommunen zurückgewiesen werden. Dies wäre allerdings rechtswidrig“, sagte Rosenke.

Nach den Bestimmungen des Ordnungsrechts muss jede Kommune in Deutschland Wohnungslose menschenwürdig unterbringen, unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsstatus. Städte und Gemeinden verstoßen gegen ihre Amtspflichten, wenn sie nicht rechtzeitig Notunterkünfte bereitstellen oder verschaffen. Rosenke betonte, dass dies selbstverständlich auch für kleinere Kommunen in ländlichen Regionen gelte.

Die BAG W fordert deshalb, dass jede Stadt und jede Gemeinde prüft, ob die getroffenen Vorkehrungen in Quantität und Qualität ausreichen. Nach den Erfahrungen der Wohnungslosenhilfe sind viele ordnungsrechtliche Unterkünfte zu weit abgelegen und werden deswegen nicht erreicht. Manche sind zu früh überfüllt, bieten tagsüber keine Aufenthaltserlaubnis, erlauben keine sichere Aufbewahrung der Habseligkeiten oder verbieten den Zutritt von Hunden. Nach wie vor gibt es zuwenige Angebote für Paare und wohnungslose Frauen.

„Auch aus solchen Gründen bleiben wohnungslose Menschen selbst bei Minustemperaturen auf der Straße. Es ist ein Armutszeugnis, wenn der Wunsch der Betroffenen nach einem Mindestmaß an Privatheit und Individualität, der Wunsch nach Sicherheit und Selbstbestimmung nicht ernst genommen wird“, erklärte Rosenke.

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http://www.bagw.de/de/presse/index~148.html

Kunst -> Eingestellt von Michael Zander

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Schönfließ: 75-jährige Obdachlose stirbt im Wald neben ihrer Tochter –

Glienicke/Nordbahn –

Eine 75-jährige Obdachlose ist in einem Waldgebiet bei Schönfließ (Landkreis Oberhavel) tot aufgefunden worden. Mitarbeiter des Ordnungsamtes hätten die Frau am Mittwoch entdeckt, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Anwohner hatten zuvor das Ordnungsamt darüber informiert, dass in dem Waldgebiet Bieselheide Obdachlose wohnten. Bei der Kontrolle fanden Mitarbeiter die Frau, die bereits seit einem oder zwei Tagen tot war.

Bei ihr befand sich ihre ebenfalls obdachlose Tochter. Die 50-Jährige war davon ausgegangen, dass ihre Mutter nur schlief. Sie habe immer viel Schlaf benötigt und sie habe sie nicht wecken wollen, gab die Tochter an. Die beiden hatten seit mehreren Wochen in dem Waldgebiet gewohnt. Hinweise auf Fremdeinwirkungen gibt es nach Polizeiangaben nicht. (dpa)

Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/29334376 ©2017

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links zum Thema

„Wir haben ein Riesenproblem“ -> Obdachlosigkeit

Obdachlos trotz Arbeit

Kein Mensch ist freiwillig obdachlos – kippe-leipzig.de

Wenn Frauen auf der Straße leben

So leben obdachlose Frauen in Hannover

Obdachlosigkeit in Deutschland steigt: Gründe und …

Wenn keine Tür sich schließen lässt

Morgen Kinder wirds nichts geben – obdachlose Kinder in Deutschland

Totalsanktionen verurteilt zu Hunger, Obdachlosigkeit und Tod

und viele traurige Schicksale mehr

 

Endstation Obdachlos

22.Türchen öffnen -> https://tuerchen.com/549f0956

 

bitte mit zeichnen und teilen..

https://www.openpetition.de/petition/online/wohnungslos-obdachlos-schutzlos-immer-mehr-menschen-sind-betroffen

 

Eine Gesellschaft erkennt man am Umgang mit seinen Schwächsten..

 


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Quelle: via @Mantovan, December 22, 2017 at 04:57PM

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Donnerstag, 21. Dezember 2017

„Der Kältetod von Wohnungslosen muss verhindert werden!“

In diesem Winter sind bereits zwei Obdachlose durch Kälte gestorben, bei zwei weiteren ist ein Kältetod nicht ausgeschlossen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) fordert Unterkünfte für alle Obdachlosen. Den ersten Kältetoten des Winters registrierte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) bereits am 6. November in Hannover. Eine Passantin fand beim Spazierengehen in einem Waldstück die Leiche […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 21, 2017 at 02:33PM

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Mittwoch, 20. Dezember 2017

Wunschzettel: ein ganz normales Fest

Feiern mit den Kindern, etwas Leckeres für den Hund, der Besuch von der Freundin – zu Weihnachten muss es keine Berge von Geschenken geben und kein Fünf-Gänge-Menü. Hinz&Künztler erzählen von Heiligabend. Speisen auf dem Schlafsofa Für Maria und Sebastian wird Weihnachten dieses Jahr ganz besonders: „Fünf Jahre haben wir nicht mit unseren Kindern gefeiert“, erzählt […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 20, 2017 at 01:28PM

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Die Januar-Ausgabe kommt am 28. Dezember

Die neue Ausgabe könnt ihr bei uns ab Donnerstag, den 28. Dezember, holen. Wir sammeln die Ausweise ab 8 Uhr ein, die Zeitungsausgabe beginnt um 10 Uhr. Wichtig: Pfandzeitungen gibt es ab Mittwoch, 20. Dezember. Sie müssen bis Mittwoch, den 27. Dezember um 17 Uhr abgerechnet werden.

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 20, 2017 at 12:42PM

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Dienstag, 19. Dezember 2017

Weihnachtsgeschenk von Obdachlosem landet auf dem Müll

Erneut gab es eine Räumung einer Obdachlosen-Platte – dieses Mal in Wandsbek. Betroffen: 15 Menschen aus Osteuropa. David ist einer von ihnen. Er hat fast nichts mehr – sogar sein Weihnachtsgeschenk landeten im Müll.  Die Turnschuhe wollte der obdachlose David seinem Bruder zu Weihnachten schenken. Jetzt sind sie weg. Zusammen mit Matratzen, Zelten, Taschen, Koffern […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 19, 2017 at 03:34PM

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Montag, 18. Dezember 2017

Innensenator verteidigt harte Linie

Innensenator Andy Grote will weiter durch die Ausländerbehörde Druck auf Obdachlose aus Osteuropa ausüben lassen. Im Innenausschuss der Bürgerschaft und gegenüber Hinz&Kunzt verteidigte er das Vorgehen. Dass die Ausländerbehörde seit März gezielt Obdachlose aus Osteuropa zur Vorsprache auffordert und prüft, ob sie aus dem Land gedrängt werden können, geschieht mit dem Segen von Innensenator Andy […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 18, 2017 at 01:28PM

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Freitag, 15. Dezember 2017

Obdachloser in Schwerin vermutlich erfroren

In einer Kleingartenanlage in Schwerin ist ein toter Obdachloser gefunden worden. Als Todesursache vermuten die Ermittler Erfrieren. Der 52-Jährige war nur spärlich bekleidet. Ein Obdachloser ist in einer Kleingartenanlage in Schwerin leblos aufgefunden worden. Ein Passant entdeckte den Mann am Mittwoch Nachmittag gegen 16 Uhr auf einem Gartenweg. Er war nur spärlich bekleidet, auf dem […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 15, 2017 at 01:02PM

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Mittwoch, 13. Dezember 2017

Großes Festmahl in der Fischauktionshalle

Mehr als 400 Bedürftige kamen am Dienstagabend zur großen Weihnachtsfeier „Mehr als eine warme Mahlzeit“: Neben einem Drei-Gänge-Menü, serviert von Hamburger Promis, gab es Musik und reichlich Geschenke. Als Soul-Pop-Sängerin Esther Filly ihre starke Stimme erhebt, kann sich Hinz&Künztler Hans-Jörg nicht mehr auf seinem Stuhl halten. Es zieht ihn auf die Tanzfläche in der festlich […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 13, 2017 at 05:51PM

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„Entscheidend ist die Herzlichkeit“

Viele gute Geister wirken hinter den Kulissen, damit die Weihnachtsfeier für Hinz&Künztler und andere Bedürftige gelingt. Event-Manager Sven Flohr und sein Team behalten dabei den Überblick. „Jeder Mensch sollte etwas Gutes tun im Rahmen seiner Möglichkeiten“, hat Sven Flohrs Mutter ihrem Sohn früh mit auf den Lebensweg gegeben. Daran hat sich der Moderator, Autor und […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 13, 2017 at 05:43PM

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Dienstag, 12. Dezember 2017

Wie viel Wohnfläche bracht ein Hartz 4 Bezieher?

§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB II (Sozialgesetzbuch Band 2) räumt Beziehern von Hartz IV Leistungen einen Anspruch auf Kostenübernahme für eine Wohnung ein. Allerdings besteht nur ein Anspruch auf Übernahme der angemessenen Unterkunftskosten. Angemessene Unterkunft Diesen Rechtsanspruch konkretisierte das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung unter dem Az 1 BvR 617/14. Danach haben Bezieher von […]

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Quelle: via @Sozialhilfe24.de, December 12, 2017 at 01:07PM

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Montag, 11. Dezember 2017

Diakonie kritisiert Sozialbehörde

Im Streit um die Öffnung des Winternotprogramms meldet sich die Diakonie zu Wort: Die Stadt sei verpflichtet, alle Menschen unterzubringen, sagt Landespastor Dirk Ahrens. Unabhängig von ihrer Nationalität. Scharfe Kritik an der Sozialbehörde übte am Montag, den 11. Dezember, die Diakonie Hamburg. Behördensprecher Marcel Schweitzer hatte am Wochenende gegenüber der Hamburger Morgenpost erklärt, dass sich […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 11, 2017 at 04:39PM

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Spuren sichern für Hinz&Kunzt

Wir begeben uns auf Schatzsuche mit dem Künstler Rüdiger Knott – dessen Werke wir noch bis zum 23. Januar in den Räumen von Hinz&Kunzt ausstellen. Zugegeben: Wir sind Fans. Insofern war die Einladung von Rüdiger Knott, Werke für eine Ausstellung direkt mit ihm vor Ort auszusuchen, wie das Angebot zu einer Schatzsuche. Sein Atelier ist vollgestopft […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 11, 2017 at 12:04PM

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Donnerstag, 7. Dezember 2017

Helft Jörg, das Winternotprogramm tagsüber und für alle Obdachlosen zu öffnen!

Die Stadt Hamburg schickt rund 600 obdachlose Menschen aus dem Winternotprogramm morgens zurück auf die Straße. Spätestens um 9.30 Uhr müssen sie ihre Notunterkunft verlassen. Unser Verkäufer Jörg möchte das ändern und hat deswegen eine Onlinepetition gestartet. Mein Name ist Jörg Petersen. Dreieinhalb Jahre lebte ich auf Hamburgs Straßen. Die Winter waren hart. Nachts schläft man […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 07, 2017 at 11:21AM

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Mittwoch, 6. Dezember 2017

450 Euro Job im Privathaushalt

Es hat viele Vorteile, Minijobber in Privathaushalten bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Minnijobber ist, wer einen 450-Euro-Job ausübt. Schwarzarbeit lohnt sich nicht und ist verboten. Minijobber in Privathaushalten versorgen den Haushalt, pflegen den Garten, betreuen Kinder oder Senioren sowie Haustiere.  Sie unterstützen dadurch viele Berufstätige und Familien. 300.000 Personen in Privathaushalten sind offizielle bei der Minijob-Zentrale […]

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Quelle: via @Sozialhilfe24.de, December 06, 2017 at 09:18PM

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Hamburg, mach nicht dicht!

Mit einer Kunstaktion setzten sich am Nikolausmorgen rund 70 Menschen für eine Tagesöffnung des Winternotprogramms ein. Bislang schickt die Stadt trotz Kälte und Nässe rund 600 Obdachlose tagtäglich um spätestens 9.30 Uhr aus den Notunterkünften vor die Tür. Vor der Notunterkunft im Schaarsteinweg neben der Michelwiese versammelten sich am frühen Morgen des 6. Dezembers Obdachlose, […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 06, 2017 at 03:52PM

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„Das politische Wörterbuch ist sehr beschränkt: Das Wort Mitleid kommt u.a. nicht darin vor.“

vorweg: brandaktuell – Die Akte Anis Amri – ZDF

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offener brief -> Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

am 19. Dezember 2016 erschoss ein islamistischer Terrorist in Berlin einen polnischen LKW-Fahrer, raubte das Fahrzeug und steuerte es in den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz. Er ermordete dabei weitere elf Menschen aus Israel, Italien, Tschechien, der Ukraine und Deutschland. Mehr als 70 Personen wurden – teilweise sehr schwer – verletzt.

Wir, die Verfasser dieses Briefes, sind Familienangehörige aller zwölf Todesopfer. Einige von uns gehören auch selbst zu den Verletzten und Nothelfern am Breitscheidplatz. Wir haben uns nach dem Anschlag in einer Gruppe zusammengeschlossen und stehen miteinander in Kontakt. Wir teilen unsere Trauer, versuchen uns gegenseitig so gut es geht zu unterstützen und informieren uns über Entwicklungen in der Politik und den Medien.

brief hier lesen -> http://www.theeuropean.de/europan-redaktion/13177-offener-brief-an-kanzlerin-angela-merkel

YouTube Doku Freund

und Terroranschlag von Berlin: Opferfamilien üben bittere Kritik an …

Überschrift  Carmen Sylva

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Die Grundlage des Weltfriedens ist das Mitgefühl!

Dalai Lama

 


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Quelle: via @Mantovan, December 06, 2017 at 11:37AM

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Dienstag, 5. Dezember 2017

Mieten steigen in Hamburg um fünf Prozent

Die Mietpreise sind in Hamburg in den vergangenen zwei Jahren erneut stark gestiegen. Laut Mietenspiegel liegt die Durchschnittsmiete inzwischen bei knapp 8,50 Euro pro Quadratmeter. Im Unterschied zur Erhebung 2015 sind die Mieten in Hamburg um weitere 5,2 Prozent gestiegen. Die bloße Prozentzahl mag auf den ersten Blick wenig beeindrucken. Deutlicher wird die Dimension des […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 05, 2017 at 06:00PM

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